Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|Anfr01-06032010|AadSvA-01/06032010|Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?|[[Kamel:Kamelokrat|Kamelokrat]] 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)|Obigen Antrag}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|Anfr01-06032010|AadSvA-01/06032010|Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?|[[Kamel:Kamelokrat|Kamelokrat]] 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)|Obigen Antrag}} | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|FS01~AadSvA-01/06032010|Antragsteller|Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln|[[Kamel:Kamelokrat|Kamelokrat]] 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)|}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|FS01~AadSvA-01/06032010|Antragsteller|Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln|[[Kamel:Kamelokrat|Kamelokrat]] 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)|}} | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/OK|Der im Antragsformularfeld, welches zur Angabe von Begründungen vorgesehen ist, angegebene Grund scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.|Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates|[[Kamel:Kamelokrat|Kamelokrat]] 16:40, 6. Mär. 2010 (NNZ)|Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.|Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.}} |
Version vom 6. März 2010, 16:40 Uhr
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Nr 1. vom 06.03.2010 - Antrag auf das Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AadSvA-01/06032010
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich muss dazu befähigt sein, Anträge zu stellen, um meine Aufgabe als erster Vorsitzender des Aufsichtsrates pflichtgemäß ausführen zu können.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Anfr01-06032010
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AadSvA-01/06032010
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokrat 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Obigen Antrag
Vorgangsnummer/Zeichen: FS01~AadSvA-01/06032010
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokrat 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der im Antragsformularfeld, welches zur Angabe von Begründungen vorgesehen ist, angegebene Grund scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 16:40, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.