Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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''Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.'' | ''Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.'' | ||
|Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:31, 29. Mär. 2010 (NNZ)|Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!}} | |Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.|[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:31, 29. Mär. 2010 (NNZ)|Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!}} | ||
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| + | 2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.<br> | ||
| + | 3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen. <br> | ||
| + | 4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen. <br> | ||
| + | 5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen. | ||
| + | |In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 19:33, 18. Mär. 2010 (NNZ)|Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!}} | ||
Version vom 30. März 2010, 20:40 Uhr
Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:
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Akte Nummer 111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.
Begründung:
In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.
Anlagen: Minigolf- und Saunaanlagen im Nachbarort
Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02
Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01
Kurzzusammenfassung: Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist.
Bearbeitendes Organ: Sojacamel
Ausführlicher Gutachtentext:
Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorlage:Kamel:Sojacamel/Unterschrift 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
des Gutachtens wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der falschen Akte veröffentlicht.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wenn die Vorlagen direkt von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen eingebunden werden, sollten die Probleme nicht mehr auftreten.
Dies ist Vorgang 111110/m03, da das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
dagegen Opsim 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
nicht dafür --Kamelokronf 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)
Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 522110/e01
Antragsgegenstand:
Werter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:
§17(c)
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.
Begründung:
Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.
Anlagen: Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!
Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11111110/e01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.
Begründung:
In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.
Anlagen: Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!