Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge/Archiv: Unterschied zwischen den Versionen

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K (jugendschmutz)
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/ab20}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/ab20}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)|Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!|Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)|Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!|Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.}}
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== Akte Nummer  111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz" ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|nummer=111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen  Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen  §8(j) in die Spielregeln: <br>
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'''§8(j)'''<br>
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1.  Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze  der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient. <br>
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2. Das Organ besteht aus  einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat  unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes  Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel  werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf  diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das  wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die  Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der  Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte  Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim  chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf  welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im  Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden  identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal  abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion  jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle  jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion  und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder  antworten.<br>
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3. Der  Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die  Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination  einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht,  dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen  können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte  dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu  dürfen. <br>
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4. Der  Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den  Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder  Erwachsenheit zu überprüfen. <br>
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5.  Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden  Geschäftsordnung festlegen.
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|In letzter Zeit häuften sich nicht  jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen  müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel  mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu  aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung  von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt  3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die  Jugend schnell für immer und ewig versaut.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:33, 18. Mär. 2010  (NNZ)|Minigolf-  und Saunaanlagen im Nachbarort}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02|11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01|Das  würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ  ist.|Sojacamel|Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang  ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht  wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung  nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da  ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.|{{Kamel:Sojacamel/Unterschrift}} 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=des  Gutachtens|Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der  falschen Akte veröffentlicht.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Opsim|Opsim]] 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)|Wenn  die Vorlagen direkt von [[Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen]] eingebunden werden, sollten die  Probleme nicht mehr auftreten.
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Dies ist Vorgang 111110/m03, da  das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.|Rechtsmittelbelehrung  (optional)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:nönö.gif|40px]]|dagegen  [[Kamel:Opsim|Opsim]] 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ)|[[Bild:nönö.gif|40px]]|nicht  dafür --[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf  Regeländerung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|nummer=522110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|Werter Zentralrat der Paragraphenreiter, <br> hiermit beantrage ich eine  Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der  Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde  beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es  sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit  ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und  diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:  <br>
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'''§17(c)''' <br>
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''Wird die laufende  Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden  der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn,  dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes  Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese  Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.''
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|Es ist sehr  demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen  hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller  lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben  genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel  teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur  ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so  erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die  Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf  hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der  Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des  Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen  Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern  lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des  Rundensieges.|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:31, 29. Mär. 2010  (NNZ)|Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung-FB|1.Mitglied  Kamel Bond 007|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:26, 21. Apr. 2010 (NNZ)|100%|dauer beträgt voraussichtlich 5 Tage.}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|522110/d02|522110/e01|hiermit  wird um eine Überarbeitung der Gewinnbedingungen gebeten|Zentralrat der  Paragraphenreiter|Mit großer Sympathie sieht der Gutachter die  Bemühungen um eine bürokratische Regelgung des Rundensiegs. Jedoch  erachtet er die von Kollege Wanderdüne vorgeschlagenen Mittel nicht als  ausreichend. Im Gegensatz zu diesem sieht er nämlich den Titel  "Vorsitzender eines Hauptorgans" überaus nicht als verdienstvoll an,  jedenfalls könnte er selbst sich jederzeit in diesen Posten hineinwählen  (auch wenn er dies aufgrund von Faulheit bisher noch nicht getan hat)  und wüsste doch nicht, was ihn von seinen Amtskollegen vom Zentralrat  derart unterscheidet, dass er es verdiente zum Gewinner ernannt zu  werden. Und auch wenn er sein aufrichtiges Vertrauen in Kollege  Wanderdüne setzt, dass dieser sich nicht persönlich bereichern will, so  weist er doch darauf hin, dass dieser jederzeit seine Geschäftsordnung  ändern und sich zum Vorsitzenden ernennen könnte. Diese Beispiele sollen  zur Verdeutlichung der Beliebigkeit des Vorsitzenden-Titels  dienen. Der Gutachter ist zuversichtlich, dass es Kollege Wanderdüne  gelingt, eine Regelung zu finden, die besser geeignet ist verdienstvolle  Kamele zu belohnen und dem Titel des Gewinners den Glanz von Ehre und  Ruhm zu verleihen. Dann sieht der Gutachter auch große Chancen, dass die  Regelung in einer Abstimmung großen Anklang findet.|1. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  21:55, 22. Apr. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=Obiger  Antrag Nr. 522110/e01|nummer=522110/e03|begruendung=Es ist mir durch  Ihr brilliantes Gutachten klar geworden, dass die beantragte  Regeländerung so nicht ganz perfekt ist. An einer besseren Regelung des  Rundensieges wird mit Hochdruck gearbeitet.|unterschrift=[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:49, 4. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag  auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz" ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|nummer=11111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen  Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen  §8(j) in die Spielregeln: <br>
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'''§8(j)'''<br>
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1.  Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze  der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient. <br>
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2. Das Organ besteht aus  einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat  unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes  Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel  werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf  diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das  wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die  Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der  Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte  Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim  chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf  welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im  Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden  identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal  abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion  jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle  jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion  und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder  antworten.<br>
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3. Der  Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die  Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination  einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht,  dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen  können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte  dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu  dürfen. <br>
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4. Der  Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den  Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder  Erwachsenheit zu überprüfen. <br>
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5.  Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden  Geschäftsordnung festlegen.
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|In letzter Zeit häuften sich nicht  jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen  müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel  mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu  aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung  von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt  3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die  Jugend schnell für immer und ewig versaut.|Spielleiter --[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 15:58, 1. Apr. 2010  (NNZ)|Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung-FB|2.Mitglied  Kamel Bond 007|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:28, 21. Apr. 2010 (NNZ)|100%|dauer beträgt voraussichtlich 5 Tage|um  die Aufgabenlast abzumildern, werden die verschiedenen Anträge auf  mehrere Mitglieder verteilt}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|11111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:nönö.gif|50px]]|keine  Pornos im Bürokratenspiel? Bin ich aber nicht dafür! 1. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Auf diese Weise wird es  ermöglicht junge Kamele schon recht früh an das Bürokratenspiel  heranzufüren. Als nächster Schritt wäre die Einrichtung einer '''F'''ürsorgegewährleistenden '''S'''ozialen '''K'''leinkamelunterbringungsstätte,  kurz FSK, umgangssprachlich auch "Kindergarten" genannt, denkbar. 2.  Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Ich stimme dieser Regel zu, wenn  auch unter gewissen Vorbehalten, siehe weiter unten. 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)|ergebnis=Hiermit wurde die Einrichtung eines  neuen Organs "Jugendschmutz" beschlossen. Erfolgt innerhalb von drei  Tagen keine Anfechtung durch den Aufsichtsrat gemäß §4(b), ist der  vorgeschlagene §8(j) nach der Einpflegung auf der Regelseite geltendes  Recht. Einige Kamele haben aber noch Vorbehalte, siehe weiter unten.  |bemerkung=Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer  11111110/d02|unterschrift=1.,2. und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Stellungnahme|11111110/d03|11111110/e01|3.  Mitglied Kamel Bond 007|Hiermit stellt der Gutachter fest, dass er die  Regelung noch nicht für vollständig durchdacht und ausgearbeitet hält.  Er sieht noch folgende Mängel:<br>
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# In 2. und 3.  fehlt jeweils "d". Der Gutachter wird sich bei der Einpflegung des  Gesetzes die Freiheit herausnehmen und diese Mängel beseitigen.
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# Der Gutachter  fragt, woher die neumodische Unsitte kommt, die Gesetze zur Einrichtung  neuer Organe nicht mehr alphabetisch durchzunummerieren. Das  Köterschutzorgan hat so etwa Kennnummer (h) gekriegt und das Organ der  Wirtschaftswaisen die Kennnummer (w). Auch das jetzt genehmigte Organ  hält sich nicht an gewisse Standardkonventionen. Der Gutachter rümpft  über diese neoliberale Neuheiten, die mit §0 nicht mehr viel am Hut  haben, die Nase.
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# Der Gutachter sieht die Frage, die einer  seiner Vorgänger in einem wenn auch ungültigen Gutachten  11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02 aufgeworfen hat,  noch nicht hinreichend (oder besser gesagt gar nicht) geklärt. Es muss  gewährleistet sein, dass jedes wechselnde Kamel, das gemäß §8(j) 2. in  das Organ berufen wird, seine Aufgaben gemäß §8(j) 3. zu erfüllen vermag  ohne dabei seelischen Schaden zu erleiden. Außerdem können auch  seelisch gesunde und charakterlich reife Kamele durch die Konfrontation  mit perversen Materialien starke Schocks und daraus resultierende  psychische Folgeschäden erleiden. Er sieht daher die Einrichtung eines  zusätzlichen Amtes, nämlich den des psychologischen Gutachters und  Beraters, kurz psyGuB, unabdingbar. Er schlägt vor, dass jener psyGuB  gewisse Aufgaben zu erledigen hat, insbesondere das Verfassen und  Verschicken von Fragebögen an alle für das Amt des wechselnden Mitglied  in Frage kommenden Kamele, um deren seelischen Zustand möglichst  objektiv und vorurteilsfrei erfassen zu können. Der psyGuB sollte auch  ein offenes Ohr für Kamele haben, die darüber in Besorgnis sind, ob sie  sich die Aufgaben des wechselnden Mitglieds zumuten können. Er sollte  traumatisierten Mitgliedern des Jugendschmutz zur Seite stehen und sie  bei ihrem Weg ins normale Leben zurück unterstützen.
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<br> Trotz der angesprochenen Mängel  möchte der Gutachter betonen, dass er die Maßnahmen für die Jugend als  Teil einer besonderen Anstrengung das Bürokratenspiel möglichst vielen  Kamelen zugänglich zu machen sehr zu schätzen weiß.|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)|Der Gutachter sympathisiert mit einer  bösonders modernen therapeutischen Ausrichtung, der [http://provokativ.com.nx05.online-netz.de/  provokativen Therapie]!}}
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== Akte Nummer  1111111110 vom 16. April 2010 - Antrag auf Hinzufügung eines §4(e)  zu den Spielregeln ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|nummer=1111111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,  hiermit beantrage ich eine Änderung der Spielregeln. Zu §4 soll  folgender §4(e) hinzugefügt werden: <br>
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'''§4(e)''' <br>
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''Wurde ein Antrag auf Regeländerung innerhalb  von 15 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht endgültig  bearbeitet, so darf der Spielleiter diesen Antrag im Eilverfahren  bearbeiten und darf mit einer Stimme beschließen, ob der Antrag  angenommen werden soll oder nicht. In diesem Falle wird die  Regeländerung auch dann wirksam, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates  sie nach Beschluss auf der Regelseite einfügt.|Nachdem die Hauptorgane,  leider auch das Ihrige, in dieser Runde wenig Aktivität zeigen, könnte  durch diese Regel ein wenig mehr Handlungsdruck entstehen und im Notfall  könnten andere Organe eingreifen und sich um brachliegende, noch nicht  bearbeitete Anträge kümmern. Zum Fortgang der Bürokratie ist dies  unerlässlich.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 21:48, 16. Apr. 2010  (NNZ)|Lapidare Drohung mit Aus-dem-Amt-Werfen, falls Untätigkeit anhält...}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung-FB|3.  Mitglied Kamel Bond 007|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 22:29, 21. Apr. 2010  (NNZ)|100%|dauer beträgt 5 Tage}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|1111111110/d02|Antrag  Nr. 1111111110/e01|Diese Regeländerung verstößt gegen den Geist von  §0.|3. Mitglied Kamel Bond 007|Die vom Kollegen Wanderdüne  vorgeschlagene Regeländerung verlangt vom Zentralrat für jede Antrag auf  eine Regeländerung gemäß §4(a) 1.Satz eine Entscheidung des Zentralrats  auf Annahme oder Ablehnung binnen 15 Tagen. Die Konsequenz bei Verstoß  gegen diese Frist wäre eine Übertragung von Kompetenzen des Zentralrates  auf den Spielleiter (Bearbeitung von Regeländerungsanträgen) bzw. auf  den Aufsichtsrat (Einstellung auf der Regelseite). Dieses kann nicht  angehen, dass man dem Zentralrat Aufgaben wegnimmt, die in ihrem  ureigensten Zuständigkeitsbereich fallen, dies empfände es als  ausgesprochene Demütigung. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es  dem Wohle des Allgemeinwohls zuträglich wäre, wie Kollege Wanderdüne  mit seinem Antrag auch intendiert hat. Doch der Gutachter bestreitet  ganz entschieden, dass dies bei vorliegender Regeländerung gegeben ist.  Oft benötigen Regeländerungen viel Zeit, die der Zentralrat aufwenden  muss, um den Antrag auf juristische Korrektheit zu überprüfen, die  Konsequenzen für das Allgemeinwohl zu bedenken, die  Bürokratieverträglichkeit abzuschätzen, den Mittagsschlaf trotz der  Fülle an zu bewältigenden Aufgaben zu wahren und missliebige  Antragssteller auch mal längere Zeit zappeln zu lassen. Außerdem gibt  der Gutachter zu bedenken, dass dem Spielleiter so bei einer eventuellen  Handlungsunfähigkeit des Zentralrates eine diktatorische Allmacht  gegeben würde. Zu guter Letzt fragt er, ob der Untätigkeitsparagraph §12  nicht ausreichend ist, um den Fortgang einer funktionierenden  Bürokratie zu gewährleisten. Die einzige Verbesserung, die die  Regeländerung geben könnte, wäre eine Gewährleistung des Fortbestandes  der Bürokratie, selbst wenn durch die aktiven Mitglieder des  Zentralrates eine absichtliche Blockade durch Ignorierung aller  Regeländerungsanträge erfolgte. Doch selbst in diesem Falle ließe sich  §4(e) leicht umgehen, beispielsweise, indem der Zentralrat einfach alle  Anträge ablehnte, anstatt sie zu ignorieren. So gesehen bezweifelt der  Gutachter jeglichen Nutzen dieser Regeländerung.|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|1111111110/e01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:nönö.gif|50px]]|Durchgefallen.  1. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:nönö.gif|50px]]|hmm... irgendwie erinnert mich  das an "DSDS". Vielleicht sollten wir mal an dieser Stelle so ultracoole  Sprüche absondern wie Dieter Bohlen es immer bei seinen Kandidaten  macht. Schließlich sind wir ja gewissermaßen auch eine Jury. 2. Mitglied  [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:nönö.gif|50px]]|Aus obigen Gründen abgelehnt, 3.  Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)|ergebnis=Diese Abstimmung ist wohl mal voll  durchgerasselt.|bemerkung=Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer  1111111110/d03|unterschrift=1.,2. und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer  222222220 vom 22.April 2010 - Antrag auf Änderung der  Geschäftsordnung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Paragraphenreiter|nummer=222222220-d01|Hiermit beantrage ich Artikel  3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.|Diese Regel finde ich blöd.|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  21:15, 22. Apr. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|222222220-d01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Bin  ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten  und Schalten, 1. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Auf  diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch  die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne  sicherlich freuen, 2. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Selbstverständlich  dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)|ergebnis=Hiermit wurde die Abstimmung mit  einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei  den Paragraphenreitern gefunden.|bemerkung=Diese Abstimmung trägt die  Vorgangsnummer 222222220-d02|unterschrift=1.,2. und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=Hiermit  wird obiger Antrag 222222220-d01 und obige Abstimmung 222222220-d02  zurückgezogen|nummer=222222220-d03|begruendung=siehe  9876543210/d02 - obwohl Kollege Wanderdüne sich mit seiner  Anfechtung nur auf die Regeländerung im Antrag 222222222222220-d01 bezogen  hat, gibt es hier das gleiche Problem.|unterschrift=[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer  222222222222220 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines  Schlichtungskomitee ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Paragraphenreiter|nummer=222222222222220-d01|Sehr  geehrte Paragraphenreiter!<br>  Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:<br>
