Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1 - Beschluss einer Geschäftsordnung

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!  UNGÜLTIG

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 1 des Archivs vom 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ) Einführung einer vorläufigen Geschäftsorndung

Hiermit gibt sich das Archiv folgene vorläufigen Geschäftsordnung:

§ 1 Reguläre Mitglieder des Archivs können durch Mitteilung auf der Vorgangsseite des Archivs ein- und austreten.
§ 2 Diese vorläufige Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der regulären Archivare und durch Einstimmigkeit der kommisarischen Archivare geändert werden.
§ 3 Vorgänge müssen folgendes Aktenzeichen vorweisen:
Die Temeratur von Köln vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist a². Die Temeratur von Bonn vom vor dem Vorgang liegenden Tag 12:00 ist b². Nach dem Satz des Pythagoras (a²+b²=c²) ist das c die Erste Zahlenkolone. Dannach folgt der Trennstrich /. Die Zweite Zahlenkolone ist die Nummer innhalb der Akte.
§ 4 Gegen Entscheidungen des Archivs ist nur das Betteln zulässig. Das Archiv entscheidet mit Spendenaufruf.
§ 5 Gegen Spendenaufruf des Archivs ist nur die Klage beim Aufsichtsrat zulässig.
§ 6 Sollten eine oder einige dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, ist ein sinngemäßer Ersatz zu suchen.

Der Beschluss ist gemäß Beschluss von Stinkerwue (einziger kommisarischer Archivar) wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser (kein weiteres Mitglied vorhanden).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 11:53, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

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Anfechtung

Der Vorgang Beschluss Nr. 1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Hier liegt ein Verstoß gegen §11 (e) vor, da keine Regelung für die Wahl eines Vorsitzenden getroffen wurde. Überdies fragt der Unterzeichner, was eine "Zahlenkolone" sein soll und was der Satz des Pythagoras, der eine Aussage über das geometrische Verhältnis der Katheten eines rechtwinkliges Dreiecks zu seiner Hypothenuse macht, mit einer banalen Bildungsvorschrift einer Zahl aus zwei anderen Zahlen gemeinsam hat?


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 12:50, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Da der Unterzeichner die aktuelle Geschäftsordnung nicht als gültig anerkennt, verzichtet er auf eine Vorgangsnummer. Sollte das Archiv nicht auf diese Anfechtung reagieren, wird der Unterzeichner es beim Spielleiter verpetzen.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Nr. 1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Wenn es keiner für nötig hält, im Archiv zu sein, dann muss ich halt etwas machen *zu Kamel Bond 007 schau*. Aber mir egal, ich bin ja momentan nicht Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: Nr. 3

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:19, 20. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Ich lege bestimmt kein Rechtsmittel ein. Aber formal kann jeder jetzt noch seinen Senf dazugeben.