Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse

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Version vom 19. Mai 2010, 17:50 Uhr von Wanderdüne (Diskussion | Beiträge) (Die GO ist null und nichtig, Leute!)
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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Hier veröffentlicht der Spielleiter solche Beschlüsse, die der Spielleiter laut GROSS hier veröffentlicht.

B02düne2025 - Ausschluss TM?!s aus allen Organen außer DOBERMANN

 allgemein freigegeben


BESCHLUSS


Beschluss des Spielleiters Nr. B02düne2025 vom 31.März 2010

Hiermit wird TM?! gemäß Spielregel, §16(b), aus allen Organen ausgeschlossen, in denen er Mitglied ist, mit Ausnahme von dem Organ "Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten". Grund ist der Verstoß gegen §1(a) der Spielregeln durch die Teilnahme am Spiel als Nicht-Kamel und die darauffolgende Nichtrechtfertigung trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Spielleiters, zuletzt durch Verwarnung V04düne2029. Auch wenn eine oberflächliche Recherche des Spielleiters zu der Erkenntnis geführt hat, dass dieser Ausschluss vielleicht keinerlei richtige Wirkung zeigt, muss er doch als wichtiges Symbol gesehen werden. (Den Ausschluss aus dem DOBERMANN konnte der Verfassende nicht übers Herz bringen, weil er an seinen Nachbarhund dachte, der ihn erst neulich mit einem so süßen, liebevoll drapierten Hundehaufen in der Verfassenden Einfahrt beglückt hatte.)

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Hough, ich habe gesprochen.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:46, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 11

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschluss B02düne2025

Rechtshinweis:
Der genannte Beschluss des Spielleiters umfasst nicht eine eventuelle Mitgliedschaft in der Volksfront des Bürokratenspiels, da es sich hierbei nicht um ein spielregelkonformes Organ handelt.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen:
§ 5 (a) der Geschäftsordnung der Volksfront des Bürokratenspiels

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:57, 31. Mär. 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

B03düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG

 allgemein freigegeben


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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B03düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B04düne2031 - betreffend SCHWER!!!01bond2030

BESCHLUSS


Beschluss Nr. B04düne2031 vom 16. Mai 2010

Die Beschwerde SCHWER!!!01bond2030 wird abgewiesen. Der Spielleiter hat sich zwar nicht vollständig korrekt verhalten, da er den Vorgang 22222222210-d01 von ihm ungenau gelesen wurde und der Satz "Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen." übersehen wurde. Dennoch besagt dieser Punkt keine explizite Regeländerung von §§5,6,7, sondern eine so genannte Außerkraftsetzung von Spielregeln, die in diesen nicht vorgesehen ist. Deswegen bleibt die verbindliche Regelauslegung des Spielleiters gültig, da diese Regel ganz einfach gegen §0 und jeden vernünftigen Bürokratismus verstößt.

So langsam beginnt sich der Spielleiter zu fragen, ob es wirklich so eine kluge Entscheidung war, es zuzulassen, dass alle drei Ämter im Zentralrat der Paragraphenreiter vom selben Kamel besetzt werden. Wir stellen sachlich fest, das Kamel Bond 007 seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Es wird Spielteilnehmer Kamel Bond 007 hiermit gemäß §16(b) der Spielregeln und §13(4) und §13(5) der GROSS aufgefordert, folgende Bewährungsauflage zu erfüllen: Er wird in Zukunft keine die bürokratische Grundordnung gemäß §0 erschütternden Regeländerungen eigenmächtig beschließen und des Weiteren die bereits durch Vorgang 22222222210-d02 genehmigte, der Bürokratie im schlimmsten Maße widerlaufende Regeländerung innerhalb von 5 Tagen mindestens zu entscheidenden Teilen zurücknehmen. Hält er sich nicht an diese Bewährungsauflage, wird er aus allen Organen ausgeschlossen werden.


Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein, so kann es bleiben.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:22, 16. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

B05düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B05düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates null und nichtig.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.