Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge/Archiv
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Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.
Akte Nummer 111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.
Begründung:
In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.
Anlagen: Minigolf- und Saunaanlagen im Nachbarort
Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02
Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01
Kurzzusammenfassung: Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist.
Bearbeitendes Organ: Sojacamel
Ausführlicher Gutachtentext:
Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorlage:Kamel:Sojacamel/Unterschrift 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
des Gutachtens wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der falschen Akte veröffentlicht.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wenn die Vorlagen direkt von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen eingebunden werden, sollten die Probleme nicht mehr auftreten.
Dies ist Vorgang 111110/m03, da das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme dagegen Opsim 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme nicht dafür --Kamelokronf 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)
Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 522110/e01
Antragsgegenstand:
Werter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:
§17(c)
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.
Begründung:
Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.
Anlagen: Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: 1.Mitglied Kamel Bond 007
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage..
Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:26, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: 522110/d02
Thema des Gutachtens: 522110/e01
Kurzzusammenfassung: hiermit wird um eine Überarbeitung der Gewinnbedingungen gebeten
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Mit großer Sympathie sieht der Gutachter die Bemühungen um eine bürokratische Regelgung des Rundensiegs. Jedoch erachtet er die von Kollege Wanderdüne vorgeschlagenen Mittel nicht als ausreichend. Im Gegensatz zu diesem sieht er nämlich den Titel "Vorsitzender eines Hauptorgans" überaus nicht als verdienstvoll an, jedenfalls könnte er selbst sich jederzeit in diesen Posten hineinwählen (auch wenn er dies aufgrund von Faulheit bisher noch nicht getan hat) und wüsste doch nicht, was ihn von seinen Amtskollegen vom Zentralrat derart unterscheidet, dass er es verdiente zum Gewinner ernannt zu werden. Und auch wenn er sein aufrichtiges Vertrauen in Kollege Wanderdüne setzt, dass dieser sich nicht persönlich bereichern will, so weist er doch darauf hin, dass dieser jederzeit seine Geschäftsordnung ändern und sich zum Vorsitzenden ernennen könnte. Diese Beispiele sollen zur Verdeutlichung der Beliebigkeit des Vorsitzenden-Titels dienen. Der Gutachter ist zuversichtlich, dass es Kollege Wanderdüne gelingt, eine Regelung zu finden, die besser geeignet ist verdienstvolle Kamele zu belohnen und dem Titel des Gewinners den Glanz von Ehre und Ruhm zu verleihen. Dann sieht der Gutachter auch große Chancen, dass die Regelung in einer Abstimmung großen Anklang findet.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:55, 22. Apr. 2010 (NNZ)
UNGÜLTIG
Obiger Antrag Nr. 522110/e01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Es ist mir durch Ihr brilliantes Gutachten klar geworden, dass die beantragte Regeländerung so nicht ganz perfekt ist. An einer besseren Regelung des Rundensieges wird mit Hochdruck gearbeitet.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 522110/e03
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:49, 4. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11111110/e01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.
Begründung:
In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.
Anlagen: Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: 2.Mitglied Kamel Bond 007
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage.
Bemerkungen: um die Aufgabenlast abzumildern, werden die verschiedenen Anträge auf mehrere Mitglieder verteilt
Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:28, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme keine Pornos im Bürokratenspiel? Bin ich aber nicht dafür! 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ) 2. Stimme Auf diese Weise wird es ermöglicht junge Kamele schon recht früh an das Bürokratenspiel heranzufüren. Als nächster Schritt wäre die Einrichtung einer Fürsorgegewährleistenden Sozialen Kleinkamelunterbringungsstätte, kurz FSK, umgangssprachlich auch "Kindergarten" genannt, denkbar. 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ) 3. Stimme Ich stimme dieser Regel zu, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, siehe weiter unten. 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Einrichtung eines neuen Organs "Jugendschmutz" beschlossen. Erfolgt innerhalb von drei Tagen keine Anfechtung durch den Aufsichtsrat gemäß §4(b), ist der vorgeschlagene §8(j) nach der Einpflegung auf der Regelseite geltendes Recht. Einige Kamele haben aber noch Vorbehalte, siehe weiter unten.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 11111110/d02
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/d03
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/e01
Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit stellt der Gutachter fest, dass er die Regelung noch nicht für vollständig durchdacht und ausgearbeitet hält. Er sieht noch folgende Mängel:
- In 2. und 3. fehlt jeweils "d". Der Gutachter wird sich bei der Einpflegung des Gesetzes die Freiheit herausnehmen und diese Mängel beseitigen.
