Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== 1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines==
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=== Neue Geschäftsordnung ===
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.<br>
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§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der  dienstälteste Mitglied des Organs.<br>
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==== §§ 1 - 3 Organisatorisches ====
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.<br>
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§ 1 Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden und der in der Regeln  festgelegten Anzahl von Mitgliedern.<br>
== 2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge ==
+
§ 2 Der Aufsichtsratsvorsitzende ist das dienstälteste Mitglied.<br>
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang  aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften  aufgebaut:<br>
+
§ 3 Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ  selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.<br>
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe ATrennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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==== §§ 4 - 6 Vorgänge ====
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt  aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die  Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht  einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die  selbe Akte einzureichen.<br>
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut:  Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit  einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der  aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des  Zentralrat der Paragraphenreiter.<br>
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§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b), 4 (c) und 15 erfordern zur  Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!), die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben. ''Nichtamtlicher Verweis: §§ 1, 5 Gebührenordnung des  Aufsichtsrats''<br>
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom  07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur  Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem  Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen. ''Nichtamtlicher Verweis: §§ 2, 5, 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen  Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das  Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).''Nichtamtlicher Verweis: § 3 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.<br>
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§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des Aufsichsrats zu entnehmen.''Nichtamtlicher Verweis: §§ 1 - 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages  des Vortages des Einspruchs.<br>
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§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.<br>
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der  Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.<br>
+
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem  Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer  Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass  für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei  Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.<br>
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.<br>
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§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c) ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.<br>
==3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren==
+
§ 5 (c) Entscheidungen ohne vorherigen Eingang haben die nächste fortlaufende nicht vergebende Nummer (z. B. 1), einen Bindestrich (-)  und die Römische Zahl I.<br>
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.<br>
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§ 5 (d) Mitteilungen können von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats erteilt werden. Diese können vom Vorsitzenden berichtigt werden, falls der Vorsitzende der Meinung ist, dass die Mitteilung falsch ist.<br>
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr  bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der  entsprechende Vorgang abgelehnt wird.<br>
+
§ 6 Abstimmungen sind öffentlich. Abstimmungen sind innerhalb von 3  Tagen zu beenden. Falls zu diesem Zeitpunkt Mitglieder nicht abgestimmt hat, wird davon ausgegangen, dass die anderen Mitglieder so abstimmen, wie die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.<br>
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall  einen Monat.<br>
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§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den  Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage,  bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als  3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.<br>
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==== §§ 7 - 8 Rechtsmittel ====
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.<br>
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§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichenEINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.''Nichtamtlicher Verweis: §§ 4, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.<br>
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§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des  Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)<br>
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten  sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)<br>
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==== §§ 9 - 10 Schlussbestimmungen ====
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des  Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies  zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten<br>
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§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der  Vorsitzende fest.<br>
==4 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel==
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§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich  interpretiert.
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“<br>
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§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise  durch Gebühren-Verteilungsanordnung.<br>
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== Gebührenordnung ==
$ 19 Diese Geschäftsordnung kann geändert warden, indem 2 (zwei) Kamele, die Mitglied des Aufsichtsrates sind, einer Änderung zustimmen. <br>
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§ 1 Für alle Eingänge nach § 4 (a) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Bitte" sinnvoll im Eingang zu verwenden.<br>
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§ 2 Für alle Eingänge nach § 4 (b) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr ein Gefallen zu versprechen und das Wort "Bürokratie" sinnvoll zu verwenden.<br>
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§ 3 Alle sonstigen Eingänge nach § 4 (c) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Herrscher" sinnvoll zu verwenden.<br>
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§ 4 Alle EINSPRÜCHe haben zusätzlich als Gebühr das Wort "Gnade" sinvoll  im EINSPRUCH zu verwenden.<br>
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§ 5 Als Gebührenersatz werden auch Taler (in der Umrechnung 1 Taler:2  Zeichen), Gulden (in der Umrechnung 1 Gulden:1 Zeichen) und  Bürokratieaufbau-Anträge akzeptiert. Hierzu ist jedoch ein Antrag notwendig, der mit dem eigentlichen Eingang verbunden werden soll. Über  Bürokratieaufbau-Anträge entscheidet grundsätzlich der Vorsitzende.<br>
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§ 6 Bürokratieaufbau wird durch schwierigere, hochkomplizierte Regeln  erschaffen.

Aktuelle Version vom 6. Juni 2010, 10:09 Uhr

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Neue Geschäftsordnung[<small>bearbeiten</small>]

§§ 1 - 3 Organisatorisches[<small>bearbeiten</small>]

§ 1 Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden und der in der Regeln festgelegten Anzahl von Mitgliedern.
§ 2 Der Aufsichtsratsvorsitzende ist das dienstälteste Mitglied.
§ 3 Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.

§§ 4 - 6 Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]

§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die selbe Akte einzureichen.
§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b), 4 (c) und 15 erfordern zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!), die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben. Nichtamtlicher Verweis: §§ 1, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen. Nichtamtlicher Verweis: §§ 2, 5, 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).Nichtamtlicher Verweis: § 3 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des Aufsichsrats zu entnehmen.Nichtamtlicher Verweis: §§ 1 - 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.
§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c) ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.
§ 5 (c) Entscheidungen ohne vorherigen Eingang haben die nächste fortlaufende nicht vergebende Nummer (z. B. 1), einen Bindestrich (-) und die Römische Zahl I.
§ 5 (d) Mitteilungen können von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats erteilt werden. Diese können vom Vorsitzenden berichtigt werden, falls der Vorsitzende der Meinung ist, dass die Mitteilung falsch ist.
§ 6 Abstimmungen sind öffentlich. Abstimmungen sind innerhalb von 3 Tagen zu beenden. Falls zu diesem Zeitpunkt Mitglieder nicht abgestimmt hat, wird davon ausgegangen, dass die anderen Mitglieder so abstimmen, wie die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.

§§ 7 - 8 Rechtsmittel[<small>bearbeiten</small>]

§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichen. EINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.Nichtamtlicher Verweis: §§ 4, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)

§§ 9 - 10 Schlussbestimmungen[<small>bearbeiten</small>]

§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der Vorsitzende fest.
§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich interpretiert.

Gebührenordnung[<small>bearbeiten</small>]

§ 1 Für alle Eingänge nach § 4 (a) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Bitte" sinnvoll im Eingang zu verwenden.
§ 2 Für alle Eingänge nach § 4 (b) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr ein Gefallen zu versprechen und das Wort "Bürokratie" sinnvoll zu verwenden.
§ 3 Alle sonstigen Eingänge nach § 4 (c) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Herrscher" sinnvoll zu verwenden.
§ 4 Alle EINSPRÜCHe haben zusätzlich als Gebühr das Wort "Gnade" sinvoll im EINSPRUCH zu verwenden.
§ 5 Als Gebührenersatz werden auch Taler (in der Umrechnung 1 Taler:2 Zeichen), Gulden (in der Umrechnung 1 Gulden:1 Zeichen) und Bürokratieaufbau-Anträge akzeptiert. Hierzu ist jedoch ein Antrag notwendig, der mit dem eigentlichen Eingang verbunden werden soll. Über Bürokratieaufbau-Anträge entscheidet grundsätzlich der Vorsitzende.
§ 6 Bürokratieaufbau wird durch schwierigere, hochkomplizierte Regeln erschaffen.