Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nr. 1  - Beschluss einer Geschäftsordnung ==
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Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:<br>
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§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.<br>
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== Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates ==
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.<br>
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Zentralrat der Paragraphenreiter|is' wurscht|Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.|Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates|Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen! |gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert|die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates}}
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
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Die Temeratur von Köln vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist a².
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== Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs ==
Die Temeratur von Bonn vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist b².
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 6-I|2=des Archivs|3=14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)|4=Einführung einer Geschäftsorndung|5=
Nach dem Satz des Pythagoras (a²+b²=c²) ist das c die Erste Zahlenkolone. Dannach folgt der Trennstrich /. Die Zweite Zahlenkolone ist die Nummer innhalb der Akte.<br>
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Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:<br>
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.<br>
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§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.<br>
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
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§ 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.<br>
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)}}
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§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
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Die aktuelle Aktennummer  (fortlaufend) (z. B. 1)<br>
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Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)<br>
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§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.<br>
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§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
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§ 6 Sollten   eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.<br>
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§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.|grundlage=Beschluss von Stinkerwue   (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied   vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)}}

Aktuelle Version vom 21. November 2013, 16:17 Uhr

§reiter.jpg

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Archiviert Stinkerwue

Archiviert Stinkerwue

Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: is' wurscht

Maßnahme: Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.


Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates

Bemerkungen: gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert

Siehe auch: die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!


Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs[<small>bearbeiten</small>]

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 6-I des Archivs vom 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ) Einführung einer Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.
§ 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.
§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.