Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Atreju (Diskussion | Beiträge) (→öffentliche Bekanntmachungen sowie Aushänge des Aufsichtsrates: Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant) |
Atreju (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
=== Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant === | === Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant === | ||
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/OK | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/OK|Dem Antrag 1/V03 von [[Kamel:Wutzofant]] wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.|Aufsichtsrat|[[Kamel:Atreju|Kindchen Atreju]] 13:11, 3. Jul. 2009 (NNZ)|Es sprechen keine Gruende gegen eine Genehmigung.}} |
Version vom 3. Juli 2009, 12:13 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
öffentliche Bekanntmachungen sowie Aushänge des Aufsichtsrates
Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag 1/V03 von Kamel:Wutzofant wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 13:11, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Es sprechen keine Gruende gegen eine Genehmigung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.