Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Die Akten sind bitte nummerisch abzulegen

aktuelle Akten

!kein Aktenzeichenವ15,6 vom 10. Mai 2010 - Anfechtung der Geschäftsordnung RIFAG des Aufsichtsrates

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Anfechtung

Der Vorgang RIFAG wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Es ist kein gültiger Abstimmungsnachweis gemäß §11(b) auffindbar. So geht das aber nicht!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:33, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Vorgangsnummer !kein Aktenzeichenವ15,6I. Gemäß §6 des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist dieser Einspruch an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gerichtet. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist nicht ihre Anerkennung verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: !kein Aktenzeichenವ-S

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: !kein Aktenzeichenವ

Bearbeitendes Organ: Aufsichtrat

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Wir geben ihrer Anfechtung recht. Wir weisen daraufhin, das das Veschwinden der fraglichen Abstimmung auf technisches Versagen, und nicht etwa auf Absicht zurück zu führen ist. Wir werden die Abstimmung aus den Urtiefen des Wikis wieder ausgraben (bzw. haben wir schon.)

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 13:30, 10. Mai 2010 (NNZ)


Anlagen: Niente

sonstiger Krempel

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 03
Antragsgegenstand:

Gemäß §4 (c) lege ich folgenden Vorschlag einer neuen Regel dem Aufsichtsrat zur Durchsicht vor. Es möge in seiner Weisheit die Kompatiblität der Regeländerung mit geltenden Spielregeln und Ordnungsprizipien überprüfen und über eine Vorabgenehmigung befinden.

Im Folgenden werden nun die Einführung eines neuen "§16 Energieerhaltungssatz" und eines neuen Organs "§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" vorgeschlagen. Sollte der vorgeschlagene §16 tatsächlich eingeführt und in dem Regelpapier aufgelistet werden, so haben alle bisherigen Regeln von §16 einschließlich abwärts in der regelinternen Nummerierung um Eins nach unten zu rücken.

§16 Energieerhaltungssatz
(a) Der §16 geht von folgenden Annahmen aus: 1. Der Energieerhaltungssatz ist eine universelle physikalische Gesetzmäßigkeit. Folglich behält er auch im Bürokratenspiel seine Gültigkeit und ist in den Regeln unbedingt mit zu berücksichtigen. 2. Als Sachbearbeiter eines Organs Anträge, Anfragen, Bittstellen, Anfechtungen, Beschwerden und sonstige Vorbringungen zu bearbeiten kostet Energie. Man muss Formfehler ertragen, die dem Auge wehtun, man muss den Urhebern stümperhafter Anträgen ihr Versagen unter die Nase reiben, man muss den ganzen lieben langen Tag miesgelaunt und kleinborniert sein, all dies ist anstrengend, macht Arbeit und bringt einem um den wohlverdienten Mittagsschlaf. 3. Der Energieerhaltungssatz fordert daher einen Ausgleich dieser aufgewendeten Energie.
(b) Wie in der Physik üblich, wird Energie in der Maßeinheit J, dies steht für "Joule", gemessen. Diese Maßeinheit wird im ganzen Bürokratiespiel verwendet, um eine präzise Regelung des Energieaustausches und -ausgleiches zu gewährleisten.
(c) Wann immer ein Sachbearbeiter eines Organs für eine Vorbringung an dieses Organ zuständig ist und diese Vorbringung bearbeitet hat, hat er in einer Anlage, Bemerkung, Hinweis o.ä. der Bearbeitung hinzuzufügen, wieviel Energie ihn dies in Joule gemessen gekostet hat.
(d) Für die Energie, die wie in (c) beschrieben, aufgewendet wurde, hat das Kamel, dessen Vorbringung bearbeitet wurde, einen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich besteht in einer zu erbringenden Gegenleistung.
(e) Die genaue Regelung, wie dieser Energieausgleich zustatten gehen soll, und die Überwachung zur Verhinderung eines Missbrauches des Energieerhaltungssatzes obliegt dem unter §8(b) aufgeführten "Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" und wird unter demselbigen Paragraphen genauer beschrieben.

§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)
(1) Das OzÜdEdE hat die ihr gemäß §16(e) zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
(2) Um zu verhindern, dass der Energieerhaltungssatz von Sachbearbeitern zur eigenen Bereicherung ausgenutzt wird, hat das Organ das Recht zu jeder Bearbeitung eines jeden Vorganges und der dazugehörigen Angabe zum jeweiligen Energieaufwand eine Begründung für die jeweilige Angabe zu verlangen. Sollte diese Begründung das OzÜdEdE nicht zufriedenstellen, so kann es folgende Maßnahmen ergreifen:
- Er kann eine erneute verbesserte Begründung verlangen.
- Er kann den Sachbearbeiter zu einem Untersuchungsausschuss vorladen.
- Er kann bei einem der drei Hauptorgane und beim Organ Jugendschmutz einen Antrag auf eine Verwarnung, in Wiederholungsfällen auf eine Rüge und in ganz besonders schweren Fällen auf eine Mecklenburg-Vorpommerung stellen. Sollte eines dieser Organe den Antrag genehmigen, so hat ein Stellvertreter eines der Organe Archiv, DOBERMANN, Wirtschaftswaisen diesen Antrag zu bestätigen.
In der Regel haben die drei angeführten Maßnahmen erst in der Reihenfolge ihrer Anführung zu erfolgen.
(3) Das Organ hat auf seiner Seite eine Unterseite "Ausgleichskatalog" zu veröffentlichen. Auf dieser Seite veröffentlicht es eine Reihe von Leistungen, die ein Kamel erbringen kann, um seine Energieschulden zu bezahlen, und ihren jeweiligen Gegenwert in Joule. Jedes Kamel kann Vorschläge einbringen, welche vom Organ wohlwollend geprüft, nur bei triftigen Gründen abgelehnt und bei Aufnahme in den Katalog von ihrem Energiewert her bewertet werden.
(4) Hat ein Kamel seine Energieschuld beglichen, die sich aus der Bearbeitung eines bestimmten Vorganges ergeben hat, so hat er - sofern die Geschäftordnung des jeweiligen Organs nichts anderes vorsieht - in der Akte des Vorganges eine Mitteilung zu platzieren, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass das bestreffende Kamel seine Schuld beglichen hat und mit welcher Gegenleistung er dies getan hat. Ohne diese Mitteilung gilt die Schuld als nicht beglichen.
(5) Sollte ein Kamel es nach 7 Tagen versäumt haben seine Energieschuld zu einem Vorgang zu begleichen, so hat der Gläubiger dies dem OzÜdEdE zu melden und es hat diesen Vorfall öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner hat dann, sollte er seine Schuld begleichen, keine weiteren Konsequenzen zu fürchten, muss sich jedoch beim Gläubiger in sichtlich zerknirschter Weise entschuldigen, wobei eine deutliche Scham über sein Fehlverhalten erkennbar sein muss. Sollte dies nach weiteren 4 Tagen immer noch nicht geschehen sein, so wird das Organ einen Antrag beim Spielleiter stellen, der daraufhin das betreffende Kamel zu verwarnen hat. Bei immer noch fortdauernden Fehlverhalten werden dann in der gleichen Weise Rügen bzw. Mecklenburg-Vorpommerungen verteilt.
(6) Die Energieschulden zu verschiedenen Vorgängen können nicht zu einer einzigen Energieschuld zusammengefasst werden.
(7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen.


Begründung:

Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 18:31, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [1], [2], [3], [4],


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill und Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungs Frist beträgt ungefähr 10 Tage (abhängig davon, wann wir endlich unser Sitzungszimmer kriegen).

Bemerkungen: Müssen wir erstmal gründlich beratschlagen    

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 20:07, 8. Mai 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 03

Rechtshinweis:
Sehr geehrtes Kamel Bond 007,
für die Bearbeitung ihres Vorgangs sind weitere Notwendigkeiten aufgetreten:

1. Für das Aktenzeichen Ihrer Vorlage benötigen wir das Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses.
2. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit 1 Monat. Um diese zu verkürzen bitten wir um eine Gebühr.
Für diese Punkte setze ich eine Nachfrist bis zur entgültigen Entscheidung des Aufsichtsrats.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §§ 4 (c), 9 - 14 der RIFAG

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 10:26, 10. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

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Anfechtung

Der Vorgang Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren schreibt etwas von dem "Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses." - Unsereins reibt sich verwundert die Augen - welcher Vorlagebeschluss?


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Offensichtlich sieht Euer Ehren imaginäre Dinge. Es ist zu hoffen, dass er nicht auch noch rosa Elefanten sieht. Diese Anfechtung trägt die Nummer Ü-2837,6-IV. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfes des RIFAGs ist nicht die Anerkennung ihrer Gültigkeit verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 03-B

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Bearbeitung des Antrages 03 wurde abgebroche, da zuerst die Anfechtung mit der Nummer Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer bearbeitet werden muss

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: BuffaloBill 13:26, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: So kann es gehen.

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die RIFAG wurde vom Spielleiter aufgehoben, damit ist obige Rechtsmittelbelehrung so oder so hinfällig

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 09:14, 12. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Überdies ist mir auch nicht klar, was "Aktenzeichen des Vorlagenbeschlusses" sein soll. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf die Anfechtung Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer und nicht auf den Antrag zur Regeländerung.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 03 - Regeländerung 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Diese Regeländerung erscheint mir ausgesprochen kleinkarriert und bürokratisch BuffaloBill 09:21, 12. Mai 2010 (NNZ)




Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag 03 - Ergänzung

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 03

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Antragssteller möchte noch eine kleine Ergänzung hinzufügen, die formaler Natur sind, jedoch notwendig, um das OzÜdEdE imstande zu setzen. Er geht davon aus, dass, sofern der Aufsichtsrat keinen Protest einlegt, BuffaloBills Zustimmung (siehe einen Vorgang weiter oben) davon unberührt bleibt.
§8(b)(8) Das OzÜdEdE beinhaltet drei Posten. Ist ein Posten vakant, so kann sich jeder Spieler selbst hineinwählen außer er ist Mitglied beim Organ DOBERMANN. (Aus Hygienegrünen ist das OzÜdEdE von Kötern freizuhalten).
(9) Näheres regelt eine zu beschließende Geschäftsordnung.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 11:23, 12. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Katzen sind hingegen im neuen Organ erlaubt.

Außerkraftsetzung Ihrer Geschäftsordnung

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 001

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 11:51, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: R-001

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 001

Rechtshinweis:
Die Vorderung, das eine neue Geschätfordnung durch den Spielleiter genehmigt werden soll ist absolut lächerlich und wiederspricht §11 (b) der Spielregeln. dadurch ist diese Vorderung als Wiederrechtlich anzusehen. Eine Neue Geschäftsorndung tritt automatisch in Kraft, sobald alle Mitkamele des Organs "Aufsichtsrat" dieser zustimmen, eine Bewilligung des Spielleiters ist nicht notwendig

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §11 (b)

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:57, 11. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Dann eben so


Neue RIFAG

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 04
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Um den Spielregeln, insbesondere §11 (e), gerecht zu warden, schlage ich eine Erweiterung der RIFAG auf §19 vor. Das gesamtwerk sieht dann wie folgt aus:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§ 17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§ 18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.
$ 19 Diese Geschäftsordnung kann geändert warden, indem 2 (zwei) Kamele, die Mitglied des Aufsichtsrates sind, einer Änderung zustimmen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 13:20, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Abstimmung
Abstimmung über: Neue RIFAG 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Her mit der neuen RIFAG BuffaloBill 09:02, 11. Mai 2010 (NNZ)





Interne Verschlussache

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 05

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 001

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Werter Kollege Vorsitzender
ich Befürchte der derzeitige Spielleiter versucht den Aufsichtsrat in seiner Funktion zu behindern, in dem er weder unsere RIFAG noch unser Sitzungszimmer genehmigt und auch nicht genehmigen wird. Er versucht uns hier seine Macht über zu stülpen. Falls werter Kollege Vorsizender eine Abwahl des Spielleiters in betracht zieht, so kann er sich meiner Unterstützung gewiss sein.

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 09:22, 11. Mai 2010 (NNZ)

Mitteilung des Zentralrates der Paragraphenreiter

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einrichtung eines grünen Tisches

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Vor kurzem sind dem Zentralrat der Paragraphenreiter unterschwellige Drohungen des Aufsichtsrat zu Ohren gekommen, die ganz klar und eindeutig eine Entlassung des Spielleiters gemäß §5(a) zum Gegenstand haben. Ich zitere: ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind., Kamel Stinkerwue, hier, oder Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst, Kamel BuffaloBill, hier. Die Möglichkeit eines drohenden Putsches schockiert den Zentralrat, ihm ist gemäß §0 an einer Wahrung der bestehenden Ordnung interessiert, Revolutionen sind ihm ein Graus! Dementsprechend sollte §5(a) nur als allerletztes Mittel in Erwägung gezogen werden! Darum ist der Zentralrat an einer Lösung des Konfliktes mit friedlichen Mitteln interessiert. Zu diesem Zweck hat er einen grünen Tisch eingerichtet und bittet beide Parteien, den Spielleiter und den Aufsichtsrat, sich an der Lösung des Konfliktes zu beteiligen. Sollte der Aufsichtsrat gemäß §4(b) binnen von drei Tagen sein Veto einlegen, was ja sein ihm zustehendes Recht ist, und den Beschluss des Zentralrates auf eine nicht-konstruktive Art und Weise verwerfen, so bittet der Zentralrat nachdrücklich darum weitere unterschwellige Drohungen (oder gar ihre Ausführung) zu unterlassen.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: 2. Mitglied Kamel Bond 007 19:11, 11. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: den genauen Wortlaut zur Regelneuerung zur Einrichtung des Grünen Tiesches können Sie hier nachlesen: Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorgänge#Akte_Nummer_22222222220_vom_11._Mai_2010_-_Einf.C3.BChrung_eines_Schlichtungskomitee. Verbesserungsvorschläge sind willkommen.

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: G-05

Thema des Gutachtens: Einrichtung eines grünen Tisches

Kurzzusammenfassung: Die Situation eskalierte

Bearbeitendes Organ: BuffaloBill

Ausführlicher Gutachtentext:
Euer Ehren
Da ich wahrscheinlich der Auslöser dieser Eskalation war, erbitte ich das Wort an dieser Stelle ergreifen zu dürfen. Unumstrittene Tatsache dürfte sein, das der Aufsichtsrat ein Sitzungszimmer und eine gültige Geschäftordnung braucht um innerhalb dieses Spiels vernünftig funktionieren zu können. Ebenfalls unumstritten dürfte die Tatsache sein, das dem Aufsichtsrat bissher beides mit mehr oder weniger plausiblen erklährungen verweigert wurde. Ich gebe zu, das meine ersten Gehversuche (immerhin bin ich noch mehr oder weniger ein Jungkamel) nicht ganz Regelkonform war. Spätenstens der Antrag 18rwue2030 war aber formal korrekt und wurde mit einer aus der Luft gegriffenen Erklährung abgehelnt. Der Antrag 19bond2027 wurde in seine Ausführung sinnlos verzögert um den Aufsichtsrat weiterhin bei der Arbeit zu Hinder. Ebenfalls verschliesst sich der Spielleiter jeglicher vernünftiger Diskussion. Jegliche Anfechtung btr. der Aufhebung unserer Geschäftsordnung(insbesondere meine) wurden wegen formfehler abgewisen. Das begutachtende Kamel hält nach wie vor daran fest das BEIDE seine anfechtungen formal korrekt sind. Dem spiel sein Oftzitiertes GROSS schreibt klat und deutlich Überschriften AUF DER VORGANGSEITE verboten seien und dies betrifft nicht die Anfechtungsseite. Auch wenn da eine Klausel "Das gilt auch für Anfechtungen" ist, bedeutet das höchstens: "Auch bei einer Anfechtung dürfen keine Unterschriften auf der Antragsseite eingefügt werden." Dies ist zu keinem Zeitpunkt geschehen. Die Anfechtungsseite ist in ihrer eigenschaft NICHT in des Spielers GROSS erwähnt. Die selbsherrliche ausdehnung seiner eigenen Regeln wiedersprich in ganz krasser Weise dem Paragraph §0. Leider lehnt der Spielleiter auch eine gut gemeinter Hinweis auf diese Problematik ab, ohne auf den Sachverhalt ein zu gehen. Offensichtlich ist der Spielleiter unfähig, Fehler (im sinne von Verständnismängel) in seiner eigenen Geschäftsordnung zuzugestehen und zu korigieren. Um so verständnissloser nehme ich die ausser Kraft setztung unserer Geschäftsordnung aufgrund eines einfachen Formfehlers zur Kenntniss. Hier hätte ein einfacher Hinweis genügt, es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung die ganze Geschäftsordnung ausser Kraft zu setzten, geschweige denn den Aufsichtsrat derart zu zensieren, das eine neue Geschäftsordnung von ihm genehmigt werden müsse. Unsere Forderung sind klar
(a) Der Aufsichtsrat braucht ein Sictzungszimmer
(b) Der Aufsichtsrat braucht eine gültige Geschäftsordnung (die er alleine zu bestimmen hat, eine Rechtsgültige Version der RIFAG ist bereits in der Vernehmlassung)
Der Spielleiter hat uns beides zu genehmigen. Tut er dies nicht, oder versucht er weiterhin auf Zeit zu spielen, so kann der Aufsichtsrat nicht seiner Bestimmung gemäss funktionieren, und uns bleibt bedauerlicherweise keine andere Möglichkeit als den Spieleiter abzusetzten, damit das Organ "Aufsichtsrat" in Zukunft einwandfrei funktionieren kann. Das Kamel empfielt dem Vorsitzenden kein Veto auf die Regeländerung ein zu legen, überlässt diese Entscheidung aber dem erfahrenen Vorsitzenden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 20:35, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Meine Meinung

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 06

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: G-05

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hochverehrtes Kamel BuffaloBill!
Ich nehme Ihre Bedenken zur Kenntnis und kann Sie überaus gut verstehen. Ich stimme Ihnen zu, dass die Fälle bei den Anträgen 18rwue2030 und 19bond2027 nicht eindeutig sind und dass da sicherlich ein deutlicher Diskussionsbedarf herrscht. Ich stimme Ihnen auch zu, dass §10(2) keineswegs so eindeutig ist, dass sich daraus eine Vorschrift für die Anfechtungsseite herleiten ließe. In einem Punkt muss ich Ihnen deutlich widersprechen: Meines Erachtens nach liegt hier keine böswillige Interpretation des Spielleiters zugrunde, sondern vielmehr eine generelle Interpretationsunklarheit. Jedoch macht mich eines zuversichtlich, dass sich diese an einem Runden Tisch ebenfalls klären ließen: Bisher habe ich Kollege Wanderdüne als überaus korrekten und vorbildlichen Bürokraten erlebt, der immer wieder großen Einsatz für das Bürokratenspiel gezeigt hat. Daher erscheint mir die These von ihm als machtbessesenen Autokraten, der den Aufsichtsrat korrumpieren will, unhaltbar und bin sehr zuversichtlich, dass sich das in einem Vermittlungsausschuss klären ließe. Umso bedauerlicher fände ich es, würden Sie ihn vom Spielleiterposten entfernen! Außerdem hätte ein Runder Tisch für Sie einen sehr positiven Nebeneffekt: Sie könnten Ihn für sein Verhalten dort zur Verantwortung ziehen und von ihm eine zufriedenstellende Erklärung für sein Verhalten verlangen! Genauso natürlich wie er von Ihnen Erklärungen verlangen darf. Aber die werden Sie ja sicherlich zu liefern wissen...


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:54, 11. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: nach Anfechtung von Kollege Wanderdüne findet sich die neue alte Version des Regeländerungsantrags hier

Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: S04bond2028

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Als neugewählter Moderator des Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" weise ich darauf hin, dass Sie mit der Einführung des §8(b)(6) die Berechtigung gemäß §5 verlieren den Spielleiter seines Postens zu entheben und die Berechtigung gemäß §6 verlieren den Zentralrat der Paragraphenreiter aufzulösen. Dieses ist nur zeitweise bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee und keineswegs in irgendeiner Weise als Beleidigung oder Geringschätzung des Aufsichtsrates gedacht gewesen, sondern sollte vielmehr dazu dienen dem Spielleiter ein Zugeständnis zu machen, damit er eventuell im Laufe der Verhandlungen des Schlichtungskomitee auf Sie zugehen kann.
Außerdem werden Sie nun gemäß §8(b)(7) mit dem Spielleiter zusammenarbeiten, um eine Geschäftsordnung für das Schlichtungskomitee zu erstellen. Auf diese Weise werden Sie Gemeinschaftspädagogik im Sinne der Waldorfschulen erleben und lernen dadurch Friede, Freude, Eierkuchen kennen. Es ist zu hoffen, dass die gegenseitigen Sympathien, die Sie durch den gemeinsamen Austausch voraussichtlich erwerben werden, sich langfristig auch auf das Bürokratenspiel übertragen werden.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:32, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Siehe auch: Anleitung zum Tanzen des eigenen Namens

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: M&M

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Als Spielleiter und Regelfetischist weise ich Sie darauf hin, dass Sie mit der verbindlichen Regelauslegung alle angebliche eingebüßten Rechte weiterhin besitzen, so wie das alles seine Ordnung hat. Ich bin nicht an Streitigkeiten mit Ihrem hohen Rat interessiert, aber halte mich eben an die Regeln, so wie das Kamel Bond 007 auch tun sollte. Ich vermute, dass Sie ebenso wie ich keinerlei Veranlassung zu einer Schlichtung sehen und weiterhin wie zuvor (und nun mit einem Sitzungszimmer sogar!) Ihre Arbeit gut machen werden. Ich schlage vor, beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Rücknahme des §8(b) zu stellen, falls Sie mir zustimmen sollten, dass alle Streitigkeiten ausgeräumt sind. Ich will und wollte niemals Ihre Arbeit blockieren, sofern Sie sich an die Regeln halten. Wenn Sie das nicht tun, muss ich als Spielleiter selbstverständlich eingreifen. Alles andere wäre ein Vergehen gegen unseren verehrten Paragraphen Null. Kamel Bond 007 hat da gar nichts verstanden. Auf eine gute Zusammenarbeit.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 18:23, 15. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Anleitung zum Unschuldigsein

