Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten/Archiv
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Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar ▪ Archiv
- Spielleiter • GROSS • Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Tadel • Anfechtungen • Beschwerden
- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Diese Seite ist dem Spielleiter für Antworten auf Anträge und dergleichen vorbehalten.
betreffend 01bres2031
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoß gegen GROSS §7(6) durch Mambres; Verstoß gegen Spielregel §0 durch Verkürzung des Namens Zentralrat der Paragraphenreiter zu Zentralrat; Laut Spielregel §15 soll der Wunsch auf das Anlegen einer neuen Seite aus dem Organ entspringen und nicht aus gutmeinenden Nichtmitgliedern des Organs.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:59, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das müssen die Leut schon selbst erledigen!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 02ronf2028,5
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoß gegen Rahmenregeln 6 und 7. Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter dürften nur unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe angelegt werden, also beispielsweise Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 13:00, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Spielleiter begrüßt grundsätzlich den Willen zum Anlegen neuer Seiten, ein ordentlicher Antrag dazu würde also wahrscheinlich schnell genehmigt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend A01psim2027
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A01psim2027
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Zulässigkeit von Anfechtungen
Kurzzusammenfassung: Opsim ist zur Anfechtung der Ablehnung des Vorgangs 25/1 berechtigt.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Zur Wahrung des Ordnungsparagraphen §0 der Spielregeln ist es erforderlich, dass Kamele auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen von Organen einlegen können, die sich noch keine Geschäftsordnung nach §11(a) der Spielregel gegeben haben, die nach §11(e)3 der Spielregeln den genauen Ablauf des Einlegens von Rechtsmitteln regelt. Es ist als ein Versäumnis eines Organs anzusehen, wenn es sich noch keine Geschätfsordnung gegeben hat, so lange dies noch nicht geschehen ist, muss es trotzdem grundsätzlich möglich sein, das Vorgehen dieses Organes anzufechten. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde beim Spielleiter muss auch die direkte Anfechtung bei dem Organ möglich sein, nicht zuletzt bietet sie Mitgliedern des Organes die Möglichkeit, ein nicht regelgemäßes Vorgehen ihrer selbst zur Zurvorkommung von Tadel seitens des Spielleiters zurück nehmen zu können. Damit ergibt sich folgende verbindliche Auslegung von §11(e)3 der Spielregel:
So lange ein Organ keine Geschäftsordnung besitzt, können Beschlüsse, Maßnahmen und Handlungen desselben innerhalb einer ordentlichen Frist bei diesem Organ angefochten werden, falls eine Spielregel nichts anderes aussagt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 13:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)
betreffend 03bres2028
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Mambres verstößt wiederum gegen GROSS §7(6), außerdem sind laut §15 Spielregeln neue Seiten nur für Organe vorgesehen. Ein Einzelkamel ist kein Organ, und das Organ Volksfront existiert noch nicht. Wenn er möchte, kann Spielteilnehmer Mambres ein neues Organ namens Mambres beantragen, dann kann über seinen Antrag vielleicht beim nächsten Mal anders entschieden werden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das "Verstecken" der Volksfront-Seite und die illegale Einfügung von Zwischenüberschriften auf der Antragsseite des Spielleiters sind beides unverschämt und werden im Wiederholungsfall zu Tadel führen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung 03bres2028
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Mist!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 19:19, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
betreffend 04ronf2028,5
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Sehr gut begründeter und regelgerechter Antrag, der in hohem Maße §0 der Spielregeln dienlich sein kann.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:32, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Fehler mit dem Auslassen von /Organe kann ja mal passieren, sogar uns.
Rechtsmittelbelehrung: Wie blöd müsste man sein, um gegen eine Genehmigung Rechtsmittel einzulegen?
betreffend A02düne2026
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A02düne2026
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung zur Spielteilnahme von Nichtkamelen.
Kurzzusammenfassung: Nichtkamele sind momentan nicht zum Spiel zugelassen.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Laut §1(a) der Spielregeln sind ausdrücklich alle Kamele zum Spiel zugelassen. Diese Regel verlöre ihren Sinn, wenn auch Nichtkamelen die Teilnahme am Spiel erlaubt wäre. Innerhalb der Kamelopedia jedoch verkehren üblicherweise nur Kamele und kamelartige Lebensformen, darum war, ist und bleibt eine Überprüfung der Kamelartigkeit von neuen Spielteilnehmern unwichtig. Allerdings muss eine Maßnahme getroffen werden, falls Spielteilnehmer selbst behaupten, ein Nichtkamel zu sein. Damit ergibt sich die verbindliche Auslegung von §1(a) der Spielregel:
Jedes Kamel ist zum Spiel zugelassen, allerdings sind Nichtkamele nicht zum Spiel zugelassen. Sollte sich ein Spielteilnehmer als Nichtkamel erweisen, wird der Spielleiter eine Maßnahme ergreifen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: BEFEHL
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:TM?!