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<b>§8(b) Schlichtungskomitee zur  Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"</b><br>
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(1)  Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen  gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ  "Aufsichtsrat" zu finden.<br>
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(2)  Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs  "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem  Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ  "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen  einstimmigen  Beschluss auszuwählen.<br>
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(3)  Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung  verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer  bestimmten Streitfrage gewidmet.  Jede Unterseite ist dazu gedacht eine  gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie  gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame  Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als  auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen.  Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann  aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten.  Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie  ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann  allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn  einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere  Organe übertragen, sein Veto einlegen.<br>
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(4)  Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der  Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des ''Moderators''. Das Amt des Moderators übernimmt das  Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des  Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu  denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere  Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.<br>
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(5) Das Komitee wird sofort  aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der  Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der  Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten  Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist  §8(b) unverzüglich zu streichen.<br>
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(6)  Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7  als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder  sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters  außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an  den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach  Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des  Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom  Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach  einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der  Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist,  soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so  drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten  Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee  einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.<br>
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(7) Zu Beginn hat eine  Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen  vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig  anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die  Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.<br>
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Zusätzlich  sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu  setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.
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|Das  gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ  "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine  Reihe von [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Antworten#betreffend_BB78|Ablehnungen]] von Anträgen des Aufsichtsrat auf  ein neues Sitzungszimmer sowie eine [[Projekt:Bürokratenspiel/8.  Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse|Ungültigkeitserklärung]] betreffend die Geschäftsordnung  des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den  Mitgliedern des Aufsichtsrates eine [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F03buff2030_-_Anfechtung_der_Ablehnung_des_Antrages_02buff2029|Reihe von  Protesten]]. Auf diese  wiederum reagierte der Spielleiter mit einer [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Tadel#Verwarnung_von_BuffaloBill|Verwarnung]] als auch mit einer [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Tadel#R.C3.BCge_von_BuffaloBill|Rüge]] von Kamel BuffaloBill. Dies  allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch  etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen  Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich  verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des  Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F04bill2029_-_Anfechtung_der_Au.C3.9Ferkraftsetzens_der_Gesch.C3.A4ftsorndung_des_Aufsichtsrats_001|Hier]] heißt es von seitens Kamel  BuffaloBill "''Bedenke  das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt  bekleiden darfst''". [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F03buff2030_-_Anfechtung_der_Ablehnung_des_Antrages_02buff2029|Hier]] heißt es seitens Kamel Stinkerwue  "''ansonsten  überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der  geeignete für den Posten des Spielleiters sind.''  "<br>
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Meine Herren!  Der §5(a) ist nur für <i>außerordentliche  Notfälle</i> gedacht! Er hat  nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen.  Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter  den Aufsichtsrat '''eindringlich''' darum solche infantilen Drohungen  (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit  sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen  Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre  Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.|1.  Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:20730.jpg|200px]]}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|222222222222220-d01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Friede und Ordnung, 1. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  das Bürokratenspiel! 2. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)|ergebnis=Die Abstimmung wurde einhellig  angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite  des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der  Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von  drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.|bemerkung=Diese  Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222222222220-d02|unterschrift=1.,2.  und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=Hiermit  wird obige Regeländerung 222222222222220-d01 und obige Abstimmung  222222222222220-d02 zurückgezogen|nummer=222222222222220-d03|begruendung=siehe  9876543210/d02|unterschrift=[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nr. 9876543210 vom 11.Mai 2010 - Anfechtung  der obigen Regeländerung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|222222222222220-d01 und  die dazugehörige Abstimmung Nr. 222222222222220-d02|Die  Nummer der Akte und beider Vorgänge widerspricht der Regelung in Ihrer  eigenen Geschäftsordnung, der AETZEND, Artikel 2, §3(b)3. Ich empfehle  deswegen, die Vorgänge möglichst schnell zurückzuziehen.|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 21:25, 11. Mai 2010 (NNZ)|Diese  Anfechtung trägt die der Geschäftsordnung AETZEND nicht widersprechende  Nummer 9876543210-e01.}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Sie  haben Recht, mit der Beobachtung, dass die beiden Vorgangsnummern  ungültig sind, jedoch die Aktennummer ist es nicht. Die beiden  Vorgangsnummern verstoßen, wie Sie richtig beobachtet haben, gegen  AETZEND §3(d), die Aktennummer selber verstoßt gegen keines der  relevanten Vorschriften §3(a) und (b).|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:00, 11. Mai 2010 (NNZ)|Diese Ablehnung trägt die Nummer  9876543210/d02|Da es sich bei einer Akte naturgemäß um keinen Vorgang,  sondern um eine Zusammenfassung von Vorgängen handelt, fällt die  nachfolgende Änderung der Aktennummer nicht unter §3(d). Somit werden  die beiden Vorgangsnummer nachträglich legitimiert.}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=Hiermit  wird obige Ablehnung 9876543210/d02  zurückgezogen|nummer=9876543210/d03|begruendung=Wie ich sehe,  hochgeschätzter Kollege, haben Sie doch Recht. Mir ist bei der  bisherigen Interpretation von AETZEND (die ja nicht von mir selber  erstellt wurde) ein kleiner Lesefehler unterlaufen, der sich hier  entscheidend ausgewirkt hat.|unterschrift=[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer 511111111110 vom 11. Mai 2010 - Antrag  auf Änderung der Geschäftsordnung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Paragraphenreiter|nummer=511111111110/d01|Hiermit beantrage ich  Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.|Diese Regel finde ich  blöd.|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|511111111110/d01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Bin  ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten  und Schalten, 1. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Auf  diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch  die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne  sicherlich freuen, 2. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Selbstverständlich  dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|ergebnis=Hiermit wurde die Abstimmung mit  einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei  den Paragraphenreitern gefunden.|bemerkung=Diese Abstimmung trägt die  Vorgangsnummer 511111111110/d01|unterschrift=1.,2. und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer  22222222210 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines  Schlichtungskomitee ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Paragraphenreiter|nummer=22222222210-d01|Sehr geehrte Paragraphenreiter!<br> Hiermit beantrage ich folgende  Regelneuerung:<br>
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<b>§8(b)  Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und  dem Organ "Aufsichtsrat"</b><br>
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(1) Das Schlichtungskomitee  wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem  Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.<br>
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(2) Es setzt sich zusammen  aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden  Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs  "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der  Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen  Beschluss  auszuwählen.<br>
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(3) Das  Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung  verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer  bestimmten Streitfrage gewidmet.  Jede Unterseite ist dazu gedacht eine  gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie  gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame  Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als  auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen.  Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann  aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten.  Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie  ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann  allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn  einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere  Organe übertragen, sein Veto einlegen.<br>
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(4)  Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der  Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des ''Moderators''. Das Amt des Moderators übernimmt das  Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des  Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu  denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere  Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.<br>
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(5) Das Komitee wird sofort  aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der  Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der  Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten  Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist  §8(b) unverzüglich zu streichen.<br>
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(6)  Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7  als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder  sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters  außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an  den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach  Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des  Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom  Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach  einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der  Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist,  soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so  drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten  Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee  einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.<br>
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(7) Zu Beginn hat eine  Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen  vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig  anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die  Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.<br>
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Zusätzlich  sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu  setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.
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|Das  gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ  "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine  Reihe von [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Antworten#betreffend_BB78|Ablehnungen]] von Anträgen des Aufsichtsrat auf  ein neues Sitzungszimmer sowie eine [[Projekt:Bürokratenspiel/8.  Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse|Ungültigkeitserklärung]] betreffend die Geschäftsordnung  des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den  Mitgliedern des Aufsichtsrates eine [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F03buff2030_-_Anfechtung_der_Ablehnung_des_Antrages_02buff2029|Reihe von  Protesten]]. Auf diese  wiederum reagierte der Spielleiter mit einer [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Tadel#Verwarnung_von_BuffaloBill|Verwarnung]] als auch mit einer [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Tadel#R.C3.BCge_von_BuffaloBill|Rüge]] von Kamel BuffaloBill. Dies  allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch  etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen  Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich  verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des  Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F04bill2029_-_Anfechtung_der_Au.C3.9Ferkraftsetzens_der_Gesch.C3.A4ftsorndung_des_Aufsichtsrats_001|Hier]] heißt es von seitens Kamel  BuffaloBill "''Bedenke  das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt  bekleiden darfst''". [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen#F03buff2030_-_Anfechtung_der_Ablehnung_des_Antrages_02buff2029|Hier]] heißt es seitens Kamel Stinkerwue  "''ansonsten  überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der  geeignete für den Posten des Spielleiters sind.''  "<br>
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Meine Herren!  Der §5(a) ist nur für <i>außerordentliche  Notfälle</i> gedacht! Er hat  nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen.  Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter  den Aufsichtsrat '''eindringlich''' darum solche infantilen Drohungen  (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit  sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen  Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre  Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.|1.  Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:20730.jpg|200px]]}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|22222222210-d01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Friede und Ordnung, 1. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  das Bürokratenspiel! 2. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)|ergebnis=Die Abstimmung wurde einhellig  angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite  des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der  Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von  drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.|bemerkung=Diese  Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 22222222210-d02|unterschrift=1.,2.  und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer  7777770 vom 12. Mai 2010 - Einführung eines Organ zur Ausarbeitung  ausgefeilter Gewinnstrategien  ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Pharagraphenreiter|nummer=7777770-l01 |Euer Ehren<br>Hiermitt beantrage ich folgende  Erweiterung der Spielregeln:<br>'''§8(x) Organ zur  Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien (AAG)<br>'''
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(1)  Das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien hat dafür zu  sorgen, das diese Spielrunde nicht mit dem Ergebnis „alle Kamele haben  verloren“ endet. <br>
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(2)  Das Organ beschäftigt sich mit der Endzeitfrage und damit, wie diese  Runde enden sollte. <br>
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(3)  Das AAG hat maximal 6 Mitglieder. <br>
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(4)  Die Mitglieder des AAG sind von den Hauptorganen zu stellen. <br>
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(4a) Das Organ „Spielleiter“  stellt ein Mitglied. <br>
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(4b)  Das Organ „Aufsichtsrat“ darf zwei Mitglieder stellen, muss aber  mindestens eines stellen. <br>
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(4c)  Das Organ „Zentralrat der Paragraphenreiter“ darf drei Mitglieder  stellen, muss aber mindestens eines stellen. <br>
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(5) Näheres regelt die  Geschäftsordnung des AAG.|Memento Mori - auch wenn es nicht unserer Natur  entspricht sollten wir uns Gedanke über unser Ende machen - alles im  Sinne des natürlichen Kraislaufes, Tod und Wiedergeburt.|[[Kamel:BuffaloBill|BuffaloBill]] 12:04, 12. Mai 2010 (NNZ)|Ein  Gutschein für den Freitod}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|7777770-s02|7777770-l01|Der  Unterzeichner fragt im Namen der Allgemeinheit der Spielteilnehmer  höflich an, warum die Mitarbeit in diesem Organ ausschließlich den  Hauptorganen vorbehalten sein soll.|[[Kamel:Mambres|Mambres]]  13:59, 12. Mai 2010 (NNZ)|[[Projekt:Bürokratenspiel/8.  Runde/Vorgänge/Archiv#Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung|§ 1 (b)]]}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Stellungnahme|7777770-l03|7777770-s02|Keines/Private  Stellungnahme eines Einzelkamels|Wertes Mitkamel<br>Die Auslegung des  Bürokratenspiels ist so, das es am besten dann funktioniert wenn alle  Posten in den Hauptorganen besetzt sind. Leider ist dies in der  aktuellen Runde nicht der Fall, der Zentralrat der Praragraphenreiter  ist nur mit einem Mittglied besetzt (auch wenn dieses seine Aufgabe  ausgesprochen gut erledigt). Der Beantragende gibt sich der freunvollen  Hoffnung hin, das einige Kamele die in anderweitigen Organen tätig sind,  in die Hauptorgane wechseln, und so den Spielfluss im Gange halten.|[[Kamel:BuffaloBill|BuffaloBill]] 14:09, 12. Mai 2010 (NNZ)|}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Auch  auf die Gefahr hin, dass der Aufsichtsrat jetzt Pläne schmieden sollte  den Zentralrat aufzulösen: Dieser Vorgang ist ist wegen falschem  Aktenzeichen abzulehnen! Ein neuer Antrag ist zur Einhaltung von AETZEND  Artikel 2 §3(b) (und zur Belustigung des Zentralrates) zu  stellen.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 19:24, 12. Mai 2010 (NNZ) (in  seiner Funktion als 1. und 3. aber nicht 2. Mitglied des  Zentralrates)|Diese Ablehnung trägt das Vorgangszeichen 7777770-d04|Sie  können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen  Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!}}
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== Akte Nummer  3213213210 vom 15. Mai 2010 - Abstimmung über die Entsendung  eines Paragraphenreiter in das Schlichtungskomitee  ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat  der Paragraphenreiter|nummer=3213213210/d01|Selbstvorschlag für das  Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(2)|Irgendeiner muss es ja machen!|[[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  00:51, 15. Mai 2010 (NNZ), 1. Mitglied des Zentralrates|Lebenslauf,  Zeugniskopie, ausführliche positive Gutachten diverser Professoren}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|3213213210/d01|Zentralrat  der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Friede und Ordnung, 1. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  das Bürokratenspiel! 2. Mitglied [[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)|[[Bild:jaja.gif|50px]]|Für  Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)|ergebnis=Die Abstimmung wurde einhellig  angenommen.|bemerkung=Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer  3213213210/d02 und wurde von weiter oben copy&pastet, aber das merkt  ja keiner.|unterschrift=1.,2. und 3.Mitglied [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Akte Nummer  993213213210 vom 15. Mai 2010 - Mitteilung des Moderators des  Schlichtungskomitee  ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|993213213210/d01|die  Einführung des Scblichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ  "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" |Sehr geehrter Zentralrat!<br>
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Gemäß §8(b)(6) verlieren  Sie bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee die Kompetenz Mitglieder  des Aufsichtsrates ihres Amtes zu entheben!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 01:05, 15. Mai 2010 (NNZ),  Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ  "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"|das Regelhandwerk}}
  
 
== Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02 ==
 
== Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02 ==

Version vom 24. Mai 2010, 12:18 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.

Begründung:

Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 19:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.



 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.

Akte Nummer 111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:33, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Minigolf- und Saunaanlagen im Nachbarort


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02

Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01

Kurzzusammenfassung: Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist.

Bearbeitendes Organ: Sojacamel

Ausführlicher Gutachtentext:
Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorlage:Kamel:Sojacamel/Unterschrift 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


des Gutachtens wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der falschen Akte veröffentlicht.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Wenn die Vorlagen direkt von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen eingebunden werden, sollten die Probleme nicht mehr auftreten.

Dies ist Vorgang 111110/m03, da das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: 111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif dagegen Opsim 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif nicht dafür --Kamelokronf 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)




Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 522110/e01
Antragsgegenstand:

Werter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:
§17(c)
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.


Begründung:

Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:31, 29. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 1.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage..


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:26, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 522110/d02

Thema des Gutachtens: 522110/e01

Kurzzusammenfassung: hiermit wird um eine Überarbeitung der Gewinnbedingungen gebeten

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Mit großer Sympathie sieht der Gutachter die Bemühungen um eine bürokratische Regelgung des Rundensiegs. Jedoch erachtet er die von Kollege Wanderdüne vorgeschlagenen Mittel nicht als ausreichend. Im Gegensatz zu diesem sieht er nämlich den Titel "Vorsitzender eines Hauptorgans" überaus nicht als verdienstvoll an, jedenfalls könnte er selbst sich jederzeit in diesen Posten hineinwählen (auch wenn er dies aufgrund von Faulheit bisher noch nicht getan hat) und wüsste doch nicht, was ihn von seinen Amtskollegen vom Zentralrat derart unterscheidet, dass er es verdiente zum Gewinner ernannt zu werden. Und auch wenn er sein aufrichtiges Vertrauen in Kollege Wanderdüne setzt, dass dieser sich nicht persönlich bereichern will, so weist er doch darauf hin, dass dieser jederzeit seine Geschäftsordnung ändern und sich zum Vorsitzenden ernennen könnte. Diese Beispiele sollen zur Verdeutlichung der Beliebigkeit des Vorsitzenden-Titels dienen. Der Gutachter ist zuversichtlich, dass es Kollege Wanderdüne gelingt, eine Regelung zu finden, die besser geeignet ist verdienstvolle Kamele zu belohnen und dem Titel des Gewinners den Glanz von Ehre und Ruhm zu verleihen. Dann sieht der Gutachter auch große Chancen, dass die Regelung in einer Abstimmung großen Anklang findet.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:55, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Obiger Antrag Nr. 522110/e01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Es ist mir durch Ihr brilliantes Gutachten klar geworden, dass die beantragte Regeländerung so nicht ganz perfekt ist. An einer besseren Regelung des Rundensieges wird mit Hochdruck gearbeitet.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 522110/e03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:49, 4. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 15:58, 1. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 2.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage.

Bemerkungen: um  die Aufgabenlast abzumildern, werden die verschiedenen Anträge auf  mehrere Mitglieder verteilt    

Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:28, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abstimmung
Abstimmung über: 11111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif keine Pornos im Bürokratenspiel? Bin ich aber nicht dafür! 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise wird es ermöglicht junge Kamele schon recht früh an das Bürokratenspiel heranzufüren. Als nächster Schritt wäre die Einrichtung einer Fürsorgegewährleistenden Sozialen Kleinkamelunterbringungsstätte, kurz FSK, umgangssprachlich auch "Kindergarten" genannt, denkbar. 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Ich stimme dieser Regel zu, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, siehe weiter unten. 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Einrichtung eines neuen Organs "Jugendschmutz" beschlossen. Erfolgt innerhalb von drei Tagen keine Anfechtung durch den Aufsichtsrat gemäß §4(b), ist der vorgeschlagene §8(j) nach der Einpflegung auf der Regelseite geltendes Recht. Einige Kamele haben aber noch Vorbehalte, siehe weiter unten.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 11111110/d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/d03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/e01

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit stellt der Gutachter fest, dass er die Regelung noch nicht für vollständig durchdacht und ausgearbeitet hält. Er sieht noch folgende Mängel:

  1. In 2. und 3. fehlt jeweils "d". Der Gutachter wird sich bei der Einpflegung des Gesetzes die Freiheit herausnehmen und diese Mängel beseitigen.
  2. Der Gutachter fragt, woher die neumodische Unsitte kommt, die Gesetze zur Einrichtung neuer Organe nicht mehr alphabetisch durchzunummerieren. Das Köterschutzorgan hat so etwa Kennnummer (h) gekriegt und das Organ der Wirtschaftswaisen die Kennnummer (w). Auch das jetzt genehmigte Organ hält sich nicht an gewisse Standardkonventionen. Der Gutachter rümpft über diese neoliberale Neuheiten, die mit §0 nicht mehr viel am Hut haben, die Nase.
  3. Der Gutachter sieht die Frage, die einer seiner Vorgänger in einem wenn auch ungültigen Gutachten 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02 aufgeworfen hat, noch nicht hinreichend (oder besser gesagt gar nicht) geklärt. Es muss gewährleistet sein, dass jedes wechselnde Kamel, das gemäß §8(j) 2. in das Organ berufen wird, seine Aufgaben gemäß §8(j) 3. zu erfüllen vermag ohne dabei seelischen Schaden zu erleiden. Außerdem können auch seelisch gesunde und charakterlich reife Kamele durch die Konfrontation mit perversen Materialien starke Schocks und daraus resultierende psychische Folgeschäden erleiden. Er sieht daher die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes, nämlich den des psychologischen Gutachters und Beraters, kurz psyGuB, unabdingbar. Er schlägt vor, dass jener psyGuB gewisse Aufgaben zu erledigen hat, insbesondere das Verfassen und Verschicken von Fragebögen an alle für das Amt des wechselnden Mitglied in Frage kommenden Kamele, um deren seelischen Zustand möglichst objektiv und vorurteilsfrei erfassen zu können. Der psyGuB sollte auch ein offenes Ohr für Kamele haben, die darüber in Besorgnis sind, ob sie sich die Aufgaben des wechselnden Mitglieds zumuten können. Er sollte traumatisierten Mitgliedern des Jugendschmutz zur Seite stehen und sie bei ihrem Weg ins normale Leben zurück unterstützen.


Trotz der angesprochenen Mängel möchte der Gutachter betonen, dass er die Maßnahmen für die Jugend als Teil einer besonderen Anstrengung das Bürokratenspiel möglichst vielen Kamelen zugänglich zu machen sehr zu schätzen weiß.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Anlagen: Der Gutachter sympathisiert mit einer bösonders modernen therapeutischen Ausrichtung, der provokativen Therapie!

Akte Nummer 1111111110 vom 16. April 2010 - Antrag auf Hinzufügung eines §4(e) zu den Spielregeln

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1111111110/e01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter, hiermit beantrage ich eine Änderung der Spielregeln. Zu §4 soll folgender §4(e) hinzugefügt werden:
§4(e)
Wurde ein Antrag auf Regeländerung innerhalb von 15 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht endgültig bearbeitet, so darf der Spielleiter diesen Antrag im Eilverfahren bearbeiten und darf mit einer Stimme beschließen, ob der Antrag angenommen werden soll oder nicht. In diesem Falle wird die Regeländerung auch dann wirksam, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates sie nach Beschluss auf der Regelseite einfügt.

Begründung:

Nachdem die Hauptorgane, leider auch das Ihrige, in dieser Runde wenig Aktivität zeigen, könnte durch diese Regel ein wenig mehr Handlungsdruck entstehen und im Notfall könnten andere Organe eingreifen und sich um brachliegende, noch nicht bearbeitete Anträge kümmern. Zum Fortgang der Bürokratie ist dies unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 21:48, 16. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Lapidare Drohung mit Aus-dem-Amt-Werfen, falls Untätigkeit anhält...


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:29, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 1111111110/d02

Thema des Gutachtens: Antrag Nr. 1111111110/e01

Kurzzusammenfassung: Diese Regeländerung verstößt gegen den Geist von §0.

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Ausführlicher Gutachtentext:
Die vom Kollegen Wanderdüne vorgeschlagene Regeländerung verlangt vom Zentralrat für jede Antrag auf eine Regeländerung gemäß §4(a) 1.Satz eine Entscheidung des Zentralrats auf Annahme oder Ablehnung binnen 15 Tagen. Die Konsequenz bei Verstoß gegen diese Frist wäre eine Übertragung von Kompetenzen des Zentralrates auf den Spielleiter (Bearbeitung von Regeländerungsanträgen) bzw. auf den Aufsichtsrat (Einstellung auf der Regelseite). Dieses kann nicht angehen, dass man dem Zentralrat Aufgaben wegnimmt, die in ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich fallen, dies empfände es als ausgesprochene Demütigung. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es dem Wohle des Allgemeinwohls zuträglich wäre, wie Kollege Wanderdüne mit seinem Antrag auch intendiert hat. Doch der Gutachter bestreitet ganz entschieden, dass dies bei vorliegender Regeländerung gegeben ist. Oft benötigen Regeländerungen viel Zeit, die der Zentralrat aufwenden muss, um den Antrag auf juristische Korrektheit zu überprüfen, die Konsequenzen für das Allgemeinwohl zu bedenken, die Bürokratieverträglichkeit abzuschätzen, den Mittagsschlaf trotz der Fülle an zu bewältigenden Aufgaben zu wahren und missliebige Antragssteller auch mal längere Zeit zappeln zu lassen. Außerdem gibt der Gutachter zu bedenken, dass dem Spielleiter so bei einer eventuellen Handlungsunfähigkeit des Zentralrates eine diktatorische Allmacht gegeben würde. Zu guter Letzt fragt er, ob der Untätigkeitsparagraph §12 nicht ausreichend ist, um den Fortgang einer funktionierenden Bürokratie zu gewährleisten. Die einzige Verbesserung, die die Regeländerung geben könnte, wäre eine Gewährleistung des Fortbestandes der Bürokratie, selbst wenn durch die aktiven Mitglieder des Zentralrates eine absichtliche Blockade durch Ignorierung aller Regeländerungsanträge erfolgte. Doch selbst in diesem Falle ließe sich §4(e) leicht umgehen, beispielsweise, indem der Zentralrat einfach alle Anträge ablehnte, anstatt sie zu ignorieren. So gesehen bezweifelt der Gutachter jeglichen Nutzen dieser Regeländerung.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: 1111111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Durchgefallen. 1. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif hmm... irgendwie erinnert mich das an "DSDS". Vielleicht sollten wir mal an dieser Stelle so ultracoole Sprüche absondern wie Dieter Bohlen es immer bei seinen Kandidaten macht. Schließlich sind wir ja gewissermaßen auch eine Jury. 2. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Aus obigen Gründen abgelehnt, 3. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Diese Abstimmung ist wohl mal voll durchgerasselt.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 1111111110/d03

