Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Antragsseite des Aufsichtsrates[<small>bearbeiten</small>]

Werter Antragssteller. Wir bitten um Beachtung der ARGUS. Das Ergebnis Ihres Antrages können Sie dann dem öffentlichen Aushang der Bekanntmachungen entnehmen. Vielen Dank.

Akte 33/V3 von Kamel:Stinkerwue[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 33/V3
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat, hiermit beantrage ich den Eintritt in die Meldestelle.

Begründung:

Da der Eintritt in die Meldestelle an den Aufsichtsrat zu richten ist, bitte ich mich zum Mitglied der Meldestelle zu ernennen. Ich möchte die Arbeit der Meldestelle in Gang bringen und Regestierungsprozess in Gang bringen.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 11:17, 6. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 23/V3 von Kamel:Stinkerwue[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 23/V3
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Aufsichtsratmitglieder, hiermit beantrage ich gemäß § 3 (b) das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Ich bin Kamel gemäß § 1 (a). Der Antrag hat nach § 3 (a) nicht formlos zu erfolgen, weshalb ich dieses Formular verwende. Sie sind das zustänge Organ gemäß § 3 (b) i. V. m. § 2 Ia ARGUS. Ich bitte daher unterwüfigst den Antrag zu genehmigen, und falls dieser nicht regelkonform gestellt wurde die Weisheit des Aufsichtsrats zukommen zu lassen und bitte § 19 (c) zu beachten.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 10:26, 6. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: Formular zur Genehmigung des Antrags auf Stellen von Anträgen


Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 1/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit beantrage ich gemäß §3 Absatz (b) das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Da ich zur Zeit in keinem Organ Mitglied bin, schränkt das Nichtvorhandensein der Befugnis, in eigenem Rahmen Anträge zu stellen, meine Spielmöglichkeiten zu stark ein. Außerdem habe ich gerade keine Lust, das Spiel ohne Antragsstellungsbefugnis zu spielen; das habe ich schonmal in vergangenen Spielrunden getan.

Mit freundlichem Grunzen,

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 21:24, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Anfechtung

Der Vorgang 4/V4 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Antragsteller verwendet das falsche Aktenzeichen. Anstelle von 1/V03 hätte die Aktennummer 4/V3 angegeben werden müssen. Auch fehlt der Genehmigung des Antrags die Vorgangsnummer. Diese Anfechtung hat Vorgangsnummer 4/V5


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Typo 09:03, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung:

Akte ?/V03 von Kamel:Typo[<small>bearbeiten</small>]

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???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: ?/V3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vergabe von Aktenzeichen

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
gerne würde ich erneut einen Antrag zum Stellen von Anträgen stellen. Jedoch ist mir völlig unklar, welches Aktenzeichen nun zu vergeben ist. Kamel:Wutzofant hat einen Antrag zum Stellen von Anträgen mit dem Aktenzeichen 1/V3 gestellt und auch genehmigt bekommen. Jedoch existiert bereits ein Antrag mit diesem Aktenzeichen (siehe Anlage [1]). Mir ist deshalb nicht klar, welches Aktenzeichen mein Antrag (oder diese Anfrage) bekommen soll. Welches ist denn nun das nächste gültige Aktenzeichen?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: -- Typo 11:55, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: [1]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 5/V5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/V4

Hiermit wird folgendes angemerkt:


Sehr geehrter Mitbürokrat J*,

vielen Dank für die Bearbeitung der Anfrage. Nun sind mir die bürokratischen Vorgänge auch klar. Sehr gerne würde ich den Verwaltungsserviceevaluationsfragebogen ausfüllen um die Vorgänge hier noch effizienter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Typo 08:56, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Akte 6/V03 von Kamel:Typo[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 6/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit beantrage ich gemäß §3 Absatz (b) das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Da ich zur Zeit in keinem Organ Mitglied bin, schränkt das Nichtvorhandensein der Befugnis, in eigenem Rahmen Anträge zu stellen, meine Spielmöglichkeiten zu stark ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift, Datum: Typo 08:57, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 6/V04

Bearbeitendes Organ: Typo in eigener Sache

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag gilt nach § 3(b) auf Grund von Fristablauf als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 08:56, 14. Jul. 2009 (NNZ)

Akte 7/V03 Beglaubigung von Aktennummern[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Oberaufseher des Aufsichtsrats
Antragsnummer: 7/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Oberaufseher,
hiermit beantrage ich die Beglaubigung der folgenden natürlichen Zahlen:

  1. 217 - 1
  2. 219 - 1
  3. 231 - 1
  4. 2127 - 1

Begründung:

Ich beabsichtige, in nächster Zeit verschiedene Anträge beim IgoR einzureichen und benötige daher eine Beglaubigung nach § 6 (h) GeOrgIgoR.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:30, 16. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 8/V03 Antrag gemäß §3(b)[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 8/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat, ich bitte hiermit nach §3 (b) der Regeln um Erlaubnis, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Ohne die Möglichkeit Anträge zu stellen, ist es mir nicht möglich die Bürokratie zu fördern.

Unterschrift, Datum: Sushifresse 22:00, 20. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 8/V04

Bearbeitendes Organ: Kamel:Sushifresse

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da dieser Antrag nicht binnen 2 Tagen, bearbeitet wurde, gilt er gemäß §3 (b) der Regeln als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sushifresse 22:48, 22. Jul. 2009 (NNZ)

Akte 9/V03 Antrag gemäß §3(b)[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat


Antragsnummer: 9/V03

Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit stelle ich den Antrag auf das Stellen von Anträgen, gemäß §3 Absatz (b) der Startregeln.


Begründung:

Anwendung von §1 (a) zur Sicherstellung von §0 durch den Antragsteller.


Unterschrift, Datum: Voralpenayatollah 19:30, 24 Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 21/V03 Antrag auf Freigabe der beantragten Regeländerung gemäß §4 (c)[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich die Freigabe, der folgenden beantragten Regeländerungen:" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt (a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden. (b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt. (c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist. (d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat. (e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist. (f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen. (g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen. (h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden." Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln: "§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. Die geänderte Fassung lautet wie folgt: "§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."

Begründung:

Um die Einrichtung des betroffenen Organs zu beschleunigen und nach der wahrscheinlich langen Bearbeitungszeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter Zeit zu sparen. Man könnte auch sagen Synergieeffekte nutzen.

Unterschrift, Datum: Mööepp! Sushifresse 21:58, 27. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 31/V03 Antrag auf Freigabe der beantragten Regeländerung gemäß §4 (c)[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 31/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Oberaufseher des Aufsichtsrates,
hiermit beantrage ich die Freigabe, der folgenden beantragten Regeländerungen:" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt (a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden. (b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt. (c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist. (d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat. (e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist. (f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen. (g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen. (h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden." Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln: "§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. Die geänderte Fassung lautet wie folgt: "§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."

Begründung:

Um die Einrichtung des betroffenen Organs zu beschleunigen und nach der wahrscheinlich langen Bearbeitungszeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter Zeit zu sparen. Man könnte auch sagen Synergieeffekte nutzen. .

Unterschrift, Datum: Mööepp! Sushifresse 11:49, 29. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Weiterhin bitte ich um Verzeihung des Verstoßes gegen §4 (4) der ARGUS in meinem letzten Antrag


Akte 41/V03 Antrag auf Vorab-Freigabe einer zu beantragenden Regeländerung gemäß §4 (c)[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Oberaufseher des Aufsichtsrates
Antragsnummer: 41/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Oberaufseher des Aufsichtsrates,

hiermit bitte ich um eine Vorab-Freigabe qua Spielregeländerung gemäß §4 Absatz (c), um folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten. Die Ankündigung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Verkündung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen. Die Verkündung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(f) Von der Ruheverpflichtung nach Absatz (e) ausgenommen sind wichtige Arbeiten für Hauptorgane sowie spielentscheidende Arbeiten für sonstige Organe.

(g) Ist die freiheitlich-bürokratische Grundordnung (FBGO) akut gefährdet, ist die Ruheverpflichtung nach Absatz (e) nichtig. Solange die FBGO nicht durch ein dafür geeignetes Organ überwacht und geschützt wird, ist eine Gefährdung durch den handelnden Bürokraten selbst festzustellen. Sie liegt insbesondere vor bei

