Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat: ins Archiv) |
K (→Nr. 13: Bewerbung als Innensenator: ins Archiv) |
||
| Zeile 70: | Zeile 70: | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|12/Anm|obenstehende Anfechtung|Die Rechtsgrundlage der Entlassung ist § 10 OLLI.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 10:40, 25. Jun. 2009 (NNZ)|OLLI}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|12/Anm|obenstehende Anfechtung|Die Rechtsgrundlage der Entlassung ist § 10 OLLI.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 10:40, 25. Jun. 2009 (NNZ)|OLLI}} | ||
==Nr. 13: Bewerbung als Innensenator== | ==Nr. 13: Bewerbung als Innensenator== | ||
| − | |||
| − | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/ | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}<br><br> |
| − | + | [[Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 13: Bewerbung als Innensenator]] | |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
==Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator== | ==Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator== | ||
Version vom 5. Juli 2009, 19:04 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI
ERLEDIGT
Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI
NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident
NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.
Begründung:
Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box
Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 5/2
Antragsgegenstand:
In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Aufnahme der Penisbeauftragten in den bürokratischen Reigen als aktivisches Mitglied im Behörden-Brimborium und als Pressesprecherin der FSK.
Begründung:
Zum Zwecke der Weltverredlichung
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Für Spielinteressierte Kamele empfiehlt sich in der Regel zunächst ein Antrag nach § 3 (b) der Spielregeln, der an den Aufsichtsrat zu richten ist. Für die Einrichtung neuer Organe (FSK, Pressesprecherin) kann anschließend ein entsprechender Antrag auf Erweiterung der Spielregeln beim Zentralrat eingereicht werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Unbillige Härte. In der obigen Angelegenheit widerspreche ich Ihrem Widerspruch und berufe mich auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit Datum vom 13.12.2006 und darf Sie daher um eine extensive Überprüfung der Sache mit Fingerzeig auf entsprechede Härtefallgründe (behindert und unfähig, den Antrag auszufüllen) bitten.
Ausführendes Organ: Die Penisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: )
Bemerkungen: 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ) Grußlos, DiePenisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat
Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten
Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten
Nr. 9: Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen
Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen
Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen :
- Vorgänge, die vom Einreicher mit dem Stempel "EILT" versehen sind, werden vom Spielleiter und seinen Unterorganen bevorzugt bearbeitet. Die Bearbeitung beginnt dabei stets mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Sind aus dem Vorgang keine besonderen Gründe zur Eile ersichtlich, so ist der Vorgang unabhängig von seinem Inhalt aus formalen Gründen abzulehnen.
Vorgangsnummer: 9/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:13, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung
Nr 11: Bewerbung als Revisor
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters'
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:
Bewerbung als Revisor gem. § 8 (e) und §§ 11, 12 OLLI
Begründung:
Euer Ehren;
Der Spielleiter ist mit der Fülle seiner Kompetenzen ständig der Gefahr ausgesetzt, etwas falsch zu machen. Ich kann ihm hier mit meiner Kompetenzkompetenz sehr effektiv zur Seite stehen und ihn bzw. die ihm nachgeordneten Organe vor legalistischen Winkelzügen bewahren, indem z.B. sachlich völlig außer Frage stehende Vorgänge wie die erfolgte Verwarnung PzPrs - 2406b mamb unter Ausnutzung der unklaren Kompetenzverteilung seiner GO "OLLI" angefochten werden, mit unabsehbaren Konsequenzen für die Autortät der Unterorgane des Spielleiters sowie auch - letztlich - die des Hauptorgans Spielleiter selbst.
