Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(alte Geschäftsordnung ins ewige Nirwana)
(Gebührenordnung)
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==== §§ 4 - 6 Vorgänge ====
 
==== §§ 4 - 6 Vorgänge ====
 
§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht  einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die  selbe Akte einzureichen.<br>
 
§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht  einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die  selbe Akte einzureichen.<br>
§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b) und 4 (c) erfordern  zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen  dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!),  die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern  (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist  I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben.<br>
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§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b) und 4 (c) erfordern  zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen  dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!),  die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern  (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist  I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben.''Nichtamtlicher Verweis: §§ 1, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur  Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen  dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem  Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen.<br>
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§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur  Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen  dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem  Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen. ''Nichtamtlicher Verweis: §§ 2, 5, 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das  Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch  ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).<br>
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§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das  Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch  ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).''Nichtamtlicher Verweis: § 3 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu  erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des  Aufsichsrats zu entnehmen.<br>
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§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu  erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des  Aufsichsrats zu entnehmen.''Nichtamtlicher Verweis: §§ 1 - 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder  Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.<br>
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§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder  Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.<br>
 
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem  Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer  Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass  für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei  Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.<br>
 
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem  Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer  Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass  für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei  Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.<br>
 
§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c)  ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat  entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.<br>
 
§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c)  ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat  entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.<br>
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==== §§ 7 - 8 Rechtsmittel ====
 
==== §§ 7 - 8 Rechtsmittel ====
§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein  lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichen.  EINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die  Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.
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§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein  lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichen.  EINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die  Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.''Nichtamtlicher Verweis: §§ 4, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats''<br>
 
§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des  Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das  Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel  erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)<br>
 
§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des  Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das  Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel  erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)<br>
 
==== §§ 9 - 10 Schlussbestimmungen ====
 
==== §§ 9 - 10 Schlussbestimmungen ====
 
§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier  Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der  Vorsitzende fest.<br>
 
§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier  Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der  Vorsitzende fest.<br>
 
§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich  interpretiert.
 
§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich  interpretiert.
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== Gebührenordnung ==
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§ 1 Für alle Eingänge nach § 4 (a) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr  einmal das Wort "Bitte" sinnvoll im Eingang zu verwenden.<br>
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§ 2 Für alle Eingänge nach § 4 (b) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr ein  Gefallen zu versprechen und das Wort "Bürokratie" sinnvoll zu verwenden.<br>
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§ 3 Alle sonstigen Eingänge nach § 4 (c) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr  einmal das Wort "Herrscher" sinnvoll zu verwenden.<br>
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§ 4 Alle EINSPRÜCHe haben zusätzlich als Gebühr das Wort "Gnade" sinvoll  im EINSPRUCH zu verwenden.<br>
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§ 5 Als Gebührenersatz werden auch Taler (in der Umrechnung 1 Taler:2  Zeichen), Gulden (in der Umrechnung 1 Gulden:1 Zeichen) und  Bürokratieaufbau-Anträge akzeptiert. Hierzu ist jedoch ein Antrag  notwendig, der mit dem eigentlichen Eingang verbunden werden soll. Über  Bürokratieaufbau-Anträge entscheidet grundsätzlich der Vorsitzende.<br>
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§ 6 Bürokratieaufbau wird durch schwierigere, hochkomplizierte Regeln  erschaffen.

Version vom 3. Juni 2010, 13:35 Uhr

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Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Neue Geschäftsordnung

§§ 1 - 3 Organisatorisches

§ 1 Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden und der in der Regeln festgelegten Anzahl von Mitgliedern.
§ 2 Der Aufsichtsratsvorsitzende ist das dienstälteste Mitglied.
§ 3 Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.

§§ 4 - 6 Vorgänge

§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die selbe Akte einzureichen.
§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b) und 4 (c) erfordern zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!), die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben.Nichtamtlicher Verweis: §§ 1, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen. Nichtamtlicher Verweis: §§ 2, 5, 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).Nichtamtlicher Verweis: § 3 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des Aufsichsrats zu entnehmen.Nichtamtlicher Verweis: §§ 1 - 6 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.
§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c) ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.
§ 5 (c) Entscheidungen ohne vorherigen Eingang haben die nächste fortlaufende nicht vergebende Nummer (z. B. 1), einen Bindestrich (-) und die Römische Zahl I.
§ 5 (d) Mitteilungen können von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats erteilt werden. Diese können vom Vorsitzenden berichtigt werden, falls der Vorsitzende der Meinung ist, dass die Mitteilung falsch ist.
§ 6 Abstimmungen sind öffentlich. Abstimmungen sind innerhalb von 3 Tagen zu beenden. Falls zu diesem Zeitpunkt Mitglieder nicht abgestimmt hat, wird davon ausgegangen, dass die anderen Mitglieder so abstimmen, wie die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.

§§ 7 - 8 Rechtsmittel

§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichen. EINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.Nichtamtlicher Verweis: §§ 4, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats
§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)

§§ 9 - 10 Schlussbestimmungen

§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der Vorsitzende fest.
§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich interpretiert.

Gebührenordnung

§ 1 Für alle Eingänge nach § 4 (a) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Bitte" sinnvoll im Eingang zu verwenden.
§ 2 Für alle Eingänge nach § 4 (b) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr ein Gefallen zu versprechen und das Wort "Bürokratie" sinnvoll zu verwenden.
§ 3 Alle sonstigen Eingänge nach § 4 (c) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Herrscher" sinnvoll zu verwenden.
§ 4 Alle EINSPRÜCHe haben zusätzlich als Gebühr das Wort "Gnade" sinvoll im EINSPRUCH zu verwenden.
§ 5 Als Gebührenersatz werden auch Taler (in der Umrechnung 1 Taler:2 Zeichen), Gulden (in der Umrechnung 1 Gulden:1 Zeichen) und Bürokratieaufbau-Anträge akzeptiert. Hierzu ist jedoch ein Antrag notwendig, der mit dem eigentlichen Eingang verbunden werden soll. Über Bürokratieaufbau-Anträge entscheidet grundsätzlich der Vorsitzende.
§ 6 Bürokratieaufbau wird durch schwierigere, hochkomplizierte Regeln erschaffen.