Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge

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Version vom 10. Mai 2010, 13:20 Uhr von BuffaloBill (Diskussion | Beiträge) (→‎Außerkraftsetzung Ihrer Geschäftsordnung: Neue Version der RIFAG um §11 der Regeln gerecht zu werden.)
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aktuelle Akten

!kein Aktenzeichenವ15,6 vom 10. Mai 2010 - Anfechtung der Geschäftsordnung RIFAG des Aufsichtsrates

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang RIFAG wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Es ist kein gültiger Abstimmungsnachweis gemäß §11(b) auffindbar. So geht das aber nicht!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:33, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Vorgangsnummer !kein Aktenzeichenವ15,6I. Gemäß §6 des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist dieser Einspruch an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gerichtet. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist nicht ihre Anerkennung verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

sonstiger Krempel

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 03
Antragsgegenstand:

Gemäß §4 (c) lege ich folgenden Vorschlag einer neuen Regel dem Aufsichtsrat zur Durchsicht vor. Es möge in seiner Weisheit die Kompatiblität der Regeländerung mit geltenden Spielregeln und Ordnungsprizipien überprüfen und über eine Vorabgenehmigung befinden.

Im Folgenden werden nun die Einführung eines neuen "§16 Energieerhaltungssatz" und eines neuen Organs "§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" vorgeschlagen. Sollte der vorgeschlagene §16 tatsächlich eingeführt und in dem Regelpapier aufgelistet werden, so haben alle bisherigen Regeln von §16 einschließlich abwärts in der regelinternen Nummerierung um Eins nach unten zu rücken.

§16 Energieerhaltungssatz
(a) Der §16 geht von folgenden Annahmen aus: 1. Der Energieerhaltungssatz ist eine universelle physikalische Gesetzmäßigkeit. Folglich behält er auch im Bürokratenspiel seine Gültigkeit und ist in den Regeln unbedingt mit zu berücksichtigen. 2. Als Sachbearbeiter eines Organs Anträge, Anfragen, Bittstellen, Anfechtungen, Beschwerden und sonstige Vorbringungen zu bearbeiten kostet Energie. Man muss Formfehler ertragen, die dem Auge wehtun, man muss den Urhebern stümperhafter Anträgen ihr Versagen unter die Nase reiben, man muss den ganzen lieben langen Tag miesgelaunt und kleinborniert sein, all dies ist anstrengend, macht Arbeit und bringt einem um den wohlverdienten Mittagsschlaf. 3. Der Energieerhaltungssatz fordert daher einen Ausgleich dieser aufgewendeten Energie.
(b) Wie in der Physik üblich, wird Energie in der Maßeinheit J, dies steht für "Joule", gemessen. Diese Maßeinheit wird im ganzen Bürokratiespiel verwendet, um eine präzise Regelung des Energieaustausches und -ausgleiches zu gewährleisten.
(c) Wann immer ein Sachbearbeiter eines Organs für eine Vorbringung an dieses Organ zuständig ist und diese Vorbringung bearbeitet hat, hat er in einer Anlage, Bemerkung, Hinweis o.ä. der Bearbeitung hinzuzufügen, wieviel Energie ihn dies in Joule gemessen gekostet hat.
(d) Für die Energie, die wie in (c) beschrieben, aufgewendet wurde, hat das Kamel, dessen Vorbringung bearbeitet wurde, einen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich besteht in einer zu erbringenden Gegenleistung.
(e) Die genaue Regelung, wie dieser Energieausgleich zustatten gehen soll, und die Überwachung zur Verhinderung eines Missbrauches des Energieerhaltungssatzes obliegt dem unter §8(b) aufgeführten "Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" und wird unter demselbigen Paragraphen genauer beschrieben.