geschlosse Akten

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 01
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
das Fehlen einer Geschäftsordnung für den Bereich des Aufsichtsrats ist nicht mehr mit Anzusehen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung zu erlassen:
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, das aktuelle Tagesdatum, die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
§ 9 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Schmiergeld-Verteilungsanordnung.
§ 10 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "GO->AR<-"
§ 11 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach dem Schmiergeld. Von 0 - 100 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 101-500 Schmiergeldeinheiten dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 500 Schmiergeldeinheiten wird der Vorgang sofort bearbeitet.

Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsorndung (AZ: 01) 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich will Spaß, gebt Bürokratie eine Chanche! Stinkerwue 18:50, 7. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Ich weis nicht ich finde die Vorgangsnummerierung zu unbürokratisch. Statt:"Das aktuelle Tagesdatum" schlage ich "Die wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5)" vor - ansonsten bin ich einverstanden BuffaloBill 19:38, 7. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt

Bemerkungen: Dann eben die andere Fassung.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Da obenstehende Geschäftsordnung nicht meine volle Zustimmung findet, erlaube ich mir einen Gegenvorschlag einzureichen:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Abstimmung
Abstimmung über: Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Diese Fassung erscheint mir sehr viel bürokratischer BuffaloBill 10:03, 8. Mai 2010 (NNZ)]
2. Stimme Jaja.gif Ich verneige mich vor der Weisheit dieser Geschäftsordnung. Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Mit keinen Gegenstimmen angenommen.

Bemerkungen: Damit tritt die Geschäftsordnung ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Stinkerwue 10:03, 10. Mai 2010 (NNZ)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Abstimmung über Beschluss einer Geschäftsordnung AZ02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Euer Verhalten empört mich zutiefst! Da liegt ein klarer Fall von Unterschriftenfälschung und somit ein schwerwiegender Verstoß gegen §0 vor! Hätten Sie es etwa gerne, wenn Kamel BuffaloBill Ihre Unterschrift fälscht und damit fröhlich Schabernack und Schindluder treibt? Also machen Sie nicht dasselbe bei Kamel BuffaloBill! Es ist auch zu bezweifeln, dass Ihre eigene Unterschrift Gültigkeit besitzt, da der Zeitpunkt der Bearbeitung der Seite (10. Mai 2010, 11:59 Uhr) nicht mit dem Zeitpunkt der Unterschrift übereinstimmt (10:03, 10. Mai 2010). Es weckt zudem außerordentliche Zweifel, dass die Uhrzeit Ihrer Unterschrift exakt mit der Uhrzeit von Kamel BuffaloBill übereinstimmen soll, welche auf 10:03, 8. Mai 2010 datiert ist. Da ist doch was faul im Staate Dänemark! Sollten Sie dies nicht schleunigst zurücknehmen, werde ich Sie beim Spielleiter verpetzen, zum Dunnerkeil!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 12:37, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Als Zeichen dieses Protestes verzichtet der Unterzeichner auf jede Befolgung irgendwelcher Richtlinen des aktuellen Entwurfs der RIFAG. Er verzichtet auch darauf einen depperten "Ich habe die Gebührenordnung blabla verstanden"-Text anzuhängen, sapperlot! Bitte sehen Sie auch die Versionsgesichte dieser Seite nach, um die Änderung 11:59, 10. Mai 2010 vom nachzuvollziehen und in meine gerechtfertigte Empörung über Kollege Stinkerwue einzustimmen!

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Falls du deinen Aggression wieder runterfahren kannst, siehte dir mal diese Version an: [5]

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Stinkerwue 12:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Falls nochwas ist, wir stimmen gerne nochtmal darüber ab.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 04

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Unterzeichner hat eine Beruhigungstablette genommen und ist wieder vernünftigen Argumenten zugänglich. Er kann Stinkerwues Verhalten nachvollziehen und und bedauert seinen anmaßenden Tonfall. Dem Aufsichtsrat zuliebe verzichtet er auf eine erneute Abstimmung.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 12:57, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Beruhigungsmittel