Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge/Archiv

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Akte Nummer 201000 vom 15.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 201000/e01
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.

Begründung:

Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 19:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.



 Freigabe ab 20 Jahren

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Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag, der als „201000/e01“ eingereicht wurde, wird gemäß AETZEND Artikel 3, §4 abgelehnt. Die Antragsnummer verstößt gegen Artikel 2, §3 (b) Punkt 3.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:06, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Beginnt man bei einer 0, so kann man sich doch nicht weiterbewegen!


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 201000/f02.

Akte Nummer 111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:33, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Minigolf- und Saunaanlagen im Nachbarort


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02

Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211211/e01

Kurzzusammenfassung: Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist.

Bearbeitendes Organ: Sojacamel

Ausführlicher Gutachtentext:
Das würde bedeuten, dass jedes Kamel für eine Woche lang ein Organ ist. Es gibt mit einiger Sicherheit Kamele die dies nicht wollen (diese sollen sich bitte hier eintragen) oder diese Verantwortung nicht tragen können (diese will ich nicht beleidigen). Andererseits, da ich selbst noch ein Kind bin würd ich das gern annnehmen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorlage:Kamel:Sojacamel/Unterschrift 20:50, 18. Mär. 2010 (NNZ)

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


des Gutachtens wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Entweder ist die Nummer falsch oder das Gutachten ist in der falschen Akte veröffentlicht.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:31, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Wenn die Vorlagen direkt von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen eingebunden werden, sollten die Probleme nicht mehr auftreten.

Dies ist Vorgang 111110/m03, da das Gutachten als 111110/l02 angesehen wird.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: 111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif dagegen Opsim 12:42, 30. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif nicht dafür --Kamelokronf 20:32, 30. Mär. 2010 (NNZ)




Akte Nr. 522110 vom 29.03.2010- Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 522110/e01
Antragsgegenstand:

Werter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Regeländerung, und zwar die Ersetzung des Paragraphen §17(c) der Spielregeln (aktueller Wortlaut: (c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.) durch folgenden Wortlaut:
§17(c)
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Vorsitzenden der drei Hauptorgane, soweit vorhanden, gewonnen haben, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.


Begründung:

Es ist sehr demotivierend, wenn eine Spielrunde damit endet, dass niemand gewonnen hat. Da dies in der Vergangenheit zu oft geschah, will der Antragsteller lediglich verhindern, dass kein Kamel die Runde gewinnt. Der oben genannte Personenkreis ist eine gute Möglichkeit, die Schar der am Spiel teilnehmenden Kamele auf einige zu beschränken, da zum einen nicht nur ein einzelnes Kamel die große Ehre erhält und zum anderen die Auswahl so erfolgt, dass verdiente und wichtige Kamele, denn das sollten die Vorsitzenden der drei Hauptorgane sein, gewinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass dieses Regelung nicht dazu führt, dass der Antragsteller die Spielrunde gewinnt, da er zwar einziges Mitglied des Organs Spielleiter ist, jenes aber gemäß GROSS, §3(1) auf einen Vorsitzenden verzichtet. Es geht nicht um persönliche Vorteile, sondern lediglich um eine ordentlichere, bürokratischere Regelung des Rundensieges.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:31, 29. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Aufruf: Kümmern Sie sich mal um liegengebliebene Vorgänge! (s.o.)!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 1.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage..


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:26, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 522110/d02

Thema des Gutachtens: 522110/e01

Kurzzusammenfassung: hiermit wird um eine Überarbeitung der Gewinnbedingungen gebeten

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Mit großer Sympathie sieht der Gutachter die Bemühungen um eine bürokratische Regelgung des Rundensiegs. Jedoch erachtet er die von Kollege Wanderdüne vorgeschlagenen Mittel nicht als ausreichend. Im Gegensatz zu diesem sieht er nämlich den Titel "Vorsitzender eines Hauptorgans" überaus nicht als verdienstvoll an, jedenfalls könnte er selbst sich jederzeit in diesen Posten hineinwählen (auch wenn er dies aufgrund von Faulheit bisher noch nicht getan hat) und wüsste doch nicht, was ihn von seinen Amtskollegen vom Zentralrat derart unterscheidet, dass er es verdiente zum Gewinner ernannt zu werden. Und auch wenn er sein aufrichtiges Vertrauen in Kollege Wanderdüne setzt, dass dieser sich nicht persönlich bereichern will, so weist er doch darauf hin, dass dieser jederzeit seine Geschäftsordnung ändern und sich zum Vorsitzenden ernennen könnte. Diese Beispiele sollen zur Verdeutlichung der Beliebigkeit des Vorsitzenden-Titels dienen. Der Gutachter ist zuversichtlich, dass es Kollege Wanderdüne gelingt, eine Regelung zu finden, die besser geeignet ist verdienstvolle Kamele zu belohnen und dem Titel des Gewinners den Glanz von Ehre und Ruhm zu verleihen. Dann sieht der Gutachter auch große Chancen, dass die Regelung in einer Abstimmung großen Anklang findet.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:55, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Obiger Antrag Nr. 522110/e01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Es ist mir durch Ihr brilliantes Gutachten klar geworden, dass die beantragte Regeländerung so nicht ganz perfekt ist. An einer besseren Regelung des Rundensieges wird mit Hochdruck gearbeitet.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 522110/e03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:49, 4. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 11111110 vom 18. März 2010 - Antrag auf Einrichtung des Organs "Jugendschmutz"

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11111110/e01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines neuen Organs namens "Jugendschmutz" durch Einfügung des folgenden Paragraphen §8(j) in die Spielregeln:
§8(j)
1. Das Organ Jugendschmutz ist ein eigenständiges Organ, das dem Schutze der Jugend vor entwicklungsschädigenden Schriften und Bildnissen dient.
2. Das Organ besteht aus einem ständigen und einem wechselnden Mitglied sowie einem Jugendbeirat unbegrenzter Größe, ist aber bereits bei Besetzung durch ein wechselndes Mitglied handlungsfähig. Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist. Das wechselnde Mitglied wechselt jeden Mittwoch um 13:13, wobei die Reihenfolge der chronologischen Reihenfolge der Verleihung der Antragsstellungsbefugnis entspricht. War jedes antragsstellungsbefugte Kamel einmal wechselndes Mitglied, so beginnt man wieder beim chronologisch ersten. Der Spielleiter muss eine Liste erstellen, auf welcher zu erkennen ist, welches Kamel wann wechselndes Mitglied im Jugendschmutz ist. Ist das ständige Mitglied mit dem wechselnden identisch, so kann es bei Abstimmungen des Jugendschmutzes zweimal abstimmen, wobei eindeutig zu kennzeichnen ist, in welcher Funktion jeweils abgestimmt wird. In den Jugendbeirat dürfen sich alle jugendlichen Kamele einwählen. Er hat lediglich eine beratende Funktion und darf nur auf Anfragen der anderen Jugenschmutz-Mitglieder antworten.
3. Der Jugenschmutz prüft alle Vorgänge auf ihre Unbedenklichkeit für die Jugend und kennzeichnet sie entsprechend. Wenn es die Kontamination einer Seite des Spieles mit nicht jugendfreiem Material unmöglich macht, dass Jugendliche gewisse Funktionen innerhalb des Spieles erfüllen können, kann der Jugendschmutz beim Spielleiter beantragen, Inhalte dieser Seite auf eine Jugendschmutz-Quarantäneseite verschieben zu dürfen.
4. Der Jugendschmutz darf auf eine von ihm gewählte Weise von den Spielteilnehmern Altersnachweise einfordern, um ihre Jugendlichkeit oder Erwachsenheit zu überprüfen.
5. Näheres muss der Jugendschmutz in einer zeitnah zu erstellenden Geschäftsordnung festlegen.


Begründung:

In letzter Zeit häuften sich nicht jugendfreie Vorgänge innerhalb des Spieles. Da wir davon ausgehen müssen, dass auch viele Jugendliche diese Seiten anschauen oder am Spiel mitwirken, ist ein Schutz der Jugend unerlässlich, um sie zu aufrichtigen Bürokraten aufwachsen sehen zu können. Eine Kennzeichnung von Vorgängen ist da sehr hilfreich, in schlimmeren Fällen (siehe Punkt 3) muss aber auch eine Quarantäne möglich sein, schließlich ist die Jugend schnell für immer und ewig versaut.

Unterschrift, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 15:58, 1. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Bemerkung: Überlegen Sie es sich doch noch einmal!


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 2.Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich 5 Tage.

Bemerkungen: um  die Aufgabenlast abzumildern, werden die verschiedenen Anträge auf  mehrere Mitglieder verteilt    

Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:28, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abstimmung
Abstimmung über: 11111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif keine Pornos im Bürokratenspiel? Bin ich aber nicht dafür! 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise wird es ermöglicht junge Kamele schon recht früh an das Bürokratenspiel heranzufüren. Als nächster Schritt wäre die Einrichtung einer Fürsorgegewährleistenden Sozialen Kleinkamelunterbringungsstätte, kurz FSK, umgangssprachlich auch "Kindergarten" genannt, denkbar. 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Ich stimme dieser Regel zu, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, siehe weiter unten. 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Einrichtung eines neuen Organs "Jugendschmutz" beschlossen. Erfolgt innerhalb von drei Tagen keine Anfechtung durch den Aufsichtsrat gemäß §4(b), ist der vorgeschlagene §8(j) nach der Einpflegung auf der Regelseite geltendes Recht. Einige Kamele haben aber noch Vorbehalte, siehe weiter unten.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 11111110/d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/d03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 11111110/e01

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit stellt der Gutachter fest, dass er die Regelung noch nicht für vollständig durchdacht und ausgearbeitet hält. Er sieht noch folgende Mängel:

  1. In 2. und 3. fehlt jeweils "d". Der Gutachter wird sich bei der Einpflegung des Gesetzes die Freiheit herausnehmen und diese Mängel beseitigen.
  2. Der Gutachter fragt, woher die neumodische Unsitte kommt, die Gesetze zur Einrichtung neuer Organe nicht mehr alphabetisch durchzunummerieren. Das Köterschutzorgan hat so etwa Kennnummer (h) gekriegt und das Organ der Wirtschaftswaisen die Kennnummer (w). Auch das jetzt genehmigte Organ hält sich nicht an gewisse Standardkonventionen. Der Gutachter rümpft über diese neoliberale Neuheiten, die mit §0 nicht mehr viel am Hut haben, die Nase.
  3. Der Gutachter sieht die Frage, die einer seiner Vorgänger in einem wenn auch ungültigen Gutachten 11929572187427388383741394823783927719876543211211/m02 aufgeworfen hat, noch nicht hinreichend (oder besser gesagt gar nicht) geklärt. Es muss gewährleistet sein, dass jedes wechselnde Kamel, das gemäß §8(j) 2. in das Organ berufen wird, seine Aufgaben gemäß §8(j) 3. zu erfüllen vermag ohne dabei seelischen Schaden zu erleiden. Außerdem können auch seelisch gesunde und charakterlich reife Kamele durch die Konfrontation mit perversen Materialien starke Schocks und daraus resultierende psychische Folgeschäden erleiden. Er sieht daher die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes, nämlich den des psychologischen Gutachters und Beraters, kurz psyGuB, unabdingbar. Er schlägt vor, dass jener psyGuB gewisse Aufgaben zu erledigen hat, insbesondere das Verfassen und Verschicken von Fragebögen an alle für das Amt des wechselnden Mitglied in Frage kommenden Kamele, um deren seelischen Zustand möglichst objektiv und vorurteilsfrei erfassen zu können. Der psyGuB sollte auch ein offenes Ohr für Kamele haben, die darüber in Besorgnis sind, ob sie sich die Aufgaben des wechselnden Mitglieds zumuten können. Er sollte traumatisierten Mitgliedern des Jugendschmutz zur Seite stehen und sie bei ihrem Weg ins normale Leben zurück unterstützen.


Trotz der angesprochenen Mängel möchte der Gutachter betonen, dass er die Maßnahmen für die Jugend als Teil einer besonderen Anstrengung das Bürokratenspiel möglichst vielen Kamelen zugänglich zu machen sehr zu schätzen weiß.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 18:35, 29. Apr. 2010 (NNZ)


Anlagen: Der Gutachter sympathisiert mit einer bösonders modernen therapeutischen Ausrichtung, der provokativen Therapie!

Akte Nummer 1111111110 vom 16. April 2010 - Antrag auf Hinzufügung eines §4(e) zu den Spielregeln

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1111111110/e01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter, hiermit beantrage ich eine Änderung der Spielregeln. Zu §4 soll folgender §4(e) hinzugefügt werden:
§4(e)
Wurde ein Antrag auf Regeländerung innerhalb von 15 Tagen vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht endgültig bearbeitet, so darf der Spielleiter diesen Antrag im Eilverfahren bearbeiten und darf mit einer Stimme beschließen, ob der Antrag angenommen werden soll oder nicht. In diesem Falle wird die Regeländerung auch dann wirksam, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates sie nach Beschluss auf der Regelseite einfügt.

Begründung:

Nachdem die Hauptorgane, leider auch das Ihrige, in dieser Runde wenig Aktivität zeigen, könnte durch diese Regel ein wenig mehr Handlungsdruck entstehen und im Notfall könnten andere Organe eingreifen und sich um brachliegende, noch nicht bearbeitete Anträge kümmern. Zum Fortgang der Bürokratie ist dies unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 21:48, 16. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: Lapidare Drohung mit Aus-dem-Amt-Werfen, falls Untätigkeit anhält...


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.


Datum, Unterschrift: Kamel Bond 007 22:29, 21. Apr. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 1111111110/d02

Thema des Gutachtens: Antrag Nr. 1111111110/e01

Kurzzusammenfassung: Diese Regeländerung verstößt gegen den Geist von §0.

Bearbeitendes Organ: 3. Mitglied Kamel Bond 007

Ausführlicher Gutachtentext:
Die vom Kollegen Wanderdüne vorgeschlagene Regeländerung verlangt vom Zentralrat für jede Antrag auf eine Regeländerung gemäß §4(a) 1.Satz eine Entscheidung des Zentralrats auf Annahme oder Ablehnung binnen 15 Tagen. Die Konsequenz bei Verstoß gegen diese Frist wäre eine Übertragung von Kompetenzen des Zentralrates auf den Spielleiter (Bearbeitung von Regeländerungsanträgen) bzw. auf den Aufsichtsrat (Einstellung auf der Regelseite). Dieses kann nicht angehen, dass man dem Zentralrat Aufgaben wegnimmt, die in ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich fallen, dies empfände es als ausgesprochene Demütigung. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es dem Wohle des Allgemeinwohls zuträglich wäre, wie Kollege Wanderdüne mit seinem Antrag auch intendiert hat. Doch der Gutachter bestreitet ganz entschieden, dass dies bei vorliegender Regeländerung gegeben ist. Oft benötigen Regeländerungen viel Zeit, die der Zentralrat aufwenden muss, um den Antrag auf juristische Korrektheit zu überprüfen, die Konsequenzen für das Allgemeinwohl zu bedenken, die Bürokratieverträglichkeit abzuschätzen, den Mittagsschlaf trotz der Fülle an zu bewältigenden Aufgaben zu wahren und missliebige Antragssteller auch mal längere Zeit zappeln zu lassen. Außerdem gibt der Gutachter zu bedenken, dass dem Spielleiter so bei einer eventuellen Handlungsunfähigkeit des Zentralrates eine diktatorische Allmacht gegeben würde. Zu guter Letzt fragt er, ob der Untätigkeitsparagraph §12 nicht ausreichend ist, um den Fortgang einer funktionierenden Bürokratie zu gewährleisten. Die einzige Verbesserung, die die Regeländerung geben könnte, wäre eine Gewährleistung des Fortbestandes der Bürokratie, selbst wenn durch die aktiven Mitglieder des Zentralrates eine absichtliche Blockade durch Ignorierung aller Regeländerungsanträge erfolgte. Doch selbst in diesem Falle ließe sich §4(e) leicht umgehen, beispielsweise, indem der Zentralrat einfach alle Anträge ablehnte, anstatt sie zu ignorieren. So gesehen bezweifelt der Gutachter jeglichen Nutzen dieser Regeländerung.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: 1111111110/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Durchgefallen. 1. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif hmm... irgendwie erinnert mich das an "DSDS". Vielleicht sollten wir mal an dieser Stelle so ultracoole Sprüche absondern wie Dieter Bohlen es immer bei seinen Kandidaten macht. Schließlich sind wir ja gewissermaßen auch eine Jury. 2. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Aus obigen Gründen abgelehnt, 3. Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Diese Abstimmung ist wohl mal voll durchgerasselt.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 1111111110/d03

