Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge/Archiv
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Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.
Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.
Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.
Rechtsmittelbelehrung: –
Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.
Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.