Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten: Unterschied zwischen den Versionen
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(noch ne Anweisung, ja an dich TM, ja an dich!) |
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anweisung|BEFEHL|[[Kamel:TM?!]]|TM?!, stellen Sie bitte klar und deutlich fest, ob Sie <br> (a) vorgeben, ein Kamel zu sein (schließlich heißen Sie nicht [[Hund:TM?!]], sondern [[Kamel:TM?!]].) <br> (b) Wahnvorstellungen haben und sich für einen Hund halten <br> (c) eine Mischform aus Hund und Kamel sind.<br> Im Falle (a) wird der Spielleiter weitere Ordnungsmaßnahmen und einen Ausschluss aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter in Betracht ziehen oder TM?! ein Kamelisierungsseminar anbieten. Im Falle (b) wird TM?! gebeten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, seine Hundephantasien nicht innerhalb des Bürokratenspiels zu veröffentlichen. Im Falle (c) stellt sich die Frage, wie stark der Kamelanteil ist. Bei einem überwiegenden Hundeanteil empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Änderung von §1a zu stellen, bevor es zu spät ist.|den Spielleiter|seiner obigen Regelauslegung|§16a der Spielregeln|Mööepp is better than wuff!|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anweisung|BEFEHL|[[Kamel:TM?!]]|TM?!, stellen Sie bitte klar und deutlich fest, ob Sie <br> (a) vorgeben, ein Kamel zu sein (schließlich heißen Sie nicht [[Hund:TM?!]], sondern [[Kamel:TM?!]].) <br> (b) Wahnvorstellungen haben und sich für einen Hund halten <br> (c) eine Mischform aus Hund und Kamel sind.<br> Im Falle (a) wird der Spielleiter weitere Ordnungsmaßnahmen und einen Ausschluss aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter in Betracht ziehen oder TM?! ein Kamelisierungsseminar anbieten. Im Falle (b) wird TM?! gebeten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, seine Hundephantasien nicht innerhalb des Bürokratenspiels zu veröffentlichen. Im Falle (c) stellt sich die Frage, wie stark der Kamelanteil ist. Bei einem überwiegenden Hundeanteil empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Änderung von §1a zu stellen, bevor es zu spät ist.|den Spielleiter|seiner obigen Regelauslegung|§16a der Spielregeln|Mööepp is better than wuff!|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)}} | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung|TM?!|[[Kamel:TM?!|TM?!]] 21:15, 15. Mär. 2010 (NNZ)|frist endet am 24. März 2010}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung|TM?!|[[Kamel:TM?!|TM?!]] 21:15, 15. Mär. 2010 (NNZ)|frist endet am 24. März 2010}} | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anweisung|BEFEHL2|[[Kamel:TM?!]]|TM?!, entfernen Sie obige Mitteilung, die Sie illegal auf dieser Seite eingefügt haben, und verschieben Sie sie auf die richtige dafür vorgesehene Seite. Verkürzen Sie die Frist auf den 20. März 2010, um einer vorschnellen Reaktion des Spielleiters, z.B. Ausschluss aus Organen, vorzubeugen.|den Spielleiter|des Hausrechtes auf dieser Seite|GROSS §9(2)|Das Nichtbefolgen dieser Anweisung innerhalb kürzester Zeit wird zu Tadel führen.| Der Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)}} |
Version vom 15. März 2010, 21:21 Uhr
Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar ▪ Archiv
- Spielleiter • GROSS • Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Tadel • Anfechtungen • Beschwerden
- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Diese Seite ist dem Spielleiter für Antworten auf Anträge und dergleichen vorbehalten.
betreffend 01bres2031
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoß gegen GROSS §7(6) durch Mambres; Verstoß gegen Spielregel §0 durch Verkürzung des Namens Zentralrat der Paragraphenreiter zu Zentralrat; Laut Spielregel §15 soll der Wunsch auf das Anlegen einer neuen Seite aus dem Organ entspringen und nicht aus gutmeinenden Nichtmitgliedern des Organs.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:59, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das müssen die Leut schon selbst erledigen!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 02ronf2028,5
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoß gegen Rahmenregeln 6 und 7. Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter dürften nur unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe angelegt werden, also beispielsweise Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 13:00, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Spielleiter begrüßt grundsätzlich den Willen zum Anlegen neuer Seiten, ein ordentlicher Antrag dazu würde also wahrscheinlich schnell genehmigt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend A01psim2027
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A01psim2027
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen
Kurzzusammenfassung: Opsim ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel:
So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)
betreffend 03bres2028
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Mambres verstößt wiederum gegen GROSS §7(6), außerdem sind laut §15 Spielregeln neue Seiten nur für Organe vorgesehen. Ein Einzelkamel ist kein Organ, und das Organ Volksfront existiert noch nicht. Wenn er möchte, kann Spielteilnehmer Mambres ein neues Organ namens Mambres beantragen, dann kann über seinen Antrag vielleicht beim nächsten Mal anders entschieden werden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das "Verstecken" der Volksfront-Seite und die illegale Einfügung von Zwischenüberschriften auf der Antragsseite des Spielleiters sind beides unverschämt und werden im Wiederholungsfall zu Tadel führen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung 03bres2028
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Mist!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 19:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
betreffend 04ronf2028,5
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Sehr gut begründeter und regelgerechter Antrag, der in hohem Maße §0 der Spielregeln dienlich sein kann.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Fehler mit dem Auslassen von /Organe kann ja mal passieren, sogar uns.
Rechtsmittelbelehrung: Wie blöd müsste man sein, um gegen eine Genehmigung Rechtsmittel einzulegen?
betreffend A02düne2026
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A02düne2026
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Spielteilnahme von Nichtkamelen.
Kurzzusammenfassung: Nichtkamele sind momentan nicht zum Spiel zugelassen.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Laut §1(a) der Spielregeln sind ausdrücklich alle Kamele zum Spiel zugelassen. Diese Regel verlöre ihren Sinn, wenn auch Nichtkamelen die Teilnahme am Spiel erlaubt wäre. Innerhalb der Kamelopedia jedoch verkehren üblicherweise nur Kamele und kamelartige Lebensformen, darum war, ist und bleibt eine Überprüfung der Kamelartigkeit von neuen Spielteilnehmern unwichtig. Allerdings muss eine Maßnahme getroffen werden, falls Spielteilnehmer selbst behaupten, ein Nichtkamel zu sein. Damit ergibt sich die verbindliche Auslegung von §1(a) der Spielregel:
Jedes Kamel ist zum Spiel zugelassen, allerdings sind Nichtkamele nicht zum Spiel zugelassen. Sollte sich ein Spielteilnehmer als Nichtkamel erweisen, wird der Spielleiter eine Maßnahme ergreifen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: BEFEHL
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:TM?!
Hiermit wird folgendes angewiesen:
TM?!, stellen Sie bitte klar und deutlich fest, ob Sie
(a) vorgeben, ein Kamel zu sein (schließlich heißen Sie nicht Hund:TM?!, sondern Kamel:TM?!.)
(b) Wahnvorstellungen haben und sich für einen Hund halten
(c) eine Mischform aus Hund und Kamel sind.
Im Falle (a) wird der Spielleiter weitere Ordnungsmaßnahmen und einen Ausschluss aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter in Betracht ziehen oder TM?! ein Kamelisierungsseminar anbieten. Im Falle (b) wird TM?! gebeten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, seine Hundephantasien nicht innerhalb des Bürokratenspiels zu veröffentlichen. Im Falle (c) stellt sich die Frage, wie stark der Kamelanteil ist. Bei einem überwiegenden Hundeanteil empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Änderung von §1a zu stellen, bevor es zu spät ist.
Weitere Bemerkungen: Mööepp is better than wuff!
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: TM?!
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist endet am 24. März 2010.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: TM?! 21:15, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: BEFEHL2
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:TM?!
Hiermit wird folgendes angewiesen:
TM?!, entfernen Sie obige Mitteilung, die Sie illegal auf dieser Seite eingefügt haben, und verschieben Sie sie auf die richtige dafür vorgesehene Seite. Verkürzen Sie die Frist auf den 20. März 2010, um einer vorschnellen Reaktion des Spielleiters, z.B. Ausschluss aus Organen, vorzubeugen.
Weitere Bemerkungen: Das Nichtbefolgen dieser Anweisung innerhalb kürzester Zeit wird zu Tadel führen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.