- Der Gutachter fragt, woher die neumodische Unsitte kommt, die Gesetze zur Einrichtung neuer Organe nicht mehr alphabetisch durchzunummerieren. Das Köterschutzorgan hat so etwa Kennnummer (h) gekriegt und das Organ der Wirtschaftswaisen die Kennnummer (w). Auch das jetzt genehmigte Organ hält sich nicht an gewisse Standardkonventionen. Der Gutachter rümpft über diese neoliberale Neuheiten, die mit §0 nicht mehr viel am Hut haben, die Nase.
- Der Gutachter sieht die Frage, die einer seiner Vorgänger in einem wenn auch ungültigen Gutachten 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02 aufgeworfen hat, noch nicht hinreichend (oder besser gesagt gar nicht) geklärt. Es muss gewährleistet sein, dass jedes wechselnde Kamel, das gemäß §8(j) 2. in das Organ berufen wird, seine Aufgaben gemäß §8(j) 3. zu erfüllen vermag ohne dabei seelischen Schaden zu erleiden. Außerdem können auch seelisch gesunde und charakterlich reife Kamele durch die Konfrontation mit perversen Materialien starke Schocks und daraus resultierende psychische Folgeschäden erleiden. Er sieht daher die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes, nämlich den des psychologischen Gutachters und Beraters, kurz psyGuB, unabdingbar. Er schlägt vor, dass jener psyGuB gewisse Aufgaben zu erledigen hat, insbesondere das Verfassen und Verschicken von Fragebögen an alle für das Amt des wechselnden Mitglied in Frage kommenden Kamele, um deren seelischen Zustand möglichst objektiv und vorurteilsfrei erfassen zu können. Der psyGuB sollte auch ein offenes Ohr für Kamele haben, die darüber in Besorgnis sind, ob sie sich die Aufgaben des wechselnden Mitglieds zumuten können. Er sollte traumatisierten Mitgliedern des Jugendschmutz zur Seite stehen und sie bei ihrem Weg ins normale Leben zurück unterstützen.
Trotz der angesprochenen Mängel möchte der Gutachter betonen, dass er die Maßnahmen für die Jugend als Teil einer besonderen Anstrengung das Bürokratenspiel möglichst vielen Kamelen zugänglich zu machen sehr zu schätzen weiß.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
Anlagen: Der Gutachter sympathisiert mit einer bösonders modernen therapeutischen Ausrichtung, der provokativen Therapie!
Akte Nummer 1111111110 vom 16. April 2010 - Antrag auf Hinzufügung eines §4(e) zu den Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1111111110/e01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter, hiermit beantrage ich eine Änderung der Spielregeln. Zu §4 soll folgender §4(e) hinzugefügt werden:
§4(e)
Wurde ein Antrag auf Regeländerung innerhalb von 15 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht endgültig bearbeitet, so darf der Spielleiter diesen Antrag im Eilverfahren bearbeiten und darf mit einer Stimme beschließen, ob der Antrag angenommen werden soll oder nicht. In diesem Falle wird die Regeländerung auch dann wirksam, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates sie nach Beschluss auf der Regelseite einfügt.
Begründung:
Nachdem die Hauptorgane, leider auch das Ihrige, in dieser Runde wenig Aktivität zeigen, könnte durch diese Regel ein wenig mehr Handlungsdruck entstehen und im Notfall könnten andere Organe eingreifen und sich um brachliegende, noch nicht bearbeitete Anträge kümmern. Zum Fortgang der Bürokratie ist dies unerlässlich.
Anlagen: Lapidare Drohung mit Aus-dem-Amt-Werfen, falls Untätigkeit anhält...
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: 3. Mitglied Kamel Bond 007
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.
Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:29, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: 1111111110/d02
Thema des Gutachtens: Antrag Nr. 1111111110/e01
Kurzzusammenfassung: Diese Regeländerung verstößt gegen den Geist von §0.
Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007
Ausführlicher Gutachtentext:
Die vom Kollegen Wanderdüne vorgeschlagene Regeländerung verlangt vom Zentralrat für jede Antrag auf eine Regeländerung gemäß §4(a) 1.Satz eine Entscheidung des Zentralrats auf Annahme oder Ablehnung binnen 15 Tagen. Die Konsequenz bei Verstoß gegen diese Frist wäre eine Übertragung von Kompetenzen des Zentralrates auf den Spielleiter (Bearbeitung von Regeländerungsanträgen) bzw. auf den Aufsichtsrat (Einstellung auf der Regelseite). Dieses kann nicht angehen, dass man dem Zentralrat Aufgaben wegnimmt, die in ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich fallen, dies empfände es als ausgesprochene Demütigung. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es dem Wohle des Allgemeinwohls zuträglich wäre, wie Kollege Wanderdüne mit seinem Antrag auch intendiert hat. Doch der Gutachter bestreitet ganz entschieden, dass dies bei vorliegender Regeländerung gegeben ist. Oft benötigen Regeländerungen viel Zeit, die der Zentralrat aufwenden muss, um den Antrag auf juristische Korrektheit zu überprüfen, die Konsequenzen für das Allgemeinwohl zu bedenken, die Bürokratieverträglichkeit abzuschätzen, den Mittagsschlaf trotz der Fülle an zu bewältigenden Aufgaben zu wahren und missliebige Antragssteller auch mal längere Zeit zappeln zu lassen. Außerdem gibt der Gutachter zu bedenken, dass dem Spielleiter so bei einer eventuellen Handlungsunfähigkeit des Zentralrates eine diktatorische Allmacht gegeben würde. Zu guter Letzt fragt er, ob der Untätigkeitsparagraph §12 nicht ausreichend ist, um den Fortgang einer funktionierenden Bürokratie zu gewährleisten. Die einzige Verbesserung, die die Regeländerung geben könnte, wäre eine Gewährleistung des Fortbestandes der Bürokratie, selbst wenn durch die aktiven Mitglieder des Zentralrates eine absichtliche Blockade durch Ignorierung aller Regeländerungsanträge erfolgte. Doch selbst in diesem Falle ließe sich §4(e) leicht umgehen, beispielsweise, indem der Zentralrat einfach alle Anträge ablehnte, anstatt sie zu ignorieren. So gesehen bezweifelt der Gutachter jeglichen Nutzen dieser Regeländerung.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Durchgefallen. 1. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme hmm... irgendwie erinnert mich das an "DSDS". Vielleicht sollten wir mal an dieser Stelle so ultracoole Sprüche absondern wie Dieter Bohlen es immer bei seinen Kandidaten macht. Schließlich sind wir ja gewissermaßen auch eine Jury. 2. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ) 3. Stimme Aus obigen Gründen abgelehnt, 3. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Diese Abstimmung ist wohl mal voll durchgerasselt.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 1111111110/d03
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
Akte Nummer 222222220 vom 22.April 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222220-d01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Diese Regel finde ich blöd.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ) 2. Stimme Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ) 3. Stimme Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222220-d02
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
UNGÜLTIG
Hiermit wird obiger Antrag 222222220-d01 und obige Abstimmung 222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
siehe 9876543210/d02 - obwohl Kollege Wanderdüne sich mit seiner Anfechtung nur auf die Regeländerung im Antrag 222222222222220-d01 bezogen hat, gibt es hier das gleiche Problem.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222220-d03
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte Nummer 222222222222220 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222222222220-d01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:
§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.
Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.