Hiermit wird folgendes angewiesen:
TM?!, stellen Sie bitte klar und deutlich fest, ob Sie
(a) vorgeben, ein Kamel zu sein (schließlich heißen Sie nicht Hund:TM?!, sondern Kamel:TM?!.)
(b) Wahnvorstellungen haben und sich für einen Hund halten
(c) eine Mischform aus Hund und Kamel sind.
Im Falle (a) wird der Spielleiter weitere Ordnungsmaßnahmen und einen Ausschluss aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter in Betracht ziehen oder TM?! ein Kamelisierungsseminar anbieten. Im Falle (b) wird TM?! gebeten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, seine Hundephantasien nicht innerhalb des Bürokratenspiels zu veröffentlichen. Im Falle (c) stellt sich die Frage, wie stark der Kamelanteil ist. Bei einem überwiegenden Hundeanteil empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Änderung von §1a zu stellen, bevor es zu spät ist.
Weitere Bemerkungen: Mööepp is better than wuff!
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: BEFEHL2
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:TM?!
Hiermit wird folgendes angewiesen:
TM?!, entfernen Sie obige Mitteilung, die Sie illegal auf dieser Seite eingefügt haben, und verschieben Sie sie auf die richtige dafür vorgesehene Seite. Verkürzen Sie die Frist auf den 20. März 2010, um einer vorschnellen Reaktion des Spielleiters, z.B. Ausschluss aus Organen, vorzubeugen.
Weitere Bemerkungen: Das Nichtbefolgen dieser Anweisung innerhalb kürzester Zeit wird zu Tadel führen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 22:27, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 01psim2018
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Antragsnummer verstößt gegen GROSS, §7(5). Da der vorgehende Antrag auf der Antragsseite des Spielleiters laut GROSS die korrekte Vornummer 04 trug, hätte Antrag 01psim2018 die Vornummer 05 tragen müssen. Dies wurde versäumt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 22:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wir sind besorgt über die niedrigen Temperaturen im Zimmer des Kollegen Opsim und möchten informell anfragen, ob bei 8 Grad noch überhaupt eine sinnvolle bürokratische Arbeit möglich ist...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 05bres2028
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Ihr Antrag ist in mehreren Punkten nicht haltbar:
- Keine Verletzung von §3d: Wie bereits in der Antwort des Spielleiters auf Antrag 017psim2018 dargelegt, wurde das Formular seitens TM?! nicht regelwidrig verändert, sondern nur lokal verschoben. Laut meiner Auffassung von §3d ist eine lokale Veränderung des Vorganges, sofern diese aufgrund von Regeln notwendig oder sinnvoll erscheint, keine Veränderung des Vorganges. Sonst wäre ja auch eine Einfügung, z.B. unterhalb des betreffenden Vorganges, eines neuen Vorganges, eine Veränderung des ersteren, weil ersterer durch zweiteren in einer neuen Umgebung erschiene, gerade so, als ob man ersteren lokal verschoben hätte. Selbiges gilt auch durch temporale Veränderungen: Sollte ein Vorgang bei Erstellung noch neu gewesen sein, ist die durch den Zeitverlauf unabdingbar geschehende Älterwerdung des Vorgangs auch nicht als strafbare Veränderung desselben nach §3d der Spielregel zu erachten.
- Verstoß durch Mambres war schlimmer: Im Gegensatz zu mir ist Spielteilnehmer Mambres offenbar unfähig, einen Vergleich der Schwere zweier Vergehen anzustellen. Er selbst hatte ein Formblatt mit dem Inhalt "Mist" auf der Antwortseite des Spielleiters hinterlassen, was eine fäkale Beleidigung darstellt, im Gegensatz zu der zwar umfangreicheren, aber dennoch wohlmeinend platzierten "In-Bearbeitung-Mitteilung" durch TM?!. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass TM?! nur in Unkenntnis der GROSS handelte, was zwar bitter ist, aber nicht so bitter. Mambres hingegen hatte schon vor dem Verstoß, der zur Verwarnung führte, mehrere Verstöße gegen die GROSS begangen und hatte somit keinen Anspruch mehr auf Nachsicht, obgleich der Spielleiter diese so oft wie mögich walten lässt.