Anlagen: Arbeitsprobe
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Arbeitsprobe entbehrt der Legitimation nach § 12 OLLI, da sie ganz offensichtlich erst nachträglich als Arbeitsprobe deklariert wurde. Weiter weist die Arbeitsprobe in ihrer Argumentation nach Ansicht des Spielleiters grobe inhaltliche Mängel auf. Eine adäquate Würdigung der Standpunkte beider Seiten ist nicht erkennbar.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Zur Abwehr einer möglichen Befangenheit strebt der Spielleiter eine personelle Trennung zwischen der Revision und den anderen Unterorganen des Spielleiters an.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang "Ablehnung der Arbeitsprobe" ohne Aktenzeichen wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Deklaration der Arbeitsprobe als Arbeitsprobe in der Arbeitsprobe ist nach OLLI nicht zwingend vorgesehen. Vorgesehen ist jedoch eindeutig die Delegation der entsprechenden Kompetenzen an Bewerbungswillige. Die Arbeitsprobe wurde gemäß OLLI § 11 der Bewerbung beigefügt, womit sie klar als Arbeitsprobe kenntlich gmacht wurde.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: keine
Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten
Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Verf
Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird mit sofortiger Wirkung aus dem Amt des Polizeipräsidenten entlassen.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:09, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die offensichtliche Fehlentscheidung im Vorgang Nr. 10 macht eine Weiterführung der Zusammenarbeit untragbar. § 2 OLLI lässt an der Anwendbarkeit von § 20 im vorliegenden Fall keine Zweifel. Hier kann man nur noch von Rechtsbeugung und Begünstigung mit dem Polizeipräsidenten persönlich verbundener Betroffener sprechen.
Bewerbungen für das Amt werden ab sofort wieder entgegengenommen
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 12/Verf wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Entlassung entbehrt jeder Rechtgrundlage. Der angesprochene Vorgang "Ablehnug des Antrags 10/1" ohne Aktenzeichen wurde nicht angefochten. Eine Fehlentscheidung ist auch sachlich nicht erkennbar; es wurden keine Anhaltspunkte für eine Fehlentscheidung angegeben.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Rechtsgrundlage der Entlassung ist § 10 OLLI.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 10:40, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: OLLI
Nr. 13: Bewerbung als Innensenator
ERLEDIGT
Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 13: Bewerbung als Innensenator
Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator
Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 14/1
Antragsgegenstand:
neue Seiten des Innensenators
Begründung:
Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator, als allgemeine Informationsseite über das Organ. Außerdem wird auf dieser Seite eine Übersicht sein, wann die Hauptorgane Vorschläge für neue Organe gemäß § 14 der Spielregeln einreichen müssen.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge, auf dieser Seite werden die Anträge gemäß § 14(d) und §15 der Spielregeln bearbeitet.
Anlagen: Da dies meine Arbeitsprobe zur Bewerbung als Innensenator ist, wurden durch § 12 der Oberste Leit-Linie I (OLLI) des Spielleiters alle Rechte des Spielleiters an mich delegiert. Dazu gehört gemäß § 3(c) der Spielregeln auch das Stellen von Anträgen.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 14/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.
Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ), i.A. des Spielleiters gemäß §12 OLLI
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel können bei der zuständigen Stelle eingelegt werden.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Wie der Antragsteller in Mitteilung Nr. 15 selbst zugibt, hat er noch keinen Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt, ist also auch nicht befugt zwecks einer Arbeitsprobe das Anlegen neuer Seiten zu beantragen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:00, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ungültigkeitserklärung bezieht sich sowohl auf Antrag 14/1 als auch auf Genehmigung 14/2 und trägt die Vorgangsnummer 14/3.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 14/4 wird hiermit angefochten!
Begründung: Wie ich bereits in den Anlagen zum Antrag 14/1 schrieb, erhalte ich für diesen Vorgang durch §11 der OLLI des Spielleiters ausdrücklich alle entsprechenden Rechte des Spielleiters. Der Spielleiter ist ein Organ, was IHNEN doch hoffentlich geläufig ist. Gemäß der Spielregeln hat jedes Organ das Recht, Anträge zu stellen. Ich habe den Antrag 14/1 deshalb auch nicht in meinem Namen, sondern ausdrücklich im Namen des Organs des Spielleiters. Deshalb fechte ich die Ungültigkeitserklärung 14/3 an, da ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Antragsstellungsrecht des Spielleiters nach erfolgter Delegation ausüben durfte.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:06, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung:
Der Vorgang Anfechtung von 14/4 wird hiermit angefochten!
Begründung:
- Im Moment existiert kein Vorgang 14/4, folglich kann auch kein solcher angefochten werden (es sei denn, der Anfechtende hätte seine eigene Anfechtung anfechten wollen).
- Eine Delegation entsprechender Rechte des Spielleiters sieht §12 und nicht §11 der OLLI vor.
