Bankgeheimnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. März 2016, 15:51 Uhr
Mit dem Bankgeheimnis wird ein komplexes Konzept der konkordanten Konföderation zum kriminellen koordinierten Kumulieren von Knete bezeichnet.
Geschichte[<small>bearbeiten</small>]
Das Bankgeheimnis wurde 1920 vom Schweizer Ökonomen Bank G. Heimnis erfunden (Wer hat's erfunden? – Na eben.), um neben Käse und Uhren eine dritte Einnahmequelle zu erschließen (sog. Drei-Gelder-Wirtschaft). Wie das Rote Kreuz war allerdungs auch das Bankgeheimnis eine sehr humanitäre Erfindung: So konnten arme Reiche aus Deutschland nämlich ihr Geld vor dem asozialen Sozialstaat in Sicherheit bringen. Die Erklärung, das Bankgeheimnis sei zum Schutz der verfolgten Juden während des zweiten Weltkriegs geschaffen worden, ist hochgradig falsch und verleumderisch, da dies der Schweizer Neutralität zuwidergelaufen wäre.
Der kleine Unterschied[<small>bearbeiten</small>]
Um genannten armen reichen Leuten das Leben nicht unnötig schwer zu machen, wurde außerdem zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden. Steuerbetrug würde etwa dieser Aussage vor Gericht entsprechen:
- a) Jawohl, Herr Staatsanwalt, ich habe im Wissen, dass ich ein Verbrechen begehe, in der vollen Absicht, dem deutschen Staat Schaden zuzufügen, kriminellerweise mein Geld ins Ausland geschleust.
Steuerhinterziehung wäre demgegenüber:
- b) Ach, ich habe einfach mal zum Spaß ein paar Millionen auf mein Schweizer Konto transferiert und dann bei der Steuererklärung dummerweise vergessen, alles ordnungsgemäß zu deklarieren – mein Hund war nämlich an jenem Tag usw. usf.
Der ehrliche Bürger wird sich hier natürlich bei Mangel an Beweisen stets aufrecht für Antwort … b) entscheiden und straffrei ausgehen.
Jüngste Ereignisse[<small>bearbeiten</small>]
In jüngster Zeit ist das Bankgeheimnis von v.a. deutscher Seite unverantwortlich torpediert worden. Insbesondere schreckt der deutsche Staat nicht einmal mehr davor zurück, gestohlene Datenträger zu kaufen (Hehlerei!), was die Privatsphäre seines Steuerzahlers ( Siehe auch: Datenschmutz) in unverantwortlicher Weise verletzt (einer Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten von Keinplanegg ist bereits ein Aktenzeichen zugewiesen worden). Somit untergräbt er kriminell die völlig berechtigten Bemühungen des einfachen Millionärs von der Straße, seine Steuern zu hinterziehen (s. „Der kleine Unterschied“), und stört die freundschaftlichen Beziehungen zu seinem Nachbarland, die bisher wie in allen guten Freundschaften aus einseitiger Bereicherung bestanden hatten.
Fazit[<small>bearbeiten</small>]
Das Schweizer Bankgeheimnis ist, auf welchem Wege auch immer, dem heimischen Käse einen großen Schritt näher gekommen. Größe und Anzahl der Löcher lassen kaum mehr eine Unterscheidung zu. Nur das Geschmäckle beim Bankgeheimnis ist intensiver als beim Käse.
Welche weiteren Geheimnisse auch die Schweizer Banken noch in Ihren Tresoren und virtuellen Geschäftsräumen quer durch die Steueroasen des Planeten horten, ist nicht Gegenstand des Schweizer Bankgeheimnisses, hierfür gelten die normalen Hinterziehungs- und Betrugsregeln der nicht zu fassenden Staaten, die anders als die Schweiz derzeit noch nicht mit einem Blitzkrieg Großdeutschlands gegen Goldbunker und Geldverwehungen rechnen müssen. Derzeit überlegen Schräuble und Guttenzwerg, ob sie zur Trockenlegung weiterer Steueroasen den Stöpsel aus dem Atlantik ziehen sollen, dann wären die Kanalinseln und etwas weiter entfernte Eilande auf dem Landwege zu erreichen und zu bekämpfen, ähnlich wie der Schweizer Käse.
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