  1. akuter Handlungsunfähigkeit der Bürokratie aufgund gestörter Kommunikationswege: Wenn
    (i) sich der DNS-Eintrag kamelopedia.mormo.org nicht in eine gültige IP-Adresse auflösen lässt,
    (ii) oder die durch DNS-Auflösung von kamelopedia.mormo.org zurückgelieferte IPv4- bzw. IPv6-Adresse nicht erreichbar ist,
    (iii) oder sich keine TCP-Verbindung zu Port 80 der durch DNS-Auflösung von kamelopedia.mormo.org zurückgelieferten IPv4- bzw. IPv6-Adresse herstellen lässt,
    (iv) oder sich offensichtlich keinerlei bürokratisch relevanten Daten durch Stellen von unter bürokratischen Gesichtspunkten hierfür ansonsten zweifelsfrei geeigneten HTTP-GET-Requests an TCP-Port 80 der durch DNS-Auflösung von kamelopedia.mormo.org zurückgelieferten IPv4- bzw. IPv6-Adresse gewinnen lassen,
    so ist von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des bürokratischen Gemeinwesens auszugehen. In diesem Fall darf der Bürokrat weder ruhen noch rasten, um zeitnah auf eine Wiedereröffnung der Kommunikationskanäle hinzuarbeiten. Die Regelungen unter Punkt (i)–(iv) gelten für ein eventuell zwischenzeitlich global eingeführtes Clean-Slate-Future-Internet sinngemäß.
  2. Pandemie: Gleichfalls ist von einer grundlegenden Gefährdung der Bürokratie auszugehen, wenn mehr als 27% der Weltbevölkerung von behüllten, einzelsträngigen RNA-Viren mit negativer Polarität aus der Familie der Orthomyxoviren mit einer Lethalität von mehr als 0,285% infiziert sind. Der Bürokrat hat in dieser Situation bis zur Beendigung dieses Zustandes seiner Wohnung zu verbleiben, auch um sich keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen, und unter allen Umständen die Stellung am Rechner zu halten. Eine Einnahme von Tamiflu ist ratsam.
  3. Zusammenbruch der Moral: Ist innerhalb eines Zeitraumes von 20 Stunden unausgesetzter bürokratischer Tätigkeit eines Bürokraten keine sonstige bürokratische Tätigkeit festzusellen, so ist von einem Zusammenbruch der Moral bei den Mitbürokraten auszugehen. Der Bürokrat hat in diesem Fall die Stellung zu halten, bis die Situation sich normalisiert hat.

(h) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedoch gewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanz einfordern.

(i) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen öffentlich einsehbaren Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüber hinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(j) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(k) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(l) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(m) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.

(n) Die Weitergabe kamelbezogener Informationen, insbesondere solcher gemäß der Absätze (b), (c) und (k), an sowie ihre Auswertung durch andere Organe ist nicht gestattet, sofern keine Geschäftsordnung oder sonstige rechtsgültige Verfügung eines hierfür qua Spielregeln eindeutig als befugt gekennzeichneten Organes oder eine Spielregel eine abweichende Regelung vorsieht.

(o) Die Weitergabe von auf durch Spielregeln oder Geschäftsordnungen als gesonderte, geschützte oder in sonstiger Form als nichtöffentliche gekennzeichneten Bereichen veröffentlichten Informationen, insbesondere gemäß der Absätze (b), (c) und (k), ist nicht gestattet, sofern die betreffenden Spielregeln oder Geschäftsordnungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Den überaus berechtigten Bedenken des Camel-in-a-box auf der Vorgangsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter wurde umfassend Rechnung getragen:

  1. Der neue Abschnitt (f) nimmt den Zentralrat explizit aus.
  2. Die leicht veränderte Fassung von Abschnitt (i), in der vorigen Fassung (h), stellt nochmals klar, dass nur öffentlich einsehbare Vorgänge herangezogen werden können, also beispielsweise nicht der Sitzungssaal der Paragraphenreiter.
  3. Desweiteren wird nochmals im neuen Abschnitt (o) explizit eine Weitergabe solch sensitiver Informationen verboten.
  4. Die von Camel-in-a-box vorgeschlagenen Formulierungen wurden zum einen präzisiert (hinsichtlich der Nichterreichbarkeit der Kamelopedia) und zum anderen generalisiert, so dass nicht nur im Fall einer Schweinegrippe-Epidemie, sondern auch im Falle vergleichbarer Epidemien angemessen reagiert werden kann: [1] [2] [3]. Die ursprünglich vorgesehene Grenze von 30% wurde aus hygienischen und geosicherheitspolitischen Erwägungen abgesenkt.
Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 18:13, 31. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [4]


Akte 51/V3 Antrag gemäß §3(b) Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 51/V3
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit beantrage ich gemäß §3 Absatz (b) Spielregeln das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

TM?! 19:55, 26. Sep. 2009 (NNZ)

Begründung:

Da gemäß Akte 51/V3 Antrag gemäß §3(b) Spielregeln Anträge nur gestellt wurden, nachdem das Recht, Anträge zu stellen, beantragt und dieser Antrag durch die dafür zuständige Stelle genehmigt wurde. Da ich jedoch gerne einen Antrag stellen würde, beantrage ich hiermit das dafür notwendige Antragsstellungsrecht.