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 22:50, 1. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 222222220 vom 22.April 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222220-d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 21:15, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 21:22, 22. Apr. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obiger Antrag 222222220-d01 und obige Abstimmung 222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02 - obwohl Kollege Wanderdüne sich mit seiner Anfechtung nur auf die Regeländerung im Antrag 222222222222220-d01 bezogen hat, gibt es hier das gleiche Problem.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 222222222222220 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 222222222222220-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 222222222222220-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 222222222222220-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 18:45, 11. Mai 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Regeländerung 222222222222220-d01 und obige Abstimmung 222222222222220-d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: siehe 9876543210/d02

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 222222222222220-d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nr. 9876543210 vom 11.Mai 2010 - Anfechtung der obigen Regeländerung

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 222222222222220-d01 und die dazugehörige Abstimmung Nr. 222222222222220-d02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Nummer der Akte und beider Vorgänge widerspricht der Regelung in Ihrer eigenen Geschäftsordnung, der AETZEND, Artikel 2, §3(b)3. Ich empfehle deswegen, die Vorgänge möglichst schnell zurückzuziehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 21:25, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die der Geschäftsordnung AETZEND nicht widersprechende Nummer 9876543210-e01.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Sie haben Recht, mit der Beobachtung, dass die beiden Vorgangsnummern ungültig sind, jedoch die Aktennummer ist es nicht. Die beiden Vorgangsnummern verstoßen, wie Sie richtig beobachtet haben, gegen AETZEND §3(d), die Aktennummer selber verstoßt gegen keines der relevanten Vorschriften §3(a) und (b).


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:00, 11. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nummer 9876543210/d02


Rechtsmittelbelehrung: Da es sich bei einer Akte naturgemäß um keinen Vorgang, sondern um eine Zusammenfassung von Vorgängen handelt, fällt die nachfolgende Änderung der Aktennummer nicht unter §3(d). Somit werden die beiden Vorgangsnummer nachträglich legitimiert.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Hiermit wird obige Ablehnung 9876543210/d02 zurückgezogen wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Wie ich sehe, hochgeschätzter Kollege, haben Sie doch Recht. Mir ist bei der bisherigen Interpretation von AETZEND (die ja nicht von mir selber erstellt wurde) ein kleiner Lesefehler unterlaufen, der sich hier entscheidend ausgewirkt hat.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 9876543210/d03

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 23:11, 11. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 511111111110 vom 11. Mai 2010 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 511111111110/d01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Artikel 3, §2 von AETZEND ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Diese Regel finde ich blöd.

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: 511111111110/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Bin ich dafür, diese Regel behindert den Zentralrat an ihrem freien Walten und Schalten, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf diese Weise können wir die Bürokratie in der Kamelopedia endlich durch die Schaffung neuer Organe vorantreiben, das wird Kollege Wanderdüne sicherlich freuen, 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Selbstverständlich dient diese Regelung nur dem Wohle der Allgemeinheit, 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Hiermit wurde die Abstimmung mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und hat breite Zustimmung bei den Paragraphenreitern gefunden.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 511111111110/d01

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 22222222210 vom 11. Mai 2010 - Einführung eines Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222210-d01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Paragraphenreiter!
Hiermit beantrage ich folgende Regelneuerung:

§8(b) Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"
(1) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" zu finden.
(2) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied des Organs "Spielleiter", den beiden Mitgliedern des Organ "Aufsichtsrat" und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(3) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von Spielleiter und Aufsichtsrat zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes sowohl des Organs Spielleiter als auch des Organs Aufsichtsrat einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(4) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(5) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss der Organe "Spielleiter" und "Aufsichtsrat" erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen.
(6) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee sind sowohl §§5,6,7 als auch jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des Spielleiters außer Kraft gesetzt. Zusätzlich sind Anträge gemäß §15 nicht mehr an den Spielleiter, sondern an den Moderator zu stellen, jedoch muss nach Auflösung des Schlichtungskomitee jede Unterseite, die während des Dauers des Schlichtungskomitee auf diese Weise neu entstanden ist, vom Spielleiter nachträglich genehmigt werden - sonst wird sie geräumt und nach einer Einspruchsfrist von drei Tagen gelöscht. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Organe hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten.
(7) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom Aufsichtsrat und vom Spielleiter auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.

Zusätzlich sind §§5,6,7 bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee außer Kraft zu setzen (siehe §8(b)(6) im Entwurf) und §15 gemäß §8(b)(6) zu ergänzen.


Begründung:

Das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" entspricht einer Krisenstimmung. Der Auslöser war eine Reihe von Ablehnungen von Anträgen des Aufsichtsrat auf ein neues Sitzungszimmer sowie eine Ungültigkeitserklärung betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Diese erregten - ob berechtigt oder nicht - in den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Reihe von Protesten. Auf diese wiederum reagierte der Spielleiter mit einer Verwarnung als auch mit einer Rüge von Kamel BuffaloBill. Dies allein wäre noch nicht weiter bedenkenswert, sondern - wenn auch etwas heftig in ihrem Ausmaß - dem alltäglichen Bürokratiescharmützel zuzurechnen. Was die Sache allerdings deutlich verschärft, ist die mehrmalige unterschwellige Drohung des Aufsichtsrates auf eine Absetzung des Spielleiters! Hier heißt es von seitens Kamel BuffaloBill "Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst". Hier heißt es seitens Kamel Stinkerwue "ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind. "
Meine Herren! Der §5(a) ist nur für außerordentliche Notfälle gedacht! Er hat nicht den Zweck als Druckmittel für beleidigte Leberwürste zu dienen. Der Unterzeichner bittet im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter den Aufsichtsrat eindringlich darum solche infantilen Drohungen (bzw. ihre eventuelle Ausführung) zu unterlassen und stattdessen mit sachlichen Argumenten zu kämpfen. Zu diesem Zwecke will er einen grünen Tisch einrichten, der es den beiden Streithähnen ermöglicht ihre Argumente friedlich und in aller Ruhe und Sachlichkeit darzulegen.

Unterschrift, Datum: 1. Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: 20730.jpg


Abstimmung
Abstimmung über: 22222222210-d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen. Entsprechende Mitteilungen werden demnächst auf der Seite des Aufsichtsrates und des Spielleiters hinterlegt. Sollte der Aufsichtsrat dieser Regeländerung zustimmen oder zumindest binnen von drei Tagen kein Veto einlegen, trifft sie in Kraft.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 22222222210-d02

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 23:20, 11. Mai 2010 (NNZ)


Akte Nummer 7777770 vom 12. Mai 2010 - Einführung eines Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien

Antrag

Adressat: Zentralrat der Pharagraphenreiter
Antragsnummer: 7777770-l01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermitt beantrage ich folgende Erweiterung der Spielregeln:
§8(x) Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien (AAG)
(1) Das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien hat dafür zu sorgen, das diese Spielrunde nicht mit dem Ergebnis „alle Kamele haben verloren“ endet.
(2) Das Organ beschäftigt sich mit der Endzeitfrage und damit, wie diese Runde enden sollte.
(3) Das AAG hat maximal 6 Mitglieder.
(4) Die Mitglieder des AAG sind von den Hauptorganen zu stellen.
(4a) Das Organ „Spielleiter“ stellt ein Mitglied.
(4b) Das Organ „Aufsichtsrat“ darf zwei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(4c) Das Organ „Zentralrat der Paragraphenreiter“ darf drei Mitglieder stellen, muss aber mindestens eines stellen.
(5) Näheres regelt die Geschäftsordnung des AAG.

Begründung:

Memento Mori - auch wenn es nicht unserer Natur entspricht sollten wir uns Gedanke über unser Ende machen - alles im Sinne des natürlichen Kraislaufes, Tod und Wiedergeburt.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:04, 12. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ein Gutschein für den Freitod


???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7777770-l01

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Der Unterzeichner fragt im Namen der Allgemeinheit der Spielteilnehmer höflich an, warum die Mitarbeit in diesem Organ ausschließlich den Hauptorganen vorbehalten sein soll.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 13:59, 12. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (b)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-l03

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 7777770-s02

Bearbeitendes Organ: Keines/Private Stellungnahme eines Einzelkamels

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Die Auslegung des Bürokratenspiels ist so, das es am besten dann funktioniert wenn alle Posten in den Hauptorganen besetzt sind. Leider ist dies in der aktuellen Runde nicht der Fall, der Zentralrat der Praragraphenreiter ist nur mit einem Mittglied besetzt (auch wenn dieses seine Aufgabe ausgesprochen gut erledigt). Der Beantragende gibt sich der freunvollen Hoffnung hin, das einige Kamele die in anderweitigen Organen tätig sind, in die Hauptorgane wechseln, und so den Spielfluss im Gange halten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 14:09, 12. Mai 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Auch auf die Gefahr hin, dass der Aufsichtsrat jetzt Pläne schmieden sollte den Zentralrat aufzulösen: Dieser Vorgang ist ist wegen falschem Aktenzeichen abzulehnen! Ein neuer Antrag ist zur Einhaltung von AETZEND Artikel 2 §3(b) (und zur Belustigung des Zentralrates) zu stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:24, 12. Mai 2010 (NNZ) (in seiner Funktion als 1. und 3. aber nicht 2. Mitglied des Zentralrates)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Vorgangszeichen 7777770-d04


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 3213213210 vom 15. Mai 2010 - Abstimmung über die Entsendung eines Paragraphenreiter in das Schlichtungskomitee

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 3213213210/d01
Antragsgegenstand:

Selbstvorschlag für das Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(2)

Begründung:

Irgendeiner muss es ja machen!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ), 1. Mitglied des Zentralrates

Anlagen: Lebenslauf, Zeugniskopie, ausführliche positive Gutachten diverser Professoren



Abstimmung
Abstimmung über: 3213213210/d01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für Friede und Ordnung, 1. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Für das Bürokratenspiel! 2. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Für Rohan, Gondor und Minas Tirith! 3. Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die Abstimmung wurde einhellig angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 3213213210/d02 und wurde von weiter oben copy&pastet, aber das merkt ja keiner.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: 1.,2. und 3.Mitglied Kamel Bond 007 00:51, 15. Mai 2010 (NNZ)

Akte Nummer 993213213210 vom 15. Mai 2010 - Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 993213213210/d01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Einführung des Scblichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Zentralrat!
Gemäß §8(b)(6) verlieren Sie bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee die Kompetenz Mitglieder des Aufsichtsrates ihres Amtes zu entheben!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:05, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Siehe auch: das Regelhandwerk

Akte Nummer 523110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 523110-d01, und das stimmt, Kollege, jetzt habe ich diese AETZENDe Geschäftsordnung mal verstanden!


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Vorgang 523110-d01 verstößt gegen Artikel 2, §3 (e) Satz 2, Halbsatz 1.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:53, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Oder heißen Euer Ehren „Wanderdünd“?


Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 523110/f02.

Akte Nummer 532110 vom 15.03.2010 - Anfechtung von Vorgang 201000/f02

 ERLEDIGT

 allgemein freigegeben


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 201000/f02 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Ablehnung des Antrages 201000/e1 trägt eine gemäß AETZEND, Artikel 2, §3 (b) Punkt 3 nicht zulässige Aktennummer und müsste deswegen aufgrund von Formfehlern zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:16, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 532110-e01 und der Tippfehler in obiger Anfechtung tut mir sehr leid.


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Vorgangsnummer des angefochtenen Vorgangs wurde korrekt gemäß AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) gebildet. Der erste Bestandteil ist dabei die Aktennummer. Damit ist die Vorgangsnummer korrekt. Ob hingegen die Aktennummer fehlerhaft ist, ist Sache des Akteneröffners und kann damit einzig ihm zur Last gelegt werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:03, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 532110/f02.


Rechtsmittelbelehrung:


 Freigabe ab 10 Jahren


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Auf eine Nummer wird verzichtet, weil dieses Feststellung kein Vorgang, sondern nur eine Feststellung ist.

Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich werde diese Entscheidung akzeptieren. TrotzDem stelle ich fest, dass gewisse Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter wohl nUr von anderen eine strikte RegeleinhAltung foRdern und sich selbst jede AuSrede zurechtlegen, um ungestraft niCht erlaubte Aktennummern verwenden zu dürfen und dergleichen mehr. Dies macht mir den Zentralrat äußerst unsympatHisch und ich werde als Protest heute keine neuen Regeländerungsanträge mehr stellen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 21:14, 15. Mär. 2010 (NNZ)


 Freigabe ab 20 Jahren

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Obige Feststellung ist eine Beleidigung für das geschmackvolle Bürokratenauge. Sollte der Verursacher weiterhin die Vorgangsseite des Zentralrates auf solch penetrante Art und Weise beschmutzen, wird das Organ einen Verwarnungsantrag beim Spielleiter stellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:20, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Tja, das ist nun mal das Bürokratenspiel, Euer Ehren, und nicht irgendeine lustig-lockere Veranstaltung aus Politik, Wirtschaft oder Hochleistungssport. Dieser Vorgang trägt die Nummer 532110/f04.


Rechtsmittelbelehrung: Es liegen Verstöße gegen AETZEND Artikel 2, §3 (d) und (e) in gröbster Form vor.

Vorgang 342210 zur Einführung eines Archivs vom 15.03.2010

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 342210/m00
Antragsgegenstand:


Ich beantrage folgende Regelergänzung

§8(%%) Archiv

1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.

6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:

    Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.

7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Die zur Arbeit benötigten Seiten müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten auf der Seite getätigten Vorgang beim Spielleiter beantragt werden. Während der Prüfung des Antrags nach §15 ruht die Frist nach Absatz 8. und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 5.
11. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.

Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.

Begründung:

Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden. Außerdem wurden Änderungsvorschläge eines Paragraphenreiters in den Antrag übernommen.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


 allgemein freigegeben


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 342210/f01

Thema des Gutachtens: Antrag 342210/m00

Kurzzusammenfassung: Brav.

Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf

Ausführlicher Gutachtentext:
Die Anregungen des Unterzeichners wurden berücksichtigt, sodass der beantragte Regeltext ein durch und durch bürokratisch fortschrittliches Dokument darstellt. Die Einführung des Organs Archiv wird dringend empfohlen.

Gutachten gemäß Artikel 3, §2 der AETZEND sind nicht einzuholen, da die ebenda genannten Organe nicht existieren.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)

 Freigabe ab 10 Jahren


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 342210/m00 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Prost. --Kamelokronf 16:12, 15. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Sehr guter Vorschlag. Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag wurde angenommen.

Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 342210/f02.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

 allgemein freigegeben


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Dieses neue Organ wird von der Mehrheit der Paragraphenreiter begrüßt.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:44, 15. Mär. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat kann bis zum 18. März 22:45 Veto einlegen.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

 Freigabe ab 20 Jahren

Abstimmung
Abstimmung über: über die Verwendung des Buchstabens "a" zum Ersetzen von "%%" im Antragstext 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif a ist sowohl der Erste Buchstabe und damit logisch richtig und außerdem der Anfangsbuchstabe von Archiv Opsim 22:54, 15. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auch beim Aaarzt muss man immer brav Aaaah machen. --Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Sollte ein rechtsgültiges Veto des Aufsichtsrates ausbleiben, wird der Regeltext als § 8 (a) zu den Spielregeln hinzugefügt.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 14:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)

16.03.2010: Nr. 543210 - AETZEND Version 1.1

 Freigabe ab 20 Jahren

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 543210/f01
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Abänderung der AETZEND in folgender Weise:

  • Artikel 2, §3 (b) 4.: Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Nummer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
  • Artikel 5, §2: Der Vorsitzende kann diese Geschäftsordnung durch Leitsätze ergänzen, die er auf der Geschäftsordnungsseite veröffentlicht. Bei einem Konflikt mit der Geschäftsordnung gilt letztere.
  • §3: Der Direktor hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.

Die veränderten Stellen wurden unterstrichen.

Begründung:

Um die AETZEND noch klarer und wirkungsvoller zu machen, ist diese Ergänzung hilfreich.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:21, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


 Freigabe ab 10 Jahren


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 543210/m02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 543210/f01

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:


Aus dem Antrag geht nicht hervor, ob einzelne Paragraphen geändert oder ergänzt werden sollen. Deshalb werde ich in einer Abstimmung gegen diesen Antrag stimmen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:16, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Maßnahmen gegen Anschläge auf das Spiel: 2521968542123210 vom 16.03.10

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2521968542123210/m00
Antragsgegenstand:

Zur Abwehr von Terrorismus, wie er zurzeit von der Volksfront begangen wird, beantrage ich folgende Regeländerungen:

§1(a): Einfügung von "registrierte und angemeldete" vor "Kamel"

§2(b): Ergänze "Das Einnehmen muss durch einen Beschluss erfolgen, dem ein Link zu einer Seite des Geheimdienstes beigelegt ist, dass dieses Kamel keine Anschläge beging."

§3(d) wird zu §3(d)1.
Neuer Paragraph: §3(d)2. "Absatz 1. gilt nicht für Vorgänge von nicht angemeldeten Kamelen. Diese dürfen umgehend vom Geheimdienst zurückgesetzt incl. aller darauf ausgeführten Vorgänge zurückgesetzt werden."

Neuer §8(%%):
§8(%%): Geheimdienst
1. Der Geheimdienst ist ein Organ zur Abwehr terroristischer und anders motivierter Anschläge auf die Ordnung des Bürokratenspiels gemäß §0.
2. Der Geheimdienst besteht aus den drei Hauptorganen.
3. Jedes Hauptorgan hat eine Stimme im Geheimdienst. Welche Mehrheitsentscheidung zur Stimmabgabe nötig ist, legen die Hauptorgane in ihrer Geschäftsordnung fest.
4. Entscheidungen des Geheimdienstes werden in einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Abstimmung dauert minimal 1 bis maximal 2 Tage.
5. Der Geheimdienst muss eine Liste bereitstellen, auf der jedes Kamel, das Bearbeitungen am Bürokratenspiel vornimmt, die letzten fünf Stellen seiner IP und den Zeitraum einträgt. 6. Der Geheimdienst ist berechtigt Kamele, die gegen Absatz 5. verstoßen

    (1) beim ersten Verstoß zu verwarnen
    (2) und beim zweiten oder folgenden Verstößen aus allen Organen auszuschließen.

7. Der Geheimdienst führt außerdem eine Liste aller Anschläge mit Datum, IP des Terroristen und Beschreibung des Anschlages. 8. Der Geheimdienst kann mit zwei Stimmen ein besetztes Organ auflösen, das heißt, alle Mitglieder werden entlassen und die Geschäftsordnung wird außer Kraft gesetzt. 9. Bei einer Übereinstimmung der letzten fünf Stellen der IP eines Spielers und eines Terroristen zu beliebigen Zeiten ist der Geheimdienst berechtigt,

    (1) dieses Kamel aus allen Organen auszuschließen und 
    (2) ihm die nach §3(b) erteilte Antragsstellerlaubnis für 7 Tage zu entziehen.

Im gesamten Antrag ist %% nach der Genehmigung durch einen vom Zentralrat zu bestimmenden Kleinbuchstaben zu ersetzen.


Begründung:

Bei der Häufung von Anschlägen ist ein Organ zur Gefahrenabwehr dringend nötig. Die Notwendigkeit hierzu geht aus dem zweiten Satz von §0 hervor.

Unterschrift, Datum: Opsim 17:52, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


 allgemein freigegeben


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Spielleiter hält obigen Antrag für sehr wichtig und unterstützt ihn voll und ganz.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter --Wanderdüne 20:00, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: s.o.

 allgemein freigegeben


Abstimmung
Abstimmung über: 2521968542123210/m00 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Gegen Terroristen. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif Aus von Stinkerwue genannten Gründen dagegen. --Kamelokronf 20:34, 30. Mär. 2010 (NNZ)


Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 2521968542123210/m02


 Freigabe ab 10 Jahren


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2521968542123210/e03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2521968542123210/m00

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich als Aufsichtsratsmitglied kann die Einführung eines neuen Organs sehr begrüßen. Jedoch muss ich gegen Nr. 9 (2) protestieren. Einzig und allein dem Aufsichtsrat sollte es gebühren, ein Kamel die Antragstellererlaubis zu erteilen und zu entziehen. Deshalb bitte ich den Zentralrat der Paargraphenreiter, ihren Entwurf zu überdenken. Für neue Organe bitte ich, Vorschläge vor Einbringung in den Zentralrat der Paragraphehreiter zuerst den Aufsichtsrat vorzulegen

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsmitglied Stinkerwue 21:12, 19. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: angesäuertes Brot

Akte Nummer 11929572187427388383741394823783927719876543211210 vom 16.03.2010 - Antrag auf Änderung von §3(b) der Spielregeln

 allgemein freigegeben


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit eine Änderung der Spielregeln, die sich in der Ersetzung des aktuellen §3(b) durch eine Neuformulierung beläuft. Der neue §3(b) soll der folgende sein:
§3 (b):
Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt. Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, im eigenen Namen Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen, ausgenommen sind lediglich Selbsteinwahlen in Organe und Anfechtungen abgelehner Anträge auf Antragsstellung.

Begründung:

Der Antrag auf Stellen von Anträgen sollte eine hervorgehobene Position als Eintritt ins aktive Spielgeschehen haben und nicht nur eine zu umgehende Möglichkeit sein. Deswegen sollten alle Verwaltungsakte von dieser Regelung auch betroffen sein.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:38, 16. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Beispiel: J* ficht einen Vorgang an, ohne antragsstellungsbefugt zu sein. Leider ist dies noch zulässig.


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m02

Thema des Gutachtens: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01

Kurzzusammenfassung: Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.

Bearbeitendes Organ: Opsim

Ausführlicher Gutachtentext:
Grundsätzlich ist zwar eine zunehmende Bürokratisierung des Bürokratenspiels zu begrüßen. Der Antrag erfüllt aber nicht die geforderten Bedingungen aus der Begründung. Fast immer gibt es in Organen freie Positionen, die durch Selbstwahl eingenommen werden können. Hierdurch wird jedes Kamel sofort nach §3(c) antragsberechtigt, falls die Geschäftsordnung des Organs dies nicht verbietet. Außerdem führt die beantragte Regeländerung zu einer Machthäufung des Aufsichtsrates, die ich als Mitglied eines Konkurrenzorganes nicht unterstützen kann.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Abstimmung
Abstimmung über: 11929572187427388383741394823783927719876543211210/e01 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Machthäufung darf es nur beim Zentralrat geben. Opsim 14:48, 17. Mär. 2010 (NNZ)


Bemerkungen: Dies ist Abstimmung 11929572187427388383741394823783927719876543211210/m03


Selbstwahlzum Vorsitzenden am 19.03. - 6341210

 Freigabe ab 20 Jahren

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 6341210-m01

Bearbeitendes Organ: Einzelkamel Opsim

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich wähle mich hiermit zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 14:55, 19. Mär. 2010 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Akte Nummer 54321543210 vom 17. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 54321543210/e01
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Abänderung des §17(c) der Spielregeln (aktuelle Formulierung: "Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.") zu folgender Formulierung von §17(c):
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Bürokratie samt ihrer Handlanger gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

Begründung:

Gemäß unveränderlicher Rahmenregel 9 ("Eine Runde muss mit einem klar definierten zusammengefassten Spielergebnis enden. Näheres regelt eine veränderbare Regel.") ist es nicht nötig, dass ein oder mehrere Kamele die Runde gewinnen, es muss nur ein Spielergebnis zu Stande kommen. Da es allgemein unbefriedigend ist, wenn kein Kamel gewinnt, sollte man doch der Bürokratie samt ihrer Handlanger den Sieg gönnen, denn ihnen verdanken wir alle unsere Existenz und Lebensaufgabe. Natürlich ist es wünschenswert, dass eine entsprechende Kommission zur Feststellung des Rundenergebnisses eingesetzt wird, aber solange es die noch nicht gibt, ist dieser mein Vorschlag eine gute Übergangsregelung.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:45, 17. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Es wurde ja von mir überlegt, dass die Runde mit virtuellem grünen Himbeereis als Spielergebnis enden soll, aber leider...


