Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge/Archiv

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Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Erste RIFAG[<small>bearbeiten</small>]

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine



 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Diese Fassung erscheint mir sehr viel bürokratischer BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)]
2. Stimme Jaja.gif Ich verneige mich vor der Weisheit dieser Geschäftsordnung. Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Mit keinen Gegenstimmen angenommen.

Bemerkungen: Damit tritt die Geschäftsordnung ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


 Freigabe ab 10 Jahren


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Abstimmung über Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Euer Verhalten empört mich zutiefst! Da liegt ein klarer Fall von Unterschriftenfälschung und somit ein schwerwiegender Verstoß gegen §0 vor! Hätten Sie es etwa gerne, wenn Kamel BuffaloBill Ihre Unterschrift fälscht und damit fröhlich Schabernack und Schindluder treibt? Also machen Sie nicht dasselbe bei Kamel BuffaloBill! Es ist auch zu bezweifeln, dass Ihre eigene Unterschrift Gültigkeit besitzt, da der Zeitpunkt der Bearbeitung der Seite (10. Mai 2010, 11:59 Uhr) nicht mit dem Zeitpunkt der Unterschrift übereinstimmt (10:03, 10. Mai 2010). Es weckt zudem außerordentliche Zweifel, dass die Uhrzeit Ihrer Unterschrift exakt mit der Uhrzeit von Kamel BuffaloBill übereinstimmen soll, welche auf 10:03, 8. Mai 2010 datiert ist. Da ist doch was faul im Staate Dänemark! Sollten Sie dies nicht schleunigst zurücknehmen, werde ich Sie beim Spielleiter verpetzen, zum Dunnerkeil!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 12:37, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Als Zeichen dieses Protestes verzichtet der Unterzeichner auf jede Befolgung irgendwelcher Richtlinen des aktuellen Entwurfs der RIFAG. Er verzichtet auch darauf einen depperten "Ich habe die Gebührenordnung blabla verstanden"-Text anzuhängen, sapperlot! Bitte sehen Sie auch die Versionsgesichte dieser Seite nach, um die Änderung 11:59, 10. Mai 2010 vom nachzuvollziehen und in meine gerechtfertigte Empörung über Kollege Stinkerwue einzustimmen!

 Freigabe ab 10 Jahren


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Falls du deinen Aggression wieder runterfahren kannst, siehte dir mal diese Version an: [1]

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Stinkerwue 12:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Falls nochwas ist, wir stimmen gerne nochtmal darüber ab.

 Freigabe ab 10 Jahren


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 04

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Unterzeichner hat eine Beruhigungstablette genommen und ist wieder vernünftigen Argumenten zugänglich. Er kann Stinkerwues Verhalten nachvollziehen und und bedauert seinen anmaßenden Tonfall. Dem Aufsichtsrat zuliebe verzichtet er auf eine erneute Abstimmung.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 12:57, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Beruhigungsmittel