Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen
Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:
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Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, irgendwelche Beschlüsse des Spielleiters anzufechten. Laut GROSS wird Ihnen dennoch das Recht dazu eingeräumt.
Archiviert Stinkerwue
Der Vorgang Verfügung Nr. 61 (allgemeine Vorgangsseite) vom 28.06.10 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
der oben bezeichnete Vorgang wird aus formalen und inhaltlichen Gründen hiermit angefochten.
- Formale Ungültigkeit
- (a) Ort der Veröffentlichung
- Die Beendigung der Runde hat nach § 17 (d) der Spielregeln durch den Spielleiter zu erfolgen. Es handelt sich damit um einen den Spielleiter betreffenden Vorgang, für den selbstverständlich die GROSS zu beachten ist. Nach § 8 Ziff. (3) GROSS sind sonstige den Spielleiter betreffende Vorgänge auf der Seite des Spielleiters für sonstige Vorgänge einzureichen, keineswegs auf der allgemeinen Vorgangsseite.
- (b) Vorgangsnummer
- Auch die Vorgangsnummer entspricht nicht den Vorgaben aus § 8 Ziff. (4) GROSS.
- Inhaltliche Ungültigkeit
- (a) Fehlende Nachvollziehbarkeit
- In der Anlage zur Verfügung werden verschiedene Gewinner und Verlierer benannt, ohne dass nachvollziehbar ist, wie diese ermittelt wurden. Dies gilt insbesondere für Kamele, die angeblich als Mitglieder der Volksfront des Bürokratenspiels angesehen werden können. Eine solche Behauptung ohne näheren Beleg reicht als Grundlage für eine offizielle Ermittlung von Runden-Verlierern nicht aus.
- (b) Fehlende Plausibilität
- Die Liste der Verlierer erscheint schon auf den ersten Blick unplausibel. Ein Blick auf die Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels legt in Verbindung mit den vielen fragwürdigen und umstrittenen Spielleiter-Entscheidungen der Runde schnell nahe, dass die Mitgliederzahl der Volksfront deutlich höher sein muss als 1.
- (c) Widersprüchlichkeit
- Alle unter Verlierer gelisteten Kamele sind angesichts ihrer Mitwirkung im Bürokratenspiel ohne Zweifel auch Handlager der Bürokratie und damit Gewinner. Dadurch entsteht ein offener Widerspruch, der in Frage stellt, ob ein regelkonformes Spielrundenergebnis mit der aktuellen Fassung von § 17 (c) der Spielregeln überhaupt möglich ist.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 10:19, 29. Jun. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung: F24bres2042