§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)
(1) Das OzÜdEdE hat die ihr gemäß §16(e) zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
(2) Um zu verhindern, dass der Energieerhaltungssatz von Sachbearbeitern zur eigenen Bereicherung ausgenutzt wird, hat das Organ das Recht zu jeder Bearbeitung eines jeden Vorganges und der dazugehörigen Angabe zum jeweiligen Energieaufwand eine Begründung für die jeweilige Angabe zu verlangen. Sollte diese Begründung das OzÜdEdE nicht zufriedenstellen, so kann es folgende Maßnahmen ergreifen:
- Er kann eine erneute verbesserte Begründung verlangen.
- Er kann den Sachbearbeiter zu einem Untersuchungsausschuss vorladen.
- Er kann bei einem der drei Hauptorgane und beim Organ Jugendschmutz einen Antrag auf eine Verwarnung, in Wiederholungsfällen auf eine Rüge und in ganz besonders schweren Fällen auf eine Mecklenburg-Vorpommerung stellen. Sollte eines dieser Organe den Antrag genehmigen, so hat ein Stellvertreter eines der Organe Archiv, DOBERMANN, Wirtschaftswaisen diesen Antrag zu bestätigen.
In der Regel haben die drei angeführten Maßnahmen erst in der Reihenfolge ihrer Anführung zu erfolgen.
(3) Das Organ hat auf seiner Seite eine Unterseite "Ausgleichskatalog" zu veröffentlichen. Auf dieser Seite veröffentlicht es eine Reihe von Leistungen, die ein Kamel erbringen kann, um seine Energieschulden zu bezahlen, und ihren jeweiligen Gegenwert in Joule. Jedes Kamel kann Vorschläge einbringen, welche vom Organ wohlwollend geprüft, nur bei triftigen Gründen abgelehnt und bei Aufnahme in den Katalog von ihrem Energiewert her bewertet werden.
(4) Hat ein Kamel seine Energieschuld beglichen, die sich aus der Bearbeitung eines bestimmten Vorganges ergeben hat, so hat er - sofern die Geschäftordnung des jeweiligen Organs nichts anderes vorsieht - in der Akte des Vorganges eine Mitteilung zu platzieren, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass das bestreffende Kamel seine Schuld beglichen hat und mit welcher Gegenleistung er dies getan hat. Ohne diese Mitteilung gilt die Schuld als nicht beglichen.
(5) Sollte ein Kamel es nach 7 Tagen versäumt haben seine Energieschuld zu einem Vorgang zu begleichen, so hat der Gläubiger dies dem OzÜdEdE zu melden und es hat diesen Vorfall öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner hat dann, sollte er seine Schuld begleichen, keine weiteren Konsequenzen zu fürchten, muss sich jedoch beim Gläubiger in sichtlich zerknirschter Weise entschuldigen, wobei eine deutliche Scham über sein Fehlverhalten erkennbar sein muss. Sollte dies nach weiteren 4 Tagen immer noch nicht geschehen sein, so wird das Organ einen Antrag beim Spielleiter stellen, der daraufhin das betreffende Kamel zu verwarnen hat. Bei immer noch fortdauernden Fehlverhalten werden dann in der gleichen Weise Rügen bzw. Mecklenburg-Vorpommerungen verteilt.
(6) Die Energieschulden zu verschiedenen Vorgängen können nicht zu einer einzigen Energieschuld zusammengefasst werden.
(7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen.


Begründung:

Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 18:31, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [1], [2], [3], [4],


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill und Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungs Frist beträgt ungefähr 10 Tage (abhängig davon, wann wir endlich unser Sitzungszimmer kriegen).

Bemerkungen: Müssen wir erstmal gründlich beratschlagen    

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 20:07, 8. Mai 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
0%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 03

Rechtshinweis:
Sehr geehrtes Kamel Bond 007,
für die Bearbeitung ihres Vorgangs sind weitere Notwendigkeiten aufgetreten:

1. Für das Aktenzeichen Ihrer Vorlage benötigen wir das Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses.
2. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit 1 Monat. Um diese zu verkürzen bitten wir um eine Gebühr.
Für diese Punkte setze ich eine Nachfrist bis zur entgültigen Entscheidung des Aufsichtsrats.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §§ 4 (c), 9 - 14 der RIFAG

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 10:26, 10. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

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Anfechtung

Der Vorgang Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren schreibt etwas von dem "Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses." - Unsereins reibt sich verwundert die Augen - welcher Vorlagebeschluss?