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Vorgangsnummer ist falsch!


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 18:20, 18. Mai 2010 (NNZ), 1.Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Bemerkungen: So, und jetzt alles noch mal neu abschreiben. Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer 54321543210-d02. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied zu Ihrer Vorgangsnummer, Kollege Wanderdüne.


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 22222222222222220-l01 vom 18. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222222222220-l01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Ich werde hier un heute etwas beantragen, was noch NIE in einem Bürokratenspiel beantragt wurde. Ja man könnte sogar sagen das wir heute Bürokratenspielgeschichte schreiben. Lasset uns dahin gehen, wo noch nie zuvor ein Bürokratenspiel gewesen ist. Ich beantrage die Abschaffung des Organs "Spielleiter" in folgender Weise:
§5 wird komplett gestrichen.
§6 lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen, sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Ofizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Aufsichtsrat Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.” §7 lautet neu: “Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann den Aufsichtsrates seines Postens entheben sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Ofizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Zentralrat der Paragraphenreiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.”
§8(b)wird komplett gestrichen, da es keinen Spielleiter mehr gibt, mit dem man sich aussprechen könnte.
§11(c)lautet neu “Der Aufsichtsrat ist befugt, eine Geschäftsordnung mit zwei gültigen Stimmen außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.
§12 (e) lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen, rügen und mit absoluter Mehrheit bei schwerwiegenden Fällen mecklenburgvorpommern. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Mit absoluter Mehrheit darf er bei schwerwiegenden Fällen auch mecklenburgvorpommern.”
§15 lautet neu: “Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Zentralrat der Pharagraphenreiter zu stellen. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.”
§ 16 (a) lautet neu: “(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Zentralrat der Pharagraphenreiter per Antrag vorgebracht werden. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.”
§ 16 (b) lautet neu: “(b) Der Aufsichtsrat kann ein Kamel mit voller Mehrheit aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.
§ 16 (c) lautet neu: " In minder schweren Fällen können der Aufsichtrat oder der Zentralrates der Paragraphenreiter ein Kamel auch verwarnen, in mittelschweren Fällen rügen oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, mecklenburgvorpommern.”
§17 (b) lautet neu: “Der Aufsichtsrat muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.” §17 (d) lautet neu “Der Zentralrates der Paragraphenreiter gibt das Spielergebnis bekannt und schließt die Runde.”
§17 (e) lautet neu: Wird der Posten des Spielleiters vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.”
§19 (a) lautet neu: “(a) Die Vorsitzenden aller in den Spielregeln genannten Hautorganen sind bei Vorgängen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.”


Begründung:

Wie haben gesehen wie schamlos der vorherige Spielleiter seine Macht ausgenutzt hat. Diese Spielregeln garantieren meiner Ansicht nach viel mehr Machtverteilung, mehr Mitbestimmung für mehr Kamele und weniger Machtmissbrauch.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 16:56, 18. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Zudem macht es bestimmt Spass - lasst uns die Macht teilen.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Aktennummer ist falsch.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 18:27, 18. Mai 2010 (NNZ), 2.Mitglied des Zentralrates

Bemerkungen: Jaja, wenn man die Welt verändern will, sollte man erst mal die Regeln lernen! Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer 22222222222222220-l01-d01


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 554321543210 vom 17. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 554321543210/e01
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Abänderung des §17(c) der Spielregeln (aktuelle Formulierung: "Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.") zu folgender Formulierung von §17(c):
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass die Bürokratie samt ihrer Handlanger gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

Begründung:

Gemäß unveränderlicher Rahmenregel 9 ("Eine Runde muss mit einem klar definierten zusammengefassten Spielergebnis enden. Näheres regelt eine veränderbare Regel.") ist es nicht nötig, dass ein oder mehrere Kamele die Runde gewinnen, es muss nur ein Spielergebnis zu Stande kommen. Da es allgemein unbefriedigend ist, wenn kein Kamel gewinnt, sollte man doch der Bürokratie samt ihrer Handlanger den Sieg gönnen, denn ihnen verdanken wir alle unsere Existenz und Lebensaufgabe. Natürlich ist es wünschenswert, dass eine entsprechende Kommission zur Feststellung des Rundenergebnisses eingesetzt wird, aber solange es die noch nicht gibt, ist dieser mein Vorschlag eine gute Übergangsregelung.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 19:26, 18. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Es wurde ja von mir überlegt, dass die Runde mit virtuellem grünen Himbeereis als Spielergebnis enden soll, aber leider...Und diese AETZEND macht es einem wirklich schwer mit der Nummerierung, gut dass Sie nicht dafür verantwortlich sind...


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

554321543210/e01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Nachdem ich einsehen musste, dass meine Regeländerung nicht so bürokratisch und spannend ist, wie man es sich wünschte, werde ich sie noch einmal überarbeiten.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 554321543210/e02

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 17:01, 19. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Akte Nummer 22222222222222210-l01 vom 18. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22222222222222210-l01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Schockiert nehme ich zur Kentniss das sich alle wie Habichte auf meine Idee stürzen, um den Ruhm für die Gute Idee zu ernten. Daher bitte ich sie all diese schändlichen Plagiate abzulehnen und alleine dem Original ihre Zustimmung zu geben, da es die besten Lösungen enthält. Oder wer soll den ihrere Meinung noch Spielleiter sein wollen, wenn dieser nichts mehr zu sagen hat? Anarchie ist auch keine Lösung. Nein, Mein Originalvorschlag, der micht Stunden der Grübelei gekostet hat, wie diese verfahrene Runde ru retten sei ist der beste. Ich habe ihn hier in einer nur leicht angepassten Form.
§5 wird komplett gestrichen.
§6 lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen, sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Ofizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Aufsichtsrat Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.” §7 lautet neu: “Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann den Aufsichtsrates seines Postens entheben sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Ofizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Zentralrat der Paragraphenreiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.”
§8(b)wird komplett gestrichen, da es keinen Spielleiter mehr gibt, mit dem man sich aussprechen könnte.
§11(c)lautet neu “Der Aufsichtsrat ist befugt, eine Geschäftsordnung mit zwei gültigen Stimmen außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.
§12 (e) lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen, rügen und mit absoluter Mehrheit bei schwerwiegenden Fällen mecklenburgvorpommern. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Mit absoluter Mehrheit darf er bei schwerwiegenden Fällen auch mecklenburgvorpommern.”
§15 lautet neu: “Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Zentralrat der Pharagraphenreiter zu stellen. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.”
§ 16 (a) lautet neu: “(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Zentralrat der Pharagraphenreiter per Antrag vorgebracht werden. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.”
§ 16 (b) lautet neu: “(b) Der Aufsichtsrat kann ein Kamel mit voller Mehrheit aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.
§ 16 (c) lautet neu: " In minder schweren Fällen können der Aufsichtrat oder der Zentralrates der Paragraphenreiter ein Kamel auch verwarnen, in mittelschweren Fällen rügen oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, mecklenburgvorpommern.”
§17 (b) lautet neu: “Der Aufsichtsrat muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.” §17 (d) lautet neu “Der Zentralrates der Paragraphenreiter gibt das Spielergebnis bekannt und schließt die Runde.”
§17 (e) lautet neu: Wird der Posten des Spielleiters vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.”
§19 (a) lautet neu: “(a) Die Vorsitzenden aller in den Spielregeln genannten Hautorganen sind bei Vorgängen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten. Das Kamel BuffaloBill ist ausserdem mit "Retter der 8.Runde des Bürokratenspiels" anzureden.”


