Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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(neue Geschäftordnung)
(Leitsatz)
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§  5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat  zulässig.<br>
 
§  5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat  zulässig.<br>
 
§ 6 Sollten  eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist  ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue  (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied  vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)}}
 
§ 6 Sollten  eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist  ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue  (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied  vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)}}
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== Nr. 4 - Mitteilung des Archivs ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}}

Version vom 24. Mai 2010, 13:54 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1 - Beschluss einer Geschäftsordnung

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!  UNGÜLTIG

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 1 des Archivs vom 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ) Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die Temeratur von Köln vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist a². Die Temeratur von Bonn vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist b². Nach dem Satz des Pythagoras (a²+b²=c²) ist das c die Erste Zahlenkolone. Dannach folgt der Trennstrich /. Die Zweite Zahlenkolone ist die Nummer innhalb der Akte.
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Beschluss Nr. 1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Hier liegt ein Verstoß gegen §11 (e) vor, da keine Regelung für die Wahl eines Vorsitzenden getroffen wurde. Überdies fragt der Unterzeichner, was eine "Zahlenkolone" sein soll und was der Satz des Pythagoras, der eine Aussage über das geometrische Verhältnis der Katheten eines rechtwinkliges Dreiecks zu seiner Hypothenuse macht, mit einer banalen Bildungsvorschrift einer Zahl aus zwei anderen Zahlen gemeinsam hat?


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 12:50, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Da der Unterzeichner die aktuelle Geschäftsordnung nicht als gültig anerkennt, verzichtet er auf eine Vorgangsnummer. Sollte das Archiv nicht auf diese Anfechtung reagieren, wird der Unterzeichner es beim Spielleiter verpetzen.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Nr. 1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Wenn es keiner für nötig hält, im Archiv zu sein, dann muss ich halt etwas machen *zu Kamel Bond 007 schau*. Aber mir egal, ich bin ja momentan nicht Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: Nr. 3

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:19, 20. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Ich lege bestimmt kein Rechtsmittel ein. Aber formal kann jeder jetzt noch seinen Senf dazugeben.


Nr. 2 - Erinnerung

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: ARCHIV2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SCHWER!!!07bill2030; Spielregel §8(a)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Archivare, da Sie nun endlich wieder ein besetztes Organ sind, erinnere ich hiermit Ihr Mitglied Stinkerwue eindringlich an seine Pflichten gemäß §8(a) und an die unangenehmen Folgen für ihn, falls er sich nicht schnell ans Archivieren aller alter Vorgänge macht! Schon beschwer sich ein Spielteilnehmer in SCHWER!!!07bill2030 über die Unordnung auf der Vorgangsseite des Zentralrats der Paragraphenreiter, bei anderen Organen ist es nicht besser, also: Ran an den Speck!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 19:49, 21. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Lauter altes Zeug auf allen Seiten!

Nr. 3 - Beschluss Geschäftsordnung

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 3 des Archivs vom Stinkerwue 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ) Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 4 - Mitteilung des Archivs

Schild.gif

Leitsatz "Archivierung leicht gemacht"

Hiermit erlässt das Archiv den folgenden Leitsatz "Archivierung leicht gemacht" :

Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert, einzusetzen mit {{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|~~~}} an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.

Vorgangsnummer: 4I
Rechtsgrundlage: § 8 (a) der Regeln
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.