Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=201000/e01|Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein: <br> | ||
| + | '''§3 (b):''' <br> Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.|Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.|Der Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)|Beispiel: [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge#Nr._29_vom_14.03.2010_.E2.80.93_Antrag_auf_Inkraftsetzung_der_AETZEND|J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein.]] Leider ist dies noch zulässig.}} | ||
Version vom 15. März 2010, 20:59 Uhr
Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar ▪ Archiv
- Spielleiter • GROSS • Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Tadel • Anfechtungen • Beschwerden
- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:
Ich beantrage folgende Regelergänzung
§8(%%) Archiv
1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.
6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:
Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.
7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.
Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01
Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00
Kurzzusammenfassung: Brav.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.
Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.
Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.