- Wie gesagt werden zum Erstellen der Arbeitsprobe vom Spielleiter nur die entsprechenden und nicht alle Befugnisse des Spielleiters an den Bewerber delegiert. Für das Amt des Innensenators sind dies gemäss §8(c) der OLLI <zitat>Fristen nach § 14 (d) und Genehmigungen nach § 15 der Spielregeln<zitat-ende>, aber nicht das Stellen von Anträgen nach §3(a). Obige Ungültigkeitserklärung ist also absolut rechtmässig und die Vorgänge 14/1, 14/2 sowie die Anfechtung des imaginären Vorgangs 14/4 sind zu verwerfen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 20:13, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 14/5.
Der Vorgang 14/3 und 14/5 wird hiermit angefochten!
Begründung: Mit der falschen Vorgangsnummer im Betreff der Anfechtung 14/3 haben Sie natürlich Recht. Durch §12 der OLLI wurden aber die entsprechenden Befugnisse des Spielleiters, die dieser seinem Unterorgan verleiht, an mich delegiert. Da für ein Unterorgan gemäß §10(c) der Spielregeln automatisch alle Spielregeln betreffend von Organen gelten, gilt auch Regel §3(c) für das Unterorgan des Spielleiters, das des Innensenators. Auch dieses Recht wird also durch §12 der OLLI an mich delegiert.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Nummer 14/6.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 14/7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang 14
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Da Kam-aeleon und ich offenbar komplett verschiedene Ansichten zu der Rechtmäßigkeit des Vorgangs 14 haben, schlage ich einen Antrag auf Regelauslegung gemäß §16(a) der Spielregeln vor. Diesen kann ich allerdings nicht einreichen, da dieser als Antrag an den Justizsenator des Spielleiters eingebracht werden muss. Ich bitte deshalb Kam-aeleon, den folgenden Antrag einzureichen.
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: noch zu vergeben
Antragsgegenstand:
Antrag auf Auslegung der Spielregeln
Begründung:
Euer Ehren, in Vorgang 14 gab es verschiedene Ansichten zu §12 der OLLI des Spielleiters. Die folgenden Auffassungen werden durch die Spielregeln nicht ausreichend eindeutig erläutert.
- §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe die Rechte des entsprechenden Unterorgans, inklusive der Eigenschaft eines Unterorgans, Anträge gemäß §3(c) der Spielregeln stellen zu dürfen.
- §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe nur die Rechte, die ausdrücklich in §12 OLLI genannt werden, nicht aber die Rechte eines Unterorgans.
Welche Form ist als gültig zu betrachten?
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Der Vorgang 14/3 wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat kein Recht, die Genehmigung von Seiten durch den Spielleiter für ungültig zu erklären. Eine Anfechtung mit nachträglicher Klärung durch den Spielleiter wäre möglich.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung ist Vorgang 14/8. Die Seiten, die in Antrag 14/1 beantragt wurden, sind also weiterhin genehmigt. Folglich kann in Vorgang 16 nicht erneut über die Anlegung dieser Seiten entschieden werden.
Beschluss 14/9 des Spielleiters vom 26.06.09 die weitere Vorgehensweise in dieser Sache.
- Der Spielleiter begrüßt die Intention der Beteiligten, in dieser Sache durch einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung Klarheit schaffen zu wollen. Ein solcher Antrag wird mit Sicherheit auch der Revision des Spielleiters bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Anfechtungen in dieser Akte dienlich sein.
- Einstweilen teilt der Spielleiter die Ansicht, dass keine Rechtsgrundlage für die Ungültigkeitserklärung Nr. 14/3 besteht, sondern vielmehr ein ordnungsgemäßes Rechtsmittel zur Entscheidung durch die Revision des Spielleiters geboten gewesen wäre. In diesem Sinne geht der Spielleiter davon aus, dass die ausgesprochene Genehmigung der beantragten Seiten bis zu einer Entscheidung durch die Revision oder bis zu ihrer Außerkraftsetzung nach § 21 OLLI zunächst Gültigkeit hat.
