Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge/Archiv
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Nr 1. vom 06.03.2010 - Antrag auf das Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AadSvA-01/06032010
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich muss dazu befähigt sein, Anträge zu stellen, um meine Aufgabe als erster Vorsitzender des Aufsichtsrates pflichtgemäß ausführen zu können.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Anfr01-06032010
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AadSvA-01/06032010
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokrat 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Obigen Antrag
Vorgangsnummer/Zeichen: FS01~AadSvA-01/06032010
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokrat 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der im Antragsformularfeld, welches zur Angabe von Begründungen vorgesehen ist, angegebene Grund scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 16:40, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 2. vom 06.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02duene2010
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, hiermit beantrage ich das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Als Spielleiter sehe ich es als meine herausragende Aufgabe an, dem Fortgang der Bürokratie durch rege Antragsstellungstätigkeit behilflich sein zu können.
Anlagen: Polizeiliches Führungszeugnis wird innerhalb einer Dekade nachgeliefert.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Obiger Antrag wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Antragsnummer müsste lauten: AadSvA-02/06032010
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 17:17, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe Rechtsbelehrung für nähere Umstände
Rechtsmittelbelehrung: Es existiert derzeit keine Regulierung für die Antragsnummerierung, weshalb die Gültigkeitsfrage der Beantwortung durch das bearbeitende Organ obliegt.
Der Vorgang Ungültigkeitserklärung des Antrages 02duene2010 wird hiermit angefochten!
Begründung: Es gibt, wie Euer Ehren zu Recht feststellen, keine Regulierung für die Antragsnummerierung. Deswegen kann keineswegs festgestellt werden, dass die Nummerierung des obigen Antrags 02duene2010 falsch ist, diese Nummerierung besitzt eine innere Logik und sollte deswegen §0 entsprechen. Es gibt auch keine Regel, die Vorgänge für nichtig erklärt, weil ihre Nummerierung nicht stimmt. Wir empfehlen dem Aufsichtsratmitglied Kamelokrat, seine Entscheidungen auf Grund der Regeln und nicht auf Grund persönlicher Neigungen (Zahlenfetischismus) zu treffen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 18:48, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Der Spielleiter missbilligt in schärfster Form, dass das Aufsichtsratmitglied Kamelokrat offenbar seine Arbeit mutwillig behindern möchte, anstatt sich ernsthaft mit wichtigen Anträgen des Spielleiters auseinanderzusetzen. Wir geben Kamelokrat die Möglichkeit, die obige Antragsungültigkeitserklärung für ungültig zu erklären und Wanderdüne das Stellen von Anträgen zu gestatten.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Rücknahme obiger Ungültigkeitserklärung und Anerkennung der Gültigkeit der Begründung für den obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 23:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Beschuldigung von Zahlenfetischismus wird hiermit ferner freundlichst ignoriert.
Rechtsmittelbelehrung: Der Rechtsweg ist zwar nicht ausgeschlossen, aber wäre ziemlich dumm, da Sie sich damit selbst einen Schlag ins Gesicht verpassen würden.
Nr. 3 vom 06.03.2010 - Antrag auf Beschäftigung des Aufsichtsrates mithilfe dieses Antrages
ERLEDIGT
Adressat: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Antragsnummer: Antr01-06022010
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit die Beschäftigung des Aufsichtsrates mithilfe dieses Antrages.
Begründung:
Förderung von Leerlaufprozessen innerhalb des Aufsichtsrates und Sicherstellung des Fortschrittes der Anti-Adhokratisierungspolitik aller Gremien.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 3 Jahre.
Datum, Unterschrift: Kamelokrat 17:10, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Aufsichtsrat konnte alle Erwartungen übertreffen und stimmt nach nur einer Woche der Beschäftigung zu. Der Antrag ist damit erledigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 15:47, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Adressat: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 7
Beschwerdegrund: Verehrter Aufsichtsrat,
über die Genehmigung des obenstehenden Antrags möchte ich mich hiermit beschweren. Der Aufsichtsrat hat im Bürokratenspiel wichtige und ernsthafte Aufgaben zu erfüllen und sollte mit derlei Firlefanz nicht unnütz beschäftigt werden.
Genauere Angaben:
Anstatt Ressourcen auf die Bearbeitung dieses Antrags zu verschwenden, hätte der Aufsichtsrat dringende Aufgaben erledigen sollen, beispielsweise eigene Seiten beantragen und gestalten, eine Geschäftsordnung erlassen und den Spielleiter absetzen.
Unterschrift, Datum: Mambres 15:57, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich bitte um detaillierte Stellungnahme und Darlegung der Entscheidungsgründe.
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/5
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 7
Bearbeitendes Organ: Mitglied des Aufsichtsrates Opsim
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Mambres,
der Vorgang war an den Aufsichtsrat adressiert. Folglich muss er bearbeitet werden. Da die Bearbeitung automatisch eine Beschäftigung nach sich zieht, wurde der Antrag allein durch das Ansehen bereits ausgeführt. Dies wurde durch die Genehmigung ausgedrückt. Eine Ablehnung oder ähnliche Reaktion wäre logisch unmöglich gewesen.
Der Aufsichtsrat bemüht sich außerdem, eine Geschäftsordnung zu verabschieden.
Eigene Seiten werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht nötig erachtet.
Eine Absetzung des Spielleiters wurde probiert, dafür gibt es aber zur Zeit keine Gründe.
Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 17:37, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Nr. 4 vom 06.03.2010 - Antrag auf Anlegen von Seiten für den Spielleiter
ERLEDIGT
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 04duene2010
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, hiermit beantragt das Organ Spielleiter, für Verwaltungsakte des Organes und die gelungene Kommunikation mit anderen Organen und nichtorganellen Entitäten eigene Seiten innerhalb des Spieles einzurichten. Insbesondere wünschenswert wären die Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/Anträge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/Geschäftsordnung
- und einige weitere Seiten.
Begründung:
Gemäß §15 der Spielregeln ist der Spielleiter für diesen Antrag zuständig. Auf Grund des großen Engagements des Organes Spielleiter hoffen wir, dass das Organ Spielleiter uns gnädig gestimmt ist und diesen Antrag annimmt.