Begründung:
Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ) 3. Stimme Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222222222220-d02
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
UNGÜLTIG
Hiermit wird obige Regeländerung 222222222222220-d01 und obige Abstimmung 222222222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
siehe 9876543210/d02
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222222222220-d03
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte Nr. 9876543210 vom 11.Mai 2010 - Anfechtung der obigen Regeländerung
Der Vorgang 222222222222220-d01 und die dazugehörige Abstimmung Nr. 222222222222220-d02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Nummer der Akte und beider Vorgänge widerspricht der Regelung in Ihrer eigenen Geschäftsordnung, der AETZEND, Artikel 2, §3(b)3. Ich empfehle deswegen, die Vorgänge möglichst schnell zurückzuziehen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 21:25, 11. Mai 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die der Geschäftsordnung AETZEND nicht widersprechende Nummer 9876543210-e01.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Sie haben Recht, mit der Beobachtung, dass die beiden Vorgangsnummern ungültig sind, jedoch die Aktennummer ist es nicht. Die beiden Vorgangsnummern verstoßen, wie Sie richtig beobachtet haben, gegen AETZEND §3(d), die Aktennummer selber verstoßt gegen keines der relevanten Vorschriften §3(a) und (b).
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:00, 11. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nummer 9876543210/d02
Rechtsmittelbelehrung: Da es sich bei einer Akte naturgemäß um keinen Vorgang, sondern um eine Zusammenfassung von Vorgängen handelt, fällt die nachfolgende Änderung der Aktennummer nicht unter §3(d). Somit werden die beiden Vorgangsnummer nachträglich legitimiert.
UNGÜLTIG
Hiermit wird obige Ablehnung 9876543210/d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Wie ich sehe, hochgeschätzter Kollege, haben Sie doch Recht. Mir ist bei der bisherigen Interpretation von AETZEND (die ja nicht von mir selber erstellt wurde) ein kleiner Lesefehler unterlaufen, der sich hier entscheidend ausgewirkt hat.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 9876543210/d03
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte Nummer 511111111110 vom 11. Mai 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 511111111110/d01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Diese Regel finde ich blöd.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ) 3. Stimme Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 511111111110/d01
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
Akte Nummer 22222222210 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222210-d01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:
§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.
Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.
Begründung:
Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ) 3. Stimme Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 22222222210-d02
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
Akte Nummer 7777770 vom 12. Mai 2010 - Einführung eines Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien
Adressat: Zentralrat der Pharagraphenreiter
Antragsnummer: 7777770-l01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren
Hiermitt beantrage ich folgende Erweiterung der Spielregeln:
§8(x) Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien (AAG)
(1) Das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien hat dafür zu sorgen, das diese Spielrunde nicht mit dem Ergebnis „alle Kamele haben verloren“ endet.
(2) Das Organ beschäftigt sich mit der Endzeitfrage und damit, wie diese Runde enden sollte.
(3) Das AAG hat maximal 6 Mitglieder.
(4) Die Mitglieder des AAG sind von den Hauptorganen zu stellen.
(4a) Das Organ „Spielleiter“ stellt ein Mitglied.
(4b) Das Organ „Aufsichtsrat“ darf zwei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(4c) Das Organ „Zentralrat der Paragraphenreiter“ darf drei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(5) Näheres regelt die Geschäftsordnung des AAG.
Begründung:
Memento Mori - auch wenn es nicht unserer Natur entspricht sollten wir uns Gedanke über unser Ende machen - alles im Sinne des natürlichen Kraislaufes, Tod und Wiedergeburt.
Anlagen: Ein Gutschein für den Freitod
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7777770-l01
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Der Unterzeichner fragt im Namen der Allgemeinheit der Spielteilnehmer höflich an, warum die Mitarbeit in diesem Organ ausschließlich den Hauptorganen vorbehalten sein soll.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 13:59, 12. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: § 1 (b)
Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-l03
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02
Bearbeitendes Organ: Keines/Private Stellungnahme eines Einzelkamels
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Die Auslegung des Bürokratenspiels ist so, das es am besten dann funktioniert wenn alle Posten in den Hauptorganen besetzt sind. Leider ist dies in der aktuellen Runde nicht der Fall, der Zentralrat der Praragraphenreiter ist nur mit einem Mittglied besetzt (auch wenn dieses seine Aufgabe ausgesprochen gut erledigt). Der Beantragende gibt sich der freunvollen Hoffnung hin, das einige Kamele die in anderweitigen Organen tätig sind, in die Hauptorgane wechseln, und so den Spielfluss im Gange halten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 14:09, 12. Mai 2010 (NNZ)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Auch auf die Gefahr hin, dass der Aufsichtsrat jetzt Pläne schmieden sollte den Zentralrat aufzulösen: Dieser Vorgang ist ist wegen falschem Aktenzeichen abzulehnen! Ein neuer Antrag ist zur Einhaltung von AETZEND Artikel 2 §3(b) (und zur Belustigung des Zentralrates) zu stellen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:24, 12. Mai 2010 (NNZ) (in seiner Funktion als 1. und 3. aber nicht 2. Mitglied des Zentralrates)
Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Vorgangszeichen 7777770-d04
Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!
