Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge
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Nr. 1 - Beschluss einer Geschäftsordnung
Beschluss Nr. 1 des Archivs vom 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ) Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung
- Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:
§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die Temeratur von Köln vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist a².
Die Temeratur von Bonn vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist b².
Nach dem Satz des Pythagoras (a²+b²=c²) ist das c die Erste Zahlenkolone. Dannach folgt der Trennstrich /. Die Zweite Zahlenkolone ist die Nummer innhalb der Akte.
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.
Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.