Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09
Die Runde ist beendet.
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Spielleiterarchiv August 2009[<small>bearbeiten</small>]
Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim[<small>bearbeiten</small>]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 30/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 49/1 & 49/2 (allgemeine Vorgangsseite)
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren,
nachdem die Untätigkeit des Kamels Opsim von zwei Beobachtern festgestellt wurde und das fragliche Kamel in seinen Funktionen als Mitglied des Zentralrats und des IgoR bereits per Verfügung ersetzt wurde, möchte ich anfragen, wie das fragliche Kamel in seiner Funktion als Innensenator ersetzt werden soll. Eine Ersetzung per Verfügung würde m.E. die Kompetenzen des Spielleiters im Ernennen und Entlassen der Mitglieder seiner Unterorgane untergraben. Um das abzuwenden, wäre vielleicht eine Entlassung des Innensenators gemäß §10 OLLI und eine Neuausschreibung des Postens angebracht. Andernfalls riskiert der Spielleiter, dass unter Berufung auf §12(c) Spielregeln §10 OLLI ausser Acht gelassen wird. Des weiteren bitte ich zu überprüfen, ob §10 OLLI überhaupt spielregelnkonform ist, da u.U. (Untätigkeit nach §12) Mitglieder der Unterorgane des Spielleiters auch von anderen Kamelen ernannt und entlassen werden können. Um einen ev. Antrag auf Ausserkraftsetzung der OLLI mangels Regelkonformität zu vermeiden, scheint es ratsam, dem sich abzeichnenden Kompetenzenstreit um die Ersetzung des Innensenators durch Abänderung der OLLI unter Berücksichtigung des Untätigkeitsparagraphen 12 der Spielregeln vorzubeugen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kam-aeleon 12:17, 7. Aug. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Siehe auch (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: 30/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 30/1
Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Lieber Mitbürokrat,
ich danke für Ihr freundliches Bemühen um die bürokratische Grundordnung, sehe den Sachverhalt aber keineswegs problematisch. Die in § 10 OLLI geregelte Ernennung und Entlassung schließt nach meiner Auffassung ein Verfahren nach § 12 (c) der Spielregeln nicht aus, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 12 erfüllt sind. Hierbei handelt es sich ja um ein Ausnahmeverfahren, dass eine Regelung für den Standardfall nicht in Frage stellen sollte - sonst müsste man ja auch § 8.1 (c) und § 8 (b) Satz 2 in Frage stellen.
Im konkreten Fall spricht nichts gegen eine Substitution gemäß § 12 (c) des Innensenators. Auch stellt ein spielregelkonform durchgeführter Vorgang diesbezüglich meines Erachtens keine Spielleiterautorität in Frage (wenn es so etwas überhaupt gibt). Ersatzweise kann die Entlassung des Innensenators nach § 10 OLLI natürlich auch beim Spielleiter beantragt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derlei gewichtige Vorgänge nicht bereits aufgrund einer einfachen Anfrage einleiten können.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 01:03, 9. Aug. 2009 (NNZ)
Nr. 31: Betriebsferien des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]
Ausführendes Organ: der Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 31/1
Maßnahme: Der Spielleiter ist wegen Betriebsferien vom 15.8.2009, 00:01 Uhr bis zum 30.8.2009, 12:00 Uhr geschlossen. In dieser Zeit werden vom Spielleiter keinerlei Vorgänge bearbeitet. Die anderen Organe werden hiermit höflich gebeten, evtl. laufende Fristen in diesem Zeitraum auszusetzen. Die Tätigkeit der Unterorgane des Spielleiters ist hiervon unberührt.
Rein vorsorglich delegiere ich hiermit zusätzlich das Recht, Rechte und Befugnisse des Spielleiters an andere Kamele oder Organe gemäß § 13 (a) zu delegieren, gemäß § 13 (a) der Spielregeln an Typo in der Hoffnung, dass dieser der Delegation zustimmt.
Sollte Typo seine Zustimmung zur Delegation nicht binnen fünf Tagen nach Veröffentlichung dieser Maßnahme öffentlich erklären, so delegiere ich das oben genannte Recht ersatzweise an das erste Kamel, das seine Zustimmung in dieser Akte erklärt.
In jedem Fall ist die Delegation befristet bis zum Ende der Betriebsferien des Spielleiters.
Begründung:
Unterschrift, Datum: Der Spielleiter, Mambres 18:10, 13. Aug. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 31/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 31/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich stimme der Delegation zu und werde den Spielleiter vertreten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Typo 10:59, 15. Aug. 2009 (NNZ)
Siehe auch: