Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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(7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen. | (7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen. | ||
− | |Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 18:31, 8. Mai 2010 (NNZ)|Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [http://de.wikipedia.org/wiki/Energieerhaltungssatz], [http://en.wikipedia.org/wiki/Conservation_of_energy], [http://35.9.69.219/home/modules/pdf_modules/m158.pdf], [http://www.journals.uchicago.edu/doi/abs/10.1086/346430], }} | + | |Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 18:31, 8. Mai 2010 (NNZ)|Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [http://de.wikipedia.org/wiki/Energieerhaltungssatz], [http://en.wikipedia.org/wiki/Conservation_of_energy], [http://35.9.69.219/home/modules/pdf_modules/m158.pdf], [http://www.journals.uchicago.edu/doi/abs/10.1086/346430], }} |
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+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/in-Bearbeitung-FB|BuffaloBill und Stinkerwue|[[Kamel:BuffaloBill|BuffaloBill]] 20:07, 8. Mai 2010 (NNZ)|0%| Frist beträgt ungefähr 10 Tage (abhängig davon, wann wir endlich unser Sitzungszimmer kriegen)|Müssen wir erstmal gründlich beratschlagen}} | ||
== geschlosse Akten == | == geschlosse Akten == |
Version vom 8. Mai 2010, 19:07 Uhr
Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar ▪ Archiv
- Spielleiter • GROSS • Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Tadel • Anfechtungen • Beschwerden
- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Die Akten sind bitte nummerisch abzulegen
aktuelle Akten
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:
Beschluss einer Geschäftsordung
Begründung:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:
Beschluss einer Geschäftsordung
Begründung:
Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.
Anlagen: Keine
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Diese Fassung erscheint mir sehr viel bürokratischer BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 03
Antragsgegenstand:
Gemäß §4 (c) lege ich folgenden Vorschlag einer neuen Regel dem Aufsichtsrat zur Durchsicht vor. Es möge in seiner Weisheit die Kompatiblität der Regeländerung mit geltenden Spielregeln und Ordnungsprizipien überprüfen und über eine Vorabgenehmigung befinden.
Im Folgenden werden nun die Einführung eines neuen "§16 Energieerhaltungssatz" und eines neuen Organs "§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" vorgeschlagen. Sollte der vorgeschlagene §16 tatsächlich eingeführt und in dem Regelpapier aufgelistet werden, so haben alle bisherigen Regeln von §16 einschließlich abwärts in der regelinternen Nummerierung um Eins nach unten zu rücken.
§16 Energieerhaltungssatz
(a) Der §16 geht von folgenden Annahmen aus: 1. Der Energieerhaltungssatz ist eine universelle physikalische Gesetzmäßigkeit. Folglich behält er auch im Bürokratenspiel seine Gültigkeit und ist in den Regeln unbedingt mit zu berücksichtigen. 2. Als Sachbearbeiter eines Organs Anträge, Anfragen, Bittstellen, Anfechtungen, Beschwerden und sonstige Vorbringungen zu bearbeiten kostet Energie. Man muss Formfehler ertragen, die dem Auge wehtun, man muss den Urhebern stümperhafter Anträgen ihr Versagen unter die Nase reiben, man muss den ganzen lieben langen Tag miesgelaunt und kleinborniert sein, all dies ist anstrengend, macht Arbeit und bringt einem um den wohlverdienten Mittagsschlaf. 3. Der Energieerhaltungssatz fordert daher einen Ausgleich dieser aufgewendeten Energie.
(b) Wie in der Physik üblich, wird Energie in der Maßeinheit J, dies steht für "Joule", gemessen. Diese Maßeinheit wird im ganzen Bürokratiespiel verwendet, um eine präzise Regelung des Energieaustausches und -ausgleiches zu gewährleisten.
(c) Wann immer ein Sachbearbeiter eines Organs für eine Vorbringung an dieses Organ zuständig ist und diese Vorbringung bearbeitet hat, hat er in einer Anlage, Bemerkung, Hinweis o.ä. der Bearbeitung hinzuzufügen, wieviel Energie ihn dies in Joule gemessen gekostet hat.
(d) Für die Energie, die wie in (c) beschrieben, aufgewendet wurde, hat das Kamel, dessen Vorbringung bearbeitet wurde, einen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich besteht in einer zu erbringenden Gegenleistung.
(e) Die genaue Regelung, wie dieser Energieausgleich zustatten gehen soll, und die Überwachung zur Verhinderung eines Missbrauches des Energieerhaltungssatzes obliegt dem unter §8(b) aufgeführten "Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" und wird unter demselbigen Paragraphen genauer beschrieben.
§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)
(1) Das OzÜdEdE hat die ihr gemäß §16(e) zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
(2) Um zu verhindern, dass der Energieerhaltungssatz von Sachbearbeitern zur eigenen Bereicherung ausgenutzt wird, hat das Organ das Recht zu jeder Bearbeitung eines jeden Vorganges und der dazugehörigen Angabe zum jeweiligen Energieaufwand eine Begründung für die jeweilige Angabe zu verlangen. Sollte diese Begründung das OzÜdEdE nicht zufriedenstellen, so kann es folgende Maßnahmen ergreifen:
- Er kann eine erneute verbesserte Begründung verlangen.
- Er kann den Sachbearbeiter zu einem Untersuchungsausschuss vorladen.
- Er kann bei einem der drei Hauptorgane und beim Organ Jugendschmutz einen Antrag auf eine Verwarnung, in Wiederholungsfällen auf eine Rüge und in ganz besonders schweren Fällen auf eine Mecklenburg-Vorpommerung stellen. Sollte eines dieser Organe den Antrag genehmigen, so hat ein Stellvertreter eines der Organe Archiv, DOBERMANN, Wirtschaftswaisen diesen Antrag zu bestätigen.
In der Regel haben die drei angeführten Maßnahmen erst in der Reihenfolge ihrer Anführung zu erfolgen.
(3) Das Organ hat auf seiner Seite eine Unterseite "Ausgleichskatalog" zu veröffentlichen. Auf dieser Seite veröffentlicht es eine Reihe von Leistungen, die ein Kamel erbringen kann, um seine Energieschulden zu bezahlen, und ihren jeweiligen Gegenwert in Joule. Jedes Kamel kann Vorschläge einbringen, welche vom Organ wohlwollend geprüft, nur bei triftigen Gründen abgelehnt und bei Aufnahme in den Katalog von ihrem Energiewert her bewertet werden.
(4) Hat ein Kamel seine Energieschuld beglichen, die sich aus der Bearbeitung eines bestimmten Vorganges ergeben hat, so hat er - sofern die Geschäftordnung des jeweiligen Organs nichts anderes vorsieht - in der Akte des Vorganges eine Mitteilung zu platzieren, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass das bestreffende Kamel seine Schuld beglichen hat und mit welcher Gegenleistung er dies getan hat. Ohne diese Mitteilung gilt die Schuld als nicht beglichen.
(5) Sollte ein Kamel es nach 7 Tagen versäumt haben seine Energieschuld zu einem Vorgang zu begleichen, so hat der Gläubiger dies dem OzÜdEdE zu melden und es hat diesen Vorfall öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner hat dann, sollte er seine Schuld begleichen, keine weiteren Konsequenzen zu fürchten, muss sich jedoch beim Gläubiger in sichtlich zerknirschter Weise entschuldigen, wobei eine deutliche Scham über sein Fehlverhalten erkennbar sein muss. Sollte dies nach weiteren 4 Tagen immer noch nicht geschehen sein, so wird das Organ einen Antrag beim Spielleiter stellen, der daraufhin das betreffende Kamel zu verwarnen hat. Bei immer noch fortdauernden Fehlverhalten werden dann in der gleichen Weise Rügen bzw. Mecklenburg-Vorpommerungen verteilt.
(6) Die Energieschulden zu verschiedenen Vorgängen können nicht zu einer einzigen Energieschuld zusammengefasst werden.
(7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen.
Begründung:
Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!
Anlagen: Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [1], [2], [3], [4],
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill und Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungs Frist beträgt ungefähr 10 Tage (abhängig davon, wann wir endlich unser Sitzungszimmer kriegen).
Bemerkungen: Müssen wir erstmal gründlich beratschlagen
Datum, Unterschrift: BuffaloBill 20:07, 8. Mai 2010 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.