Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge

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Version vom 17. Mai 2010, 23:45 Uhr von Wanderdüne (Diskussion | Beiträge) (rundenergebnis anders beantragt)
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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Akte Nummer 111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:33, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Minigolf- und Saunaanlagen im Nachbarort


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02

Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01

Kurzzusammenfassung: Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist.

Bearbeitendes Organ: Sojacamel

Ausführlicher Gutachtentext:
Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorlage:Kamel:Sojacamel/Unterschrift 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


des Gutachtens wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der falschen Akte veröffentlicht.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Wenn die Vorlagen direkt von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen eingebunden werden, sollten die Probleme nicht mehr auftreten.

Dies ist Vorgang 111110/m03, da das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: 111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif dagegen Opsim 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif nicht dafür --Kamelokronf 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)




Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 522110/e01
Antragsgegenstand:

Werter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:
§17(c)
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.


Begründung:

Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:31, 29. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 1.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage..


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:26, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 522110/d02

Thema des Gutachtens: 522110/e01

Kurzzusammenfassung: hiermit wird um eine Überarbeitung der Gewinnbedingungen gebeten

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Mit großer Sympathie sieht der Gutachter die Bemühungen um eine bürokratische Regelgung des Rundensiegs. Jedoch erachtet er die von Kollege Wanderdüne vorgeschlagenen Mittel nicht als ausreichend. Im Gegensatz zu diesem sieht er nämlich den Titel "Vorsitzender eines Hauptorgans" überaus nicht als verdienstvoll an, jedenfalls könnte er selbst sich jederzeit in diesen Posten hineinwählen (auch wenn er dies aufgrund von Faulheit bisher noch nicht getan hat) und wüsste doch nicht, was ihn von seinen Amtskollegen vom Zentralrat derart unterscheidet, dass er es verdiente zum Gewinner ernannt zu werden. Und auch wenn er sein aufrichtiges Vertrauen in Kollege Wanderdüne setzt, dass dieser sich nicht persönlich bereichern will, so weist er doch darauf hin, dass dieser jederzeit seine Geschäftsordnung ändern und sich zum Vorsitzenden ernennen könnte. Diese Beispiele sollen zur Verdeutlichung der Beliebigkeit des Vorsitzenden-Titels dienen. Der Gutachter ist zuversichtlich, dass es Kollege Wanderdüne gelingt, eine Regelung zu finden, die besser geeignet ist verdienstvolle Kamele zu belohnen und dem Titel des Gewinners den Glanz von Ehre und Ruhm zu verleihen. Dann sieht der Gutachter auch große Chancen, dass die Regelung in einer Abstimmung großen Anklang findet.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:55, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Obiger Antrag Nr. 522110/e01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Es ist mir durch Ihr brilliantes Gutachten klar geworden, dass die beantragte Regeländerung so nicht ganz perfekt ist. An einer besseren Regelung des Rundensieges wird mit Hochdruck gearbeitet.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 522110/e03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:49, 4. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 15:58, 1. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 2.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage.

Bemerkungen: um die Aufgabenlast abzumildern, werden die verschiedenen Anträge auf mehrere Mitglieder verteilt    

Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:28, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abstimmung
Abstimmung über: 11111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif keine Pornos im Bürokratenspiel? Bin ich aber nicht dafür! 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise wird es ermöglicht junge Kamele schon recht früh an das Bürokratenspiel heranzufüren. Als nächster Schritt wäre die Einrichtung einer Fürsorgegewährleistenden Sozialen Kleinkamelunterbringungsstätte, kurz FSK, umgangssprachlich auch "Kindergarten" genannt, denkbar. 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Ich stimme dieser Regel zu, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, siehe weiter unten. 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Einrichtung eines neuen Organs "Jugendschmutz" beschlossen. Erfolgt innerhalb von drei Tagen keine Anfechtung durch den Aufsichtsrat gemäß §4(b), ist der vorgeschlagene §8(j) nach der Einpflegung auf der Regelseite geltendes Recht. Einige Kamele haben aber noch Vorbehalte, siehe weiter unten.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 11111110/d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/d03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/e01

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit stellt der Gutachter fest, dass er die Regelung noch nicht für vollständig durchdacht und ausgearbeitet hält. Er sieht noch folgende Mängel:

  1. In 2. und 3. fehlt jeweils "d". Der Gutachter wird sich bei der Einpflegung des Gesetzes die Freiheit herausnehmen und diese Mängel beseitigen.
  2. Der Gutachter fragt, woher die neumodische Unsitte kommt, die Gesetze zur Einrichtung neuer Organe nicht mehr alphabetisch durchzunummerieren. Das Köterschutzorgan hat so etwa Kennnummer (h) gekriegt und das Organ der Wirtschaftswaisen die Kennnummer (w). Auch das jetzt genehmigte Organ hält sich nicht an gewisse Standardkonventionen. Der Gutachter rümpft über diese neoliberale Neuheiten, die mit §0 nicht mehr viel am Hut haben, die Nase.
  3. Der Gutachter sieht die Frage, die einer seiner Vorgänger in einem wenn auch ungültigen Gutachten 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02 aufgeworfen hat, noch nicht hinreichend (oder besser gesagt gar nicht) geklärt. Es muss gewährleistet sein, dass jedes wechselnde Kamel, das gemäß §8(j) 2. in das Organ berufen wird, seine Aufgaben gemäß §8(j) 3. zu erfüllen vermag ohne dabei seelischen Schaden zu erleiden. Außerdem können auch seelisch gesunde und charakterlich reife Kamele durch die Konfrontation mit perversen Materialien starke Schocks und daraus resultierende psychische Folgeschäden erleiden. Er sieht daher die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes, nämlich den des psychologischen Gutachters und Beraters, kurz psyGuB, unabdingbar. Er schlägt vor, dass jener psyGuB gewisse Aufgaben zu erledigen hat, insbesondere das Verfassen und Verschicken von Fragebögen an alle für das Amt des wechselnden Mitglied in Frage kommenden Kamele, um deren seelischen Zustand möglichst objektiv und vorurteilsfrei erfassen zu können. Der psyGuB sollte auch ein offenes Ohr für Kamele haben, die darüber in Besorgnis sind, ob sie sich die Aufgaben des wechselnden Mitglieds zumuten können. Er sollte traumatisierten Mitgliedern des Jugendschmutz zur Seite stehen und sie bei ihrem Weg ins normale Leben zurück unterstützen.


Trotz der angesprochenen Mängel möchte der Gutachter betonen, dass er die Maßnahmen für die Jugend als Teil einer besonderen Anstrengung das Bürokratenspiel möglichst vielen Kamelen zugänglich zu machen sehr zu schätzen weiß.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Anlagen: Der Gutachter sympathisiert mit einer bösonders modernen therapeutischen Ausrichtung, der provokativen Therapie!

Akte Nummer 1111111110 vom 16. April 2010 - Antrag auf Hinzufügung eines §4(e) zu den Spielregeln

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1111111110/e01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter, hiermit beantrage ich eine Änderung der Spielregeln. Zu §4 soll folgender §4(e) hinzugefügt werden:
§4(e)
Wurde ein Antrag auf Regeländerung innerhalb von 15 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht endgültig bearbeitet, so darf der Spielleiter diesen Antrag im Eilverfahren bearbeiten und darf mit einer Stimme beschließen, ob der Antrag angenommen werden soll oder nicht. In diesem Falle wird die Regeländerung auch dann wirksam, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates sie nach Beschluss auf der Regelseite einfügt.

Begründung:

Nachdem die Hauptorgane, leider auch das Ihrige, in dieser Runde wenig Aktivität zeigen, könnte durch diese Regel ein wenig mehr Handlungsdruck entstehen und im Notfall könnten andere Organe eingreifen und sich um brachliegende, noch nicht bearbeitete Anträge kümmern. Zum Fortgang der Bürokratie ist dies unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 21:48, 16. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Lapidare Drohung mit Aus-dem-Amt-Werfen, falls Untätigkeit anhält...


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:29, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 1111111110/d02

Thema des Gutachtens: Antrag Nr. 1111111110/e01

Kurzzusammenfassung: Diese Regeländerung verstößt gegen den Geist von §0.

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Ausführlicher Gutachtentext:
Die vom Kollegen Wanderdüne vorgeschlagene Regeländerung verlangt vom Zentralrat für jede Antrag auf eine Regeländerung gemäß §4(a) 1.Satz eine Entscheidung des Zentralrats auf Annahme oder Ablehnung binnen 15 Tagen. Die Konsequenz bei Verstoß gegen diese Frist wäre eine Übertragung von Kompetenzen des Zentralrates auf den Spielleiter (Bearbeitung von Regeländerungsanträgen) bzw. auf den Aufsichtsrat (Einstellung auf der Regelseite). Dieses kann nicht angehen, dass man dem Zentralrat Aufgaben wegnimmt, die in ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich fallen, dies empfände es als ausgesprochene Demütigung. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es dem Wohle des Allgemeinwohls zuträglich wäre, wie Kollege Wanderdüne mit seinem Antrag auch intendiert hat. Doch der Gutachter bestreitet ganz entschieden, dass dies bei vorliegender Regeländerung gegeben ist. Oft benötigen Regeländerungen viel Zeit, die der Zentralrat aufwenden muss, um den Antrag auf juristische Korrektheit zu überprüfen, die Konsequenzen für das Allgemeinwohl zu bedenken, die Bürokratieverträglichkeit abzuschätzen, den Mittagsschlaf trotz der Fülle an zu bewältigenden Aufgaben zu wahren und missliebige Antragssteller auch mal längere Zeit zappeln zu lassen. Außerdem gibt der Gutachter zu bedenken, dass dem Spielleiter so bei einer eventuellen Handlungsunfähigkeit des Zentralrates eine diktatorische Allmacht gegeben würde. Zu guter Letzt fragt er, ob der Untätigkeitsparagraph §12 nicht ausreichend ist, um den Fortgang einer funktionierenden Bürokratie zu gewährleisten. Die einzige Verbesserung, die die Regeländerung geben könnte, wäre eine Gewährleistung des Fortbestandes der Bürokratie, selbst wenn durch die aktiven Mitglieder des Zentralrates eine absichtliche Blockade durch Ignorierung aller Regeländerungsanträge erfolgte. Doch selbst in diesem Falle ließe sich §4(e) leicht umgehen, beispielsweise, indem der Zentralrat einfach alle Anträge ablehnte, anstatt sie zu ignorieren. So gesehen bezweifelt der Gutachter jeglichen Nutzen dieser Regeländerung.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: 1111111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Durchgefallen. 1. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif hmm... irgendwie erinnert mich das an "DSDS". Vielleicht sollten wir mal an dieser Stelle so ultracoole Sprüche absondern wie Dieter Bohlen es immer bei seinen Kandidaten macht. Schließlich sind wir ja gewissermaßen auch eine Jury. 2. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Aus obigen Gründen abgelehnt, 3. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Diese Abstimmung ist wohl mal voll durchgerasselt.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 1111111110/d03

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 222222220 vom 22.April 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222220-d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 21:15, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obiger Antrag 222222220-d01 und obige Abstimmung 222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02 - obwohl Kollege Wanderdüne sich mit seiner Anfechtung nur auf die Regeländerung im Antrag 222222222222220-d01 bezogen hat, gibt es hier das gleiche Problem.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 222222222222220 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222222222220-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 222222222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Regeländerung 222222222222220-d01 und obige Abstimmung 222222222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nr. 9876543210 vom 11.Mai 2010 - Anfechtung der obigen Regeländerung

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 222222222222220-d01 und die dazugehörige Abstimmung Nr. 222222222222220-d02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Nummer der Akte und beider Vorgänge widerspricht der Regelung in Ihrer eigenen Geschäftsordnung, der AETZEND, Artikel 2, §3(b)3. Ich empfehle deswegen, die Vorgänge möglichst schnell zurückzuziehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 21:25, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die der Geschäftsordnung AETZEND nicht widersprechende Nummer 9876543210-e01.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Sie haben Recht, mit der Beobachtung, dass die beiden Vorgangsnummern ungültig sind, jedoch die Aktennummer ist es nicht. Die beiden Vorgangsnummern verstoßen, wie Sie richtig beobachtet haben, gegen AETZEND §3(d), die Aktennummer selber verstoßt gegen keines der relevanten Vorschriften §3(a) und (b).


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:00, 11. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nummer 9876543210/d02


Rechtsmittelbelehrung: Da es sich bei einer Akte naturgemäß um keinen Vorgang, sondern um eine Zusammenfassung von Vorgängen handelt, fällt die nachfolgende Änderung der Aktennummer nicht unter §3(d). Somit werden die beiden Vorgangsnummer nachträglich legitimiert.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Ablehnung 9876543210/d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Wie ich sehe, hochgeschätzter Kollege, haben Sie doch Recht. Mir ist bei der bisherigen Interpretation von AETZEND (die ja nicht von mir selber erstellt wurde) ein kleiner Lesefehler unterlaufen, der sich hier entscheidend ausgewirkt hat.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 9876543210/d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 511111111110 vom 11. Mai 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 511111111110/d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 511111111110/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 511111111110/d01

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 22222222210 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222210-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 22222222210-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 22222222210-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Akte Nummer 7777770 vom 12. Mai 2010 - Einführung eines Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien

Antrag

Adressat: Zentralrat der Pharagraphenreiter
Antragsnummer: 7777770-l01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermitt beantrage ich folgende Erweiterung der Spielregeln:
§8(x) Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien (AAG)
(1) Das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien hat dafür zu sorgen, das diese Spielrunde nicht mit dem Ergebnis „alle Kamele haben verloren“ endet.
(2) Das Organ beschäftigt sich mit der Endzeitfrage und damit, wie diese Runde enden sollte.
(3) Das AAG hat maximal 6 Mitglieder.
(4) Die Mitglieder des AAG sind von den Hauptorganen zu stellen.
(4a) Das Organ „Spielleiter“ stellt ein Mitglied.
(4b) Das Organ „Aufsichtsrat“ darf zwei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(4c) Das Organ „Zentralrat der Paragraphenreiter“ darf drei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(5) Näheres regelt die Geschäftsordnung des AAG.

Begründung:

Memento Mori - auch wenn es nicht unserer Natur entspricht sollten wir uns Gedanke über unser Ende machen - alles im Sinne des natürlichen Kraislaufes, Tod und Wiedergeburt.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:04, 12. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ein Gutschein für den Freitod


???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7777770-l01

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Der Unterzeichner fragt im Namen der Allgemeinheit der Spielteilnehmer höflich an, warum die Mitarbeit in diesem Organ ausschließlich den Hauptorganen vorbehalten sein soll.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 13:59, 12. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (b)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-l03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bearbeitendes Organ: Keines/Private Stellungnahme eines Einzelkamels

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Die Auslegung des Bürokratenspiels ist so, das es am besten dann funktioniert wenn alle Posten in den Hauptorganen besetzt sind. Leider ist dies in der aktuellen Runde nicht der Fall, der Zentralrat der Praragraphenreiter ist nur mit einem Mittglied besetzt (auch wenn dieses seine Aufgabe ausgesprochen gut erledigt). Der Beantragende gibt sich der freunvollen Hoffnung hin, das einige Kamele die in anderweitigen Organen tätig sind, in die Hauptorgane wechseln, und so den Spielfluss im Gange halten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 14:09, 12. Mai 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Auch auf die Gefahr hin, dass der Aufsichtsrat jetzt Pläne schmieden sollte den Zentralrat aufzulösen: Dieser Vorgang ist ist wegen falschem Aktenzeichen abzulehnen! Ein neuer Antrag ist zur Einhaltung von AETZEND Artikel 2 §3(b) (und zur Belustigung des Zentralrates) zu stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:24, 12. Mai 2010 (NNZ) (in seiner Funktion als 1. und 3. aber nicht 2. Mitglied des Zentralrates)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Vorgangszeichen 7777770-d04


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 3213213210 vom 15. Mai 2010 - Abstimmung über die Entsendung eines Paragraphenreiter in das Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 3213213210/d01
Antragsgegenstand:

Selbstvorschlag für das Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(2)

Begründung:

Irgendeiner muss es ja machen!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ), 1. Mitglied des Zentralrates

Anlagen: Lebenslauf, Zeugniskopie, ausführliche positive Gutachten diverser Professoren



Abstimmung
Abstimmung über: 3213213210/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 3213213210/d02 und wurde von weiter oben copy&pastet, aber das merkt ja keiner.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 993213213210 vom 15. Mai 2010 - Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 993213213210/d01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Einführung des Scblichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Zentralrat!
Gemäß §8(b)(6) verlieren Sie bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee die Kompetenz Mitglieder des Aufsichtsrates ihres Amtes zu entheben!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:05, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Siehe auch: das Regelhandwerk

Akte Nummer 54321543210 vom 17. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 54321543210/e01
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Abänderung des §17(c) der Spielregeln (aktuelle Formulierung: "Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.") zu folgender Formulierung von §17(c):
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Bürokratie samt ihrer Handlanger gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

Begründung:

Gemäß unveränderlicher Rahmenregel 9 ("Eine Runde muss mit einem klar definierten zusammengefassten Spielergebnis enden. Näheres regelt eine veränderbare Regel.") ist es nicht nötig, dass ein oder mehrere Kamele die Runde gewinnen, es muss nur ein Spielergebnis zu Stande kommen. Da es allgemein unbefriedigend ist, wenn kein Kamel gewinnt, sollte man doch der Bürokratie samt ihrer Handlanger den Sieg gönnen, denn ihnen verdanken wir alle unsere Existenz und Lebensaufgabe. Natürlich ist es wünschenswert, dass eine entsprechende Kommission zur Feststellung des Rundenergebnisses eingesetzt wird, aber solange es die noch nicht gibt, ist dieser mein Vorschlag eine gute Übergangsregelung.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:45, 17. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Es wurde ja von mir überlegt, dass die Runde mit virtuellem grünen Himbeereis als Spielergebnis enden soll, aber leider...