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 222222220 vom 22.April 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222220-d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 21:15, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obiger Antrag 222222220-d01 und obige Abstimmung 222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02 - obwohl Kollege Wanderdüne sich mit seiner Anfechtung nur auf die Regeländerung im Antrag 222222222222220-d01 bezogen hat, gibt es hier das gleiche Problem.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 222222222222220 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222222222220-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 222222222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Regeländerung 222222222222220-d01 und obige Abstimmung 222222222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nr. 9876543210 vom 11.Mai 2010 - Anfechtung der obigen Regeländerung

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 222222222222220-d01 und die dazugehörige Abstimmung Nr. 222222222222220-d02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Nummer der Akte und beider Vorgänge widerspricht der Regelung in Ihrer eigenen Geschäftsordnung, der AETZEND, Artikel 2, §3(b)3. Ich empfehle deswegen, die Vorgänge möglichst schnell zurückzuziehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 21:25, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die der Geschäftsordnung AETZEND nicht widersprechende Nummer 9876543210-e01.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Sie haben Recht, mit der Beobachtung, dass die beiden Vorgangsnummern ungültig sind, jedoch die Aktennummer ist es nicht. Die beiden Vorgangsnummern verstoßen, wie Sie richtig beobachtet haben, gegen AETZEND §3(d), die Aktennummer selber verstoßt gegen keines der relevanten Vorschriften §3(a) und (b).


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:00, 11. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nummer 9876543210/d02


Rechtsmittelbelehrung: Da es sich bei einer Akte naturgemäß um keinen Vorgang, sondern um eine Zusammenfassung von Vorgängen handelt, fällt die nachfolgende Änderung der Aktennummer nicht unter §3(d). Somit werden die beiden Vorgangsnummer nachträglich legitimiert.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Ablehnung 9876543210/d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Wie ich sehe, hochgeschätzter Kollege, haben Sie doch Recht. Mir ist bei der bisherigen Interpretation von AETZEND (die ja nicht von mir selber erstellt wurde) ein kleiner Lesefehler unterlaufen, der sich hier entscheidend ausgewirkt hat.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 9876543210/d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 511111111110 vom 11. Mai 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 511111111110/d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 511111111110/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 511111111110/d01

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 22222222210 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222210-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 22222222210-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 22222222210-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Akte Nummer 7777770 vom 12. Mai 2010 - Einführung eines Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien

Antrag

Adressat: Zentralrat der Pharagraphenreiter
Antragsnummer: 7777770-l01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermitt beantrage ich folgende Erweiterung der Spielregeln:
§8(x) Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien (AAG)
(1) Das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien hat dafür zu sorgen, das diese Spielrunde nicht mit dem Ergebnis „alle Kamele haben verloren“ endet.
(2) Das Organ beschäftigt sich mit der Endzeitfrage und damit, wie diese Runde enden sollte.
(3) Das AAG hat maximal 6 Mitglieder.
(4) Die Mitglieder des AAG sind von den Hauptorganen zu stellen.
(4a) Das Organ „Spielleiter“ stellt ein Mitglied.
(4b) Das Organ „Aufsichtsrat“ darf zwei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(4c) Das Organ „Zentralrat der Paragraphenreiter“ darf drei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(5) Näheres regelt die Geschäftsordnung des AAG.

Begründung:

Memento Mori - auch wenn es nicht unserer Natur entspricht sollten wir uns Gedanke über unser Ende machen - alles im Sinne des natürlichen Kraislaufes, Tod und Wiedergeburt.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:04, 12. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ein Gutschein für den Freitod


???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7777770-l01

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Der Unterzeichner fragt im Namen der Allgemeinheit der Spielteilnehmer höflich an, warum die Mitarbeit in diesem Organ ausschließlich den Hauptorganen vorbehalten sein soll.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 13:59, 12. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (b)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-l03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bearbeitendes Organ: Keines/Private Stellungnahme eines Einzelkamels

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Die Auslegung des Bürokratenspiels ist so, das es am besten dann funktioniert wenn alle Posten in den Hauptorganen besetzt sind. Leider ist dies in der aktuellen Runde nicht der Fall, der Zentralrat der Praragraphenreiter ist nur mit einem Mittglied besetzt (auch wenn dieses seine Aufgabe ausgesprochen gut erledigt). Der Beantragende gibt sich der freunvollen Hoffnung hin, das einige Kamele die in anderweitigen Organen tätig sind, in die Hauptorgane wechseln, und so den Spielfluss im Gange halten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 14:09, 12. Mai 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Auch auf die Gefahr hin, dass der Aufsichtsrat jetzt Pläne schmieden sollte den Zentralrat aufzulösen: Dieser Vorgang ist ist wegen falschem Aktenzeichen abzulehnen! Ein neuer Antrag ist zur Einhaltung von AETZEND Artikel 2 §3(b) (und zur Belustigung des Zentralrates) zu stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:24, 12. Mai 2010 (NNZ) (in seiner Funktion als 1. und 3. aber nicht 2. Mitglied des Zentralrates)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Vorgangszeichen 7777770-d04


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 3213213210 vom 15. Mai 2010 - Abstimmung über die Entsendung eines Paragraphenreiter in das Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 3213213210/d01
Antragsgegenstand:

Selbstvorschlag für das Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(2)

Begründung:

Irgendeiner muss es ja machen!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ), 1. Mitglied des Zentralrates

Anlagen: Lebenslauf, Zeugniskopie, ausführliche positive Gutachten diverser Professoren



Abstimmung
Abstimmung über: 3213213210/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 3213213210/d02 und wurde von weiter oben copy&pastet, aber das merkt ja keiner.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 993213213210 vom 15. Mai 2010 - Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 993213213210/d01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Einführung des Scblichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Zentralrat!
Gemäß §8(b)(6) verlieren Sie bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee die Kompetenz Mitglieder des Aufsichtsrates ihres Amtes zu entheben!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:05, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Siehe auch: das Regelhandwerk

Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.

Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.


Rechtsmittelbelehrung:


 Freigabe ab 10 Jahren


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.

Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.


Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.

Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:


Ich beantrage folgende Regelergänzung

§8(%%) Archiv

1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.

6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:

    Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.

7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.

Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.

Begründung:

Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


 allgemein freigegeben


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01

Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00

Kurzzusammenfassung: Brav.

Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf

Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.

Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)

 Freigabe ab 10 Jahren


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 342210/m00 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Sehr guter Vorschlag. Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag wurde angenommen.