- Ungleichbehandlung ist bei ungleichen Vorgängen in Ordnung: Mambres behauptet, die geschehene Ungleichbehandlung sei ordnungswidrig. Im Gegenteil muss aber festgestellt werden, dass eine Gleichbehandlung nur im Gleichheitsfall Sinn hat. Die Vergehen von Mambres und TM?! waren durch ihren Umfang, ihre Lokalisierung, ihre Temporierung, die Namen ihrer Verursacher, ihre Vorgeschichte, ihre darauf folgenden Ereignisse, ihre Farbe und ihren Inhalt ungleich. Wegen der Ungleichheit dieser ungleichen Vergehen sah sich der Spielleiter zum ungleichen Vorgehen gegen die ungleichen Verursacher dieser Ungleichheiten gezwungen. Ein gleiches Vorgehen gegen Vergehen kann nur bei gleichen Vergehen gefordert werden. Inwieweit sonst gleiche Vergehen, die beispielweise von ungleichen Kamelen oder zu ungleicher Zeit vergangen wurden, insgesamt noch als gleich und nicht als ungleich gelten können, hat im Einzelfall das ungleich oder gleich behandelte zuständige Organ zu entscheiden und betroffene und unbetroffene Kamele werden schwerlich entscheiden können, ob eine Ungleichbehandlung im Gleichheitsfall oder eine ebenso ordnungswidrige Gleichbehandlung im Ungleichheitsfall vorlag. Von einer Ähnlichbehandlung ist in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber gar nicht zu sprechen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 18:15, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Meines Erachtens wäre die richtige Vornummer für Ihren Antrag 06 gewesen, aber um ein weiteres Attentat zu verhindern werde ich mich deswegen auf keinen Rechtsstreit einlassen. Ach ja, dieses harmlose weiße Pulver, kann man das zum Würzen benutzen?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 017psim2018
Dieser Vorgang könnte aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden, wird er aber nicht.
Begründung: Der Spielleiter hat heute seinen kulanten Tag und geht davon aus, dass das Einfügen der Vornummer 017 anstatt 07, was richtig gewesen wäre, ein Tippfehler war.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:24, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Kulanz mag wohl daran liegen, dass der Antrag sowieso abgelehnt wird. Trotzdem möchte der Spielleiter damit seinen guten Willen demonstrieren.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung sollten Sie möglichst keine Rechtsmittel einlegen, wenn Sie sich nicht selbst ins Knie schießen wollen.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Werter Opsim, Ihre Begründung für den angeblichen Regelverstoß durch TM?! ist in mehrererlei Hinsicht nicht stichhaltig:
- §3d verbietet nur eine Veränderung nach einer Bearbeitung (z. B. durch Eingangsstempel oder Beantwortung mit einem anderen Vorgang). Ich jedoch antwortete mit BEFEHL2 nicht auf den Vorgang an sich, sondern auf das Einfügen des Vorgangs, das illegalerweise auf meiner Antwortseite erfolgte.
- Der Vorgang wurde durch TM?! nicht verändert, sondern nur verschoben. Inhaltlich ist kein einziges Detail verändert worden. Laut meiner Auffassung von §3d ist eine lokale Veränderung des Vorganges, sofern diese aufgrund von Regeln notwendig oder sinnvoll erscheint, keine Veränderung des Vorganges. Sonst wäre ja auch eine Einfügung, z.B. unterhalb des betreffenden Vorganges, eines neuen Vorganges, eine Veränderung des ersteren, weil ersterer durch zweiteren in einer neuen Umgebung erschiene, gerade so, als ob man ersteren lokal verschoben hätte. Selbiges gilt auch durch temporale Veränderungen: Sollte ein Vorgang bei Erstellung noch neu gewesen sein, ist die durch den Zeitverlauf unabdingbar geschehende Älterwerdung des Vorgangs auch nicht als strafbare Veränderung desselben nach §3d der Spielregel zu erachten.
Da also kein Regelverstoß gegen §3d vorlag, muss die begründete Verwarnung unterbleiben. Es gab lediglich eine Missachtung von GROSS, §9(2) durch TM?! vor, die durch den Spielleiter inzwischen behoben wurde. Weiteres dazu wird die Beantwortung des Spielleiters von Antrag 05bres2028 ergeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:24, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Eine abweichende Meinung ist gestattet, aber weder hilfreich noch zielführend.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 08rwue2020
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgangsseite wird nicht genehmigt. Stattdessen wird eine Seite des Namens Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge genehmigt.