Unterschrift, Datum:

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 61[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 61/V3
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Aufsichtsrat,

Hiermit stelle ich, das Kamel Kamelokronf, gemäß § 3 (b) der Spielregeln sowie unter Beachtung Ihrer Geschäftsordnung ARGUS, den Antrag auf Stellung von Anträgen.

Begründung:

Ich möchte am Spielverlauf dieser siebten Runde des Bürokratenspiels aktiv teilnehmen. Dabei ist die Möglichkeit, Anträge zu stellen, hilfreich.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:45, 27. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 71[<small>bearbeiten</small>]

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Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 71/V3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Änderung der Geschäftsordnung des Innensenators vom 3.10.09

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

In der Änderung der Geschäftsordnung des Innensenators vom 3.10.09 wurden dem Aufsichtsrat neue Kompetenzen gegeben. Da ich demnächst einen Antrag auf Entlastung stellen will, bitte ich den Aufsichtsrat, entsprechende Regelungen in der ARGUS zu erlassen, wie mit diesen oder allen von der ARGUS nicht geregelten Anträgen zu verfahren ist.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 16:39, 6. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 71/V4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 71/V3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner möchte das hier vorgebrachte Anliegen ausdrücklich unterstützen und insbesondere auf die Beglaubigung natürlicher Zahlen erweitern.
Nur der Form halber sei jedoch angemerkt, dass die Geschäftsordnung des Innensenators am 4.10. durch eine neue Fassung ersetzt wurde, die ihrerseits anschließend außer Kraft gesetzt wurde. Nach der persönlichen Rechtsauffassung des Unterzeichners verfügt der Innensenator daher derzeit über keine gültige Geschäftsordnung. Sollten hierzu andere Sichtweisen bestehen, könnte ggf. ein Antrag auf verbindliche Regelauslegung beim Justizsenator des Spielleiters Klarheit schaffen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 17:27, 6. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 71/V5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 71/V3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Auch ich möchte dieses Anliegen unterstützen, und darauf hinweisen, dass die Revision des Spielleiters in Artikel 3 der RinGo bereits die nötigen Regelungen für die Bearbeitung nicht zu den Haupttätigkeiten gehörender Anträge getroffen hat, woran sich der Aufsichtsrat ein Beispiel nehmen könnte. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht momentan die Geschäftsordnung des Innensenators in der Fassung vom 3.10.2009 in Kraft ist. Der Grund dafür ist die besondere Regelung gemäß §10 der Geschäftsordnung des Innensenators, aufgrund der die genannte Geschäftsordnung de facto nicht geändert oder ersetzt, sondern durch eine neue Version lediglich verdrängt wird. Mit der Außerkraftsetzung der Fassung vom 4.10.2009 trat daher automatisch die Fassung vom 3.10.2009 erneut in Kraft. Eine entgültige Klärung dieses Sachverhalts könnte allerdings nur der bereits von Mambres vorgeschlagene Antrag auf verbindliche Regelauslegung beim Justizsenator des Spielleiters bieten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 22:04, 6. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Akte 81[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: Zur gefälligen Kenntnisnahme des Aufsichtsrats
Antragsnummer: 81/V4
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Aufsichtsrat, laut §3 Absatz (b) beantrage ich auftragsgemäß das Recht, Anträge stellen zu dürfen.


Begründung:

Im Auftrag meiner Mandantin, die geistig retardiert ist, soll in einem weiteren Schritt überprüft werden, inwieweit ggf. weitere Organe für den hiesigen Arbeitsablauf notwendig sind.

Unterschrift, Datum: Mit freundlichen, kollegialen Grüßen, Anwaltssozietät Hinz & Kunz 21:18, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Eine auf uns lautende Vollmacht ist der Anlage beigefügt.


