Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge/Archiv
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Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.
Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.
Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.
Rechtsmittelbelehrung: –
Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.
Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.
Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:
Ich beantrage folgende Regelergänzung
§8(%%) Archiv
1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.
6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:
Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.
7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.
Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01
Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00
Kurzzusammenfassung: Brav.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.
Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Sehr guter Vorschlag. Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag wurde angenommen.
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dieses neue Organ wird von der Mehrheit der Paragraphenreiter begrüßt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat kann bis zum 18. März 22:45 Veto einlegen.
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme a ist sowohl der Erste Buchstabe und damit logisch richtig und außerdem der Anfangsbuchstabe von Archiv Opsim 22:54, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Auch beim Aaarzt muss man immer brav Aaaah machen. --Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Sollte ein rechtsgültiges Veto des Aufsichtsrates ausbleiben, wird der Regeltext als § 8 (a) zu den Spielregeln hinzugefügt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 543210/f01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:
- Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Nummer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
- Artikel 5, §2: Der Vorsitzende kann diese Geschäftsordnung durch Leitsätze ergänzen, die er auf der Geschäftsordnungsseite veröffentlicht. Bei einem Konflikt mit der Geschäftsordnung gilt letztere.
- §3: Der Direktor hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.
Die veränderten Stellen wurden unterstrichen.
Begründung:
Um die AETZEND noch klarer und wirkungsvoller zu machen, ist diese Ergänzung hilfreich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 543210/m02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 543210/f01
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Aus dem Antrag geht nicht hervor, ob einzelne Paragraphen geändert oder ergänzt werden sollen. Deshalb werde ich in einer Abstimmung gegen diesen Antrag stimmen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Maßnahmen gegen Anschläge auf das Spiel: 2521968542123210 vom 16.03.10
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2521968542123210/m00
Antragsgegenstand:
Zur Abwehr von Terrorismus, wie er zurzeit von der Volksfront begangen wird, beantrage ich folgende Regeländerungen:
§1(a): Einfügung von "registrierte und angemeldete" vor "Kamel"
§2(b): Ergänze "Das Einnehmen muss durch einen Beschluss erfolgen, dem ein Link zu einer Seite des Geheimdienstes beigelegt ist, dass dieses Kamel keine Anschläge beging."
§3(d) wird zu §3(d)1.
Neuer Paragraph: §3(d)2. "Absatz 1. gilt nicht für Vorgänge von nicht angemeldeten Kamelen. Diese dürfen umgehend vom Geheimdienst zurückgesetzt incl. aller darauf ausgeführten Vorgänge zurückgesetzt werden."
Neuer §8(%%):
§8(%%): Geheimdienst
1. Der Geheimdienst ist ein Organ zur Abwehr terroristischer und anders motivierter Anschläge auf die Ordnung des Bürokratenspiels gemäß §0.
2. Der Geheimdienst besteht aus den drei Hauptorganen.
3. Jedes Hauptorgan hat eine Stimme im Geheimdienst. Welche Mehrheitsentscheidung zur Stimmabgabe nötig ist, legen die Hauptorgane in ihrer Geschäftsordnung fest.
4. Entscheidungen des Geheimdienstes werden in einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Abstimmung dauert minimal 1 bis maximal 2 Tage.
5. Der Geheimdienst muss eine Liste bereitstellen, auf der jedes Kamel, das Bearbeitungen am Bürokratenspiel vornimmt, die letzten fünf Stellen seiner IP und den Zeitraum einträgt.
6. Der Geheimdienst ist berechtigt Kamele, die gegen Absatz 5. verstoßen
(1) beim ersten Verstoß zu verwarnen (2) und beim zweiten oder folgenden Verstößen aus allen Organen auszuschließen.
7. Der Geheimdienst führt außerdem eine Liste aller Anschläge mit Datum, IP des Terroristen und Beschreibung des Anschlages. 8. Der Geheimdienst kann mit zwei Stimmen ein besetztes Organ auflösen, das heißt, alle Mitglieder werden entlassen und die Geschäftsordnung wird außer Kraft gesetzt. 9. Bei einer Übereinstimmung der letzten fünf Stellen der IP eines Spielers und eines Terroristen zu beliebigen Zeiten ist der Geheimdienst berechtigt,
(1) dieses Kamel aus allen Organen auszuschließen und (2) ihm die nach §3(b) erteilte Antragsstellerlaubnis für 7 Tage zu entziehen.
Im gesamten Antrag ist %% nach der Genehmigung durch einen vom Zentralrat zu bestimmenden Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Bei der Häufung von Anschlägen ist ein Organ zur Gefahrenabwehr dringend nötig. Die Notwendigkeit hierzu geht aus dem zweiten Satz von §0 hervor.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter hält obigen Antrag für sehr wichtig und unterstützt ihn voll und ganz.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter --Wanderdüne 20:00, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: s.o.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Gegen Terroristen. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Aus von Stinkerwue genannten Gründen dagegen. --Kamelokronf 20:34, 30. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 2521968542123210/m02
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e03
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich als Aufsichtsratsmitglied kann die Einführung eines neuen Organs sehr begrüßen. Jedoch muss ich gegen Nr. 9 (2) protestieren. Einzig und allein dem Aufsichtsrat sollte es gebühren, ein Kamel die Antragstellererlaubis zu erteilen und zu entziehen. Deshalb bitte ich den Zentralrat der Paargraphenreiter, ihren Entwurf zu überdenken. Für neue Organe bitte ich, Vorschläge vor Einbringung in den Zentralrat der Paragraphehreiter zuerst den Aufsichtsrat vorzulegen
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsmitglied Stinkerwue 21:12, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: angesäuertes Brot
Akte Nummer 11929572187427388383741394823783927719876543211210 vom 16.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.
Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m02
Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Kurzzusammenfassung: Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.
Bearbeitendes Organ: Opsim
Ausführlicher Gutachtentext:
Grundsätzlich ist zwar eine zunehmende Bürokratisierung des Bürokratenspiels zu begrüßen. Der Antrag erfüllt aber nicht die geforderten Bedingungen aus der Begründung. Fast immer gibt es in Organen freie Positionen, die durch Selbstwahl eingenommen werden können. Hierdurch wird jedes Kamel sofort nach §3(c) antragsberechtigt, falls die Geschäftsordnung des Organs dies nicht verbietet.
Außerdem führt die beantragte Regeländerung zu einer Machthäufung des Aufsichtsrates, die ich als Mitglied eines Konkurrenzorganes nicht unterstützen kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Machthäufung darf es nur beim Zentralrat geben. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m03
Selbstwahlzum Vorsitzenden am 19.03. - 6341210
Vorgangsnummer/Zeichen: 6341210-m01
Bearbeitendes Organ: Einzelkamel Opsim
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich wähle mich hiermit zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:55, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)