Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Hier veröffentlicht der Spielleiter solche Beschlüsse, die der Spielleiter laut GROSS hier veröffentlicht.

B02düne2025 - Ausschluss TM?!s aus allen Organen außer DOBERMANN

 allgemein freigegeben


BESCHLUSS


Beschluss des Spielleiters Nr. B02düne2025 vom 31.März 2010

Hiermit wird TM?! gemäß Spielregel, §16(b), aus allen Organen ausgeschlossen, in denen er Mitglied ist, mit Ausnahme von dem Organ "Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten". Grund ist der Verstoß gegen §1(a) der Spielregeln durch die Teilnahme am Spiel als Nicht-Kamel und die darauffolgende Nichtrechtfertigung trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Spielleiters, zuletzt durch Verwarnung V04düne2029. Auch wenn eine oberflächliche Recherche des Spielleiters zu der Erkenntnis geführt hat, dass dieser Ausschluss vielleicht keinerlei richtige Wirkung zeigt, muss er doch als wichtiges Symbol gesehen werden. (Den Ausschluss aus dem DOBERMANN konnte der Verfassende nicht übers Herz bringen, weil er an seinen Nachbarhund dachte, der ihn erst neulich mit einem so süßen, liebevoll drapierten Hundehaufen in der Verfassenden Einfahrt beglückt hatte.)

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Hough, ich habe gesprochen.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:46, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 11

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschluss B02düne2025

Rechtshinweis:
Der genannte Beschluss des Spielleiters umfasst nicht eine eventuelle Mitgliedschaft in der Volksfront des Bürokratenspiels, da es sich hierbei nicht um ein spielregelkonformes Organ handelt.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen:
§ 5 (a) der Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:57, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

B03düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG

 allgemein freigegeben


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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B03düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.