Akte Nummer 3213213210 vom 15. Mai 2010 - Abstimmung über die Entsendung eines Paragraphenreiter in das Schlichtungskomitee
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 3213213210/d01
Antragsgegenstand:
Selbstvorschlag für das Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(2)
Begründung:
Irgendeiner muss es ja machen!
Anlagen: Lebenslauf, Zeugniskopie, ausführliche positive Gutachten diverser Professoren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ) 2. Stimme Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ) 3. Stimme Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen.
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 3213213210/d02 und wurde von weiter oben copy&pastet, aber das merkt ja keiner.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
Akte Nummer 993213213210 vom 15. Mai 2010 - Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 993213213210/d01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Einführung des Scblichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Zentralrat!
Gemäß §8(b)(6) verlieren Sie bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee die Kompetenz Mitglieder des Aufsichtsrates ihres Amtes zu entheben!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:05, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
Siehe auch: das Regelhandwerk
Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.
Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.
Rechtsmittelbelehrung: –
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.
Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.
Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:
Ich beantrage folgende Regelergänzung
§8(%%) Archiv
1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.
6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:
Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.
7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.
Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01
Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00
Kurzzusammenfassung: Brav.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.
Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Sehr guter Vorschlag. Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag wurde angenommen.
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
allgemein freigegeben
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dieses neue Organ wird von der Mehrheit der Paragraphenreiter begrüßt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat kann bis zum 18. März 22:45 Veto einlegen.
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Freigabe ab 20 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme a ist sowohl der Erste Buchstabe und damit logisch richtig und außerdem der Anfangsbuchstabe von Archiv Opsim 22:54, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Auch beim Aaarzt muss man immer brav Aaaah machen. --Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Sollte ein rechtsgültiges Veto des Aufsichtsrates ausbleiben, wird der Regeltext als § 8 (a) zu den Spielregeln hinzugefügt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 543210/f01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:
- Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Nummer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
- Artikel 5, §2: Der Vorsitzende kann diese Geschäftsordnung durch Leitsätze ergänzen, die er auf der Geschäftsordnungsseite veröffentlicht. Bei einem Konflikt mit der Geschäftsordnung gilt letztere.
- §3: Der Direktor hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.
Die veränderten Stellen wurden unterstrichen.
Begründung:
Um die AETZEND noch klarer und wirkungsvoller zu machen, ist diese Ergänzung hilfreich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 543210/m02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 543210/f01
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Aus dem Antrag geht nicht hervor, ob einzelne Paragraphen geändert oder ergänzt werden sollen. Deshalb werde ich in einer Abstimmung gegen diesen Antrag stimmen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Maßnahmen gegen Anschläge auf das Spiel: 2521968542123210 vom 16.03.10
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2521968542123210/m00
Antragsgegenstand:
Zur Abwehr von Terrorismus, wie er zurzeit von der Volksfront begangen wird, beantrage ich folgende Regeländerungen:
§1(a): Einfügung von "registrierte und angemeldete" vor "Kamel"
§2(b): Ergänze "Das Einnehmen muss durch einen Beschluss erfolgen, dem ein Link zu einer Seite des Geheimdienstes beigelegt ist, dass dieses Kamel keine Anschläge beging."
§3(d) wird zu §3(d)1.
Neuer Paragraph: §3(d)2. "Absatz 1. gilt nicht für Vorgänge von nicht angemeldeten Kamelen. Diese dürfen umgehend vom Geheimdienst zurückgesetzt incl. aller darauf ausgeführten Vorgänge zurückgesetzt werden."
Neuer §8(%%):
§8(%%): Geheimdienst
1. Der Geheimdienst ist ein Organ zur Abwehr terroristischer und anders motivierter Anschläge auf die Ordnung des Bürokratenspiels gemäß §0.