- Für diese Verfahrensweise spricht auch, dass gegen die Genehmigung der Seiten selbst (Vorgang 14/2) kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sorgfältige Abwägung der Sachlage
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 23:40, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 15: Bewerbung als Innensenator
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 15/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren, eine formelle Bewerbung für das vakante Amt des Innensenators werde ich einreichen, sobald ich befugt bin, Anträge zu stellen. Meine Arbeitsprobe ist in Vorgang 14 zu sehen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 15/2
Antragsgegenstand:
Bewerbung als Innensenator
Begründung:
Euer Ehren, um das Gesamtorgan des Spielleiters zu entlasten und gestaltend am Spielablauf teilzunehmen, bewerbe ich mich als Innensenator. Meine Arbeitsprobe ist in Vorgang 14 zu sehen, aber nach derzeitigem Stand noch nicht abgeschlossen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Für die ersten sechs Wochen wird eine Probezeit vereinbart.
Begründung:
Wie der Antragsteller selbst schreibt, ist der als Arbeitsprobe eingereichte Vorgang noch nicht abgschlossen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:04, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Auf gute Zusammenarbeit!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator
Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 16/1
Antragsgegenstand:
neue Seiten des Innensenators
Begründung:
Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator, als allgemeine Informationsseite über das Organ. Außerdem wird auf dieser Seite eine Übersicht sein, wann die Hauptorgane Vorschläge für neue Organe gemäß § 14 der Spielregeln einreichen müssen.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge, auf dieser Seite werden die Anträge gemäß § 14(d) und §15 der Spielregeln bearbeitet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 16/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.
Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:19, 26. Jun. 2009 (NNZ) gemäß §12 OLLI
Bemerkungen: Diese Genehmigung trägt die Vorgangsnummer 16/2.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 16/2 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Seiten, die in Antrag 16/1 beantragt wurden, sind bereits genehmigt. Folglich kann die Erstellung dieser Seiten nicht erneut genehmigt werden. Ich bitte hiermit Euer Ehren, den Spielleiter, diesen Vorgang für ungültig zu erklären.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Sollte dieser Vorgang Gültigkeit haben, ist zumindest seine Rechtmäßigkeit als Arbeitsprobe anzuzweifeln, da außer der Veränderung der Antragsnummer und der Unterschrift keine Eigenleistung zu erkennen ist. Es handelt sich hierbei um Anfechtung 16/3
Der Vorgang 16/3 wird hiermit angefochten!
Begründung: Keine Spielregel verbietet das zweimalige Genehmigen derselben Seiten. Da ausserdem zum Zeitpunkt, da dieser Antrag gestellt wurde, unklar war, ob die Genehmigung 14/2 Gültigkeit hat oder nicht, wurde dieser Antrag gestellt und genehmigt, um sicherzustellen, dass die beantragten Seiten tatsächlich genehmigt sind. Dadurch handelt es sich hierbei um eine Hilfeleistung für den Anfechtenden, da somit garantiert ist, dass die von ihm beantragten Seiten erstellt werden können. Dieser Vorgang ist überdies auch als Arbeitsprobe vollkommen legitimiert, denn die OLLI schreibt nicht vor, dass eine Arbeitsprobe eine Eigenleistung enthalten muss oder sollte.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 11:09, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 16/4.
Nr. 17: Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision
Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision
Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision :
- Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan Revision des Spielleiters weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.
- Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.
Vorgangsnummer: 17/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 18/1
Antragsgegenstand:
eigene Seiten des Aufsichtsrates
Begründung:
Euer Ehren, werter und hochgeschätzter Spielleiter.
Um die Arbeit des Aufsichtsrates zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat, als allgemeine Informationsseite über das Organ Aufsichtsrat.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung, Veröffentlichung der Geschäftsordnung ARGUS des Aufsichtsrates.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge, auf dieser Seite können Anträge an den Aufsichtsrat gestellt werden.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen, auf dieser Seite werden die öffentlichen Bekanntmachungen über die an den Aufsichtsrat gestellten Anträge ausgehängt.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal_12A, bis 31. Dezember 3219 bereits reservierter Sitzungssaal für die Tagungen des Aufsichtsrates.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
- Der Sitzungssaal 12A ist nicht genehmigt.
Begründung:
Laut unveränderlicher Rahmenregeln muss das Spiel vorher enden. Um den Vermerk anzubringen, dass die Runde beendet ist, kann der Sitzungssaal nicht bis 3219 reserviert werden.
Alle anderen im Antrag genannten Seiten sind genehmigt.
