Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nr. 3 - Beschluss Geschäftsordnung ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 3|2=des Archivs|3=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)|4=Einführung einer  vorläufigen Geschäftsorndung|5=
 
Hiermit gibt sich das Archiv folgene  vorläufigen Geschäftsordnung:<br>
 
§  1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der  Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.<br>
 
§ 2 Diese vorläufige  Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären  Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert  werden.<br>
 
§ 3 Vorgänge  müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
 
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)<br>
 
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)<br>
 
§ 4  Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das  Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.<br>
 
§  5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat  zulässig.<br>
 
§ 6 Sollten  eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist  ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.|grundlage= Beschluss von Stinkerwue  (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied  vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:33, 24. Mai 2010 (NNZ)}}
 
  
== Nr. 4 - Mitteilung des Archivs ==
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== Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates ==
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Zentralrat der Paragraphenreiter|is' wurscht|Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.|Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates|Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen! |gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert|die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates}}
  
== Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates ==
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== Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs ==
{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Zentralrat der Paragraphenreiter|is' wurscht|Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.|Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates|Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen! |gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert|die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschluss|1=Nr. 6-I|2=des Archivs|3=14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)|4=Einführung einer Geschäftsorndung|5=
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Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:<br>
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§ 1 Reguläre Mitglieder des  Archivs können durch Mitteilung auf der  Vorgangsseite des Archivs ein- und  austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.<br>
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§ 2 Diese  Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der  regulären  Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen  Archivare geändert werden.<br>
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§  3 Vorgänge  müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:<br>
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Die aktuelle Aktennummer  (fortlaufend) (z. B. 1)<br>
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Die  aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)<br>
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§ 4 Gegen Entscheidungen  des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit  Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.<br>
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§ 5  Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.<br>
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§ 6 Sollten  eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.<br>
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§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.|grundlage=Beschluss von Stinkerwue  (einziger kommisarischer Archivar)|6=Ist dieser (kein weiteres Mitglied  vorhanden).|7=[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)}}

Aktuelle Version vom 21. November 2013, 15:17 Uhr

§reiter.jpg

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Archiviert Stinkerwue

Archiviert Stinkerwue

Nr. 5 - Maßnahme des Zentralrates[<small>bearbeiten</small>]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: is' wurscht

Maßnahme: Hiermit wird die sogenannte "vorläufige Geschäftsordnung" des Archivs außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstöß gegen §11(e), da sie keine Regelung zur Bestimmung des Vorsitzenden enthält. Gemäß §11(c) ist der Zentralrat also befugt sie außer Kraft zu setzen.


Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 11:00, 3. Jun. 2010 (NNZ), 2.Mitglied und Inquisitor des Zentralrates

Bemerkungen: gleich mal die neue Regeländerung ausprobiert

Siehe auch: die Regeln, Abstimmung 888876543210/d08 auf der Vorgangsseite des Zentralrates


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!


Nr. 6 - Neue Geschäftsordnung des Archivs[<small>bearbeiten</small>]

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 6-I des Archivs vom 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ) Einführung einer Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs.
§ 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1)
Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I)
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.
§ 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 14:26, 3. Jun. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.