Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(opsim hat recht)
Zeile 15: Zeile 15:
  
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|zu A01psim2027|Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen|[[Kamel:Opsim|Opsim]] ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.|Spielleiter|Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende '''verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel''': <br> ''So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.''|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|zu A01psim2027|Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen|[[Kamel:Opsim|Opsim]] ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.|Spielleiter|Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende '''verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel''': <br> ''So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.''|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)}}
 +
 +
== betreffend 03bres2028 ==
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Mambres verstößt wiederum gegen GROSS §7(6), außerdem sind laut §15 Spielregeln neue Seiten nur für Organe vorgesehen. Ein Einzelkamel ist kein Organ, und das Organ Volksfront existiert noch nicht. Wenn er möchte, kann Spielteilnehmer Mambres ein neues Organ namens Mambres beantragen, dann kann über seinen Antrag vielleicht beim nächsten Mal anders entschieden werden.|Spielleiter|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)|Das "Verstecken" der Volksfront-Seite und die illegale Einfügung von Zwischenüberschriften auf der Antragsseite des Spielleiters sind beides unverschämt und werden im Wiederholungsfall zu Tadel führen.}}
 +
 +
== betreffend 04ronf2028,5 ==
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/OK|Sehr gut begründeter und regelgerechter Antrag, der in hohem Maße §0 der Spielregeln dienlich sein kann.|Spielleiter|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)|Der Fehler mit dem Auslassen von /Organe kann ja mal passieren, sogar uns.|Wie blöd müsste man sein, um gegen eine Genehmigung Rechtsmittel einzulegen?}}

Version vom 14. März 2010, 17:32 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Diese Seite ist dem Spielleiter für Antworten auf Anträge und dergleichen vorbehalten.

betreffend 01bres2031

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Verstoß gegen GROSS §7(6) durch Mambres; Verstoß gegen Spielregel §0 durch Verkürzung des Namens Zentralrat der Paragraphenreiter zu Zentralrat; Laut Spielregel §15 soll der Wunsch auf das Anlegen einer neuen Seite aus dem Organ entspringen und nicht aus gutmeinenden Nichtmitgliedern des Organs.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:59, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Das müssen die Leut schon selbst erledigen!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


betreffend 02ronf2028,5

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Verstoß gegen Rahmenregeln 6 und 7. Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter dürften nur unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe angelegt werden, also beispielsweise Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 13:00, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter begrüßt grundsätzlich den Willen zum Anlegen neuer Seiten, ein ordentlicher Antrag dazu würde also wahrscheinlich schnell genehmigt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend A01psim2027

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: zu A01psim2027

Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen

Kurzzusammenfassung: Opsim ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel:
So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)

betreffend 03bres2028

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Mambres verstößt wiederum gegen GROSS §7(6), außerdem sind laut §15 Spielregeln neue Seiten nur für Organe vorgesehen. Ein Einzelkamel ist kein Organ, und das Organ Volksfront existiert noch nicht. Wenn er möchte, kann Spielteilnehmer Mambres ein neues Organ namens Mambres beantragen, dann kann über seinen Antrag vielleicht beim nächsten Mal anders entschieden werden.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Das "Verstecken" der Volksfront-Seite und die illegale Einfügung von Zwischenüberschriften auf der Antragsseite des Spielleiters sind beides unverschämt und werden im Wiederholungsfall zu Tadel führen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend 04ronf2028,5

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Sehr gut begründeter und regelgerechter Antrag, der in hohem Maße §0 der Spielregeln dienlich sein kann.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Fehler mit dem Auslassen von /Organe kann ja mal passieren, sogar uns.


Rechtsmittelbelehrung: Wie blöd müsste man sein, um gegen eine Genehmigung Rechtsmittel einzulegen?