Begründung:
Auch bei Unterseiten innerhalb des Spieles ist zur Wahrung von §0 eine konsistente und einheitliche Benennung erforderlich. Es erscheint zwar grundsätzlich bürokratisch, an den Namen einer Seite das Wort Seite anzuhängen, aber da dies auch bei den Unterseiten der anderen Organe nicht erfolgt ist, muss dies auch beim Aufsichtsrat untersagt werden. Ansonsten begrüßt der Spielleiter eigene Seiten des Aufsichtsrates, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 14:16, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Auch bei Ihnen, Kollege Stinkerwue, scheint es mit 10 Grad sehr kalt zu sein. Ich frage mich, ob die Einrichtung einer Heizzentrale sinvoll wäre und biete Ihnen an, eine solche beim Zentralrat der Paragraphenreiter zu beantragen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 09psim2035
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antragstellende verstößt gegen GROSS, §7(4), da Kollege Opsim durch die Einfügung einer Überschrift auf der Antragsseite gegen die GROSS, §7(6), verstieß, außerdem durch die Ersetzung einer Begründung durch eine Unterschrift gegen GROSS, §7(3). Da an der für Unterschrift und Datum vorhergesehenen Stelle im Antragsformular überdies keinerlei Eintragung vorhanden ist, ist außerdem noch des Weiteren ein Verstoß gegen GROSS, §7(2) festzustellen. Der Antragstellende wird dringend aufgefordert, sich die GROSS zu Gemüte zu führen, sonst muss der Spielleiter ihn eventuell noch gemäß GROSS, §13(3), verwarnen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 22:13, 20. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Archivieren gerne, aber so nicht.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 10psim2029
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Seiten Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Archiv/Vorgänge/Archiv und Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge//Archiv werden nicht genehmigt.
Begründung:
Erstgenannte Seite ist zur Arbeit des Archivs selbst zunächst nicht nötig, außerdem wird der Spielleiter grundsätzlich keine Archivseiten für noch nicht bestehende Seiten genehmigen, wo kämen wir denn da hin? Die zweitgenannte Seite verbietet sich nach §0, da die Doppelung des Schrägstriches jeder ordentlichen Seitenbenennung widerspricht. Die anderen beantragten Seiten sind zur Erfüllung von §8(a) der Spielregeln sicherlich wichtig.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 21:01, 22. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dank des hervorragenden Berichts der Wirtschaftswaisen ist diese Entscheidung nun auf jeden Fall richtig.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 11tm2030
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 21:04, 22. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wir betrachten die Arbeit des "Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten"s als unnötige und zu ignorierende Makulatur und sind froh, wenn sie auf Unterseiten stattfindet, die sich niemand unbedingt anschauen muss.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 12psim2033
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Es konnten keinerlei Mängel an Ihrem Antrag festgestellt werden. Das ist schade sehr erfreulich.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 21:46, 22. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wir erinnern Opsim daran, dass er möglichst bald seine Arbeit als kommisarischer Archivar aufnehmen muss, um nicht entsprechend bestraft zu werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 13düne2028
allgemein freigegeben
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:17, 25. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es leben die Wirtschaftswaisen, und ihre Eltern! Oder so...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 14bres2027
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ich zitiere die GROSS, §8: (1) Anfragen an den Spielleiter sind ab sofort auf seiner Anfragenseite zu stellen. Dazu zählen auch Anfragen für verbindliche Regelauslegungen, auch wenn diese in Form eines Antrages gestellt werden müssen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 15:47, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Schade aber auch!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend die Anfechtung ohne Nr. von Mambres, die am 21:28, 13. Apr. 2010 (NNZ) erstellt wurde
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Diese Anfechtung trägt keine Nummer und kann deswegen nicht bearbeitet werden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 18:49, 14. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Dramatisch!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend F01kame2030