Begründung:

Ich find mir steht diese Ehre zu, da die idee zweifellos von mir kanm

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 20:32, 18. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Tya - jetzt musst du unter 3 Vorschlägen entscheiden - hängt alles von dir ab - wähle weise


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Schon besser, aber immer noch sowohl die falsche Akten- als auch Vorgangsnummer


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 21:19, 18. Mai 2010 (NNZ),3.Mitglied des Zentralrates

Bemerkungen: Diese Ablehung trägt die Vorgangsnummer 22222222222222210-l01-d01 - Tipp: Schauen Sie sich diese Vorgangsnummer genau an! Warum lautet sie so und nicht anders? Dann erkennen Sie, was Sie falsch gemacht haben!


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 22222222222222210-l02

Bearbeitendes Organ: Meine Wenigkeit

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Euer Ehren
Ich weise darauf hin das eure Vorgangsnummer genau die selbe ist, wie ich oben verwendet habe (ausser das ihr d01 angehängt habt) Wenn also meine Nummer falsch ist, dann ist es die Nummer dieser Ablehnung ebenso. Übrigens ist das von 01 und 02 ein l wie LEA und nicht etwa eine 1 ^^

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 13:27, 19. Mai 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Tja, die Vorgangsnummer 22222222222222210-l02 ist immer noch falsch. Also gut, dieses eine Mal erkläre ich es Ihnen: Vergleichen Sie doch einmal AETZEND §3(a) mit §3(d). Dann werden Sie feststellen, dass in unserer Geschäftsordnung eine Differenzierung zwischen Akten- und Vorgangsnummer stattfindet. (Diese macht Ihnen in Ihrer eigenen Geschäftsordnung, der RIFAG, ebenfalls gewisse Mühen, nur mal am Rande angemerkt.) Wie man der Überschrift dieser Akte gemäß §3(a) entnehmen kann, haben Sie dieser Akte die Aktennummer 22222222222222210-l01 gegeben. Diese verstößt offensichtlich gegen §3(b)(2.), dass eine Aktennummer vollständig aus Ziffern zu bestehen sei. Selbst wenn diese Aktennummer aber gültig wäre, dann wäre Ihre Vorgangsnummer noch immer noch falsch, weil Sie gemäß §3(e) noch ein Anhängsel dranhängen müssten, in Ihrem Fall "-l01" bzw. "-l02". Somit hätte die Vorgangsnummer Ihres Antrages "22222222222222210-l01-l01" lauten müssen und die Ihrer Feststellung "22222222222222210-l01-l02". Somit ist auch die Vorgangsnummer falsch. Sie können schon davon ausgehen, dass sich der Zentralrat seine Ablehnungen gut überlegt hat!


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 14:41, 19. Mai 2010 (NNZ), 3. Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer 22222222222222210-l01-d02


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte Nummer 99998888777766665555444433332222111110 vom 22. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 99998888777766665555444433332222111110/e01
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Abänderung des §17(c) der Spielregeln (aktuelle Formulierung: "Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.") zu folgender Formulierung von §17(c):
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis folgendermaßen:
Diese Spielrunde endet mit dem Ergebnis, dass die Bürokratie und Ihre Handlanger gewonnen haben, wenn und nur wenn diese nicht mit virtuellem grünen Himbeereis gleichzusetzen sind, im Besonderen gebührt dieser Sieg Edmund Stoiber, Kim Jong Il und Sepp Blatter. Wird diese Runde an einem Mittwoch oder nachts zwischen 23:45 und 23:58 (NNZ) beendet, haben zusätzlich alle Kamele gewonnen, deren Anzahl an Buchstaben im Kamelnamen durch die Anzahl der "Freigegeben ab 73"-Jahren-Stempel über von demselben Kamel verfassten Vorgängen ohne Rest teilbar ist. Voriges gilt aber nicht, wenn die Runde zwischen 23:45 und 23:56 (NNZ) und an einem Mittwoch zugleich beendet wird. Wird diese Runde gemäß der Spielregeln vom Spielleiter beendet, darf der Spielleiter sich offiziell einen Kranz aus Lorbeer flechten und diesen an bundesweiten Feiertagen innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern tragen, so weit dies keinerlei Menschenrechtskonventionen und keiner unveränderlichen Rahmenregel widerspricht, andernfalls darf das Organ, das gemäß der Spielregeln zum Beenden der Spielrunde befugt ist, öffentlich Freudentänze aufführen oder von einem geeigneten Delegationspartner aufführen lassen. Des Weiteren haben Wanderdüne, Kamel Bond 007 und BuffaloBill gewonnen.
Dies gilt nicht, falls ein hierzu qua Spielregeln berechtigtes Organ explizit ein anderes Ergebnis rechtsgültig und verbindlich beschlossen hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

Begründung:

Nach Ihrer sehr guten Anregung habe ich nun eine umfassende und sehr bürokratische Regelung des Spielrundenergebnisses verfasst. Ich hoffe, Sie finden Gefallen daran.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:45, 17. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Es wurde ja von mir mal wieder überlegt, dass die Runde mit virtuellem grünen Himbeereis als Spielergebnis enden soll, aber leider...



Akte 111110 vom 24. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/e01
Antragsgegenstand:

Genehmigung der folgender Regeländerung:
§ 8 (g)Gericht
(1) Das Organ Gericht kann durch jedes Kamel besetzt werden. Zur Aufnahme muss beim Aufsichtsrat ein Antrag stellen.
(2) Das Gericht ist für die Revisionen von entgültigen Entscheidungen eines Organes zuständig.
(3) Entgültige Entscheidungen sind alle Entscheidungen, bei denen eine Geschäftsordnung eine unendliche Wiederspruchsmöglichkeit vorsieht oder kein Wiederspruch zulässig ist.
(4) Das Gericht entscheidet aufgrund deren Geschäftsordnung und der Regeln.
(5) Entscheidungen vom Gericht können nur durch 2/3 Mehrheit im Aufsichtsrat oder Einstimmigkeit im Zentralrat der Paragraphenreiter aufgehoben und an den Aufsichtsrat verwiesen werden.
(6) Entscheidungen des Gerichts sind unbedingt durchzusetzen. Falls sich ein Organ weigert, die Entscheidung umzusetzen, kann das Gericht das Organ auflösen und Neuwahlen ausrufen.
(7) Die Größe des Gerichts bestimmt der Aufsichtsrat.

Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die, dieses Organ einzuführen. Dies ist für den Aufbau der Bürokratie wichtig.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 14:46, 24. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 111110/l02
Antragsgegenstand:

Folgende Regeländerung:
§ 8 (g)(p)Polizei
(1) "Polizei" ist ein Unterorgan des Organs "Gericht"
(2) Aufgabe der Polizei ist es, dafür zu sorgen, dass die Spielregeln eingehlaten werden.
(3) Wenn ein Regelverstoss vorliegt, darf das Organ eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Organ Gericht:

  (a) eine Busse aussprechen.
  (b) ein  Kamel inhaftieren.
  (c) den Verstos rückgängig machen (z.b  unerlaubt angelegte Seite wieder entfernen u.ä)

(4) Inhaftierte Kamele dürfen keine Vorgänge mehr bearbeiten und keine Anträge mehr stellen und keine Rechtsmitel mehr ergreifen, ausser auf den Seiten des Gerichts und der Polizei.
(5) Wird ein Kamel inhaftiert, so hat es Anrecht auf eine Anhöhrung vor Gericht innerhalb von 2 Tagen, ansonsten gilt es als "Freigelassen wegen Beweismängeln"
(6) Inhaftierte Kamele gelten nicht als untätig, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht für ihr Organ tätig sind.
(7) Das Organ "Gericht" entscheidet über eine engültige Strafe festgenommener Kamele.
(8) Alle Aktionen des Organs "Polizei" können vor Gericht angefochten werden.
(9) Das Gericht darf das Organ "Polizei" jederzeit auflösen, allerdings müssen alle Richter zustimmen.
(10) Mitglieder des Organs "Polizei" sind mit "Officer" anzureden.
(11) Die Polizei ist dem Gericht Rechenschaft schuldig.


Begründung:

Jemand muss für Ordnung sorgen!

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 11:53, 25. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Anträge 111110/e01 111110/l02 sind gemäß AETZEND Artikel 2 § 2 in zwei separate Akten anzulegen. Somit werden die Kollegen Stinkerwue und BuffaloBill höflichst gebeten ihre beiden Anträge diesmal getrennt voneinander neuzustellen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:08, 25. Mai 2010 (NNZ), 3.Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Bemerkungen: Tja, Kollege BuffaloBill, da sehen's mal, was Sie angerichtet haben!


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!

Akte 21111110 vom 24. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 21111110
Antragsgegenstand:

Genehmigung der folgender Regeländerung:

§ 8 (g)Gericht

(1) Das Organ Gericht kann durch jedes Kamel besetzt werden. Zur Aufnahme muss beim Aufsichtsrat ein Antrag stellen.

(2) Das Gericht ist für die Revisionen von entgültigen Entscheidungen eines Organes zuständig.

(3) Entgültige Entscheidungen sind alle Entscheidungen, bei denen eine Geschäftsordnung eine unendliche Wiederspruchsmöglichkeit vorsieht oder kein Wiederspruch zulässig ist.

(4) Das Gericht entscheidet aufgrund deren Geschäftsordnung und der Regeln.

(5) Entscheidungen vom Gericht können nur durch 2/3 Mehrheit im Aufsichtsrat oder Einstimmigkeit im Zentralrat der Paragraphenreiter aufgehoben und an den Aufsichtsrat verwiesen werden.

(6) Entscheidungen des Gerichts sind unbedingt durchzusetzen. Falls sich ein Organ weigert, die Entscheidung umzusetzen, kann das Gericht das Organ auflösen und Neuwahlen ausrufen.

(7) Die Größe des Gerichts bestimmt der Aufsichtsrat.

§ 8 (g)(p)Polizei

(1) "Polizei" ist ein Unterorgan des Organs "Gericht"

(2) Aufgabe der Polizei ist es, dafür zu sorgen, dass die Spielregeln eingehlaten werden.

(3) Wenn ein Regelverstoss vorliegt, darf das Organ eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Organ Gericht:

  (a) eine Busse aussprechen.
  (b) ein  Kamel inhaftieren.
  (c) den Verstos rückgängig machen (z.b  unerlaubt angelegte Seite wieder entfernen u.ä)

(4) Inhaftierte Kamele dürfen keine Vorgänge mehr bearbeiten und keine Anträge mehr stellen und keine Rechtsmitel mehr ergreifen, ausser auf den Seiten des Gerichts und der Polizei.

(5) Wird ein Kamel inhaftiert, so hat es Anrecht auf eine Anhöhrung vor Gericht innerhalb von 2 Tagen, ansonsten gilt es als "Freigelassen wegen Beweismängeln"

(6) Inhaftierte Kamele gelten nicht als untätig, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht für ihr Organ tätig sind.

(7) Das Organ "Gericht" entscheidet über eine engültige Strafe festgenommener Kamele.

(8) Alle Aktionen des Organs "Polizei" können vor Gericht angefochten werden.

(9) Das Gericht darf das Organ "Polizei" jederzeit auflösen, allerdings müssen alle Richter zustimmen.

(10) Mitglieder des Organs "Polizei" sind mit "Officer" anzureden.

(11) Die Polizei ist dem Gericht Rechenschaft schuldig.

Begründung:

Für die Aufrechtergaltung der Ordnung im Bürogkratenspiel

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 19:52, 25. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Tya, werter Kollege, ich befürchte sie sind auf dem Holzweg, die beiden Anträge oben sind durchaus NICHT eigene Vorgehen sondern gehören in Ihrer gesammt heit zusammen - wollen sie vieleicht ein Gericht ohne Polizei bewilligen, oder eine Polizei ohne Gericht? Welchen Sinn würde das ergeben?


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Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Ihr Antrag verstößt gegen AETZEND Artikel 2 §3(d)-(e).


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 20:47, 25. Mai 2010 (NNZ), 1.Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter

Bemerkungen: Ihre Anträge gleichen der Hose eines kleinen Lausbubens: Kaum versuchen Sie das eine Loch zu stopfen, schon ist wieder das nächste da.


Rechtsmittelbelehrung: Sie können gemäß AETZEND Artikel 3 §3 dagegen Rechtsmittel einlegen, machen Sie sich jedoch keine großen Hoffnungen!


Akte 22111110 vom 26. Mai 2010 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22111110/l01
Antragsgegenstand:

Genehmigung der folgender Regeländerung:

§ 8 (g)Gericht

(1) Das Organ Gericht kann durch jedes Kamel besetzt werden. Zur Aufnahme muss beim Aufsichtsrat ein Antrag stellen.

(2) Das Gericht ist für die Revisionen von entgültigen Entscheidungen eines Organes zuständig.

(3) Entgültige Entscheidungen sind alle Entscheidungen, bei denen eine Geschäftsordnung eine unendliche Wiederspruchsmöglichkeit vorsieht oder kein Wiederspruch zulässig ist.

(4) Das Gericht entscheidet aufgrund deren Geschäftsordnung und der Regeln.

(5) Entscheidungen vom Gericht können nur durch 2/3 Mehrheit im Aufsichtsrat oder Einstimmigkeit im Zentralrat der Paragraphenreiter aufgehoben und an den Aufsichtsrat verwiesen werden.

(6) Entscheidungen des Gerichts sind unbedingt durchzusetzen. Falls sich ein Organ weigert, die Entscheidung umzusetzen, kann das Gericht das Organ auflösen und Neuwahlen ausrufen.

(7) Die Größe des Gerichts bestimmt der Aufsichtsrat.

§ 8 (g)(p)Polizei

(1) "Polizei" ist ein Unterorgan des Organs "Gericht"

(2) Aufgabe der Polizei ist es, dafür zu sorgen, dass die Spielregeln eingehlaten werden.

(3) Wenn ein Regelverstoss vorliegt, darf das Organ eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Organ Gericht:

  (a) eine Busse aussprechen.
  (b) ein  Kamel inhaftieren.
  (c) den Verstos rückgängig machen (z.b  unerlaubt angelegte Seite wieder entfernen u.ä)

(4) Inhaftierte Kamele dürfen keine Vorgänge mehr bearbeiten und keine Anträge mehr stellen und keine Rechtsmitel mehr ergreifen, ausser auf den Seiten des Gerichts und der Polizei.

(5) Wird ein Kamel inhaftiert, so hat es Anrecht auf eine Anhöhrung vor Gericht innerhalb von 2 Tagen, ansonsten gilt es als "Freigelassen wegen Beweismängeln"

(6) Inhaftierte Kamele gelten nicht als untätig, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht für ihr Organ tätig sind.

(7) Das Organ "Gericht" entscheidet über eine engültige Strafe festgenommener Kamele.

(8) Alle Aktionen des Organs "Polizei" können vor Gericht angefochten werden.

(9) Das Gericht darf das Organ "Polizei" jederzeit auflösen, allerdings müssen alle Richter zustimmen.

(10) Mitglieder des Organs "Polizei" sind mit "Officer" anzureden.

(11) Die Polizei ist dem Gericht Rechenschaft schuldig.

Begründung:

Für die Aufrechtergaltung der Ordnung im Bürogkratenspiel

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 11:22, 26. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Dieses Spiel können wir noch ewig spielen ^^