Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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(des is mir zu einfach, wenn uns alle piisacken, dann dürfen wir auch.) |
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§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.|Mitglied des Aufsichtsrats [[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)}} | § 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.|Mitglied des Aufsichtsrats [[Kamel:Stinkerwue|Stinkerwue]] 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)}} | ||
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Version vom 7. Mai 2010, 18:38 Uhr
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Die Akten sind bitte nummerisch abzulegen
aktuelle Akten
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:
Beschluss einer Geschäftsordung
Begründung:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)