Anlagen: Bevor übermütige Kamelokraten diesen Antrag für ungültig erklären wollen, sei auf Spielregel §3c hingewiesen, laut derer jedes Organ zum Stellen von Anträgen berechtigt ist. Diesen Antrag stellt nicht das Kamel Wanderdüne, sondern das Organ Spielleiter.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:08, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen des großen Vertrauens, dass das Organ Spielleiter in das Organ Spielleiter setzt, wird es dem Organ Spielleiter hiermit erlaubt, die Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter und so viele Unterseiten dieser Seite anzulegen, wie es das Organ Spielleiter für nötig hält, um seiner bürokratischen Aufgabe in ordentlicher Form nachkommen zu können.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Vorgang 04duene2010, sowie die daraus erfolgten Unterseiten wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Zur Zeit der Antragsstellung lag noch keine Genehmigung zum Stellen von Anträgen vor. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 23:22, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Zum einen ist Kamelokrat nicht berechtigt, einen Antrag, den der Spielleiter angenommen hat, für ungültig zu erklären. Keine Regel befugt ihn hierzu. Des Weiteren ist laut §3c der Spielregeln jedes Organ antragsstellungsberechtigt, wie schon in der Anmerkung oben vorsorglich mitgeteilt wurde. Der Antrag und seine Genehmigung sind somit uneingeschränkt gültig
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:19, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen dieses unverschämten Vorgehens sieht sich der Spielleiter zum nun folgenden gezwungen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Aktenzeichen: V04duene2010
Verwarnt wird hiermit: Kamelokrat
Gegenstand der Verwarnung:
Ungültigkeitserklärung eines rechtmäßig zu Stande gekommenen Vorganges (Genehmigung von 04duene2010) ohne jegliche Berechtigung hierzu.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 07.03.2010 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:19, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Die Regeln, die Kamelokrat nicht zu kennen scheint.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Kraft meines Amtes bin ich dazu befugt, Anträge, die vor einem genehmigten Antrag auf das stellen von Anträgen gestellt werden, für ungültig zu erklären. Das Stellen von Anträgen auf das Stellen von Anträgen, sowie das Stellen von Anträgen vor einem Antrag aif das Stellen von Anträgen, fallen in die Weisungsbefugnis des Aufsichtsrates.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 20:26, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen dieses unverschämten Vorgehens sieht sich der Aufsichtsrat zum nun folgenden gezwungen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Anw1-04duene2010
Diese Anweisung ergeht an: Spielleiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Spielleiter hat Ungültigkeitserklärungen von gültigen Ungültigkeitserklärungen des Aufsichtsrates, die eindeutig in das Weisungsgebiet des Letzteren fallen, absofort zu unterlassen. Ferner hat der Spielleiter die unrechtmäßige Verwarnung gegen den Ersten Vorsitzenden des Aufsichtsrates zurückzuziehen, da der angegebene Grund fehlerhaft war.
Weitere Bemerkungen:
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kamelokrat 20:26, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung:
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 und Anw1-04duene2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich für das Verhalten seines – wie wir gerade erfahren haben, ehemaligen – Mitgliedes.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: R04duene2010
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:36, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 und Anw1-04duene2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich nunmehr für das Verhalten seines weiteren – wie wir gerade erfahren haben, ehemaligen – Mitgliedes.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: R2-04duene2010
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 21:11, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Sämtliche Ungültigkeitserklärungen innerhalb dieses Abschnittes (betreffend 04duene2010), die von Kamelokrat verfasst wurden wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Es gilt weiterhin die Begründung der ersten Ungültigkeitserklärung des Spielleiters, Kamelokrat handelte hier ohne eine Spielregel, die ihn dazu befugte. Außerdem bleibt jedes Organ antragsstellungsberechtigt und somit der eigentliche Ungültigkeitserklärungsgrund nichtig.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:34, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat sollte seine Kompetenzen nicht überschätzen. Er handelte hier ohne jegliche Legitimation. Alles außer einer Annahme des Abschlusses dieses Vorganges wird für das Aufsichtsratmitglied Kamelokrat ernste Folgen haben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Sämtliche Ungültigkeitserklärungen innerhalb dieses Abschnittes (betreffend 04duene2010), die von Wanderdüne verfasst wurden wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Es gilt weiterhin die Begründung der ersten Ungültigkeitserklärung des Ersten Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Wanderdüne handelte hier ohne eine Spielregel, die ihn dazu befugte. Außerdem mag ja jedes Organ antragsstellungsberechtigt zu sein, das bedeutet aber keine Antragsstellungsberechtigung von Wanderdüne als Vertreter jenes Organes. So gesehen können Organe ohne eine derartige Antragsstellungsberechtigung ihres Vertreters deshalb keine Anträge stellen
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 18:56, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Spielleiter scheint sich für klüger zu halten als der Aufsichtsrat, und müsste daher eigentlich nachgeben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Die obige Ungültigkeitserklärung wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat zieht obige Ungültigkeitserklärung zurück und entschuldigt sich für das Verhalten seines Mitgliedes. Sämtliche Ungültigkeitserklärungen waren falsch begründet und auch nach den Regeln nicht zulässig.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 4/aa
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 15:51, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 07.03.2010 – Antrag auf Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 05-01
Antragsgegenstand:
Hiermit ersuche ich um die Genehmigung zur Vorbringung von Anträgen innerhalb dieser Spielrunde.
Begründung:
Um diese Runde bösonders bürokratisch zu gestalten, ist die Gründung von weiteren Organen hilfreich. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, Anträge auf Änderung der Spielregeln zu stellen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 05-02
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:38, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es ist mir eine Freude, gerade einem so herausragend fähigen, intelligenten und nicht zu vergessen überaus bescheidenem Kamel diesen Antrag gemäß § 3 (b) Satz 2 der Spielregeln genehmigen zu dürfen.
Rechtsmittelbelehrung: Nein, Selbstbeweihräucherung ist nicht strafbar.
Nr. 6 vom 07.03.2010 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 06-01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich gemäß § 4 (a) die Änderung der Spielregeln. Zu § 8 soll der beiliegende Passus hinzugefügt werden.
Begründung:
Verschwörungen können einem Spiel schnell das Genick brechen, und dann ist es vorbei mit der Ordnung. Zur Vorbeugung sollte das NAiV gegründet werden.
Anlagen: Zu § 8 hinzuzufügender Regeltext.
Zu: 06-01
Titel: Zu § 8 hinzuzufügender Regeltext.
Inhalt:
§ 8.1 Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen
- (a) Das Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen (kurz NAiV) ist ein Organ mit unbegrenzter Mitgliederanzahl.
- (b) Das Netzwerk ist bewusst locker und offen organisiert, um nicht den Verdacht eines verschwörerischen Zusammenschlusses aufkommen zu lassen.
- (c) Der Eintritt in das Organ erfolgt gemäß (b) vergleichsweise unkompliziert. Zur Aufnahme hat sich ein Spieler lediglich in die auf einer Unterseite des Organes geführte Mitgliederliste einzutragen.
- (d) Jedes Mitglied des Netzwerkes ist berechtigt, auf der Vorgangsseite des NAiV – und dies geschieht ausdrücklich und generell dort – Vorbringungen an Einzelmitglieder oder an das Gesamtnetzwerk zu stellen.
- (e) Über den Ort, an dem externe Vorbringungen an das Netzwerk einzureichen sind, entscheidet die Geschäftsordnung des NAiV.
- (f) Die Einrichtung und Vergabe von Posten, Titeln und Befugnissen innerhalb des Netzwerkes wird durch die Geschäftsordnung und/oder durch Beschlüsse des Netzwerkes geregelt.
- (g) Beschlüsse des Netzwerkes erfolgen, sofern durch die Geschäftsordnung des NAiV nicht abweichend vorgeschrieben, durch einfache Stimm-Mehrheit der Mitglieder. Dabei zählt die Stimme jedes Mitgliedes, wenn in der Geschäftsordnung des NAiV nicht anders festgelegt, gleich.
- (h) Die Funktion des Organes liegt in der Früherkennung und nach Möglichkeit Zerschlagung spielinterner Verschwörungskonstellationen.
- (i) Die Mitglieder des Netzwerkes haben die Vorgänge der Spielrunde aufmerksam zu beobachten. Verdächtige Ereignisse und Angelegenheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten von Spielteilnehmern, desweiteren mögliche versteckte Botschaften in Regeltexten, Formularen und Anmerkungen sind unverzüglich auf der Vorgangsseite des NAiV zu melden. Im Folgenden berät das Netzwerk über Reaktionen und Maßnahmen auf solcherart verschwörerische Aktivitäten.
- (j) Der Nachweis der Assoziation mit IHNEN, des Besitzes von Verschwörungsschnecken und/oder der Herkunft aus Bielefeld führt zum sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Netzwerk.
- (k) Absatz (j) kommt nicht zur Wirkung, wenn sämtliche Mitglieder des Netzwerkes das entsprechende Verschwörungsmerkmal aufweisen. In einem solchen Falle ist strengstes Stillschweigen zu bewahren.
- (l) Kommt das Netzwerk zu dem Beschluss, dass ein Spielteilnehmer aus Verschwörungsgründen aus dem Amte zu entfernen sei, so sind durch den jeweils Befugten die nötigen behördlichen Schritte für diese Maßnahme – beispielsweise Entlassungsanträge an zuständige Stellen – durchzuführen. Ist kein Befugter explizit benannt, so ist jedes Mitglied zu diesem Schritte berechtigt.
Quelle: Synapsen der linken Gehirnhälfte des Unterzeichners
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf eine Regeländerung wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 20:33, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Die Genehmigung des Antrages 06-01 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Gemäß § 4 (a), Satz 2 der Spielregeln sind für die Annahme eines Antrages auf Regeländerungen zwei Stimmen aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter notwendig. Kamelokrat ist daher nicht befugt, im Alleingang zu entscheiden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:44, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Eine Abstimmung über den Antrag folgt. Die Vorgangsnummer dieses Vorganges lautet 06-03.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter (Nr.: 06-04)
Stimmabgaben 1. Stimme
Ich halte das vorgeschlagene Organ für äußerst hilfreich. --Kamelokronf 20:48, 7. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
Ich schließe mich meinem Vorschreiber bedingungslos an. -- TM?! 21:00, 7. Mär. 2010 (NNZ)]]
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag ist gemäß § 4 (a), Satz 2 der Spielregeln angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 21:05, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:05, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es handelt sich bei der Abstimmung keinesfalls um eine Verschwörung, sondern um einen ordnungsgemäß vergüteten Auftragsdienst.
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 06-05.
Vorgangsnummer/Zeichen: Zu Zu 06-01
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 06-01
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Spielregeln, §15
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 21:45, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Regeländerung würde hypokritische Spielregeln schaffen, was entgegen etwaigen Vermutungen nicht bürokratisiert, sondern die Bürokratie ruiniert. Da der Aufsichtsrat laut Namen den Zentralrat beaufsichtigen soll, wird hier von der Weisungsbefugnis ausgegangen. Außerdem ist der Aufsichtsrat für Anträge zuständig. Somit wird der Antrag auf Regeländerung aufgrund von Problemen hiermit offiziell abgewiesen.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 22:19, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Keine; Nachtrag vorbehalten.
Rechtsmittelbelehrung: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ich verbitte mir Anfechtungen und Ungültigkeitserklärungen.
Nr. 7 vom 20:41, 7. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 7/1
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß § 3 (b) Spielregeln.
Begründung:
Das Stellen von anträgen stellt einen bedeutenden Teil unserer Bürokratie dar. Deswegen ist die Möglichkeit Anträge zu stellen für die regelkonforme und bürokratische Teilnahme am Bürokratenspiel unabdingbar.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 21:08, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 8 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: ohne Nummer 1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Aufsichtsrat,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen nach § 3 (b) der Spielregeln.
Begründung:
Anträge nach § 3 (b) der Spielregeln sind nicht begründungspflichtig.
Anlagen: Spielregeln
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Kamelokrat 21:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bemerkungen: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 9 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Was geht hier eigentlich ab?
Vorgangsnummer/Zeichen: ohne Nummer 2
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sehr geehrte Kollegen im Bürokratenspiel,
mit Verwunderung stellt der Unterzeichner fest, dass auf dieser Seite von unterschiedlichsten Kamelen Vorgänge im Namen diverser Organe getätigt wurden. Offenbar haben sich diese Kamele auch als Organmitglieder auf der Organseite des Bürokratenspiels eingetragen. Nachweise für die ordnungsgemäße Bestellung der entsprechenden Kamele (z. B. durch Selbstwahl nach § 2 (b) der Spielregeln) suche ich jedoch vergeblich.
Da § 3 (a) der Spielregeln die formlose Durchführung von Verwaltungsakten explizit ausschließt, stelle ich fest, dass zurzeit sämtliche Positionen in den Hauptorganen vakant sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Spielregeln
Der Vorgang Nr. 1 bis 7 auf dieser Seite, insoweit die entsprechenden Einzelvorgänge im Namen von Hauptorganen getätigt wurden. wird hiermit angefochten!
Begründung: Wie vorstehend festgestellt, sind die Hauptorgane bisher nicht besetzt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 00:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Die reinste Anarchie hier!
Der Vorgang Feststellung ohne Nummer 2 wird hiermit angefochten!
Begründung: Was in Absatz 2 der Feststellung behauptet wird, ist haltlos. Die Selbsteinwahl in die Organe ist vollkommen ordnungsgemäß erfolgt. „Nachweise für die [...] Bestellung“ sind auf der Organ-Übersichtsseite dieser Spielrunde zu finden.
Die Begründungskette des Feststellers ist extrem lückenhaft. So ist zunächst nicht eindeutig zu klären, ob die Selbsteinwahl in Organe ein Verwaltungsakt gemäß § 3 (a) ist. Auch ist nicht feststellbar, ob die Formulierung „in nicht formloser Form“ in ebendiesem Paragraphen irgendeine Art von Formularen bedingt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 16:47, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Ich empfehle im Zweifelsfalle eine verbindliche Regelauslegung durch den Spielleiter gemäß § 16 (a).
Vorgangsnummer/Zeichen: 09duene2010
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In den Spielregeln, §2b, steht: "Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde." Das "einfach einnehmen" der jeweiligen Positionen in den Hauptorganen fand schlicht und einfach durch die Eintragung des Kamelnamens auf der Übersichtsseite und der Organseite statt. Es ist keine Rede davon, dass das Sich-Hineinwählen in anderer Form erfolgen müsse als erfolgt. Die Anfechtung von oben muss auf jeden Fall abgewiesen werden, alle gültigen abgeschlossenen Vorgänge sind gültig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 20:25, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 10 vom 08.03.2010 - Antrag auf Seiten für das NAiV
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 10-01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich die Anlegungsbefugnis für folgende Seiten, die dem NAiV dienen sollen:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Mitglieder
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Geschäftsordnung
Begründung:
Wie aus dem – inzwischen in erster Instanz genehmigten – Regeltext für § 8.1 hervorgeht, benötigt das NAiV zur Aufnahme seiner Tätigkeiten eine Mitgliederliste (s. Absatz c), eine Vorgangsseite (s. Absatz d) und eine Geschäftsordnung (s. Absatz e).
Anlagen: Vorgang 06-01
Vorgangsnummer/Zeichen: 10/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 10-01
ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung existierte kein Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen. Kamelokronf kann also nicht für dieses Organ Anträge stellen.
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §4(d) und §15
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 18:34, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Rechtshinweis
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Das Organ namens NAiV oder Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen existiert bisher nicht, der in erster Instanz genehmigte Regeltext für einen neuen §8 ist noch nicht auf der Regelseite eingefügt. Unterseiten für nichtexistente Organe werden grundsätzlich nicht genehmigt, da könnte ja jeder kommen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:19, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wir danken Opsim für den Hinweis, wären aber natürlich auch ohne jegliche Hilfe darauf gekommen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 11 vom 08.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
ich bitte um eine Erlaubnis, Anträge nach §3(c) stellen zu dürfen.
Begründung:
Eine Teilnahme am Spiel ist ohne die Möglichkeit, Anträge zu stellen, kaum möglich.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Kamelokrat 21:38, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bemerkungen: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 12 vom 08.03.2010 - Selbstwahl in den Zentralrat den Aufsichtsrat
ERLEDIGT
Ausführendes Organ: Einzelkamel Opsim
Stimmabgaben 1. Stimme
Ich wähle mich selbst. Opsim 18:11, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Wahl wurde nach §2(b) erfolgreich durchgeführt.
Bemerkungen: Dies ist Vorgang 12/1
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 18:11, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 13 vom 08.03.2010 - Beschluss der GROSS
Beschluss Nr. 1 des Spielleiters vom 08.03. 2010
- Der Spielleiter beschließt hiermit, sich eine Geschäftsordnung des Namens Geschäftsordnung Rechtmäßiger Ordnung des Organs Spielleiter (kurz: GROSS) zu geben. Sie kann spätestens ab 20:45 NNZ auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/GROSS eingesehen werden und tritt um 21:00 NNZ in Kraft.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ich bin dafür. Der Spielleiter Wanderdüne 20:40, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 20:40, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: Achtung!1
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Zeitangaben 20:45 und 21:00 im obigen Beschluss beziehen sich auf den heutigen Tag, den 08.03.2010 .
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 20:41, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 16 vom 09.03.2010 - Antrag auf Verwarnung des Spielleiters
ERLEDIGT
Adressat: Euer Ehren Spielleiter
Antragsnummer: 16/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Spielleiter,
ich beantrage
- die Verwarnung des Spielleiters gemäß §16(c) wegen Verstoß gegen Rahmenregel 7, §15 und §0 der Spielregeln
- die Einrichtung eines Organs mit Kompetenzen, die unrechtmäßig erstellten Seiten zu schließen
Begründung:
Euer Ehren Spielleiter,
die Seiten
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/GROSS
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Anfragen
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Sonstiges
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Antworten
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Beschlüsse
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Tadel
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Anfechtungen
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Beschwerden
verstoßen gegen Regel §15. Um eine Seite zu genehmigen, hat das entsprechende Organ zunächst einen Antrag an den Spielleiter einzureichen, genaugenommen für jede Seite einen Antrag. Außerdem verstößt der komplette Vorgang gegen §0, da für Außenstehende nicht erkennbar ist, welche Seiten genehmigt worden sind. Der Spielleiter ist nur befugt, Seiten nach entsprechendem Antrag zu genehmigen.
Obige Seiten und
verstoßen außerdem gegen Rahmenregel 7.
Anlagen: Da die genannten Seiten nicht den Regeln entsprechen, ist auch die GROSS nicht gültig, da sie auf keiner offiziellen Seite einsehbar ist.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Laut GROSS, §7(1) werden Anträge an den Spielleiter nur auf dessen Antragsseite angenommen. Seiten sind nicht deswegen "ungültig" oder "nicht offiziell", weil dies die Meinung eines einzelnen Kameles ist. Die oben genannten Seiten könnten nur durch den Beschluss des Spielleiters oder noch zu schaffender Organe als ungültig oder nicht regelkonform benannt werden. Der Spielleiter hat entschieden, dass das Organ Spielleiter sich so viele Unterseiten wie nötig anlegen darf. Mehr wurde nicht gemacht. Der Spielleiter interpretiert die Formulierung "eine Seite" in §15 der Spielregeln nicht so, dass für jede Seite ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:06, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Mit Schrecken stellt der Spielleiter fest, wie groß die Überschätzung der Kompetenzen vieler Mitspieler ist. Der Spielleiter würde sich nie in laufende oder abgeschlossene Vorgänge des Aufsichtsrates oder Zentralrates der Paragraphenreiter einmischen, ohne das Recht dazu zu haben und die dringende Veranlassung dazu zu sehen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang obige Ungültigkeitserklärung wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ungültigkeit, weil für jede Seite ein eigener Antrag zu stellen ist, ist leicht übertrieben gewesen. Trotzdem verstoßen alle im Antrag genannten Seiten gegen Rahmenregel 6 & 7, die besonderes Gewicht genießen. Seiten dürfen nur bei besonderem Nutzen für alle Spieler direkt unter Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/ angelegt werden. Ich empfehle eine Abstimmung, ob hier ein besonderer Nutzen vorliegt, um das Spiel nicht sofort zu stoppen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 19:50, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Der Antrag auf Absetzung war nur als Druckmittel gedacht und sollte nicht sofort durchgeführt werden. Wenn Kamelokrat zu übereifrig ist, kann ich das nicht beeinflussen. Ich werde in nächster Zeit nicht abstimmen und die weitere Entwicklung abwarten.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: betr. 16/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 16/1 und obige Anfechtung
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Obiger Antrag und die Anfechtung sind nichtig, weil nicht auf den dafür vorgesehenen Seiten eingereicht. Aus eigenem Antrieb widmet sich der Spielleiter jedoch dem angesprochenen Verstoß gegen Rahmenregel 6 & 7 und wird bald Schritte zur Abstellung dieses Regelverstoßes vornehmen und sich selbst verwarnen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Seiten des Spielleiters
Nr. 17 vom 09.03.2010 - Antrag auf Absetzung des Spielleiters
ERLEDIGT
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 17/1
Antragsgegenstand:
Ich beantrage, den Spielleiter gemäß §5(a) abzusetzen.
Begründung:
Für die Sache, die zu diesem Antrag führte, empfehle ich Vorgang 16/1. Falls der Spielleiter diesem Antrag nicht bis zum 10. März 18:00 Uhr nackommt, empfehle ich eine Absetzung.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme
Selbstverständlich. Immer nieder mit dem Spielleiter.--Kamelokrat 19:06, 9. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
Da der Spielleiter dem Antrag nachgekommen ist und nun alle Seiten den Regeln entsprechen, lehne ich diesen Antrag ab.Opsim 21:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Absetzung des Spielleiters wurde abgelehnt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 21:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 18 vom 09.03.2010 - Immer nieder mit dem Spielleiter
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Ohne Nummer 3
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln wie folgt:
§ 8 (f) Volksfront des Bürokratenspiels
- Die Volksfront des Bürokratenspiels ist ein eigenständiges Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
- Jedes Kamel, das nicht Mitglied in einem Hauptorgan ist, kann der Volksfront des Bürokratenspiels jederzeit beitreten. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sobald das Kamel eine Mitgliedschaft in einem Hauptorgan erwirbt.
- Die Mitglieder der Volksfront wirken gemeinsam auf den Sturz der herrschenden Klasse, insbesondere des Spielleiters, hin.
- Erreicht die Volksfront oder eines ihrer Mitglieder die Absetzung des Spielleiters und endet daraufhin die Spielrunde nach § 17 (e), so darf die Volksfront die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu Rundensiegern erklären.
Begründung:
Friede den Hütten, Krieg den Palästen!
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: RH18düne2010
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 3
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Spielregel, §17 (e) und §5
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 19:36, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: RH18düne2010
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner dankt für den Rechtshinweis, muss aber widersprechen - offenbar mangelt es dem Kollegen Wanderdüne hier an Phantasie, sind doch auch folgende Szenarien denkbar:
- Der Zentralrat ist handlungsunfähig oder sonst nicht in der Lage, die Neuwahlen auszurichten.
- Das Wahlverfahren führt nicht rechtzeitig zu einem klaren Ergebnis, z. B. weil kein Kandidat die in der Wahlordnung geforderte Mehrheit erhält.
- Die Wahl wird wegen Formfehlern annulliert.
- Der Kandidat verstirbt während des Wahlverfahrens.
- Der Spielleiter wird nicht vom Zentralrat nach § 5 abgesetzt, sondern vom Spielleiter nach § 16 (b).
- Die Absetzung des Spielleiters erfolgt aufgrund einer anderen Bestimmung in einer zukünftigen Geschäftsordnung des Spielleiters.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Unterdrückung der Oppositionsbewegung zu einer Radikalisierung führen kann mit nicht absehbaren Folgen für die öffentliche Sicherheit.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 21:54, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 3,5
Thema des Gutachtens: Antrag Ohne Nummer 3
Kurzzusammenfassung: Von der Genehmigung wird abgeraten.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Wie im vorstehenden Rechtshinweis angedeutet, wird die beabsichtigte Funktionsweise des beantragten Organs voraussichtlich ihre Wirkung verfehlen. Außerdem wird der favorisierte Sturz des Spielleiters nicht von dessen bürokratischen Fähigkeiten abhängig gemacht. Das beantragte Organ scheint daher der wohlgeordneten Bürokratie eher abträglich. Wichtige Ordnungsgaranten wie den Spielleiter zu untergraben, könnte chaotische Auswirkungen auf den Spielverlauf haben.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 19:44, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Aus obigen Gründen dagegen. --Kamelokronf 19:44, 11. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
Das geht ja wohl gar nicht. --Wanderdüne 20:37, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Hiermit ist der Antrag Ohne Nummer 3 abgelehnt. Rechtsmittel dagegen einzulegen ist meist eine unglaublich dumme Idee.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Ohne Nummer 3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren, verehrte Mitglieder des Zentralrats,
während der Zentralrat sich in Untätigkeit übt, eskaliert die Unterdrückung des einfachen Kamels auf der Straße durch den Spielleiter im Bürokratenspiel. Mit seiner der Allgemeinheit einseitig aufoktroyierten Geschäftsordnung sichert sich der Spielleiter in § 7 und § 9 einseitige Bearbeitungsmonopole für Überschriften bzw. ganze Spielseiten zu und drückt so brutal seine Zensurbestrebungen durch. Selbst minimale Verstöße werden hart geahndet - ohne ordentliches Gerichtsverfahren.
Dass dieses Vorgehen Unzufriedenheit und Widerstand provozieren muss, erscheint unmittelbar einsichtig. Hier ist dringend geraten, den Unmut des Volks zu kanalisieren und in geordnete Bahnen zu lenken, um eine
Radikalisierung der Widerstandsbewegung zu vermeiden.
Ich bitte daher den Zentralrat eindringlich, den obenstehenden Antrag schnellstmöglich zu genehmigen. Der verehrte Kollege Kamelokronf wird eindringlich gebeten, sein Votum vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen zu überdenken.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 20:38, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: auf keinen Fall einfach weg!
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 9
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Bedenken Sie bitte, dass geordnete Bahnen bereits vorhanden sind. So fließen beispielsweise Zahlungen in Höhe von
ziemlich viel Knete in geordneten Bahnen in meine Tasche. Auf diese Weise wird auch mein Handeln als Paragraphenreiter in äußerst geordnete Bahnen gelenkt. Und von denen aus müsste ich mich schon sehr aus dem Fenster lehnen, um die von Ihnen angedeuteten Missstände betrachten zu können. Doch letzteres könnte gefährlich enden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 20:49, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Trostpflaster in Höhe von
hübsches Sümmchen
Nr. 19 vom 09.03.2010 - Noch ein neues Organ
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Ohne Nummer 4
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln wie folgt:
§ 8 (w) Wirtschaftswaisen
- Die Wirtschaftswaisen sind ein eigenständiges Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
- Jedes Kamel kann dem Organ beitreten, wenn es öffentlich versichert, dass ein Elternteil (Wirtschaftshalbwaisen) oder beide Elternteile (Wirtschaftsvollwaisen) verstorben sind. Ausnahmsweise dürfen auch weibliche Kamele beitreten, deren letzter Ehemann verstorben ist (Wirtschaftswitwen).
- Wirtschaftswitwen mit verstorbenen Eltern können eine entsprechende Doppelmitgliedschaft erwerben.
- Die Wirtschaftswaisen können von den Organen und Mitspielern des Bürokratenspiels zu beliebigen Verwaltungsvorgängen angehört werden, um Zeit zu schinden.
- Dazu formuliert das Organ oder Kamel eine Anfrage an die Wirtschaftswaisen zu einer beliebigen Fragestellung, die Bezug auf den entsprechenden Verwaltungsvorgang nimmt. Von der Einreichung der Anfrage bis zu ihrer Beantwortung durch ein beliebiges Mitglied der Wirtschaftswaisen ruhen alle Fristen des entsprechenden Vorgangs.
- Die Antwort der Wirtschaftswaisen auf die Anfrage kann von den beteiligten Organen und Kamelen nach eigenem Gutdünken verwendet oder ignoriert werden.
- Beschlüsse der Wirtschaftswaisen kommen durch Abstimmung zustande. Dabei haben die Wirtschaftsvollwaisen zwei Stimmen, die Wirtschaftshalbwaisen eine Stimme und die Wirtschaftswitwen beratende Funktion. Abstimmungen enden unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen nach spätestens drei Tagen und werden dann ausgezählt.
Begründung:
Die Organe des Bürokratenspiels brauchen einen geeigneten Mechanismus, um von ihrer eigenen Inkompetenz ablenken zu können, ohne dadurch Entscheidungsspielräume tatsächlich einzugrenzen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 5
Thema des Gutachtens: Antrag Ohne Nummer 4
Kurzzusammenfassung: Antrag scheint hieb- und stichfest
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
In Ermangelung größerer bürokratischer Regelwerke zur Regeländerung/Organgründung kann ich im vorliegenden Antrag leider keine inhatlichen oder formellen Fehler finden. Dazu kommt eine gewisse Sympathie für den beantragten Regeltext, die ich im Interesse der Bürokratie bei Entscheidungsfindungen aber natürlich zurückstellen kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 13:22, 10. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: –
Anmerkung: Der Zentralrat wird sich bemühen, schnellstmöglich eine ausreichend komplexe Geschäftsordnung in Kraft zu setzen, um die Flut eintreffender Regeländerungsanträge filtern zu können.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Waisen und Witwen endlich mehr zur Sprache kommen lassen. --Kamelokronf 13:24, 10. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
Minderheiten gehören angehört!--Wanderdüne 20:35, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag Ohne Nummer 4 ist hiermit angenommen. Falls ein Veto des Aufsichtsrates ausbleibt, wird er rechtskräftig, sobald jemand die Regeländerung auf der Regelseite einfügt.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Nach erfolgter Abstimmung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 22:21, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Warten auf den Aufsichtsrat...
Rechtsmittelbelehrung: -
Nr. 21 vom 12.03.10: Bericht des Aufsichtsrates
Vorgangsnummer: 21/1
Empfänger: alle Bürokraten
Verantwortliches Organ: Aufsichtsrat
Betreff: Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrates
Berichtszeitraum: Beginn des Spieles bis zur Veröffentlichung dieses Berichtes
Inhalt: Der Aufsichtsrat hat während seines Bestehens folgende Vorgänge bearbeitet, die nach den Regeln Aufgaben des Aufsichtsrates sind:
- Er genehmigte 7 Anträge, die Kamele berechtigen, Anträge zu stellen nach §3(b)
- Er legte Veto gegen eine Regeländerung nach §3(b) ein
- Er begann die Beratungen über seine Geschäftsordnung nach §11(a)
- Eine Absetzung des Spielleiters gemäß §5(a) scheiterte
Außerdem hat der Aufsichtsrat
- genehmigt, beschäftigt zu werden
- probiert, die Kompetenzen des Spielleiters nach §15 in Frage zu stellen und hierfür eine Verwarnung an ein Mitglied kassiert
Ein Mitglied des Aufsichtsrates erreichte außerdem außerhalb seines Dienstes
- die Verwarnung des Spielleiters und die Verlegung aller Seiten des Spielleiters
Unterschrift, Datum: Opsim 16:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 24 vom 12. März - Antragen des Antrags auf das Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: vsb-SojaC-bsv
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich trage hinter nun, das stellen von Anträgen um Vorträge und Anträge halten zu können
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:06, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich wünsche viel Spaß beim Spiel. Ein Platz im Zentralrat ist noch frei und demnächst wird es noch viele andere organe geben.
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Nr. 25 vom 12.03.2010 - Antrag auf Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 25-01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Der Zentralrat der Paragraphenreiter bittet hiermit um die Genehmigung, folgende Seiten anzulegen:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Begründung:
Um zeitnah eine Geschäftsordnung verabschieden zu können, wären separate Seiten hilfreich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
UNGÜLTIG
25-01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Nach Lektüre der GROSS.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 25-02
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:30, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 27 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Spielleiter; Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter
Beschluss Nr. B27 vom 14.03. 2010
- Hiermit trete ich, Wanderdüne, aus dem Organ Spielleiter gemäß §9c der Regeln aus. Hiermit wähle ich mich gemäß §2b der Spielregeln in den Zentralrat der Paragraphenreiter.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein. --Wanderdüne 20:28, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 20:28, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: B27-M01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: B27
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Willkommen bei uns!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:31, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: -
Nr. 28 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter; Eintritt in das Organ Spielleiter
Beschluss Nr. B28 vom 14.03. 2010
- Hiermit trete ich, Wanderdüne, aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß §9c der Regeln aus. Hiermit wähle ich mich gemäß §2b der Spielregeln in das Organ Spielleiter.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein. So kann es bleiben. --Wanderdüne 20:42, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 20:42, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 29 vom 14.03.2010 – Antrag auf Inkraftsetzung der AETZEND
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 29-01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Kollegen,
Hiermit beantrage ich die Inkraftsetzung der beiliegenden Geschäftsordnung.
Begründung:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist in letzter Zeit geradezu überhäuft worden mit Anträgen auf Regeländerung. Um endlich auf Grundlage fester Regeln mit Ablehnung nur so um sich schleudern zu können, wäre die AETZEND Version 1.0 ein guter Schritt.
Anlagen: AETZEND 1.0
Zu: 29-01
Titel: Allgemeine Erlässe zu Tätigkeiten des Zentralrates wie Enthebungen, Neuwahlen und Drumherum (AETZEND), Version 1.0
Inhalt:
Artikel 1: Allgemeines
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist gemäß § 2 (a) ein Hauptorgan und besteht aus drei Mitgliedern. Diese Mitglieder werden im Folgenden als Paragraphenreiter bezeichnet.
Artikel 2: Anträge und Vorbringungen
- §1: Anträge und sonstige Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind auf dessen Vorgangsseite einzureichen.
- §2: Für jedes separate Anliegen ist eine eigene Akte zu eröffnen.
- §3: Nummerierung von Akten und Vorgängen
- (a) Jede Akte muss in ihrer Überschrift das Datum der Akteneröffnung, eine Aktennummer sowie eine Kurzbeschreibung des Anliegens enthalten.
- (b) Eine Aktennummer muss folgende Bedingungen erfüllen:
- 1. Die Nummer wurde noch nicht verwendet.
- 2. Sie besteht vollständig aus Ziffern und besitzt mindestens 6 Stellen, deren letzte die Ziffer 0 ist.
- 3. Beginnt man bei einer beliebigen Ziffer der Nummer, und bewegt man sich die durch diese Ziffer bestimmte Anzahl von Schritten nach rechts, und setzt man dieses Verhalten bei jeder weiteren Ziffer fort, auf die man so stößt, so endet die Schrittfolge stets bei der letzten Ziffer.
- 4. Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Ziffer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
- (b) Eine Aktennummer muss folgende Bedingungen erfüllen:
- (c) Handelt es sich bei der Akte um eine Vorbringung, die nicht auf Änderung der Spielregeln abzielt, entfällt in (b) die vierte Bedingung.
- (d) Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss eine Vorgangsnummer tragen, deren erster Bestandteil die Aktennummer ist.
- (e) Besitzt die Aktennummer eine gerade Anzahl an Stellen, folgt als Trennzeichen ein Schrägstrich (/), sonst ein Bindestrich (-). Nach dem Trennzeichen folgt der Endbuchstabe des Unterzeichnernamens sowie eine innerhalb der Akte fortlaufende zweistellige Nummer.
- (f) Handelt es sich beim Vorgang um eine Anfechtung oder eine Beschwerde, so sind die in (e) genannten Trennzeichen in ihren Einsatzfällen zu vertauschen.
Artikel 3: Vorgangsbearbeitung und Rechtsmittel
- §1: Enthält ein Vorgang klare Formfehler oder andere Verstöße gegen diese Geschäftsordnung, kann ihn jeder Paragraphenreiter ohne Abstimmung ablehnen.
- §2: Zu Anträgen auf Regeländerungen ist vor der Stimmabgabe der Paragraphenreiter je ein Gutachten der Wirtschaftswaisen und des Netzwerkes zur Abwendung interner Verschwörungen einzuholen, falls diese Organe existieren und besetzt sind. Liegt ein Gutachten innerhalb von 36 Stunden nicht vor, kann auch ohne dieses abgestimmt werden.
- §3: Rechtsmittel können generell von jedem Spielteilnehmer eingereicht werden, solange dies keiner Rahmenregel, Spielregel und/oder Bestimmung in dieser Geschäftsordnung zuwiderläuft.
- §4: Jeder Paragraphenreiter ist dazu befugt, selbstständig Rechtsmittel zu bearbeiten, sofern er sie nicht selbst eingelegt hat.
Artikel 4: Aufgaben
- §1: Die Entscheidung über den Ablauf einer Spielleiterneuwahl gemäß § 5 (b) der Spielregeln ist fallabhängig von der Mehrheit der Paragraphenreiter zu beschließen.
- §2: Die Enthebung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 7 Satz 1 der Spielregeln kann auf begründeten Antrag von außen oder einfach durch Beginn einer entsprechenden Abstimmung durch einen Paragraphenreiter geschehen. In letzterem Falle ist ein der Abstimmung vorausgehendes Gutachten oder eine sonstige Begründung erwünscht.
- §3: Eine Verwarnung bzw. Rüge gemäß § 12 (e) Satz 3 der Spielregeln kann einfach durch Beginn einer entsprechenden Abstimmung durch einen Paragraphenreiter in der Akte zur entsprechenden Untätigkeitsfeststellung geschehen. Außerdem kann sie beim Zentralrat der Paragraphenreiter mit expliziter Begründung beantragt werden.
Artikel 5: Posten
- §1: Im Zentralrat existieren drei Posten: der Vorsitzende, der Direktor und der Präsident. Ist ein Posten unbesetzt, kann sich jeder Paragraphenreiter per Feststellung in diesen hineinwählen.
- §2: Der Vorsitzende hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.
- §3: Der Direktor hat verstärkt darauf zu achten, ob der Zentralrat gemäß § 16 (b) Satz 2, Halbsatz 1 der Spielregeln handeln sollte.
- §4: Der Präsident hat Verwarnungen bzw. Rügen gemäß § 12 (e) Satz 3 der Spielregeln zu unterzeichnen.
Artikel 6: Änderungsbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung kann durch den Beschluss von mindestens 63,24 % der Paragraphenreiter außer Kraft gesetzt, verändert oder ersetzt werden.
Quelle: Vorbereitetes Word-Dokument
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Jepp. --Kamelokronf 21:56, 14. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme
OK. -- TM?! 21:57, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 22:01, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die AETZEND ist ab sofort gültig.
Rechtsmittelbelehrung: -
Der Vorgang Abstimmung über: Antrag 29-01 sowie die daraus resultierende Genehmigung wird hiermit angefochten!
Begründung:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich möchte Sie hiermit zum Beschluss Ihrer beinahe fehlerfreien Geschäftsordnung herzlich beglückwünschen. Sie und alle anderen Teilnehmer des Bürokratenspiels werden noch lange Freude an diesem Produkt haben.
Ich muss jedoch einräumen, dass mir die Einhaltung der AETZEND einige Schwierigkeiten bereiten wird. Insbesondere fällt es mir schwer, eine einzelne Ziffer als Zahlenfolge zu betrachten (AETZEND Artikel 2, §3 (b), Absatz 4). Zudem wird nicht deutlich, welche der Ziffern der Aktennummer die rekursive Bildungsvorschrift nicht erfüllen darf (möglicherweise die beliebige Ziffer aus Absatz 3?)
Meine Anfechtung reiche ich ein, um dem Zentralrat Gelegenheit zur Nachbesserung obiger Punkte zu geben, sowie aus dem Grunde, dass der Beschluss der AETZEND sowie die zugehörigen Vorgänge gegen Regelungen der AETZEND verstoßen und damit beim Inkrafttreten der AETZEND für ungültig erklärt hätten werden müssen. Insbesondere liegen Verstöße vor gegen:
- Artikel 1
- Artikel 2, §1
- Artikel 2, §3 (b), Absätze 2, 3
- Artikel 2, §3 (d)
- Artikel 2, §3 (e), Satz 2
- Artikel 3, §2, Satz 2
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: mit bürokratischem Grüße J* 10:52, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 29-J02 bzw. 29-*02, sofern auch nicht-alphanummerische Zeichen als Endbuchstaben zulässig sind.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung:
Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Zu meiner persönlichen Schande muss ich einräumen, im Ihrerseits zitierten Absatz der AETZEND die Begriffe Nummer und Ziffer verwechselt zu haben. Ich werde mich nach Kräften darum bemühen, diese Sinnverkehrung zu beheben.
Die AETZEND ist jedoch erst mit der in dieser Akte enthaltenen Genehmigung in Kraft getreten. Somit war sie für die Vorgänge vor dem und zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht maßgebend. Hätten die Sachbearbeiter dort etwa nach AETZEND Artikel 2, §1 gehandelt, wären die Vorgänge gar wirkungslos gewesen.
Ausführendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 14:41, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Über die Zulassung von Sonderzeichen als Endbuchstaben wird der Vorsitzende des Zentralrates per Leitsatz entscheiden, sobald er per AETZEND Version 1.1 dazu befugt sein wird.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ablehnung erfolgt gemäß AETZEND Artikel 3, §4. Die Vorgangsnummer lautet: 29/F03.
Der Vorgang 29/F03 wird hiermit angefochten!
Begründung: AETZEND, Artikel 2, §3 (e) fordert den Endbuchstaben des Unterzeichnernamens. Der Endbuchstabe des Unterzeichnernamens aus Vorgang 29/F03 ist ein Kleinbuchstabe, in der Vorgangsnummer wurde hingegen ein Großbuchstabe verwendet. Vorgang 29/F03 ist damit fehlerhaft, die Vorgangsnummer hätte 29/f03 lauten müssen (oder der Unterzeichnernamen KamelokronF).
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 15:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 29-J04 bzw. 29-*04, sofern auch nicht-alphanummerische Zeichen als Endbuchstaben zulässig sind.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die AETZEND fordert den Buchstaben nicht explizit in der Form, wie er auch im Sachbearbeiternamen vorkommt. Sonst wäre auch bspw. eine Änderung der Schriftgröße oder -art nicht möglich, was aber in der Hinsicht sinnentstellend wäre, dass der Kamelname sowieso an verschiedenen Stellen in der Wüste in diesen Punkten unterschiedlich zu lesen ist.
Sollte der Anfechter mit dieser Begründung unzufrieden sein, wird eine verbindliche Regelauslegung durch den Spielleiter empfohlen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 16:24, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer 29/f05.
Rechtsmittelbelehrung: –
Vorgangsnummer/Zeichen: 29/J06 bzw. 29/*06
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
dEr unTeRZeIChnEr nImMt zUR kENntnIs, dAs fÜR dEn ZeNTrAlRAt kEIneRlEI UnTersCHieD zWiSCheN GrOß- und kLeINbUchsTaBEn bEsTEHt. AnTRÄgE wErdEN zuKÜnFTiG iN EnTSPrecHeNDeR foRM EiNGerEIchT wErDEn.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 16:30, 15. Mär. 2010 (NNZ)