Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier und nur hier können Anträge an den Spielleiter gestellt werden, bitte beachten Sie die GROSS und die Spielregeln!
 
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hiermit beantrage ich die verbindliche Auslegung der Spielregeln zur Klärung, ob die Nichtbeachtung der Anweisung [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Spielleiter/Antworten/Archiv#betreffend_A02d.C3.BCne2026|BEFEHL des Spielleiters]] durch TM?! als ''offener Widerstand gegen ein Hauptorgan'' zu werten ist.|Gemäß § 1 (d) der insgesamt ungültigen Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels wird die Mitgliedschaft in der Volksfront durch konkludentes Handeln erworben, konkret ''durch den Widerspruch gegen eine Entscheidung eines Hauptorgans oder durch anderen offenen Widerstand.'' Ein Widerspruch liegt im vorliegenden Fall eindeutig nicht vor, in Bezug auf einen möglichen ''offenen Widerstand'' erfordert die Rechtslage jedoch die oben beantragte Auslegung. Nur auf dieser Grundlage kann klar entschieden werden, ob eine Mitgliedschaft bestünde, wenn die Geschäftsordnung gültig wäre.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 00:08, 1. Apr. 2010 (NNZ)|[[Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge/Archiv#Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung|Ungültige Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels]]}}

Version vom 1. April 2010, 00:08 Uhr

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Hier und nur hier können Anträge an den Spielleiter gestellt werden, bitte beachten Sie die GROSS und die Spielregeln!


Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 14bres2027
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die verbindliche Auslegung der Spielregeln zur Klärung, ob die Nichtbeachtung der Anweisung BEFEHL des Spielleiters durch TM?! als offener Widerstand gegen ein Hauptorgan zu werten ist.

Begründung:

Gemäß § 1 (d) der insgesamt ungültigen Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels wird die Mitgliedschaft in der Volksfront durch konkludentes Handeln erworben, konkret durch den Widerspruch gegen eine Entscheidung eines Hauptorgans oder durch anderen offenen Widerstand. Ein Widerspruch liegt im vorliegenden Fall eindeutig nicht vor, in Bezug auf einen möglichen offenen Widerstand erfordert die Rechtslage jedoch die oben beantragte Auslegung. Nur auf dieser Grundlage kann klar entschieden werden, ob eine Mitgliedschaft bestünde, wenn die Geschäftsordnung gültig wäre.

Unterschrift, Datum: Mambres 00:08, 1. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Ungültige Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels