Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Antworten

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Diese Seite ist dem Spielleiter für Antworten auf Anträge und dergleichen vorbehalten.

Ausrufung der Anarchie

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Bem.

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Römisch-4

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die hierunter stehende Maßnahme ist ein terroristischer Akt und nicht vom Spielleiter verfasst oder autorisiert worden. Bitte ignorieren Sie sie!

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Spielleiter --Wanderdüne 18:38, 19. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: Römisch-4

Maßnahme: In der 8. Runde des Bürokratenspiels wird die Anarchie ausgerufen. Eine Beachtung der Spielregeln ist für die Spielteilnehmer damit nicht mehr erforderlich.

Begründung:

In seiner "Spielregelauslegung" zu A08düne2030 ruft der Spielleiter selbst dazu auf, Spielregeln zu missachten. Dieses Verhalten wurde dem Spielleiter zur Kenntnis gebracht, wird von ihm aber uneingeschränkt unterstützt. Wenn die Spielregeln für den Spielleiter keine Gültigkeit mehr haben, braucht sich wohl auch sonst niemand mehr daran zu halten.


Unterschrift, Datum: Mambres 19:04, 16. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Jeder darf jetzt machen, was er will, auch Rechtsmittel einlegen, ändert bloß auch nichts.


betreffend F21bond2029

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Wir erkennen an, dass der vorherige Spielleiter, mit dem uns nun weder inhaltlich noch programmatisch sehr viel verbindet, eine sehr interessante Auffassung von Regelauslegungen hatte und trotzdem widerspricht obiger Gutachen zu A08düne2030 nicht gegen die Spielregeln. So gerne ich als aktueller Spielleiter dieses Gutachten widerrufen würde, es steht mir nicht zu, schließlich besagt Regel §16:
(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
Das Wörtchen "verbindlich" legt mir nahe, dass man nicht einfach nur wegen einer anderen Rechtsauffassung diese Regelauslegung widerrufen dürfte, sondern nur im Falle eines wirklichen Regelbruchs, der nicht vorliegt.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 18:38, 19. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Aber ich komme auf Sie zu: Siehe unten


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend F22bond2028

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Ich werde, Sie haben ja Recht, einen gemäßigteren Kurs fahren als mein Vorgänger. Darum habe ich den Beschluss B04düne2031 zurückgezogen. Weitere Vorgehen werden folgen, allerdings ist das Problem, dass momentan eine große Veränderung in Bezug auf dieses mein Amt bevorsteht und deswegen warte ich lieber, bis das alles hinter uns gebracht ist.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 18:38, 19. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Gegen §8(b) muss allerdungs auch ich vorgehen, weil es einengt, obwohl ich im Gegensatz zu meinem Vorgänger keinerlei Probleme mit dem Aufsichtsrat habe.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend A09bond2029

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: zu A09bond2029

Thema des Gutachtens: Verbindliche Regelauslegung von §4(c) der Spielregeln

Kurzzusammenfassung: Weder noch, Kamel Bond 007, für Vorabgenehmigungen reicht eine Stimme im Aufsichtsrat bereits aus.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Nach mehreren Telefonaten mit meinem Mathematikprofessor bin ich zu folgendem Syllogismus genannt:
Angenommen, der Aufsichtsrat will ein Veto gegen eine beschlossene Regeländerung einlegen, dazu benötigt er eine einfache Mehrheit, also entweder stimmt nur einer ab, der gegen die Änderung ist, oder beide stimmen ab und sind für ein Veto (oder einer für ein Veto und einer enthält sich).
Wenn also bei einer Vorabbefragung auch nur ein Aufsichtsratsmitglied für die vorab zu genehmigende Regeländerung stimmt, bedeutet das, dass er in einer Veto-Abstimmung gegen das Veto gestimmt und somit dieses unmöglich gemacht hätte. Dies veranlasst mich sofort zu folgender verbindlicher Auslegung der Regel §4(c):
Für eine Vorabgenehmigung einer Regeländerung im Aufsichtsrat genügt es bereits, wenn ein Aufsichtsratsmitglied seine Zustimmung in einer Abstimmung äußert, auch bei einer Gegenstimme ist die Regeländerung dann vorab genehmigt. Selbstverständlich ist den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gestattet, diese Genehmigung abhängig von zukünftigen Bedingungen zu machen.
Im Übrigen hätte ich liebend gerne so entschieden, wie es Ihnen passt, aber Sie haben mir leider nirgendwo mitgeteilt, was Ihre Meinung zu der Sache ist. Darum versuchte ich es einfach mit Logik und hoffe, ich werde Ihnen gerecht.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:07, 20. Mai 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung zum Gutachten zu A09bond2029

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: zu A09bond2029

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Eins vorab: Dies ist keine Anfechtung, das Gutachten des Spielleiters kann man ohne weiteres akzeptieren.
Dennoch möchte ich hier kurz meine eigene Rechtsauffassung anmerken, weil ich glaube, die Sache ist viel einfacher, als sie hier vielleicht scheint:

  1. Wie der Aufsichtsrat zu Beschlüssen über Freigaben nach § 4 (c) der Spielregeln kommt, ist durch die Spielregeln nicht ausgeführt.
  2. Der Aufsichtsrat wäre daher aufgerufen, im Rahmen einer Geschäftsordnung ein Verfahren festzulegen.
  3. Es ist zu beachten, dass die Freigabe lediglich ein Verzicht des Aufsichtsrates auf ein späteres Veto zur Folge hat (siehe § 4 (c)!). Wird die Freigabe vom Aufsichtsrat abgelehnt, so bedeutet es nur, dass dieser Verzicht nicht stattfindet. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Einlegen eines Vetos.
  4. Auch ein Regeländerungsantrag ohne Freigabe (also auch mit abgelehntem Antrag auf Freigabe) kann vom Zentralrat bewilligt werden und wird rechtskräftig, wenn der Aufsichtsrat seine Vetofrist nach § 4 (b) verstreichen lässt.

Dies, wie gesagt, nur als Anmerkung eines alten Bürokraten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 20:58, 20. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Spielregeln

betreffend F06rwue2090

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Ich tue ja nichts anderes mit meinem Beschluss B06düne2029, als eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen. Da man anhand der bisherigen Versuche des Aufsichtsrates, eine Geschäftsordnung zu erstellen, und der meisten Ihrer Vorgänge aber leicht feststellen kann, dass es geradezu höchst unwahrscheinlich wäre, dass ein neuer Geschäftsordnungsentwurf des Aufsichtsrates nicht gegen die Regeln verstieße, muss ich aus präventiver Vorsorge auch alle zukünftigen Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates zur Verhinderung vieler Regelbrüche außer Kraft setzen, solange ich sie nicht auf Legalität geprüft habe.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 20:20, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Wenn Sie meinen, Ihre Drohungen schüchterten mich ein, kann ich nur sagen: Kaum.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend F23bond2028

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Diese Anfechtung ficht laut Titel die "Anfechtung von F21bond2029" an, also einen nie geschehenen Vorgang. Unangefochtene Anfechtungen von Anfechtungen anzufechten, da ficht ich das doch erst mal an!


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 20:20, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Sie glauben nicht, wie sehr Sie mich immer verwirren mit diesen komischen Anfechtungen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend F06bill20230

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Ich muss aus Sorge um Sie darum bitten, dass Sie keine weiteren Vorgänge verfassen und schnellstmöglich für Abkühlung sorgen, denn bei Ihnen herrschen laut Vorgangsnummer 18.220°C, bei diesen Temperaturen geht selbst die Bürokratie in die Knie. Und auch hier gilt: Diese Anfechtung ficht laut Titel die "Anfechtung von F21bond2029" an, also einen nie geschehenen Vorgang. Unangefochtene Anfechtungen von Anfechtungen anzufechten, da ficht ich das doch erst mal an!


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 20:20, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Sie glauben nicht, wie sehr Sie mich immer verwirren mit diesen komischen Anfechtungen. Und ein bisschen mehr Rechtschreibung täte Ihnen auch gut.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend Anmerkung zum Gutachten von Mambres AZ: A10rwue2030

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: zu Anmerkung zum Gutachten von Mambres AZ: A10rwue2030

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung zum Gutachten von Mambres AZ: A10rwue2030

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Verfasser dieser Anmerkung, auf die ich mich beziehe, für sonstige Vorgänge, zu denen Anmerkungen zählen, gibt es die Seite für sonstige Vorgänge. Ich werde Ihre Anmerkung an der aktuellen Stelle ignorieren und drohe hiermit mit einer Verwarnung bei weiterer Missachtung der GROSS.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 22:55, 20. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

betreffend 08bill2030

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Den Altlasten des Aufsichtsrates kann gerne die nötige Totenruhe gestattet werden. Eine Verlinkung in der Seitennotiv jeder Seite halte ich aber für unschön, schließlich soll die Existenz des Todes nicht jedem so auf die Nase gebunden werden, also bitte unterlassen Sie die Einfügung des Links zum Friedhof in der Navi-Leiste

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 19:41, 21. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: R.I.P.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

betreffend 10rwue2000

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Sämtliche von Ihnen beantragte Seiten widersprechen der unveränderlichen Rahmenregel Nr. 7 und sind damit leider abzulehnen.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 17:51, 24. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Ich will ganz sicher nicht der Arbeit des Archivs im Wege stehen, aber so geht es nun doch nicht, einfach Seiten außerhalb des Spieles erstellen wollen!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.