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Diese Anfechtung trägt eine falsche Nummer und kann deswegen nicht bearbeitet werden. Die korrekte Nummer wäre F01bond2030 gewesen, da die 4 letzten Buchstaben des Kamelnamens gefragt sind.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 18:49, 14. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Knapp vorbei ist auch daneben!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend A05rwue2032
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A05rwue2032
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung von §12(c)
Kurzzusammenfassung: Ein Aus-dem-Organ-Werfen ohne Ersatzkamel ist nicht in den Regeln vorgesehen.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
In Folge eines sehr ausführlichen und logischen Gutachtens der Wirtschaftswaisen ist der Spielleiter nicht nur zu dem Schluss gekommen, dass ein Leerräumen eines Organes, in dem sich untätige Kamele befinden, ästhetisch problematisch ist, sondern durch das "und" in §12(c) der Regeln, das ungleich einem "oder" ist und somit nahelegt, dass Aus-dem-Organ-Entfernen nur durch gleichzeitige Ersetzung möglich ist. Damit ergibt sich mal wieder eine verbindliche Regelauslegung von §12(c) der Spielregeln:
Die Enthebung eines untätig gewordenen Kamels seines Postens ist stets nur in Verbindung mit einer Ersetzung durch ein anderes Kamel möglich und nicht als isolierte Aktion.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter Wanderdüne 12:55, 28. Apr. 2010 (NNZ)
betreffend A06bond2032
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A06bond2032
Thema des Gutachtens: Vorläufige Verbindliche Regelauslegung
Kurzzusammenfassung: Dieses Gutachten ist vorläufig. Ein detailierteres Gutachten wird in den nächsten Tagen erstellt werden.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Vorläufig steht fest: Es ist davon auszugehen, dass Ihre Regelauslegung in Feststellung "48/4, Ohne Nummer 14, Ohne Nummer 15", Kamel Bond 007, nicht korrekt ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter Wanderdüne 23:07, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: G1
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung der Regeln §2(a) und §4(a).
Kurzzusammenfassung: Es ist zulässig, dass ein Kamel mehrere Positionen innerhalb desselben Organs innehat, und es darf auch entsprechend oft wirksam abstimmen. Zusätzliche Positionen werden auf keinen Fall geschaffen.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Durch eine vielleicht seltsame, aber gültige Spielregelkonstellation ist es möglich, dass ein Kamel als Ersatz für untätig gewordene Kamele oder durch mehrfache Selbsteinwahl in ein Organ mehrere Positionen in demselben innehat. Dies ist so geschehen durch Feststellung "48/4, Ohne Nummer 14, Ohne Nummer 15" und vorhergehende, Kamel Bond 007 ist nun dreimal Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Formulierungen in §2(a) der Spielregeln ("...Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen...") und §4(a) ("Entsprechende Anträge können mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden.") sprechen nicht ausdrücklich von verschiedenen Kamelen. Es ist zwar auf Grund von §0 evident, dass kein Kamel, das nur eine Position in einem Organ hat, mehrmals für dieses abstimmen kann. Allerdings kann selbstverständlich ein Kamel, das in einem Organ mehrere Positionen innehat, auch entsprechend mehrmals wirksam abstimmen. Um Verwechslungen zu verhindern, muss aber bei jeder Abstimmung und jeder sonstigen als Mitglied des Organs getätigten Tätigkeit das Kamel angeben, als wievieltes Mitglied es hier vorgeht. Es wird eine numerische Kennzeichnung (1.,2.,3. Mitglied) empfohlen. Damit ergibt sich folgende verbindliche Regelauslegung von §2(a) und §4(a):
Die in den Spielregeln genannte Mitgliederzahl in Organen ist nicht davon abhängig, ob die Kamele, die Mitglied in denselben sind, verschieden sind. Identische Kamele dürfen mehrmals Mitglied in einem Organ sein, sofern sie durch unterscheidbare Kennzeichnungen bei jeder ihrer Handlung als unterscheidbare Mitglieder handeln und sofern dies keiner anderen Spielregel (wie beispielsweise §2(c)) widerläuft.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 19:57, 19. Apr. 2010 (NNZ)
betreffend F07bres2029
allgemein freigegeben
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Ihre Anfechtung bezieht sich auf ein Gutachten namens "Gutachten des Spielleiters (ohne Nr.) zu zu A06bond2032". Trotz umfangreicher Suche konnte ich dieses leider nicht finden und muss Ihre Anfechtung somit als gegenstandlos erachten.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 18:16, 19. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Haha! Nänänänänänä!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehende Ablehnung
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Dem Spielleiter wird empfohlen, etwas Ordnung in seinen Saustall zu bringen und einfach mal auf dieser Seite zwei Vorgänge nach oben zu schauen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 19:58, 19. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: hier!
betreffend S01bond2033
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: zu S01bond2033
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: S01bond2033
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
In Ordnung.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 20:15, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Entfällt
betreffend A07bond2031,2573067
Freigabe ab 10 Jahren
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 22:02, 1. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Seite Kategorie:Bürokratenspiel fällt leider nicht in den Zuständigkeitsbereich des Spielleiters, da sie kein Teil des Bürokratenspieles ist. Inhaltlich ist die indirekt dort getroffene Äußerung, Bürokratie sei doof, schon deshalb unhaltbar, weil üblicherweise "doof" eine Eigenschaft von natürlichen oder juristischen Personen sein muss. Wir empfehlen, bei den zuständigen Organen der Seite namens "Kamelopedia", zu der oben genannte Seite gehört, eine Anfrage bezüglich des Ersatzes durch eine formschöne Tapete zu erstellen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 15düne2029
allgemein freigegeben
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:34, 5. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es ist von höchster Dringlichkeit, dass diese ganzen Schweinereien von diesen verfickten Seiten endlich mal irgendein Nigger entfernt!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend BB78
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Antragsnummer "BB78" entspricht in keinster Weise den Anforderungen der GROSS.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 19:41, 6. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: So nicht, Freundchen! Erst mal die Regeln lernen und dann großspurig Sachen beantragen...
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: zu BB78 bzw. 01buff2031
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Auch die gegen die Spielregeln verstoßende nachträgliche Änderung der Antragsnummer "BB78" zur Nummer "01buff2031" wird sicher nicht dazu führen, dass der Antrag angenommen wird, im Gegenteil musste ich Sie bereits deshalb verwarnen, so leid es mir tat. Der Antrag ist und bleibt abgewiesen, Sie müssen schon einen neuen stellen oder, und das empfehle ich Ihnen, resigniert aufgeben.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 20:41, 6. Mai 2010 (NNZ)
betreffend 02buff2029
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Antragsnummer "02buff2029" entspricht wiederum nicht vollständig den Anforderungen der GROSS. Ich würde Ihnen empfehlen, die Geschäftsordnung noch einmal zu lesen oder noch mehrmals oder sich einmal gegen sekundären Analphabetismus behandeln zu lassen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 22:29, 7. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Anmerkung "Vergiss es, du willst dich blos wieder in Untätigkeit suhlen, aber ohne mich, jetzt wird gearbeitet." bringt mich zu der Frage, ob sie an den Spielleiter gerichtet sei oder eher als sinnloses Selbstgespräch oder dergleichen in den Raum gestellt wird. Wenn sie an den Spielleiter gerichtet wäre, so würde dies schwer gegen §19(a) und natürlich §0 verstoßen! Aber ich bin ja kein Unmensch und nehme zu des Antragstellers Gunsten an, er fasele nur vor sich hin.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 16bond2031
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Ihr Antrag, werter Kollege, mag zwar gut gemeint sein, ist aber in fast jeglicher Hinsicht unverantwortlich und falsch. Sie selbst schreiben, der Spielleiter solle einen "stümperhaften Versuch eines Antrags durchgehen" lassen und "gegenüber Kamel BuffaloBill gnädig zu sein". Wo kämen wir denn da hin, wenn ab sofort §0 nicht mehr absolute Vorrang hat und wir Jungspunden nicht unser starres System aufzwängen, sondern sie machen lassen, was sie wollen? Chaos und Anarchie würden herrschen! "Enthusiasmus" und "Arbeitswillen" sind in meinem und dem den Regeln entsprechenden Bürokratieverständnis zu Folge keine erstrebenswerten Tugenden. Es sollte im Gegensatz zu Ihren Ausführungen unser Ziel sein, die neuen Spielteilnehmer möglichst schnell zu desillusionieren und zu ebenso bornierten und kleinkarierten Bürokraten zu machen, wie es alle guten Spielteilnehmer zwangsläufig sind.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 22:37, 7. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Knigges Werk "Über den Umgang mit Menschen" ist in einem nur Kamelen vorbehaltenen Spiel deutlich fehl am Platze.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend F03buff2030
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Nummer "F03buff2030" ist falsch. Genau wie schon bei Antrag 02buff2029 liegt das Problem aber nicht vorrangig an der Nummer 03 (damals 02), sondern an der falschen Buchstabenkombination. Ich weise Sie darauf hin, dass hiermit Ihr Recht auf Anfechtung der Ablehnung des Antrages 02buff2029 verwirkt ist. Stellen Sie halt einfach noch einen Antrag, oder geben Sie endlich und endgültig auf!
