Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. September 2009, 21:04 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
öffentliche Bekanntmachungen sowie Aushänge des Aufsichtsrates
Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag 1/V03 von Kamel:Wutzofant wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 13:11, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Es sprechen keine Gruende gegen eine Genehmigung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte ?/V03 von Kamel:Typo
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/V4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ?/V3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Mitbürokrat Typo,
obwohl Sie in Ihrem Vorgang ein falsches Aktenzeichen gewählt haben, wird der Aufsichtsrat ausnahmsweise auf Ihre Anfrage reagieren. Die Antwort auf Ihre Frage steht in ARGUS §4 (3). Dementsprechend hätte die von Wutzofant begonnene Akte die Nummer 4/V3 erhalten müssen und diese Akte folglich die Nummer 5/V3.
Da Wutzofants Antrag trotz enthaltener Formfehler genehmigt wurde, und auch die Annahme des Antrags keine Vorgangsnummer erhalten hat, möchten Sie vielleicht nach ARGUS §5 (1) verfahren.
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich für eventuelle Unannehmlichkeiten und würde Ihnen gerne - Ihre Zustimmung zu verbindlicher, gewissenhafter Ausfüllung vorausgesetzt - unseren Verwaltungsserviceevaluationsfragebogen zusenden, um derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden zu können.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 19:40, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: -/-
Akte 6/V03 von Kamel:Typo
Vorgangsnummer/Zeichen: 6/V05
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in Mitteilung 6/V04 festgestelte Feststellung von Kamel:Typo ist zutreffend. Der Antrag zum Stellen von Anträgen ist wegen Fristablauf gemäß § 3(b) der Spielregeln als genehmigt anzusehen. Das Kamel ist somit berechtigt, Anträge im eigenen Namen bei Organen gemäß §3(b) der Spielregeln zu stellen. Der Aufsichtsrat bittet die Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrages zu Entschuldigen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 21:40, 15. Jul. 2009 (NNZ)
Akte 7/V03 von Kamel:Mambres
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 7V04
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7V03
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Da leider keine entsprechende Vorlage für Beglaubigung (insbesondere für die Beglaubigung von natürlichen, übernatürlichen und/oder nichtnatürlichen Zahlen) existiert, erfolgt die Beglaubigung in Form einer Mitteilung. Der Oberaufseher ist zum Entschluss gekommen, das es sich bei denen im Antrag 7V03 genannten Zahlen sehr wohl um natürliche Zahlen handelt. Entsprechend können diese hermit als solche beglaubigt werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: 7V05
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die in Antrag 7V03 genannten Zahlen sind natürliche Zahlen und wurden mit 7V04 als solche beglaubigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die schriftliche Begründung ist in der Beglaubigung 7V04 beigefügt.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Genehmigung trägt das Aktenzeichen 7V05.
Akte 8/V03 von Kamel:Sushifresse
Vorgangsnummer/Zeichen: 8/V05
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in Mitteilung 8/V04 festgestelte Feststellung von Kamel:Sushifresse ist zutreffend. Der Antrag zum Stellen von Anträgen ist wegen Fristablauf gemäß § 3(b) der Spielregeln als genehmigt anzusehen. Das Kamel ist somit berechtigt, Anträge im eigenen Namen bei Organen gemäß §3(b) der Spielregeln zu stellen. Der Aufsichtsrat bittet die Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrages zu Entschuldigen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:26, 23. Jul. 2009 (NNZ)
Akte 9/V03 von Kamel:Voralpenayatollah
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag 9/V03 von Kamel:Voralpenayatollah wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:29, 23. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Gruende fuer eine Versagung des Antrages koennen derzeit nicht erkannt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte 21/V03 von Sushifresse
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen §4 (3)a der ARGUS
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Voralpenayatollah 19:41, 28. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Antrag kann in derselben Form wieder vorgelegt werden, sobald der Antragsteller nachweisen kann, daß zu allen gültigen Aktennummern bis ausschließlich "21", aber nicht darüber, valide Akten existieren.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ablehung ist begründet auf der Ungültigkeit des ihr vorangegangenen Antrags, die sie lediglich festzustellen hat, um gültig zu sein.
Der Vorgang Ablehnung des Antrages 21/V03 durch Voralpenayatollah wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr geehrter Aufsichtsrat, die Entscheidung meinen Antrag aufgrund von Formfehlern abzulehnen wird hiermit angefochten. Als ordnungsliebendes Kamel, geht der Anfechter davon aus, dass der Aufsichtsrat gemäß der ARGUS handelt. Dort heißt es nämlich:
" §1 Sinn und Zweck dieser Verordnung
(1) Der Aufsichtsrat verpflichtet sich, entsprechend dieser Verordnung zu arbeiten. Sie stellt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates dar.
[...]
§4 Anträge und andere Verwaltungsvorgänge
[..]
(3) Anträge und andere Verwaltungsvorgänge sind mit einer Akten- und Vorgangsnummer auszustatten:
a. Die Aktennummer besteht aus einer fortlaufenden dezimalen Zahl deren Ziffern in umkekehrter Reihenfolge zu notieren sind. [...]"