Ausführendes Organ: Innensenator
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:21, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind an die Revision des Spielleiters zu richten. Die Vorgangsnummer ist 18/2.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 18/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 18/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da der werte Innensenator seine eingeschränkte Genehmigung erst nach Verstreichung der in §15 der Spielregeln genannten Frist von zwei Tagen erteilt hat ist gemäß §15 der Spielregeln der Antrag 18/1 automatisch und uneingeschränkt genehmigt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kindchen Atreju 22:21, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Antrag 23/1 sowie Hinweis 23/3
Nr. 19: Ernennung des Innensenators
Vorgangsnummer/Zeichen: 19/1
Thema des Gutachtens: Vergleichende Bewertung der Arbeitsproben von Kam-aeleon und Opsim
Kurzzusammenfassung: Die von Opsim angefertigte Arbeitsprobe erscheint im Gesamteindruck höherwertiger.
Bearbeitendes Organ: Mambres 23:02, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Ausführlicher Gutachtentext:
Für das Amt des Innensenators liegen zwei Bewerbungen vor. Beiden Bewerbungen liegt eine Arbeitsprobe nach § 11 OLLI bei. In beiden Fällen besteht die Arbeitsprobe aus der Bearbeitung eines Antrags auf die Genehmigung eigener Seiten für den Innensenator.
Opsim hat dabei seine Arbeitsprobe zuerst angefertigt. Auch wenn gegen den zugrundeliegenden Antrag von seinem Mitbewerber Rechtsmittel eingelegt wurden, sind gegen die Genehmigung selbst bislang keine Einwände vorgebracht worden. Die Arbeitsprobe wird daher als korrekt gewertet.
Die zweite Arbeitsprobe wurde von Kam-aeleon angefertigt und ist ein direktes Abbild von Opsims Vorlage. Auch dieser Vorgang ist korrekt bearbeitet, allerdings unterstreicht die Übernahme der Formulierungen von Opsim zusätzlich die Qualität des Originals, da es damit sogar als Vorlage für andere Vorgänge richtungsweisende Wirkung erlangt.
Trotz annähernd gleichwertiger Arbeitsproben ist damit vom Autor der ersten Fassung die höher zu bewertende Leistung erbracht worden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:02, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 19/2
Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim wird zum Innensenator auf Probe nach § 8 (c) OLLI ernannt. Die Probezeit begründet sich darin, dass der als Arbeitsprobe eingereichte Vorgang wegen der Untätigkeit der Revision des Spielleiters bislang nicht abschließend bearbeitet werden konnte.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 23:02, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Auf gute Zusammenarbeit!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 19/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 19/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich danke für die Ernennung als Innensenator und werde probieren, mein Amt möglichst bürokratiefreundlich auszuführen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 00:43, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Nr. 20: Archiv des Spielleiters
Adressat: der Spielleiter, vertreten durch den Innensenator
Antragsnummer: 20/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Herr Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung zur Erstellung der folgenden Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09
Begründung:
Der Spielleiter plant die Überführung erledigter Vorgänge in ein Archiv, um den Umfang der Vorgangsseite zu reduzieren und das Editieren zu vereinfachen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 20/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 20/1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Spielleiter, so sehr das Bemühen um eine ordentliche Vorgangsseite zu begrüßen ist, stellen sich mir folgende Fragen:
- Wann ist ein Vorgang erledigt?
- Wer ist dafür zuständig, Vorgänge in das Archiv einzusortieren?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 19:21, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Vorgangsnummer/Zeichen: 20/3
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 20/1
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Der Antrag 20/1 wurde gestellt, nachdem der Innensenator bereits eine eigene Vorgangsseite angelegt und auf seiner Hauptseite eine (inoffizielle) Richtlinie zum dortigen Stellen von Anträgen erlassen hatte. Nach §0 und zwecks Glaubwürdigkeit und Konsistenz mit den eigenen Richtlinien empfiehlt der Zentralrat dem Innensenator diesen an falscher Stelle gestellten Antrag abzulehnen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 19:30, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 20/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage 20/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Kollege,
selbstverständlich besteht für die ordnungsgemäße Führung des Archivs Regelungsbedarf. Der Spielleiter beabsichtigt, hierzu einen Leitsatz zur Archivierung zu erlassen, sobald das Archiv technisch bezugsfertig ist. Den Unterorganen soll dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, abweichende Regelungen zu treffen.
Zur Frage der korrekten Platzierung des Antrags sieht die OLLI vor, dass Anträge auf dieser Seite eingereicht werden, sofern die Unterorgane für ihre Tätigkeitsbereiche keine abweichenden Regelungen treffen. Ein formloser Hinweis in irgendwelchen Büroräumen wird vom Unterzeichner nicht als Regelung in diesem Sinne verstanden. Im Zweifel ist hier aber sicher ein Antrag auf Auslegung der Spielregeln bzw. der OLLI angezeigt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 20:18, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: rechts oben, oder links unten.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Wenn durch einen Leitsatz die Ordnung und damit §0 gewahrt wird, steht einer Anlegung dieser Seiten nichts im Wege.
Ausführendes Organ: Innensenator
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 20:49, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Vorgang 20/5
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Nr. 21: 1. Änderung der OLLI
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 21/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Erweiterung von § 19 OLLI um den folgenden Satz:
- Die Unterorgane können für ihren Tätigkeitsbereich jeweils abweichende Regelungen treffen.
Begründung:
Diese Erweiterung ist notwendig, um die vom Innensenator vorgesehene Geschäftsordnung diesbezüglich zu legitimieren.
Anlagen: Geschäftsordnungsentwurf des Innensenators
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:42, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Übertriegene Einheitlichkeit in der Handhabung von Anträgen durch die Unterorgane des Spielleiters könnte bürokratisch gesinnte Mitspieler unnötig verwirren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 21/1
Unterschrift, Datum: Opsim 20:49, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ich danke für die Ermöglichung einer eigenen Geschäftsordnung. Auf eine produktive Zusammenarbeit
Hinweis: Dies ist Vorgang 21/3
Nr. 22: Leitsatz zur Archivierung
Leitsatz zur Archivierung
Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Archivierung :
- Der Spielleiter unterhält ein Archiv, in welchem er für jeden Spielmonat einen Schrank einrichtet. Abgeschlossene Akten des Spielleiters können vom Spielleiter oder seinen Unterorganen ins Archiv überführt werden. Eine Kopie der Zwischenüberschrift verbleibt dabei auf der originalen Vorgangsseite, wird jedoch Erledigt gestempelt und mit einem Link auf die archivierte Akte versehen.
- Akten sind als abgeschlossen zu betrachten, wenn sie keine Vorgänge mehr enthalten, die eine weitere Bearbeitung erfordern, und wenn seit der letzten Bearbeitung der Akte mindestens fünf Tage vergangen sind.
- Leitsätze werden erst archiviert, wenn ihr Inhalt keine Gültigkeit mehr haben sollte.
- Archivierte Akten werden im Schrank zu dem Monat einsortiert, in welchem die letzte Unterschrift unter einem enthaltenen Vorgang geleistet wurde.
- Die Unterorgane sind befugt, für ihren Tätigkeitsbereich abweichende Regelungen zu treffen.
Vorgangsnummer: 22/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:36, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 23/1
Antragsgegenstand:
eigene Seiten des Aufsichtsrates
Begründung:
Euer Ehren, werter und hochgeschätzter Spielleiter.
Um die Arbeit des Aufsichtsrates zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates die Genehmigung folgender Seite:
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal_14C, da auch dem Aufsichtsrat ein nichtöffentlicher Sitzungsraum zur Verfügung stehen sollte und die allgemeine Vorgangsseite nicht der richtige Ort für interne Organsitzungen ist.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Bitte erhalten Sie nicht den Eindruck, dass ich gegen einen Sitzungssaal für den Aufsichtsrat bin. Allerdings ist der Vorsitzende Spielleiter nicht zuständig. Sollte der Innensenator durch diesen Antrag angesprochen werden, ist die Anrede "Euer Ehren" gemäß §19(a) unzulässig.
Ausführendes Organ: Innensenator
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:56, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Bitte beachten: Ab 0 Uhr gilt die Geschäftsordnung und die eigene Vorgangsseite des Innensenators. Dies ist Vorgang 23/2
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23/2 sowie 18/1 und 18/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Innensenator. Ich bitte um Beachtung von §15 der Spielregeln, nachdem ein Antrag auf Einrichtung von eigenen Seiten innerhalb von 2 Tagen bearbeitet werden muss, da dieser sonst als uneingeschränkt genehmigt gilt. Der genaue Wortlaut hierzu aus §15:
Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.
