Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse/Archiv: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|des  Spielleiters|Nr. B02düne2025|31.März|2010|Hiermit wird [[Kamel:TM?!|TM?!]] gemäß Spielregel, §16(b), aus  allen Organen ausgeschlossen, in denen er Mitglied ist, mit Ausnahme von  dem Organ "Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller  Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten". Grund ist der  Verstoß gegen §1(a) der Spielregeln durch die Teilnahme am Spiel als  Nicht-Kamel  und die darauffolgende Nichtrechtfertigung trotz mehrfacher  Aufforderungen seitens des Spielleiters, zuletzt durch [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Tadel#Verwarnung_von_TM.3F.21|Verwarnung  V04düne2029]]. Auch wenn  eine oberflächliche Recherche des Spielleiters zu der Erkenntnis  geführt hat, dass dieser Ausschluss vielleicht keinerlei richtige  Wirkung zeigt, muss er doch als wichtiges Symbol gesehen werden. (Den  Ausschluss aus dem DOBERMANN konnte der Verfassende nicht übers Herz  bringen, weil er an seinen Nachbarhund dachte, der ihn erst neulich mit  einem so süßen, liebevoll drapierten Hundehaufen in der Verfassenden  Einfahrt beglückt hatte.)|Hough, ich habe gesprochen.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:46, 31. Mär. 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8._Runde/ab73}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rechtshinweis|Ohne  Nummer 11|Beschluss B02düne2025|Der genannte Beschluss des Spielleiters  umfasst nicht eine eventuelle Mitgliedschaft in der Volksfront des  Bürokratenspiels, da es sich hierbei nicht um ein spielregelkonformes  Organ handelt.|<br>[[Projekt:Bürokratenspiel/8.  Runde/Vorgänge/Archiv#Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung|§ 5 (a) der  Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels]]|[[Kamel:Mambres|Mambres]]  23:57, 31. Mär. 2010 (NNZ)}}
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== B03düne2029 -  Außerkraftsetzung der RIFAG ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8._Runde/allgemein}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B03düne2029|Hiermit  erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als  ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung  bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile  oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den  Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern  erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der  Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des  Aufsichtsrates.|Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der  Spielregeln.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)}}
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== B04düne2031 - betreffend SCHWER!!!01bond2030 ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|Nr.|B04düne2031|16.  Mai|2010|'''Die  Beschwerde SCHWER!!!01bond2030 wird abgewiesen.'''  Der Spielleiter hat sich zwar nicht vollständig korrekt verhalten, da  er den Vorgang 22222222210-d01  von ihm ungenau gelesen wurde und der Satz  "Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer  Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu  ergänzen." übersehen wurde. Dennoch besagt dieser Punkt keine explizite  Regeländerung von §§5,6,7, sondern eine so genannte Außerkraftsetzung  von Spielregeln, die in diesen nicht vorgesehen ist. Deswegen bleibt die  verbindliche Regelauslegung des Spielleiters gültig, da diese Regel  ganz einfach gegen §0 und jeden vernünftigen Bürokratismus verstößt. <br>
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So langsam beginnt sich der  Spielleiter zu fragen, ob es wirklich so eine kluge Entscheidung war,  es zuzulassen, dass alle drei Ämter im Zentralrat der Paragraphenreiter  vom selben Kamel besetzt werden. Wir stellen sachlich fest, das Kamel  Bond 007 seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Es wird Spielteilnehmer [[Kamel:Kamel  Bond 007|Kamel Bond 007]]  hiermit gemäß §16(b) der Spielregeln und §13(4) und §13(5) der GROSS  aufgefordert, folgende Bewährungsauflage zu erfüllen: '''Er wird in Zukunft  keine die bürokratische Grundordnung gemäß §0 erschütternden  Regeländerungen eigenmächtig beschließen und des Weiteren die bereits  durch Vorgang 22222222210-d02 genehmigte, der Bürokratie im schlimmsten Maße  widerlaufende Regeländerung innerhalb von 5 Tagen mindestens zu  entscheidenden Teilen zurücknehmen. Hält er sich nicht an diese  Bewährungsauflage, wird er aus allen Organen ausgeschlossen werden.''' 
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|So soll es sein, so kann es  bleiben.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:22, 16. Mai 2010 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=B04düne2031|nummer=RUECK!|begruendung=Ich  mache einen ersten Schritt. Sie haben ja fast Recht. Die Beschwerde  wird natürlich trotzdem abgewiesen, selbstständig wird der neue  Spielleiter überlegen, wie er die Situation retten könnte.|unterschrift=[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 17:59, 19. Mai 2010 (NNZ)}}
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== B05düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B05düne2029|Hiermit  erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als  ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung  bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile  oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den  Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern  erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der  Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des  Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht  ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich  erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch  immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche  Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates '''null und nichtig'''.|Die  Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln.  Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem  bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen  Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der  gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden  Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von  wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung  einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese  Maßnahme anzufechten.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)}}
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== B06düne2029  -  Außerkraftsetzung der RIFAG ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B06düne2029|Hiermit  erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als  ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung  bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile  oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den  Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern  erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der  Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des  Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht  ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich  erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch  immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche  Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates '''null und nichtig'''.|Die  Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln.  Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem  bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen  Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der  gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden  Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von  wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung  einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese  Maßnahme anzufechten.|Spielleiter --[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)}}
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== B07düne2029 - Widerruf der Außerkraftsetzung der  ABEGOASSSAK ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B07düne2029|Hiermit  erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt  ABEGOASSAK, nach eingehender Prüfung und frohen Mutes als nicht  regelwidrig und sämtliche Außerkraftsetzungen von Geschäftsordnungen des  Aufsichtsrates ab sofort für außer Kraft gesetzt.|Ich gratuliere dem  Aufsichtsrat, dass er tatsächlich in der Lage ist, eine Geschäftsordnung  zu beschließen, nachdem das Spiel ja erst läppische 3 Monate dauert.  Bitte entfernen Sie noch die alte und unschöne Geschäftsordnung RIFAG  von Ihrer Geschäftsordnungsseite, damit keine Verwechslungen  auftreten.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)}}
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== betreffend SCHWER!!!07bill2030 ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|zu  SCHWER!!!07bill2030|SCHWER!!!07bill2030|Sehr geehrter Kollege, die  Archivierung unterblieb lediglich, weil das Archiv jetzt eine ganze Zeit  lang keine Mitglieder hatte und ich kann leider kein Hauptorgan  zwingen, einen Vorsitzenden zu ernennen, damit jemand kommisarisches  Archivar ist. Allerdings ist ja nun Ihr Kollege Stinkerwue zum  Vorsitzenden des Aufsichtsrates geworden und muss diese Pflichten  erfüllen, also drängen wir ihn, seine Archivarspflichten zu erfüllen,  ich werde ihn daran erinnern.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:45, 21. Mai 2010 (NNZ)|Regel  §8(a)}}

Aktuelle Version vom 5. Juni 2010, 08:47 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


BESCHLUSS


Beschluss Nr. B01duene2029 vom 09.03. 2010

Da das Anlegen der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter samt ihrer Unterseiten gegen Rahmenregeln 6 und 7 verstößt, wird der Spielleiter verwarnt werden. Die Seite wird nach Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter und ihre Unterseiten auf analoge Unterseiten dieser neuen Seite verschoben.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ich bin dafür. Der Spielleiter Wanderdüne 20:43, 9. Mär. 2010 (NNZ)

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 20:44, 9. Mär. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B02düne2025 - Ausschluss TM?!s aus allen Organen außer DOBERMANN[<small>bearbeiten</small>]

 allgemein freigegeben


BESCHLUSS


Beschluss des Spielleiters Nr. B02düne2025 vom 31.März 2010

Hiermit wird TM?! gemäß Spielregel, §16(b), aus allen Organen ausgeschlossen, in denen er Mitglied ist, mit Ausnahme von dem Organ "Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten". Grund ist der Verstoß gegen §1(a) der Spielregeln durch die Teilnahme am Spiel als Nicht-Kamel und die darauffolgende Nichtrechtfertigung trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Spielleiters, zuletzt durch Verwarnung V04düne2029. Auch wenn eine oberflächliche Recherche des Spielleiters zu der Erkenntnis geführt hat, dass dieser Ausschluss vielleicht keinerlei richtige Wirkung zeigt, muss er doch als wichtiges Symbol gesehen werden. (Den Ausschluss aus dem DOBERMANN konnte der Verfassende nicht übers Herz bringen, weil er an seinen Nachbarhund dachte, der ihn erst neulich mit einem so süßen, liebevoll drapierten Hundehaufen in der Verfassenden Einfahrt beglückt hatte.)

