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− | § | + | § 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs. |
− | § 2 Diese | + | § 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden. |
− | § 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen: | + | § 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen: |
− | Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1) | + | Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1) |
− | Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. | + | Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I) |
− | § 4 | + | § 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird. |
− | § | + | § 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig. |
− | § 6 Sollten | + | § 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen. |
+ | § 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen. | ||
+ | == Leitsätze == | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert]], einzusetzen mit <nowiki>{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|~~~}}</nowiki> an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.|[[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)|Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.|organ=das Archiv|thema="Archivierung leicht gemacht"|nummer=4I|grundlage=§ 8 (a) der Regeln}} |
Version vom 5. Juni 2010, 10:01 Uhr
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- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Geschäftsordnung
§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. Vorsitzender des Archivs wird automatisch das dienstältestes reguläre Mitglied. Falls kein reguläres Mitglied vorhanden ist, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorsitzender des Archivs. § 2 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden. § 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen: Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1) Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I) § 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf, der vom Vorsitzenden gestartet wird. § 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig. § 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen. § 7 Das Archiv kann Leitsätze für die Arbeit des Archivs veröffentlichen.
Leitsätze
Leitsatz "Archivierung leicht gemacht"
Hiermit erlässt das Archiv den folgenden Leitsatz "Archivierung leicht gemacht" :
- Das Archiv handelt ab sofort nach folgendem Leitsatz: Wenn Akten archivert wurden sind, bringt der zuständige Sachbearbeiter das Zeichen Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert, einzusetzen mit {{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/archiviert|~~~}} an die Stelle der Akte an. Es wird selbstarchivierenden Stellen auch empfohlen, nach diesem Leitsatz zu handeln.
Vorgangsnummer: 4I
Rechtsgrundlage: § 8 (a) der Regeln
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 13:54, 24. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Dieser Leitsatz kann mit Betteln beim Archiv angegriffen werden.