Wie eindeutig aus dem Vorgang 18/1 sowie 18/2 hervorgeht, wurde der Antrag wirksam um 17:57, 27. Jun. 2009 (NNZ) eingereicht, die eingeschränkte Genehmigung erfolgte um 19:21, 29. Jun. 2009 (NNZ) und somit eine Stunde und vierundzwanzig Minuten nach Verstreichung der in §15 der Spielregeln festgelegten Frist. Entsprechend ist festzuhalten, das Antrag 18/1 uneingeschränkt nach §15 der Spielregeln genehmigt wurde und somit eine Ablehung von Antrag 23 durch den Innensenator ohne Belang ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kindchen Atreju 22:12, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23/3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Antrag 23 wurde weiterhin nicht genehmigt. Die automatische Genehmigung laut Spielregeln bezieht sich nur auf Antrag 18/1.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 22:24, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 24/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Außerkraftsetzung der Obersten Leitlinie I des Spielleiters.
Begründung:
Laut OLLI §8(a) ist der Wahlleiter bevollmächtigt, Ernennungen nach §9(c) vorzunehmen. Nun enthält §9(c) allerdings keine den Spielleiter betreffende Regelung. Ich nehme an, dass vielmehr §9(b) gemeint ist. Da der Spielleiter somit Befugnisse delegiert hat, die er gar nicht besitzt, beantrage ich, die OLLI zeitweise außer Kraft zu setzen, bis wieder Regelkonformität hergestellt ist.
Anlagen: §9 der Spielregeln
Vorgangsnummer/Zeichen: 24/2
Bearbeitendes Organ: der Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Geehrter Antragsteller,
der Spielleiter hat Ihren Hinweis zwischenzeitlich aufgenommen und seine Geschäftsordnung geändert, um den Mangel zu beheben. Damit dürfte eine Notwendigkeit zur Außerkraftsetzung nicht mehr bestehen.
Da eine baldige Bearbeitung durch den Polizeipräsidenten wegen Personalmangels nicht zu erwarten ist, fragt der Spielleiter höflich an, ob der Antragsteller den Antrag zurückziehen und damit eine baldige Überführung der Akte ins Archiv ermöglichen kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 14:25, 3. Jul. 2009 (NNZ)
UNGÜLTIG
Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: {{{signatur}}}
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 25: 2. Änderung der OLLI
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 25/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Abänderung von § 8 (a) OLLI wie folgt:
- der Wahlleiter des Bürokratenspiels, zuständig für Neuwahlen nach § 6, Ernennungen nach § 7 und § 9 (b) sowie Ausschlüsse nach § 16 (b) der Spielregeln,
Begründung:
Wie aus Antrag 24/1 ersichtlich, ist die aktuelle Fassung spielregelwidrig. Durch die beantragte Abänderung wird Spielregelkonformität hergestellt und die drohende Außerkraftsetzung durch den Polizeipräsidenten entsprechend Antrag 24/1 abgewendet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 14:10, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Spielleiter dankt dem Mitbürokraten Kam-aeleon für seine Aufmerksamkeit.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 26: 1. Unwirksamkeit der Besetzung des Posten des Innensenators durch ein Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 26/1
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Mitgliedschaft in zwei Hauptorganen
nach den veränderbaren Spielregeln ist die Mitgliedschaft in mehr als einem der Hauptorgane untersagt. Daher ist die Mitgliedschaft vom Ratsmitglied Opsim, Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter und Mitglied im Hauptorgan „Spielleiter“, als Innensenator ungültig.
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Zitat veränderbare Spielregel:
§ 2 Hauptorgane
(a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt. Diese drei Organe heißen Hauptorgane.
(b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde.
(c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 14:30, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Hinweis: Muss ich Ihnen wirklich die Spielregeln erklären?
Der Vorgang 26/1 wird hiermit angefochten!
Begründung: Ich bitte Sie, den letzten Satz von §7 OLLI zu beachten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:32, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Dies ist Vorgang 26/2