Da der letzte Vorgang auf den Seiten des Aufsichtsrates, genauer der Vorgang 11/V03 des Aufsichtsratsmitgliedes Kindchen Atreju , die Aktennummer 11 trug, wurde der darauf folgende Vorgang, mein Antrag, gemäß §4 (3) a der ARGUS mit der Aktennummer 21 gekennzeichnet. Wenn meine Aktennummer ungültig sein sollte, so ist dies nur auf Schlamperei oder das Nichteinhalten der ARGUS durch den Aufsichtsrat zurückzuführen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Sushifresse 21:54, 28. Jul. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Der Anfechter behält sich vor Beschwerde gegenüber dem Verhalten des Aufsichtsrates einzulegen.
Vorgangsnummer/Zeichen: 21/V05
Thema des Gutachtens: Anfechtung der Ablehnung des Antrages 21/V03 durch Voralpenayatollah durch Sushifresse
Kurzzusammenfassung:
1.) Der Anfechtung ist stattzugeben.
2.) Der Aufsichtsrat in Person von Kindchen Atreju schlampt bei der Einhaltung der ARGUS.
3.) Der Antrag von Sushifresse ist wegen Formfehlern abzulehnen.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates, werter Mitbürokrat Sushifresse,
der Zentralrat der Paragraphenreiter, der ebenfalls in den Prozess der betreffenden Regeländerung eingebunden ist, sieht sich an dieser Stelle genötigt im Sinne von §0 der Spielregeln ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Vorgänge dieser Akte abzugeben.
1.) Die Anfechtung von Sushifresse ist stattzugeben. Die entsprechende Akte 11/V3 findet sich hier: http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Projekt:B%C3%BCrokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat. Das Aktenzeichnen wurde also im Sinne der ARGUS von Sushifresse korrekt gewählt und die Ablehnung durch Voralpenayatollah nicht korrekt.
2.) Kindchen Atreju vergibt ständig Aktenzeichen, die nach §4 (3) ARGUS nicht korrekt sind. §4 (3) c. ARGUS verlangt ein / oder ein ; zur Trennung von Aktenzeichen und Vorgangsnummer. Ich empfehle Kindchen Atreju sich in Zukunft daran zu halten. Sollte sich Kindchen Atreju in Zukunft auch nicht an die eigene Geschäftsordnung halten, werde ich den Spielleiter bitten eine Anwendung der Spielregeln § 16 (b) oder (c) zu prüfen. In der Nichteinhaltung der Regeln einer Geschäftsordnung sehe ich einen Verstoss gegen §0 der Spielregeln der nach § 16 (b) oder (c) geahndet werden kann.
3.) Der Antrag 21/V3 von Sushifresse ist aufgrund von Formfehlern abzulehnen. Der Antragssteller richtet den Antrag an den Aufsichtsrat, was eine Verletzung von §4 (4) ARGUS darstellt. Ich empfehle daher dem Aufsichtsrat den Antrag abzulehnen.
Hochachtungsvoll und mit bürokratischen Grüßen,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 00:42, 29. Jul. 2009 (NNZ)
UNGÜLTIG
Ablehnung des Antrages 21/V03 durch Voralpenayatollah wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Siehe vorangegangenes Gutachten, Punkt 1.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 21/V07
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Voralpenayatollah 10:58, 29. Jul. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung:
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen §4 (4) der ARGUS
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Voralpenayatollah 10:58, 29. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe vorangegangenes Gutachten, Punkt 3.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ablehung ist begründet auf der Ungültigkeit des ihr vorangegangenen Antrags, die sie lediglich festzustellen hat, um gültig zu sein.
Akte 31/V03 von Sushifresse
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Bedenken gegen die Befugnisse des neu zu schaffenden Organs
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 20:34, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Eine Vorabgenehmigung gemaess §4c kann nicht erteilt werden, da Bedenken gegen die Befugnisse und den Zweck des neuzuschaffenden Organes "Opa" besteht.
Gemaess §11d ist der Spielleiter berechtigt, Geschaeftsordnungen ausser Kraft zu setzen. Daher ist es sinnvoll, das der Spielleiter diese Funktion an ein eigenes Unterorgan delegiert anstatt ein neues Organ dafuer zu schaffen.
Gemaess §16c ist der Spielleiter zu Ruegen und Mecklenburg-Vorpommern berechtigt. Auch hier ist die Neuschaffung eines Organes nicht erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte 41/V03 von Wutzofant
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Bedenken gegen die Durchführbarkeit der Organaufgaben
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 20:34, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Leider kann vom Aufsichtsrat keine Vorabfreigabe gemaess $4c erfolgen, da Zweifel an der Sinnhaftigkeit sowie Durchführbarkeit der Organaufgaben bestehen. In wie weit ist eine Zeiterfassung aller Bürokraten zielführend und technisch realisierbar? Unabhängig von dieser Ablehung durch den Aufsichtsrat bleibt es dem Antragssteller unbenommen, den Antrag beim Zetralrat der Paragraphenreiter einzureichen. Ebenso stehtes dem Antragssteller frei dem Aufsichtsrat per erneutem Antrag und dabei beigefügtem Gutachten/Machbarkeitsstudie einen entsprechenden Nachweis über die Tragfähigkeit und Zielführung des neuzuschaffenden Organes zu führen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte 51/V03 von TM?!
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag ist berechtigt und somit zu genehmigen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 20:34, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dem Antrag wird stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte 61/V03 von Kamelokronf
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Das angegebene Aktenzeichen ist ungültig
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:03, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Das verwendete Aktenzeichen "61" entspricht nicht der ARGUS §4 Absatz 3. Der Antrag ist somit wegen Formfehler abzulehnen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.