Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Hier veröffentlicht der Spielleiter solche Beschlüsse, die der Spielleiter laut GROSS hier veröffentlicht.

B06düne2029 - Außerkraftsetzung der RIFAG

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B06düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates null und nichtig.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


B07düne2029 - Widerruf der Außerkraftsetzung der ABEGOASSSAK

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: B07düne2029

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt ABEGOASSAK, nach eingehender Prüfung und frohen Mutes als nicht regelwidrig und sämtliche Außerkraftsetzungen von Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates ab sofort für außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Ich gratuliere dem Aufsichtsrat, dass er tatsächlich in der Lage ist, eine Geschäftsordnung zu beschließen, nachdem das Spiel ja erst läppische 3 Monate dauert. Bitte entfernen Sie noch die alte und unschöne Geschäftsordnung RIFAG von Ihrer Geschäftsordnungsseite, damit keine Verwechslungen auftreten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:40, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


betreffend SCHWER!!!07bill2030

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: zu SCHWER!!!07bill2030

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SCHWER!!!07bill2030

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Kollege, die Archivierung unterblieb lediglich, weil das Archiv jetzt eine ganze Zeit lang keine Mitglieder hatte und ich kann leider kein Hauptorgan zwingen, einen Vorsitzenden zu ernennen, damit jemand kommisarisches Archivar ist. Allerdings ist ja nun Ihr Kollege Stinkerwue zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates geworden und muss diese Pflichten erfüllen, also drängen wir ihn, seine Archivarspflichten zu erfüllen, ich werde ihn daran erinnern.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:45, 21. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Regel §8(a)