Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nr. 4 - Mitteilung des Archivs ==
 
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}}
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== Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates ==
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Version vom 3. Juni 2010, 11:00 Uhr

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Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Archiviert Stinkerwue

Nr. 3 - Beschluss Geschäftsordnung

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 3 des Archivs vom Stinkerwue 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ) Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 4 - Mitteilung des Archivs

Schild.gif

Leitsatz "Archivierung leicht gemacht"

Hiermit erlässt das Archiv den folgenden Leitsatz "Archivierung leicht gemacht" :

Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert, einzusetzen mit {{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|~~~}} an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.

Vorgangsnummer: 4I
Rechtsgrundlage: § 8 (a) der Regeln
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.

Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: is' wurscht

Maßnahme: Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.


Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates

Bemerkungen: gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert

Siehe auch: die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!