Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(+ Anfechtung)
(Anfechtung von Nr. 61 (allgemein))
 
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Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, irgendwelche Beschlüsse des Spielleiters anzufechten. Laut GROSS wird Ihnen dennoch das Recht dazu eingeräumt.
 
Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, irgendwelche Beschlüsse des Spielleiters anzufechten. Laut GROSS wird Ihnen dennoch das Recht dazu eingeräumt.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|[[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge#ACHTUNG! Nr. X vom 08. April 2010: Unterbrechung der laufenden Runde|Ablehnung meiner Anfechtung vom 10. April, 21:45 Uhr des Vorgangs X/Achtung]]|Antworten des Spielleiters auf Anfechtungen sind nach § 10 Ziffer 3 GROSS auf der Antwortseite des Spielleiters zu veröffentlichen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:28, 13. Apr. 2010 (NNZ)|Gleiches Recht für alle!}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]]}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|[[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge#ACHTUNG! Nr. X vom 08. April 2010: Unterbrechung der laufenden Runde|Ablehnung der Anfechtung vom 10. April, 21:45 Uhr des Vorgangs X/Achtung]]|Euer Ehren, ich möchte im Folgenden darlegen, wieso die Maßnahme des Spielleiters in ungeheuerlicher und kaum erträglicher Weise gegen die Spielrechte verstößt und warum die Anfechtungsfrist gemäß GROSS nicht ausreicht, um diese Anfechtung abzulehnen.
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Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Spielregeln gelten weiterhin (a) trotz der laufenden Spielunterbrechung oder (b) sie gelten nicht. Im Falle von (b) liegt offensichtlich ein eklatanter gegen $ 0 vor... keine Regeln, ergo absolute Anarchie, ja, das geht doch schon mal gar nicht! Folglich muss Fall (a) gelten. Wenn aber Fall (a) gilt, dann liegt ein Verstoß gegen folgende Spielregeln vor:<br>
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Verfügung Nr. 61 (allgemeine Vorgangsseite) vom 28.06.10|Euer Ehren,<br>
- Organe sind befugt Anträge zu stellen (§3(c))<br>
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der oben bezeichnete Vorgang wird aus formalen und inhaltlichen Gründen hiermit angefochten.<br>
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist befugt Anträge auf Regeländerungen anzunehmen (§4(a))<br>
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# ''Formale'' Ungültigkeit
- Der Aufsichtsrat darf Vetos gegen Anträge auf Regeländerungen einlegen, die vor mindestens 3 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen worden sind. (§4(b))<br>
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:(a) Ort der Veröffentlichung
- Kamele dürfen Anfragen beim Aufsichtsamt bezüglich der Freigabe von geplanten Regeländerungen stellen. (§4(c))<br>
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::Die Beendigung der Runde hat nach § 17 (d) der Spielregeln durch den Spielleiter zu erfolgen. Es handelt sich damit um einen ''den Spielleiter betreffenden Vorgang'', für den selbstverständlich die GROSS zu beachten ist. Nach § 8 Ziff. (3) GROSS sind sonstige den Spielleiter betreffende Vorgänge auf der Seite des Spielleiters für sonstige Vorgänge einzureichen, keineswegs auf der allgemeinen Vorgangsseite.
- Der Aufsichtsramt darf den Spielleiter nach entsprechendem Antrag auf einstimmigen Beschluss von seinem Amt putschen. (§5(b))<br>
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:(b) Vorgangsnummer
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf leergeputschte Spielleiterstellen durch den Beschluss von Neuwahlen wieder ausfüllen lassen. (§5(c)) (Mit anderen Worten: Der Spielleiter verbietet es im Falle seiner Amtenthebungs Neuwahlen durchzuführen... dass er momenten nicht vom Amt enthoben werden kann, ist für diese Aussage unerheblich!)<br>
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::Auch die Vorgangsnummer entspricht nicht den Vorgaben aus § 8 Ziff. (4) GROSS.
- Der Aufsichtsrat darf mit dem Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. (§6)<br>
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# ''Inhaltliche'' Ungültigkeit
- Der Spielleiter darf (und muss sogar!) aufgelöste Paragraphenreiter-Zentralräte durch die Regelung von Neuwahlen wieder einrichten. (§6)<br>
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:(a) Fehlende Nachvollziehbarkeit
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit den Stimmen von mindestens 79,28% seiner Mitglieder ein Mitglied des Aufsichtsrates seines Postens entheben. (§7)<br>
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::In der Anlage zur Verfügung werden verschiedene Gewinner und Verlierer benannt, ohne dass nachvollziehbar ist, wie diese ermittelt wurden. Dies gilt insbesondere für Kamele, die angeblich als Mitglieder der Volksfront des Bürokratenspiels angesehen werden können. Eine solche Behauptung ohne näheren Beleg reicht als Grundlage für eine offizielle Ermittlung von Runden-Verlierern nicht aus.
- Der Spielleiter muss aufgelöste Posten des Aufsichtsrates durch Neuwahlen wieder auffüllen. (§7)<br>
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:(b) Fehlende Plausibilität
- Die Archive müssen ihren archivarischen Aufgaben nachkommen dürfen. (§8(a)7.)<br>
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::Die Liste der Verlierer erscheint schon auf den ersten Blick unplausibel. Ein Blick auf die [[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge/Archiv#Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels]] legt in Verbindung mit den vielen fragwürdigen und umstrittenen Spielleiter-Entscheidungen der Runde schnell nahe, dass die Mitgliederzahl der Volksfront deutlich höher sein muss als 1.
- Jeder Teilnehmer des Spiels ist berechtigt sich selbst in den DOBERMANN hineinzuwählen, sofern noch nicht alle 100 Posten besetzt sind (und er überhaupt Lust dazu hat). (§8(h)(3))<br>
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:(c) Widersprüchlichkeit
- Der DOBERMANN kmuss seiner Aufgabe kläffende und sabbernde Köter vor artgerechter Entsorgung nachkommen können. (§8(h)(4))<br>
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::Alle unter ''Verlierer'' gelisteten Kamele sind angesichts ihrer Mitwirkung im Bürokratenspiel ohne Zweifel auch ''Handlager der Bürokratie'' und damit Gewinner. Dadurch entsteht ein offener Widerspruch, der in Frage stellt, ob ein regelkonformes Spielrundenergebnis mit der aktuellen Fassung von § 17 (c) der Spielregeln überhaupt möglich ist.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 10:19, 29. Jun. 2010 (NNZ)|Vorgangsnummer dieser Anfechtung: F24bres2042}}
- Der DOBERMANN darf Unterorgane einrichten, um ihren Aufgaben zur Vermehrung von Hundehaarallergie und Kotbeschmutzung öffentlicher Fußwege nachkommen zu können. (§8(h)(5))<br>
 
- Jedes Kamel, das nach Mitleid heischt, darf dem Rat der Wirtschaftswaisen beitreten. (§8(g) 2.)<br>
 
- Organe und Mitspieler dürfen Anfragen bei dem Wirtschaftswaisen stellen. (§8(g) 4.)<br>
 
- Der Spielleiter darf Verfahrensregelungen zu Besetzungen von vakanten Stellen in Organen bestimmen. (§9(b)) (Diese Regel beinhaltet die Neubesetzungsvorschriften von §6 und §7 nicht als Spezialfall. In den in §6 und §7 beschriebenen Fällen ist der Spielleiter nämlich <b>verpflichtet</b> Neuwahlen durchzuführen. In allen anderen Fällen nicht.)<br>
 
- Kamele dürfen aus Organen ausscheiden, sofern kein Meckerparagraph dagegen spricht. (§9(c))<br>
 
- Organe dürfen Unterorgane erstellen. (§10(a))<br>
 
- Organe dürfen Geschäftsordnungen beschließen. (§11(a))<br>
 
- Spielleiter dürfen missratene Geschäftsordnungen aus dem Spiel entfernen. (§11(b))<br>
 
- Antragsberechtigte Kamele dürfen untätige Kamele für faul erklären. (§12(b))<br>
 
- Antragsberechtigte Kamele dürfen anderen antragsberechtigten Kamelen zustimmen, wenn diese wiederum andere antragsberechtigte Kamele für faul äh untätig erklärt haben. (§12(b))<br>
 
- Antragsberechtigte Kamele dürfen fahrlässig untätige Kamele von ihrem Posten entheben und durch andere Kamele ersetzen. (§12(c))<br>
 
- Für fahrlässig untätig erklärte und von ihrem Posten enthobene Kamele dürfen ihre Amtsenthebung bei einem der Hauptorgane anfechten. (§12(c))<br>
 
- Hauptorgane, bei denen eine Anrechtung einer Amtsenthebung eines für fahrlässig erklärten und von ihrem Posten enthobenen Kamels vorliegt, dürfen diese Amtsenthebung wieder rückgängig machen. (§12(c))<br>
 
- Der Spielleiter darf Stellungnahmen und Berichte von untätig gewordenen Kamelen einfordern. (§12(e))<br>
 
- Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen. (§12(e))<br>
 
- Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen. (§12(e))<br>
 
- Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. (§12(e))<br>
 
- Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung rügen. (§12(e))<br>
 
- Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung mecklenburg-vorpommern. (§12(e))<br>
 
- Organe und Einzelkamele dürfen Teile ihrer Rechte und Befugnisse an andere Organe oder Einzelkamele delegieren (§13(a))<br>
 
- Delegierende Organe bzw. Einzelkamele dürfen ihr Veto-Recht gegen eine Entscheidung einlegen, die vor mindestens drei Tagen erfolgt ist und die das entscheidende Kamel aufgrund einer erfolgten Delegation zu tun befugt ist.(§13(c))<br>
 
- Organe, die gemäß §14(a) verpflichtet sind innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums beim Spielleiter einen Vorschlag für eine Spielregeländerung ausarbeiten und deren Mitgliederzahl sich innerhalb dieses Zeitraums um 1 verringert, dürfen beim Spielleiter einen Antrag auf eine Spielregeländerungsvorschlagsausarbeitungsvertagung um 3 Wochen stellen. (§14(d), dies ist der Spielregeländerungsvorschlagsausarbeitungsvertagungsparagraph.)<br>
 
- Der Spielleiter kann Kamele aus Organen nach Gutdünken ausschließen (er muss der Meinung sein, dass das betreffende Kamel sich nicht an die Regeln gehalten hat, aber praktisch läuft es auf dasselbe hinaus.)(§16(a))<br>
 
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann gegen Entscheidungen des Spielleiters, die gemäß §16(a) vor drei Tagen erfolgt sind, ein Veto einlegen. (§16(b))<br>
 
- Der Aufsichtsrat kann gegen Entscheidungen des Spielleiters, die gemäß §16(b) vor 48 Stunden erfolgt sind, ein Veto einlegen. (§16(b))<br>
 
- In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel verwarnen. (§16(c))<br>
 
- In mittelschweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel rügen. (§16(c))<br>
 
- In schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel mecklenburg-vorpommern. (§16(c))<br>
 
- Ist der Posten des Spielleiters vakant und seit mindestens 14 Tagen unbesetzt, so kann ein beliebiges Kamel die Spielrunde als vorzeitig beendet erklären. ($17(e))<br>
 
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All die beschriebenen Rechte können nicht wahrgenommen werden, wenn das Spiel unterbrochen ist, und sind somit in eklatanter Weise verletzt.<br>
 
Meine Herren, ich fasse zusammen: Die jetzige Maßnahme des Spielleiters beraubt die Kamele um 42 Rechte, die ihnen den Regeln gemäß garantiert sind und verstößt gegen 29 Paragraphen.  Nur selten dürfte es in der Geschichte des Bürokratenspiels einen solchermaßen unverhohlenen und massiven Angriff auf die allgemeinen Kamelrechte gegeben haben!<br>
 
Ich möchte zudem aus zwei Gründen sehr stark anzweifeln, dass die Anfechtungsfrist gemäß §0 ausreicht, um die Ablehnung der Anfechtung zu begründen: Erstens ist die Logik des Spielleiters schizophren, wenn der die Runde unterbricht, aber die Zeitzählung weiter laufen lässt. Zweitens bezweifle ich sehr stark, dass so ein lächerlicher kleiner Anfechtungsfristparagraph ausreicht, um einen derart massiven wie eben geschilderten Eingriff in die Spielerrechte zu rechtfertien.|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 00:24, 14. Apr. 2010 (NNZ)|Die Vorgangsnummer der Anfechtung lautet F01kame2030. Siehe auch [http://www.amazon.de/Wenn-die-Zeit-stehen-bleibt/dp/3423781602 Wenn die Zeit stehen bleibt.]}}
 

Aktuelle Version vom 29. Juni 2010, 09:19 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, irgendwelche Beschlüsse des Spielleiters anzufechten. Laut GROSS wird Ihnen dennoch das Recht dazu eingeräumt.

Archiviert Stinkerwue



Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Verfügung Nr. 61 (allgemeine Vorgangsseite) vom 28.06.10 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
der oben bezeichnete Vorgang wird aus formalen und inhaltlichen Gründen hiermit angefochten.

  1. Formale Ungültigkeit
(a) Ort der Veröffentlichung
Die Beendigung der Runde hat nach § 17 (d) der Spielregeln durch den Spielleiter zu erfolgen. Es handelt sich damit um einen den Spielleiter betreffenden Vorgang, für den selbstverständlich die GROSS zu beachten ist. Nach § 8 Ziff. (3) GROSS sind sonstige den Spielleiter betreffende Vorgänge auf der Seite des Spielleiters für sonstige Vorgänge einzureichen, keineswegs auf der allgemeinen Vorgangsseite.
(b) Vorgangsnummer
Auch die Vorgangsnummer entspricht nicht den Vorgaben aus § 8 Ziff. (4) GROSS.
  1. Inhaltliche Ungültigkeit
(a) Fehlende Nachvollziehbarkeit
In der Anlage zur Verfügung werden verschiedene Gewinner und Verlierer benannt, ohne dass nachvollziehbar ist, wie diese ermittelt wurden. Dies gilt insbesondere für Kamele, die angeblich als Mitglieder der Volksfront des Bürokratenspiels angesehen werden können. Eine solche Behauptung ohne näheren Beleg reicht als Grundlage für eine offizielle Ermittlung von Runden-Verlierern nicht aus.
(b) Fehlende Plausibilität
Die Liste der Verlierer erscheint schon auf den ersten Blick unplausibel. Ein Blick auf die Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels legt in Verbindung mit den vielen fragwürdigen und umstrittenen Spielleiter-Entscheidungen der Runde schnell nahe, dass die Mitgliederzahl der Volksfront deutlich höher sein muss als 1.
(c) Widersprüchlichkeit
Alle unter Verlierer gelisteten Kamele sind angesichts ihrer Mitwirkung im Bürokratenspiel ohne Zweifel auch Handlager der Bürokratie und damit Gewinner. Dadurch entsteht ein offener Widerspruch, der in Frage stellt, ob ein regelkonformes Spielrundenergebnis mit der aktuellen Fassung von § 17 (c) der Spielregeln überhaupt möglich ist.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 10:19, 29. Jun. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung: F24bres2042