Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Schwarzes Brett: Unterschied zwischen den Versionen
(→Änderungen der Geschäftsordnung: jetzt aber; sorry.) |
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# Ergänzung von § 2 (b): | # Ergänzung von § 2 (b): | ||
:(b) bis zu fünf Ehrenvorsitzende | :(b) bis zu fünf Ehrenvorsitzende | ||
− | :Wird der zeitlich gesehen n-te InSenV | + | :Wird der zeitlich gesehen n-te InSenV '''vom Aufsichtsrat entlastet, so''' wird er n. Ehrenvorsitzender. Der 1. InSenV wird also 1. Ehrenvorsitzender. '''Der Aufsichtsrat soll die Entlastung auf Antrag erteilen, wenn die Tätigkeit des Innensenators keine Ordnungsmaßnahmen nach § 16 (b) und (c) der Spielregeln zur Folge hatte, und nach Ansicht des Aufsichtsrats aus den von diesem Innensenator getätigten Vorgängen keine solchen Ordungsmaßnahmen mehr zu erwarten sind.''' |
:'''Mit der Ernennung eines sechsten Ehrenvorsitzenden verliert der jeweils dienstälteste Ehrenvorsitzende diesen Titel.''' | :'''Mit der Ernennung eines sechsten Ehrenvorsitzenden verliert der jeweils dienstälteste Ehrenvorsitzende diesen Titel.''' | ||
# Ergänzung von § 8: | # Ergänzung von § 8: | ||
:§ 8: Das Ergebnis abgeschlossener Vorgänge wird '''vom Innensenator''' am Schwarzen Brett veröffentlicht. Nur diese Entscheidungen sind amtlich. | :§ 8: Das Ergebnis abgeschlossener Vorgänge wird '''vom Innensenator''' am Schwarzen Brett veröffentlicht. Nur diese Entscheidungen sind amtlich. | ||
# Einfügung von § 10a: | # Einfügung von § 10a: | ||
− | :§ 10 a: Aushänge nach § 10 dürfen nur vom Innensenator selbst vorgenommen werden. | + | :'''§ 10 a: Aushänge nach § 10 dürfen nur vom Innensenator selbst vorgenommen werden.''' |
|grundlage=§ 10 der Geschäftsordnung des Innensenators|dieser Aushang|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 16:16, 3. Okt. 2009 (NNZ)|Mit den vorstehenden Änderungen sollen folgende Ziele erreicht werden: | |grundlage=§ 10 der Geschäftsordnung des Innensenators|dieser Aushang|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 16:16, 3. Okt. 2009 (NNZ)|Mit den vorstehenden Änderungen sollen folgende Ziele erreicht werden: | ||
# Klarstellung der Regelungen zum Ehrenvorsitz | # Klarstellung der Regelungen zum Ehrenvorsitz | ||
# Verhinderung der willkürlichen Änderung der Geschäftsordnung durch Dritte, wie sie § 10 bisher durch die fehlende Einschränkung auf einen berechtigten Personenkreis ermöglicht hat.}} | # Verhinderung der willkürlichen Änderung der Geschäftsordnung durch Dritte, wie sie § 10 bisher durch die fehlende Einschränkung auf einen berechtigten Personenkreis ermöglicht hat.}} |
Version vom 3. Oktober 2009, 16:18 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Genehmigte Seiten
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Schwarzes Brett
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Bekanntmachungen
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Fragebogen-1a
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Fragebogen-42c
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09
Termine für neue Organvorschläge gemäß §14
Zentralrat der Paragraphenreiter: 14.07.2009, 09:12, Vorschlag bereits eingereicht, genehmigt und in Kraft getreten.
Aufsichtsrat: 12.07.2009, 18:24
Spielleiter: 12.07.2009, 22:58, Vorschlag bereits eingereicht.
Änderungen der Geschäftsordnung
Beschluss Innensenators vom 13.07.2009 Änderung der Geschäftsordnung
- §6 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§6.1: Akten müssen korrekt einsortiert werden. Für jeden Antrag ist eine eigene Überschrift zu verwenden. Diese muss den Inhalt der Akte möglichst genau beschreiben und darf nicht mehr als drei Worte enthalten.
§6.2: Akten müssen ein korrektes Aktenzeichen tragen. Dieses besteht aus folgenden Teilen in nachstehender Reihenfolge:
- f oder g, um die Art der Akte zu kennzeichnen. (f bezeichnet Fristverlängerungen, g Genehmigungen neuer Seiten)
- eine fortlaufende Aktennummer, beginnend bei 1
- innerhalb einer Akte ein fortlaufender kleiner Vorgangsbuchstabe, beginnend bei a
Wurden alle Buchstaben benutzt, so ist mit aa fortzufahren.
§11 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§11Diese Geschäftsordnung tritt am 14.07.09 in Kraft.
Der Beschluss ist gemäß §10 der Geschäftsordnung wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Dieser Beschluss
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: InSenV Opsim 20:19, 13. Jul. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Beschluss Innensenators vom 19:16, 30. Sep. 2009 (NNZ) Änderung der Geschäftsordnung
- §5 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§5.1: Anträge sind auf der Vorgangsseite des Innensenators zu stellen.
§5.2: Das Organ des Innensenators ist generell befugt, Anträge zu stellen. Dies kann auch ohne interne Mehrheitsfindung geschehen.
§11 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§11: Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.09 um 19:37 in Kraft.
Der Beschluss ist gemäß §10 der Geschäftsordnung wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: –
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: InSenV Kamelokronf 19:16, 30. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: –
Rechtsbehelfsbelehrung: –
Beschluss des Privatkamels Mambres vom 3. Oktober 2009 zur Änderung der Geschäftsordnung
- Die Geschäftsordnung des Innensenators wird wie folgt geändert:
- Ergänzung von § 2 (b):
- (b) bis zu fünf Ehrenvorsitzende
- Wird der zeitlich gesehen n-te InSenV vom Aufsichtsrat entlastet, so wird er n. Ehrenvorsitzender. Der 1. InSenV wird also 1. Ehrenvorsitzender. Der Aufsichtsrat soll die Entlastung auf Antrag erteilen, wenn die Tätigkeit des Innensenators keine Ordnungsmaßnahmen nach § 16 (b) und (c) der Spielregeln zur Folge hatte, und nach Ansicht des Aufsichtsrats aus den von diesem Innensenator getätigten Vorgängen keine solchen Ordungsmaßnahmen mehr zu erwarten sind.
- Mit der Ernennung eines sechsten Ehrenvorsitzenden verliert der jeweils dienstälteste Ehrenvorsitzende diesen Titel.
- Ergänzung von § 8:
- § 8: Das Ergebnis abgeschlossener Vorgänge wird vom Innensenator am Schwarzen Brett veröffentlicht. Nur diese Entscheidungen sind amtlich.
- Einfügung von § 10a:
- § 10 a: Aushänge nach § 10 dürfen nur vom Innensenator selbst vorgenommen werden.
Der Beschluss ist gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Innensenators wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: dieser Aushang
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 16:16, 3. Okt. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Mit den vorstehenden Änderungen sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Klarstellung der Regelungen zum Ehrenvorsitz
- Verhinderung der willkürlichen Änderung der Geschäftsordnung durch Dritte, wie sie § 10 bisher durch die fehlende Einschränkung auf einen berechtigten Personenkreis ermöglicht hat.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.