Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten
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Archiviert Stinkerwue
betreffend A12bond2032
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A12bond2032
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung von §17(c) und §17(e) der Spielregeln
Kurzzusammenfassung: Die beiden Paragraphen widersprechen sich nur scheinbar, im Falle von §17(e) ist §17(c) nicht erfüllt.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Genaueste Lektüre der Regeltexte und mehrfaches Durchlesen folgenden Werkes: Bob Hale and Crispin Wright (Hrsg.), A Companion to the Philosophy of Language, Oxford: Blackwell, 1996; bringen mich zu dem Schluss, dass der Verfasser der Spielregeln, gehuldigt sei ihm, eigentlich intendierte, dass §17(e) eine Ausnahmeregelung ist und in diesem Falle §17(c) nicht greift. In der Formulierung von §17(c) heißt es: "Wird die laufende Spielrunde beendet, so..." und in §17(e):"...so kann die Spielrunde von jedem Kamel als vorzeitig beendet erklärt werden." Dieses vorzeitige Beenden ist also kein Beenden der Spielrunde gemäß §17(c), es ist ein besonders zu betrachtender Ausnahmefall mit keinerlei Auswirkung auf Spielregel §17(c), die bei jeder anderen, normalen Beendigung der Spielrunde greift. So lautet in Kürze die verbindliche Regelauslegung von §17(e):
Wird die laufende Spielrunde gemäß §17(e) wegen anhaltender Vakanz der Spielleiterposition als vorzeitig beendet erklärt, dann treffen die Regelungen und Bestimmungen von §17(c) nicht zu und finden keine Anwendung.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 20:09, 29. Mai 2010 (NNZ)
betreffend 09bill2030
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Nö. Kein Bock. Da der Spielleiter laut Regel "nach eigenem Ermessen" diese Berichte wegen Untätigkeit anfordern kann, und mein eigenes Ermessen mir mitteilt, dass Kamel Bond 007 bestimmt nur in seiner Bürokratieklause abhängt und darüber nachdenkt, ob er mich oder Wanderdüne zum Sieger von BSDS ernennt, werde ich jetzt erst mal noch ein paar Tage warten, bis ich tätig werde, und bald wird sich hier wieder mehr tun, ich bin mir sicher.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 19:19, 31. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Sie haben Recht, Kollege, wenn Sie anprangern, dass die Mühlen der Bürokratie gerade so langsam laufen, aber vernachlässigen Sie nicht die reinigende und guttuende Wirkung gesunden Büroschlafes.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 10bond2031
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist zieeemlich lang..
Bemerkungen: Die Wirtschaftswaisen sind der richtige Anlaufspunkt zu solch diffizilen Fragestellungen!
Datum, Unterschrift: --Wanderdüne 22:24, 2. Jun. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
betreffend 11rwue2031
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Gemäß §8(3) der GROSS hätte der betreffende Vorgang als sonstiger Vorgang auf der Seite für sonstige Vorgänge eingereicht werden und entsprechend nummeriert werden müssen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 22:21, 15. Jun. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Auch wenn der Spielleiter nun nicht mehr so viel Bedeutung hat, wird er deswegen nicht seine Geschäftsordnung ignorieren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend A12rwue2050
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Gemäß §8(4) der GROSS hätte der betreffende Vorgang als sonstiger Vorgang in etwa so: S12rwue2050 nummeriert werden müssen, das "A" in der Nummer steht ja für eine Anfrage, die hier nicht vorliegt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 20:52, 16. Jun. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Tja, bei Ihnen dauert das alles immer etwas länger...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.