Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Geschäftsordnung

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.

Vorläufige Geschäftsordnung

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten. § 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden. § 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen: Die aktuelle Aktennummer (fortlaufend) (z. B. 1) Die aktuelle Nummer in der Akte (fortlaufend) in römischen Zahlen (z. B. I) § 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf. § 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig. § 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.