Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/Navi-Leiste}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/Navi-Leiste}}
  
== Nr. 1  - Beschluss einer Geschäftsordnung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.   Runde/archiviert|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]]}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/ab73}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]]}}
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig_s}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 1|2=des Archivs|3=11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)|4=Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung|5=
 
Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:<br>
 
§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.<br>
 
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.<br>
 
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
 
Die Temeratur von Köln vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist a².
 
Die Temeratur von Bonn vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist b².
 
Nach dem Satz des Pythagoras (a²+b²=c²) ist das c die Erste Zahlenkolone. Dannach folgt der Trennstrich /. Die Zweite Zahlenkolone ist die Nummer innhalb der Akte.<br>
 
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.<br>
 
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
 
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)}}
 
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/ab73}}
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== Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates ==
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Beschluss Nr. 1|Hier liegt ein Verstoß gegen §11 (e) vor, da keine Regelung für die Wahl eines Vorsitzenden getroffen wurde. Überdies fragt der Unterzeichner, was eine "Zahlenkolone" sein soll und was der Satz des Pythagoras, der eine Aussage über das geometrische Verhältnis der Katheten eines rechtwinkliges Dreiecks zu seiner Hypothenuse macht, mit einer banalen Bildungsvorschrift einer Zahl aus zwei anderen Zahlen gemeinsam hat?|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 12:50, 10. Mai 2010 (NNZ)|Da der Unterzeichner die aktuelle Geschäftsordnung nicht als gültig anerkennt, verzichtet er auf eine Vorgangsnummer. Sollte das Archiv nicht auf diese Anfechtung reagieren, wird der Unterzeichner es beim Spielleiter verpetzen.}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Zentralrat der Paragraphenreiter|is' wurscht|Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.|Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates|Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen! |gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert|die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug|vorgang=Nr. 1|nummer=Nr. 3|begruendung=Wenn es keiner für nötig hält, im Archiv zu sein, dann muss ich halt etwas machen *zu Kamel Bond 007 schau*. Aber mir egal, ich bin ja momentan nicht Vorsitzender des Aufsichtsrats.|unterschrift=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 16:19, 20. Mai 2010 (NNZ)|rechtsmittelbelehrung=Ich lege bestimmt kein Rechtsmittel ein. Aber formal kann jeder jetzt noch seinen Senf dazugeben.}}
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== Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs ==
 
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 6-I|2=des Archivs|3=14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)|4=Einführung einer Geschäftsorndung|5=
== Nr. 2 - Erinnerung ==
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Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:<br>
 
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§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der  Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.<br>
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|ARCHIV2|SCHWER!!!07bill2030; Spielregel §8(a)|Sehr geehrte Archivare, da Sie nun endlich wieder ein besetztes Organ sind, erinnere ich hiermit Ihr Mitglied [[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] eindringlich an seine Pflichten gemäß §8(a) und an die unangenehmen Folgen für ihn, falls er sich nicht schnell ans Archivieren aller alter Vorgänge macht! Schon beschwer sich ein Spielteilnehmer in SCHWER!!!07bill2030 über die Unordnung auf der Vorgangsseite des Zentralrats der Paragraphenreiter, bei anderen Organen ist es nicht besser, also: Ran an den Speck!|Spielleiter --[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:49, 21. Mai 2010 (NNZ)|Lauter altes Zeug auf allen Seiten!}}
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§ 2 Diese  Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären  Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.<br>
 
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§ 3 Vorgänge  müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
== Nr. 3 - Beschluss Geschäftsordnung ==
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Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)<br>
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 3|2=des Archivs|3=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)|4=Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung|5=
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Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)<br>
Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:<br>
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§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.<br>
§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der  Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.<br>
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§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären  Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.<br>
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§ 6 Sollten   eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.<br>
§ 3 Vorgänge  müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
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§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.|grundlage=Beschluss von Stinkerwue   (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied   vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)}}
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)<br>
 
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)<br>
 
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.<br>
 
§  5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
 
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)}}
 
 
 
== Nr. 4 - Mitteilung des Archivs ==
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8.  Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}}
 

Aktuelle Version vom 21. November 2013, 15:17 Uhr

§reiter.jpg

Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Archiviert Stinkerwue

Archiviert Stinkerwue

Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: is' wurscht

Maßnahme: Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.


Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates

Bemerkungen: gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert

Siehe auch: die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!


Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs[<small>bearbeiten</small>]

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 6-I des Archivs vom 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ) Einführung einer Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.
§ 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.
§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.