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

 allgemein freigegeben


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Dieses neue Organ wird von der Mehrheit der Paragraphenreiter begrüßt.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat kann bis zum 18. März 22:45 Veto einlegen.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

 Freigabe ab 20 Jahren

Abstimmung
Abstimmung über: über die Verwendung des Buchstabens "a" zum Ersetzen von "%%" im Antragstext 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif a ist sowohl der Erste Buchstabe und damit logisch richtig und außerdem der Anfangsbuchstabe von Archiv Opsim 22:54, 15. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auch beim Aaarzt muss man immer brav Aaaah machen. --Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Sollte ein rechtsgültiges Veto des Aufsichtsrates ausbleiben, wird der Regeltext als § 8 (a) zu den Spielregeln hinzugefügt.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)

16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1

 Freigabe ab 20 Jahren

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 543210/f01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:

  • Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Nummer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
  • Artikel 5, §2: Der Vorsitzende kann diese Geschäftsordnung durch Leitsätze ergänzen, die er auf der Geschäftsordnungsseite veröffentlicht. Bei einem Konflikt mit der Geschäftsordnung gilt letztere.
  • §3: Der Direktor hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.

Die veränderten Stellen wurden unterstrichen.

Begründung:

Um die AETZEND noch klarer und wirkungsvoller zu machen, ist diese Ergänzung hilfreich.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:21, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


 Freigabe ab 10 Jahren


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 543210/m02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 543210/f01

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:


Aus dem Antrag geht nicht hervor, ob einzelne Paragraphen geändert oder ergänzt werden sollen. Deshalb werde ich in einer Abstimmung gegen diesen Antrag stimmen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Maßnahmen gegen Anschläge auf das Spiel: 2521968542123210 vom 16.03.10

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2521968542123210/m00
Antragsgegenstand:

Zur Abwehr von Terrorismus, wie er zurzeit von der Volksfront begangen wird, beantrage ich folgende Regeländerungen:

§1(a): Einfügung von "registrierte und angemeldete" vor "Kamel"

§2(b): Ergänze "Das Einnehmen muss durch einen Beschluss erfolgen, dem ein Link zu einer Seite des Geheimdienstes beigelegt ist, dass dieses Kamel keine Anschläge beging."

§3(d) wird zu §3(d)1.
Neuer Paragraph: §3(d)2. "Absatz 1. gilt nicht für Vorgänge von nicht angemeldeten Kamelen. Diese dürfen umgehend vom Geheimdienst zurückgesetzt incl. aller darauf ausgeführten Vorgänge zurückgesetzt werden."

Neuer §8(%%):
§8(%%): Geheimdienst
1. Der Geheimdienst ist ein Organ zur Abwehr terroristischer und anders motivierter Anschläge auf die Ordnung des Bürokratenspiels gemäß §0.
2. Der Geheimdienst besteht aus den drei Hauptorganen.
3. Jedes Hauptorgan hat eine Stimme im Geheimdienst. Welche Mehrheitsentscheidung zur Stimmabgabe nötig ist, legen die Hauptorgane in ihrer Geschäftsordnung fest.
4. Entscheidungen des Geheimdienstes werden in einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Abstimmung dauert minimal 1 bis maximal 2 Tage.
5. Der Geheimdienst muss eine Liste bereitstellen, auf der jedes Kamel, das Bearbeitungen am Bürokratenspiel vornimmt, die letzten fünf Stellen seiner IP und den Zeitraum einträgt. 6. Der Geheimdienst ist berechtigt Kamele, die gegen Absatz 5. verstoßen

    (1) beim ersten Verstoß zu verwarnen
    (2) und beim zweiten oder folgenden Verstößen aus allen Organen auszuschließen.

7. Der Geheimdienst führt außerdem eine Liste aller Anschläge mit Datum, IP des Terroristen und Beschreibung des Anschlages. 8. Der Geheimdienst kann mit zwei Stimmen ein besetztes Organ auflösen, das heißt, alle Mitglieder werden entlassen und die Geschäftsordnung wird außer Kraft gesetzt. 9. Bei einer Übereinstimmung der letzten fünf Stellen der IP eines Spielers und eines Terroristen zu beliebigen Zeiten ist der Geheimdienst berechtigt,

    (1) dieses Kamel aus allen Organen auszuschließen und 
    (2) ihm die nach §3(b) erteilte Antragsstellerlaubnis für 7 Tage zu entziehen.

Im gesamten Antrag ist %% nach der Genehmigung durch einen vom Zentralrat zu bestimmenden Kleinbuchstaben zu ersetzen.


Begründung:

Bei der Häufung von Anschlägen ist ein Organ zur Gefahrenabwehr dringend nötig. Die Notwendigkeit hierzu geht aus dem zweiten Satz von §0 hervor.

Unterschrift, Datum: Opsim 17:52, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


 allgemein freigegeben


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Spielleiter hält obigen Antrag für sehr wichtig und unterstützt ihn voll und ganz.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter --Wanderdüne 20:00, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: s.o.

 allgemein freigegeben


Abstimmung
Abstimmung über: 2521968542123210/m00 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Gegen Terroristen. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif Aus von Stinkerwue genannten Gründen dagegen. --Kamelokronf 20:34, 30. Mär. 2010 (NNZ)


Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 2521968542123210/m02


 Freigabe ab 10 Jahren


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich als Aufsichtsratsmitglied kann die Einführung eines neuen Organs sehr begrüßen. Jedoch muss ich gegen Nr. 9 (2) protestieren. Einzig und allein dem Aufsichtsrat sollte es gebühren, ein Kamel die Antragstellererlaubis zu erteilen und zu entziehen. Deshalb bitte ich den Zentralrat der Paargraphenreiter, ihren Entwurf zu überdenken. Für neue Organe bitte ich, Vorschläge vor Einbringung in den Zentralrat der Paragraphehreiter zuerst den Aufsichtsrat vorzulegen

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsmitglied Stinkerwue 21:12, 19. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: angesäuertes Brot

Akte Nummer 11929572187427388383741394823783927719876543211210 vom 16.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.

Begründung:

Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:38, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m02

Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01

Kurzzusammenfassung: Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.

Bearbeitendes Organ: Opsim

Ausführlicher Gutachtentext:
Grundsätzlich ist zwar eine zunehmende Bürokratisierung des Bürokratenspiels zu begrüßen. Der Antrag erfüllt aber nicht die geforderten Bedingungen aus der Begründung. Fast immer gibt es in Organen freie Positionen, die durch Selbstwahl eingenommen werden können. Hierdurch wird jedes Kamel sofort nach §3(c) antragsberechtigt, falls die Geschäftsordnung des Organs dies nicht verbietet. Außerdem führt die beantragte Regeländerung zu einer Machthäufung des Aufsichtsrates, die ich als Mitglied eines Konkurrenzorganes nicht unterstützen kann.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Abstimmung
Abstimmung über: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Machthäufung darf es nur beim Zentralrat geben. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)


Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m03


Selbstwahlzum Vorsitzenden am 19.03. - 6341210

 Freigabe ab 20 Jahren

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 6341210-m01

Bearbeitendes Organ: Einzelkamel Opsim

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich wähle mich hiermit zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:55, 19. Mär. 2010 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)