Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschwerden
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Beschwerden bitte an die Beschwerdestelle, die ist hier:
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: SCHWER!!!01bond2030
Beschwerdegrund: Illegale Kompetenzüberschreitung des Spielleiters
Genauere Angaben:
Euer Ehren!
Dem Zentralrat der Paragraphenreiter ist zu Ohren gekommen, dass Euer Ehren es sich angemaßt hat in des Zentralrates ureigensten Kompetenzbereich einzugreifen, nämlich in den der Regeländerungen. Das steht Euer Ehren nicht zu! Euer Ehren steht es allerhöchstens zu gemäß §16(a) zu bestehende Regeln zu interpretieren, aber nicht welche zu ändern! Indem Euer Ehren aber §8(b)(6) als reinen Fülltext deklariert hat, hat er, wenn auch nicht den Wortlaut, so doch die Bedeutung und den Inhalt dieser Regel geändert! Dies steht ihm aber nicht zu! Die Bedeutung der Regeln ist unmissverständlich von den Rechtsexperten des Zentralrates formuliert worden und darf vom Spielleiter nicht abgeändert werden! Lediglich, wenn diese unklar wäre, was sie aber nicht ist, ist er gemäß §16(a) berechtigt die mutmaßliche Bedeutung der betreffenden Regeln zu rekonstruieren - und zwar allein aus der Annahme vernünftiger Grundsätze heraus, frei von subjektiven Färbungen. Für den Fall, dass tatsächlich einmal ein Regelkonflikt bestehen sollte, was der Zentralrat aber stets zu verhindern wissen wird, hat der Spielleiter diesen Widerspruch hinzunehmen wie ein Naturgesetz!
Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 15:04, 16. Mai 2010 (NNZ), 1.Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter
Bemerkungen: Oben beschriebene Situation ist übrigens auch eine logische Konsequenz aus dem Gödelschen Unvollständigkeitssatz: Jedes hinreichend mächtige formale System ist entweder widersprüchlich oder unvollständig. Das Regelsystem des Bürokratenspiel ist vollständig, da es §16(a) eingebaut hat, um Unvollständigkeiten zu beseitigen. Folglich muss es in sich widersprüchlich sein!
Siehe auch: Mambres Antrag auf eine Rüge, wobei der Zentralrat der Paragraphenreiter in seiner Milde und Barmherzigkeit sich mit einer Verwarnung zufrieden geben würde.