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 23:41, 7. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Erspare ich Ihnen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend F19rwue2050
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Anfechtung kann nicht akzeptiert werden, da die Begründung Nonsens ist. Mir ist nicht klar, wie Euer Ehren zu der Meinung kommen, der Spielleiter hätte die Maßnahme der Außekraftsetzung auf seiner Antwortseite veröffentlichen müssen, jedenfalls entspricht das nicht meiner und somit der Ausschlag gebenden Interpretation der GROSS. Sie sind ein geschätzter Kollege und Mitglied eines geschätzten Organes und es ist wichtig, dass Ihre Geschäftsordnung vollständig ist. Deswegen hoffe ich, dass Sie das Wohlwollen in meinem Handeln erkennen und ebenso wohlwollend mit mir verfahren.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 22:43, 10. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: frisch gestrichen
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 17bond2027
allgemein freigegeben
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Sehr geehrter Kollege, dass Sie meinen, den momentanen Willen eines Organes (wie er nach §15 vorhanden sein muss, um eine Seite zu beantragen) durch vergangene, abgelehnte Anträge ableiten zu können, ist immerhin eine gewagte These, denn immerhin hätte das Organ sein Vorhaben auch inzwischen aufgeben können, eine Seite "Sitzungszimmer" zu beantragen. Und tatsächlich beantragte der Aufsichtsratsvorsitzende Stinkerwue eine Unterseite ...Aufsichtsrat/Vorgänge/Sitzungszimmer und somit nicht direkt eine Unterseite "Sitzungszimmer" für den Aufsichtsrat (...Aufsichtsrat/Sitzungszimmer), so wie Sie es implizit taten. In Folge der Widersprüchlichkeit der Anträge 17bond2027 und 18rwue2030 muss ich diesen Antrag leider ablehnen, weil Sie doch den Willen den Aufsichtsrates nicht zu kennen scheinen oder jener zu verworren ist, als dass ihn überhaupt jemand kennen kann. Außerdem sei erwähnt, dass die Versächlichung des Aufsichtsrates in Ihrem Antrag eine grammatikalische Unverzeihlichkeit darstellt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 22:59, 10. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ihr Verhalten ist vorbildlich und löblich. Dennoch muss ich die Regeln über alles stellen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 18rwue2030
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Euer Ehren, Sie beantragen eine neue Seite namens "Sitzungszimmer", was zunächst nicht verwerflich scheint, aber als Unterseite der Vorgangsseite des Aufsichtsrates, ohne dies sitchhaltig zu begründen. Dabei wäre §0 zu Folge eine Platzierung der Seite unter Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungszimmer einzig konsequent. Außerdem ist Ihre Begründung, "da wir sonst Ihre Antragsseite als Sitzungszimmer missbrauchen müssen", nicht sinnvoll, da gemäß GROSS nur der Spielleiter und seine etwaigen Unterorgane diese Seite bearbeiten dürfen. In Folge dessen kann ich Ihren Antrag trotz meiner überaus großen Bereitschaft dazu einfach nicht genehmigen, ich selbst käme in Teufels Küche, weil ich gegen Regeln verstieße und mich angreifbar machte. Außerdem hat der Aufsichtsrat es doch geschafft, bereits eine (zwar nicht regelgemäße, aber eine) Geschäftsordnung zu beschließen, ohne auch nur das kleinste Sitzungszimmer zu besitzen. Es geht doch also auch ohne?!
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 22:59, 10. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich lasse Sie nicht absichtlich im Regen stehen. Sooo schwer ist es nämlich auch nicht, eine neue Seite zu beantragen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend die Anfechtung ohne gültige Nummer, die unter einer illegal eingefügten Überschrift, in der sich die Nummer F04bill2029 befindet, eingefügt wurde
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Es liegt ein Verstoß gegen GROSS, §10(2) und den mitgeltenden §7(6) und vor, da sich im Formular keine gültige Nummer befindet und zusätzlich eine illegal eingefügte Zwischenüberschrift eingefügt wurde.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 23:11, 10. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Tja. Diese Anfeindungen von wegen "Spielleiter verdankt Position nur dem Aufsichtsrat" werden mich nicht dazu bringen, die Regeln zu missachten.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend 19bond2027
allgemein freigegeben
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Es wird nur ein Sitzungszimmer genehmigt, und zwar die Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungszimmer.
