Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.

Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!


Nr 1. vom 06.03.2010 - Antrag auf das Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AadSvA-01/06032010
Antragsgegenstand:

Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.

Begründung:

Ich muss dazu befähigt sein, Anträge zu stellen, um meine Aufgabe als erster Vorsitzender des Aufsichtsrates pflichtgemäß ausführen zu können.

Unterschrift, Datum: Kamelokrat 16:26, 6. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: Anfr01-06032010

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AadSvA-01/06032010

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokrat 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Obigen Antrag

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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: FS01~AadSvA-01/06032010

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokrat 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der im Antragsformularfeld, welches zur Angabe von Begründungen vorgesehen ist, angegebene Grund scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.

Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 16:40, 6. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.