Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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==16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1==
 
==16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1==
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=543210/f01|Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=543210/f01|inhalt=Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:
  
 
*Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die <u>Nummer</u> nicht die rekursive Bildungsvorschrift x<sub>a</sub> = x<sub>a-1</sub> – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
 
*Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die <u>Nummer</u> nicht die rekursive Bildungsvorschrift x<sub>a</sub> = x<sub>a-1</sub> – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).

Version vom 16. März 2010, 13:22 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:


Ich beantrage folgende Regelergänzung

§8(%%) Archiv

1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.

6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:

    Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.

7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.

Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.

Begründung:

Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01

Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00

Kurzzusammenfassung: Brav.

Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf

Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.

Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 342210/m00 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Sehr guter Vorschlag. Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag wurde angenommen.

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Dieses neue Organ wird von der Mehrheit der Paragraphenreiter begrüßt.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat kann bis zum 18. März 22:45 Veto einlegen.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Abstimmung
Abstimmung über: über die Verwendung des Buchstabens "a" zum Ersetzen von "%%" im Antragstext 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif a ist sowohl der Erste Buchstabe und damit logisch richtig und außerdem der Anfangsbuchstabe von Archiv Opsim 22:54, 15. Mär. 2010 (NNZ)




Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.

Begründung:

Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 19:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.

Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.

Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.


Rechtsmittelbelehrung:

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.

Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.


Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.

16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 543210/f01
Antragsgegenstand:

Um die AETZEND noch klarer und wirkungsvoller zu machen, ist diese Ergänzung hilfreich.Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:

  • Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Nummer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
  • Artikel 5, §2: Der Vorsitzende kann diese Geschäftsordnung durch Leitsätze ergänzen, die er auf der Geschäftsordnungsseite veröffentlicht. Bei einem Konflikt mit der Geschäftsordnung gilt letztere.
  • §3: Der Direktor hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.

Die veränderten Stellen wurden unterstrichen.

Begründung:

Kamelokronf 12:21, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Unterschrift, Datum:

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten