Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(leider noch keine Geschäftsordung)
 
(neue RIFAG)
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Derzeit besitzt der Aufsichtsrat keine Geschäftsordnung. Jedoch wird empfohlen, Anträge, die sich an den Aufsichtsrat wenden, die Vorgangsseite des Aufsichtsrats zu verwenden.
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== 1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines==
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§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.<br>
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§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der  dienstälteste Mitglied des Organs.<br>
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§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die  Mitglieder der Organe.<br>
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== 2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge ==
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§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu  stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang  aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften  aufgebaut:<br>
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§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von  Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A,  Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem  Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen  Akte.<br>
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§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des  Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt  aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen  Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die  Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats  der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut:  Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit  einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der  aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des  Zentralrat der Paragraphenreiter.<br>
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§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf  Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist  das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die  Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom  07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt  aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen  Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die  Nummer in der aktuellen Akte.<br>
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§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes  Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer  in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.<br>
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§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch  beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein  Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das  Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages  des Vortages des Einspruchs.<br>
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§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.<br>
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§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen  erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern  Aufsichtsratsmitglieds.<br>
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==3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren==
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§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur  Deckung seiner Unkosten.<br>
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§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr  bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der  entsprechende Vorgang abgelehnt wird.<br>
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§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem  bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall  einen Monat.<br>
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§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage,  bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als  3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.<br>
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§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert  werden.<br>
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§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.<br>
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§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten  sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)<br>
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§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des  Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies  zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten<br>
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==3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel==
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§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen  Kurzbezeichnung "RIFAG“<br>
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§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt  werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise  durch Gebühren-Verteilungsanordnung.<br>

Version vom 10. Mai 2010, 09:08 Uhr

§reiter.jpg

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines

§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.

2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge

§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.

3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren

§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten

3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel

§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.