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Offensichtlich sieht Euer Ehren imaginäre Dinge. Es ist zu hoffen, dass er nicht auch noch rosa Elefanten sieht. Diese Anfechtung trägt die Nummer Ü-2837,6-IV. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfes des RIFAGs ist nicht die Anerkennung ihrer Gültigkeit verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

Außerkraftsetzung Ihrer Geschäftsordnung

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 001

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 11:51, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 04
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Um den Spielregeln, insbesondere §11 (e), gerecht zu warden, schlage ich eine Erweiterung der RIFAG auf §19 vor. Das gesamtwerk sieht dann wie folgt aus:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§ 17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§ 18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.
$ 19 Diese Geschäftsordnung kann geändert warden, indem 2 (zwei) Kamele, die Mitglied des Aufsichtsrates sind einer Änderung zustimmen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 13:20, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


geschlosse Akten

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Diese Fassung erscheint mir sehr viel bürokratischer BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)]
2. Stimme Jaja.gif Ich verneige mich vor der Weisheit dieser Geschäftsordnung. Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Mit keinen Gegenstimmen angenommen.

Bemerkungen: Damit tritt die Geschäftsordnung ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Abstimmung über Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Euer Verhalten empört mich zutiefst! Da liegt ein klarer Fall von Unterschriftenfälschung und somit ein schwerwiegender Verstoß gegen §0 vor! Hätten Sie es etwa gerne, wenn Kamel BuffaloBill Ihre Unterschrift fälscht und damit fröhlich Schabernack und Schindluder treibt? Also machen Sie nicht dasselbe bei Kamel BuffaloBill! Es ist auch zu bezweifeln, dass Ihre eigene Unterschrift Gültigkeit besitzt, da der Zeitpunkt der Bearbeitung der Seite (10. Mai 2010, 11:59 Uhr) nicht mit dem Zeitpunkt der Unterschrift übereinstimmt (10:03, 10. Mai 2010). Es weckt zudem außerordentliche Zweifel, dass die Uhrzeit Ihrer Unterschrift exakt mit der Uhrzeit von Kamel BuffaloBill übereinstimmen soll, welche auf 10:03, 8. Mai 2010 datiert ist. Da ist doch was faul im Staate Dänemark! Sollten Sie dies nicht schleunigst zurücknehmen, werde ich Sie beim Spielleiter verpetzen, zum Dunnerkeil!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 12:37, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Als Zeichen dieses Protestes verzichtet der Unterzeichner auf jede Befolgung irgendwelcher Richtlinen des aktuellen Entwurfs der RIFAG. Er verzichtet auch darauf einen depperten "Ich habe die Gebührenordnung blabla verstanden"-Text anzuhängen, sapperlot! Bitte sehen Sie auch die Versionsgesichte dieser Seite nach, um die Änderung 11:59, 10. Mai 2010 vom nachzuvollziehen und in meine gerechtfertigte Empörung über Kollege Stinkerwue einzustimmen!

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Falls du deinen Aggression wieder runterfahren kannst, siehte dir mal diese Version an: [5]

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Stinkerwue 12:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Falls nochwas ist, wir stimmen gerne nochtmal darüber ab.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 04

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Unterzeichner hat eine Beruhigungstablette genommen und ist wieder vernünftigen Argumenten zugänglich. Er kann Stinkerwues Verhalten nachvollziehen und und bedauert seinen anmaßenden Tonfall. Dem Aufsichtsrat zuliebe verzichtet er auf eine erneute Abstimmung.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 12:57, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Beruhigungsmittel