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Hough, ich habe gesprochen.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:46, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 11

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschluss B02düne2025

Rechtshinweis:
Der genannte Beschluss des Spielleiters umfasst nicht eine eventuelle Mitgliedschaft in der Volksfront des Bürokratenspiels, da es sich hierbei nicht um ein spielregelkonformes Organ handelt.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen:
§ 5 (a) der Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:57, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

B03düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG[<small>bearbeiten</small>]

 allgemein freigegeben


Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B03düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B04düne2031 - betreffend SCHWER!!!01bond2030[<small>bearbeiten</small>]

BESCHLUSS


Beschluss Nr. B04düne2031 vom 16. Mai 2010

Die Beschwerde SCHWER!!!01bond2030 wird abgewiesen. Der Spielleiter hat sich zwar nicht vollständig korrekt verhalten, da er den Vorgang 22222222210-d01 von ihm ungenau gelesen wurde und der Satz "Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen." übersehen wurde. Dennoch besagt dieser Punkt keine explizite Regeländerung von §§5,6,7, sondern eine so genannte Außerkraftsetzung von Spielregeln, die in diesen nicht vorgesehen ist. Deswegen bleibt die verbindliche Regelauslegung des Spielleiters gültig, da diese Regel ganz einfach gegen §0 und jeden vernünftigen Bürokratismus verstößt.

So langsam beginnt sich der Spielleiter zu fragen, ob es wirklich so eine kluge Entscheidung war, es zuzulassen, dass alle drei Ämter im Zentralrat der Paragraphenreiter vom selben Kamel besetzt werden. Wir stellen sachlich fest, das Kamel Bond 007 seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Es wird Spielteilnehmer Kamel Bond 007 hiermit gemäß §16(b) der Spielregeln und §13(4) und §13(5) der GROSS aufgefordert, folgende Bewährungsauflage zu erfüllen: Er wird in Zukunft keine die bürokratische Grundordnung gemäß §0 erschütternden Regeländerungen eigenmächtig beschließen und des Weiteren die bereits durch Vorgang 22222222210-d02 genehmigte, der Bürokratie im schlimmsten Maße widerlaufende Regeländerung innerhalb von 5 Tagen mindestens zu entscheidenden Teilen zurücknehmen. Hält er sich nicht an diese Bewährungsauflage, wird er aus allen Organen ausgeschlossen werden.


Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein, so kann es bleiben.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:22, 16. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

B04düne2031 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Ich mache einen ersten Schritt. Sie haben ja fast Recht. Die Beschwerde wird natürlich trotzdem abgewiesen, selbstständig wird der neue Spielleiter überlegen, wie er die Situation retten könnte.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: RUECK!

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 17:59, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B05düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B05düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates null und nichtig.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B06düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B06düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates null und nichtig.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B07düne2029 - Widerruf der Außerkraftsetzung der ABEGOASSSAK[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B07düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt ABEGOASSAK, nach eingehender Prüfung und frohen Mutes als nicht regelwidrig und sämtliche Außerkraftsetzungen von Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates ab sofort für außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Ich gratuliere dem Aufsichtsrat, dass er tatsächlich in der Lage ist, eine Geschäftsordnung zu beschließen, nachdem das Spiel ja erst läppische 3 Monate dauert. Bitte entfernen Sie noch die alte und unschöne Geschäftsordnung RIFAG von Ihrer Geschäftsordnungsseite, damit keine Verwechslungen auftreten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


betreffend SCHWER!!!07bill2030[<small>bearbeiten</small>]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: zu SCHWER!!!07bill2030

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SCHWER!!!07bill2030

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Kollege, die Archivierung unterblieb lediglich, weil das Archiv jetzt eine ganze Zeit lang keine Mitglieder hatte und ich kann leider kein Hauptorgan zwingen, einen Vorsitzenden zu ernennen, damit jemand kommisarisches Archivar ist. Allerdings ist ja nun Ihr Kollege Stinkerwue zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates geworden und muss diese Pflichten erfüllen, also drängen wir ihn, seine Archivarspflichten zu erfüllen, ich werde ihn daran erinnern.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:45, 21. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Regel §8(a)