Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09: Unterschied zwischen den Versionen

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==Nr. 25: 2. Änderung der OLLI==
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hiermit beantrage ich die Abänderung von § 8 (a) OLLI wie folgt:
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* der Wahlleiter des Bürokratenspiels, zuständig für Neuwahlen nach § 6, Ernennungen nach § 7 und § 9 (<b>b</b>) sowie Ausschlüsse nach § 16 (b) der Spielregeln,|Wie aus Antrag 24/1 ersichtlich, ist die aktuelle Fassung spielregelwidrig. Durch die beantragte Abänderung wird Spielregelkonformität hergestellt und die drohende Außerkraftsetzung durch den Polizeipräsidenten entsprechend Antrag 24/1 abgewendet.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 14:08, 3. Jul. 2009 (NNZ)}}
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Version vom 13. Juli 2009, 20:42 Uhr

§reiter.jpg

Die Runde ist beendet.

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Spielleiterarchiv Juli 2009

Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 24/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Außerkraftsetzung der Obersten Leitlinie I des Spielleiters.

Begründung:

Laut OLLI §8(a) ist der Wahlleiter bevollmächtigt, Ernennungen nach §9(c) vorzunehmen. Nun enthält §9(c) allerdings keine den Spielleiter betreffende Regelung. Ich nehme an, dass vielmehr §9(b) gemeint ist. Da der Spielleiter somit Befugnisse delegiert hat, die er gar nicht besitzt, beantrage ich, die OLLI zeitweise außer Kraft zu setzen, bis wieder Regelkonformität hergestellt ist.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 13:34, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: §9 der Spielregeln


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 24/2

Bearbeitendes Organ: der Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Geehrter Antragsteller,
der Spielleiter hat Ihren Hinweis zwischenzeitlich aufgenommen und seine Geschäftsordnung geändert, um den Mangel zu beheben. Damit dürfte eine Notwendigkeit zur Außerkraftsetzung nicht mehr bestehen.
Da eine baldige Bearbeitung durch den Polizeipräsidenten wegen Personalmangels nicht zu erwarten ist, fragt der Spielleiter höflich an, ob der Antragsteller den Antrag zurückziehen und damit eine baldige Überführung der Akte ins Archiv ermöglichen kann.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 14:25, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG


Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.



Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 14:26, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 24/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 24/3 (nicht gekennzeichnet)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Bitte nutzen Sie für Ihre Unterschrift ausschließlich das dafür vorgesehene Formularfeld.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:21, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen

Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 25/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Abänderung von § 8 (a) OLLI wie folgt:

  • der Wahlleiter des Bürokratenspiels, zuständig für Neuwahlen nach § 6, Ernennungen nach § 7 und § 9 (b) sowie Ausschlüsse nach § 16 (b) der Spielregeln,

Begründung:

Wie aus Antrag 24/1 ersichtlich, ist die aktuelle Fassung spielregelwidrig. Durch die beantragte Abänderung wird Spielregelkonformität hergestellt und die drohende Außerkraftsetzung durch den Polizeipräsidenten entsprechend Antrag 24/1 abgewendet.

Unterschrift, Datum: Mambres 14:08, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 14:10, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter dankt dem Mitbürokraten Kam-aeleon für seine Aufmerksamkeit.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.