2. Der Geheimdienst besteht aus den drei Hauptorganen.
3. Jedes Hauptorgan hat eine Stimme im Geheimdienst. Welche Mehrheitsentscheidung zur Stimmabgabe nötig ist, legen die Hauptorgane in ihrer Geschäftsordnung fest.
4. Entscheidungen des Geheimdienstes werden in einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Abstimmung dauert minimal 1 bis maximal 2 Tage.
5. Der Geheimdienst muss eine Liste bereitstellen, auf der jedes Kamel, das Bearbeitungen am Bürokratenspiel vornimmt, die letzten fünf Stellen seiner IP und den Zeitraum einträgt.
6. Der Geheimdienst ist berechtigt Kamele, die gegen Absatz 5. verstoßen
(1) beim ersten Verstoß zu verwarnen (2) und beim zweiten oder folgenden Verstößen aus allen Organen auszuschließen.
7. Der Geheimdienst führt außerdem eine Liste aller Anschläge mit Datum, IP des Terroristen und Beschreibung des Anschlages. 8. Der Geheimdienst kann mit zwei Stimmen ein besetztes Organ auflösen, das heißt, alle Mitglieder werden entlassen und die Geschäftsordnung wird außer Kraft gesetzt. 9. Bei einer Übereinstimmung der letzten fünf Stellen der IP eines Spielers und eines Terroristen zu beliebigen Zeiten ist der Geheimdienst berechtigt,
(1) dieses Kamel aus allen Organen auszuschließen und (2) ihm die nach §3(b) erteilte Antragsstellerlaubnis für 7 Tage zu entziehen.
Im gesamten Antrag ist %% nach der Genehmigung durch einen vom Zentralrat zu bestimmenden Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Bei der Häufung von Anschlägen ist ein Organ zur Gefahrenabwehr dringend nötig. Die Notwendigkeit hierzu geht aus dem zweiten Satz von §0 hervor.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter hält obigen Antrag für sehr wichtig und unterstützt ihn voll und ganz.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter --Wanderdüne 20:00, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: s.o.
allgemein freigegeben
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Gegen Terroristen. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Aus von Stinkerwue genannten Gründen dagegen. --Kamelokronf 20:34, 30. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 2521968542123210/m02
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e03
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich als Aufsichtsratsmitglied kann die Einführung eines neuen Organs sehr begrüßen. Jedoch muss ich gegen Nr. 9 (2) protestieren. Einzig und allein dem Aufsichtsrat sollte es gebühren, ein Kamel die Antragstellererlaubis zu erteilen und zu entziehen. Deshalb bitte ich den Zentralrat der Paargraphenreiter, ihren Entwurf zu überdenken. Für neue Organe bitte ich, Vorschläge vor Einbringung in den Zentralrat der Paragraphehreiter zuerst den Aufsichtsrat vorzulegen
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsmitglied Stinkerwue 21:12, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: angesäuertes Brot
Akte Nummer 11929572187427388383741394823783927719876543211210 vom 16.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.
Begründung:
Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.
Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m02
Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Kurzzusammenfassung: Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.
Bearbeitendes Organ: Opsim
Ausführlicher Gutachtentext:
Grundsätzlich ist zwar eine zunehmende Bürokratisierung des Bürokratenspiels zu begrüßen. Der Antrag erfüllt aber nicht die geforderten Bedingungen aus der Begründung. Fast immer gibt es in Organen freie Positionen, die durch Selbstwahl eingenommen werden können. Hierdurch wird jedes Kamel sofort nach §3(c) antragsberechtigt, falls die Geschäftsordnung des Organs dies nicht verbietet.
Außerdem führt die beantragte Regeländerung zu einer Machthäufung des Aufsichtsrates, die ich als Mitglied eines Konkurrenzorganes nicht unterstützen kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Machthäufung darf es nur beim Zentralrat geben. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m03
Selbstwahlzum Vorsitzenden am 19.03. - 6341210
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 6341210-m01
Bearbeitendes Organ: Einzelkamel Opsim
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich wähle mich hiermit zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:55, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)