Akte 91[<small>bearbeiten</small>]

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???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 91/V3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antragsgenehmigung 029/09/09gmn-41-ąә

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit ersuche ich Auskunft betreffs Ihrer Absicht, in vorgenannter Sache gemäß § 4 (b) Veto einzulegen. Ich wäre Ihnen äußerst verbunden, wenn Sie mir verbindlich bestätigen könnten, dass Sie Ihr Veto einlegen bzw. nicht einlegen.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokronf 20:09, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 4 (e) der Spielregeln.

Akte 02[<small>bearbeiten</small>]

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Antrag

Adressat: ARGUS
Antragsnummer: 02/V3
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit, § 7 der ARGUS des Aufsichtsrates zu ändern.

Begründung:

Es erscheint mir unsinnig, dass Ä durch Ae, Ü und Ö hingegen durch ue und oe ersetzt werden sollen. Die Groß- und Kleinschreibung ist zudem ein wichtiger Bestandteil der bürokratischen Korrektheit. Deswegen erscheint mir diese Änderung angebracht

Unterschrift, Datum: TM?! 22:59, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entwurf für den geänderten § 7 ARGUS


Anlage

Zu: 02/V3

Titel: § 7 ARGUS (Entwurf)

Inhalt:
(1) Umlaute und Sonderzeichen (ä,Ä,Ö,ö,Ü,ü,ß) in Anträge und Verwaltungsakten des Aufsichtsrates dürfen entsprechend der gängigen Schreibweise in Kreuzworträtseln ersetzt werden (ä=ae, Ä=Ae, ö=oe, Ö=Oe, ü=ue, Ü=Ue, ß=ss).

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Akte 43[<small>bearbeiten</small>]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 43/V3
Antragsgegenstand:

Ich beantrage hiermit, § 7 der ARGUS des Aufsichtsrates zu ändern.

Begründung:

Es erscheint mir unsinnig, dass Ä durch Ae, Ü und Ö hingegen durch ue und oe ersetzt werden sollen. Die Groß- und Kleinschreibung ist zudem ein wichtiger Bestandteil der bürokratischen Korrektheit. Deswegen erscheint mir diese Änderung angebracht

Unterschrift, Datum: TM?! 10:24, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entwurf für den geänderten § 7 ARGUS


Anlage

Zu: 43/V3

Titel: § 7 ARGUS (Entwurf)

Inhalt:
(1) Umlaute und Sonderzeichen (ä,Ä,Ö,ö,Ü,ü,ß) in Anträge und Verwaltungsakten des Aufsichtsrates dürfen entsprechend der gängigen Schreibweise in Kreuzworträtseln ersetzt werden (ä=ae, Ä=Ae, ö=oe, Ö=Oe, ü=ue, Ü=Ue, ß=ss).

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Akte 62[<small>bearbeiten</small>]

 ERLEDIGT

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 62/V3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 8.4 (c) der Spielregeln

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Aufsichtsrat,
Ich setze Sie hiermit über die Ihnen zugestandene Fähigkeit, eines Ihrer Mitglieder in den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde zu entsenden, in Kenntnis.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 10:23, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Spielregeln § 8.4 (d) und (e)

Akte 34: Antrag auf Absetzung des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]

 EILT!


Antrag

Adressat: Vorsitzender des Aufsichtsrates
Antragsnummer: 34;V3
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich die Absetzung des Spielleiters gemäß § 5 (a) der Spielregeln.

Begründung:

An morgigem Tage, dem 31. Januar 2010, läuft nach derzeitigem Stand diese Spielrunde aus. § 8 (d) Punkt 11 der Spielregeln zwingen den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde, den Spielleiter zum Rundensieger zu erklären, falls kein Gegenkonzept zur Durchführung gelangt. Letzteres ist in der verbleibenden Zeit praktisch unmöglich, besonders im Hinblick auf die gültige VERA. Um also dennoch ein bürokratisch hochwertiges Ergebnis für die Ernennung des Rundensiegers zu erhalten, wären Neuwahlen des Spielleiters ein praktikables Mittel. Der neue Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter teilte mir bereits mit, die Ausrichtung der Wahlen zügig in die Wege leiten zu wollen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:56, 30. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

34;V3 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Der Spielleiter hat seine grenzenlose bis an bürokratische Grenzen reichende Güte gegenüber seinen Mitarbeitern unter Beweis gestellt. Einen solchen Mann sollte man um jeden Preis in seinem Amte belassen.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 34;V4

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 12:51, 31. Jan. 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Lesen sie die Spielregeln. Das hilft wirklich.