Begründung:
Nach dem Gutachten der Wirtschaftswaisen sehe ich kaum noch mögliche Ausflüchte und habe Angst vor der Rache des Aufsichtsrates.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 11:55, 14. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Aber so leicht lasse ich mich normalerweise nicht erpressen!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend die Anfechtung ohne gültige Nummer, die unter einer illegal eingefügten Überschrift, in der sich die Nummer F05bill2030 befindet, eingefügt wurde
allgemein freigegeben
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 10:05, 11. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: In Ihrer Anfechtung sprechen Sie von einer Ablehnung der Anfechtung F05bill2029. Da eine solche Anfechtung dem Spielleiter nicht bekannt ist, nehme ich an, dass Sie nur versehentlich diese Anfechtung auf der Anfechtungsseite des Spielleiters platziert haben. Des Weiteren haben Sie erneut einen Verstoß gegen die GROSS begangen, dort steht nämlich in §10(2): "Anfechtungen sind nur innerhalb von 2 Werktagen nach dem Vorgehen des Spielleiters gestattet. Sie haben auf seiner Anfechtungsseite stattzufinden. Für ihre Form gilt §7, Nummer (2) bis (6) entsprechend, nur dass der Nummer ein F voranzustellen ist, um die Anfechtung als solche zu kennzeichnen." Somit gilt auch das Verbot, Überschriften auf der Anfechtungsseite einzufügen. Eine Nummer gehört überdies, wie Sie es gerne einigen Anfechtungen, die erfolgreich waren, entnehmen können, in das Formular, notfalls in die Bemerkungen. Unterlassen Sie bitte die Verstöße gegen die GROSS, nur diesmal werde ich noch von Tadel absehen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend A08düne2030
Vorgangsnummer/Zeichen: zu A08düne2030
Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung von §8(b)(6) der Spielregeln
Kurzzusammenfassung: In seiner jetzigen Fassung ist dieser Abschnitt zwar Bestandteil der Regeln, doch wirkungslos.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
§0 und alles, was mit Bürokratie zu tun hat, legt uns nahe, dass eine Regel nicht durch eine andere, woanders befindliche Regel zu verändern ist, sondern nur in ihr selbst, durch eine explizite Veränderung der betreffenden Regel. Es ist fraglich, wie unfähig ein Mitglied des Zentralrates des Paragraphenreiter sein muss, um eine Regeländerung wie die stattgefundene zu genehmigen, doch da es nun geschehen ist, ist nur verbindlich festzustellen:
§8(b)(6) der aktuellen Spielregeln ist komplett wirkungslos und stets zu missachten.
Wir möchten das noch genauer erläutern: Manche Regeln tragen den vor- oder nachgestellten Nebensatz "...Sofern keine Spielregel oder Geschäftsordnung eine abweichende Regelung vorsieht..." oder ähnliche. Dieser Einschub stellt klar, dass diese Regel nur vorbehaltlich einer Abweichung in anderen Regularien gilt. Regeln, die diesen Einschub nicht enthalten, und das sind namentlich u.a. die in §8(b)(6) genannten Paragraphen 5,6,7, und 15 sowie der Paragraph 11, der dem Spielleiter erlaubt, eine Geschäftsordnung mit sämtlichen Nummerierungs-Vorschriften, die er möchte, zu haben. Somit ist §8(b)(6) nicht nur eine Frechheit, sondern einfach nur Müll, da er zwar Teil der Regeln ist, aber keinerlei regulatorische Funktion, er ist wirkungslos.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:10, 15. Mai 2010 (NNZ)
betreffend Römisch-3
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Kollege Mambres, Sie verabscheuenswürdiges Subjekt, Sie Verbrecher, erwarten doch nicht ernsthaft, dass so ein Antrag - selbst wenn er nicht voller Verstöße gegen die GROSS wäre - durchkommt? Nach diesem heimtückischen Anschlag können Sie von mir überhaupt nichts mehr erwarten. Abgelehnt mit Hinweis auf §0. Noch bin ich hier der Spielleiter.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 18:16, 16. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das Gute wird siegen!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
betreffend F20bond2027
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Da die Vorgangsnummer, wie der Anfechtende selbst klarstellt, nicht zur bereitwilligen Befolgung der GROSS, sondern lediglich pro forma eingefügt wurde, muss diese Anfechtung wegen Missachtung der Autorität des Spielleiters abgelehnt werden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 18:55, 16. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Zitat Anfechtender: "Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer F20bond2027. Dies schreibt der Unterzeichner aber nur hin, um dem Spielleiter keine Ausrede zu geben den Vorgang für ungültig zu erklären, nicht weil er in irgendeiner Weise die Gültigkeit von §8(b)(6) leugnen möchte." Alles klar, oder?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.